Volksliste


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Die „Deutsche Volksliste“ (vollständige Bezeichnung) wurde 1941 auf Grund eines Erlasses von Reichsinnenminister Wilhelm Frick und Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Kommissar für die Festigung des deutschen Volkstums eingeführt. Nach ihr wurde die Bevölkerung in den besetzten europäischen Gebieten in vier Kategorien eingeteilt. Kategorie I: Personen deutscher Nationalität, die sich vor 1939 zu Gunsten des Reichs betätigt hatten. Der Kategorie II: Personen deutscher Nationalität, die passiv geblieben waren. Kategorie III: Personen deutscher Abstammung gezählt, die teilweise polonisiert waren, z.B. durch Eheschließung mit einem/r polnischen Partner/in oder durch Arbeitsverhältnisse (hauptsächlich Schlesier und Kaschuben). Kategorie IV: Personen deutscher Abstammung, die polonisiert waren und die Germanisierung unterstützten. Wer zu einer dieser Kategorien gehörte, aber seine Bindungen an Deutschland abstritt, wurde sehr streng behandelt. Personen der III. und IV. Kategorie wurden zur Arbeit nach Deutschland geschickt und zur Wehrmacht eingezogen.