Der Autor widmet sich der Frage, wie das Verfolgungsinteresse des Ministeriums für Staatssicherheit gegenüber ehemaligen NS-Tätern war. Er kommt zu dem Befund, dass eine konsequente Verfolgung von NS-Verbrechen ausblibe, zugunsten eines Antifaschismus, der vor allem auf die Systemauseinandersetzung mit der Bundesrepublik zielte.