Liebe Leserinnen und Leser,
am 21. März dieses Jahres jährte sich zum fünfzigsten Mal der Prozessaauftakt gegen Adolf Eichmann. Dieser Jahrestag bietet für uns den Ausgangspunkt der Thematisierung des juristischen Umgangs mit der Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Massenverbrechen. Für das, was oft unter der irreführenden Formulierung „Aufarbeitung der Vergangenheit“ zusammengefasst wird, bildeten die Verfahren gegen ehemalige NS-Täter die Basis. Das gilt in sehr unterschiedlicher Weise sowohl für Israel als auch für Deutschland. Mit dem Prozess gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Eichmann und Leiter des „Judenreferates“ IV B 4 im Reichssicherheitshauptamt erhielten erstmals die Zeuginnen und Zeugen, also die Überlebenden des Holocaust, ein historisches (und juristisches) Gewicht. Diese spezielle Rolle der Zeugenschaft wirkt noch heute in den fachwissenschaftlichen und vor allem den didaktischen Umgang mit dem Nationalsozialismus hinein, wofür Gespräche mit Zeitzeug/innen oder der Einsatz von digitalisierten Aussagen Überlebender beispielhaft stehen.
Ulrich Baumann skizziert in seinem Beitrag den historischen Kontext und die Bedeutung des Eichmann-Prozesses. Davon ausgehend schildert er den Aufbau der Ausstellung »Der Prozess – Adolf Eichmann vor Gericht«, die derzeit im Berliner Dokumentationszentrum Topographie des Terrors zu sehen ist.
Simona Kronfeld bringt eine Perspektive aus Israel zur Bedeutung des Prozesses für die dortige Gesellschaft ein. Darüber hinaus beschreibt sie die Wirkung des Prozesses auf das israelische Verhältnis zur jüdischen Diaspora.
Wie sich die Reaktionen in der bundesdeutschen Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Prozessgeschehen in Jerusalem gestalteten, stellt Peter Krause in seinem Essay dar.
Die gestärkte Rolle der Opfer-Zeugen, die aus dem Prozess gegen Eichmann resultiert, findet sich auch in dem 1963 begonnenen Verfahren in Frankfurt am Main wieder, das unter dem Begriff „Auschwitz-Prozess“ bekannt wurde. Dagi Knellessen reflektiert die Bedeutung und die Rolle der Zeugen in diesem größten bundesdeutschen NS-Prozess.
Bereits am ersten Prozess gegen NS-Täter, dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1945- 1946, hatten Medien einen wichtigen Anteil. Das damalige zeitgenössische Leitmedium war das Radio. Florian Bayer und Hans-Ulrich Wagner beschreiben die Rolle des Radios bei der Vermittlung von deutscher Geschichte und verweisen auf das didaktische Potential der erhaltenen Sendungen.
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Außerdem möchten wir Sie auf unseren neuen „Call for Paper“ hinweisen, der Ihnen erneut die Möglichkeit bietet, Ihre Beiträge zu unseren thematischen Magazinen in der zweiten Jahreshälfte 2011 beizusteuern.
Unser nächstes LaG-Magazin erscheint am 8. Juni und wird den Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion thematisieren.
Ihre LaG-Redaktion