Reichskulturkammer


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Durch Gesetz vom 22. 9.1933 als Instrument der NS-Kulturpolitik geschaffen, gehörte sie zum Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter der Leitung von Joseph Goebbels. Die Reichskulturkammer bestand aus sieben Unterabteilungen für Musik, Literatur, Film, Theater, Rundfunk, Bildende Kunst und Presse. Die Mitgliedschaft war Pflicht. "Nichtarier" (Juden und "Zigeuner") wurden ausgeschlossen und konnten danach ihre Berufe nicht mehr ausüben.