Greta Jasser ist Politikwissenschaftlerin. Sie forscht am Institut für Demokratieforschung der Georg-August-Universität Göttingen zu rechten und misogynen Bewegungen, insbesondere der Online-Aktivitäten sowie -Netzwerken.  Alexander Hensel ist Politikwissenschaftler. Er arbeitet am Institut für Demokratieforschung der Georg-August-Universität Göttingen zur Parteien- und Bewegungsforschung und befasst sich vor allem mit der Entwicklung der AfD. 

von Greta Jasser und Alexander Hensel

Das Jahr 2024 begann mit einem protestpolitischen Paukenschlag: Mehr als 3,7 Millionen Menschen gingen zwischen Mitte Januar und Ende Februar in Reaktion auf die Correctiv-Berichte über ein Treffen von rechten und rechtsextremen Akteur:innen auf die Straße (Sander 2024). Auf diesem Treffen in Potsdam hatte der österreichische Aktivist Martin Sellner einen „Masterplan“ präsentiert, wie „Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht – und ‚nicht-assimilierte Staatsbürger‘“ zur „Remigration“ aus dem Land gedrängt werden könnten (Bensmann et al. 2024). Daraufhin formierte sich „die größte Protestwelle in der Geschichte der Bundesrepublik“, deren Umfang und Dynamik viele Expert:innen überraschte (Fuhr 2024). In der Vielfalt der hierfür relevanten Ursachen, scheint uns eine Erklärung zentral: Vieles spricht dafür, dass Inhalt und Darstellung der Correctiv-Recherchen die in der politischen Kultur der BRD verankerte Idee der wehrhaften Demokratie gekonnt adressiert haben.

Zur Theorie der wehrhaften Demokratie

Zentrales Element der bundesrepublikanischen politischen Kultur ist die Idee der wehrhaften Demokratie. Sie entstand in Reaktion auf das durch den Aufstieg des Faschismus in Europa relevant werdende demokratische Paradox, „dass die parlamentarischen Prinzipien per Mehrheitsbescheid abgeschafft werden könnten“ (Kraushaar 2022: 44), wie es in der Weimarer Republik geschah (Gassert 2023: 206). Vor dem Nationalsozialismus ins Exil geflohene Theoretiker erarbeiteten vor diesem Hintergrund demokratietheoretische Überlegungen zum Schutz der Demokratie, die heute meist unter dem Begriff der wehrhaften Demokratie zusammengefasst werden (vgl. Kraushaar 2022: 44–47).

Diese basiert auf zwei Ideen: Erstens jene, dass liberale Demokratien zum Schutz ihrer fundamentalen liberalen Werte auch illiberale Mittel einsetzen dürfen (Müller 2012: 1253), wie etwa das Parteienverbot oder das Verbot verfassungsfeindlicher Gruppen. Diese Position, formuliert etwa in Karl Loewensteins Konzept der „militanten Demokratie“ (Loewenstein 1937), war und ist demokratietheoretisch keineswegs evident, akzeptiert sie doch das Aussetzen von Prinzipien, die für freiheitliche Demokratien konstitutiv sind. Gerechtfertigt werden Grundrechtseingriffe als letztes Mittel zum Schutz des politischen Systems, das für eine Garantie der Grundrechte notwendig sei (Müller 2012: 1258).

Hinzu kommt zweitens die Idee, dass liberale Demokratien einen unverhandelbaren Kern besitzen, wie vor allem der Verfassungsrechtler Ernst Fraenkel argumentiert. Er unterscheidet zwischen einem nicht-kontroversen und einem kontroversen Sektor in Demokratien (Fraenkel 2011: 259). Der erste beschreibt das rechtliche und weltanschauliche Fundament liberaler Demokratien, das dem politischen Wettbewerb entzogen sein solle. Der zweite beschreibt alle jenseits dessen liegenden Fragen, die politisch ausgehandelt werden müssten. Die nicht-kontroverse, „vorstaatliche weltanschauliche Basis der Demokratie“ (Gassert 2023: 207) ruht auf einem normativ gesetzten Wertekodex, zu dem Fraenkel unter anderem das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz, fundamentale Freiheitsrechte sowie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Unparteilichkeit der Justiz zählt (Fraenkel 2011: 92–93), die wiederum vom Staat garantiert und durchgesetzt werden müssten. Die im nicht-kontroversen Sektor verankerten Verfahrensregeln und Grundwerte bilden die Voraussetzung für politische Aushandlungen im kontroversen Sektor.

Zur Praxis der wehrhaften Demokratie

Die Theorie der wehrhaften Demokratie wurde in der jungen Bundesrepublik praktisch hoch relevant. Ihre Kernideen fanden in der verfassungshistorisch außergewöhnlichen Situation nach dem Zweiten Weltkrieg Eingang ins Grundgesetz (Kraushaar 2022: 32–41, Marg 2019: 14–17). Seither bilden die von der Verfassung gesicherten Grundrechte und die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) Teile eines verfassungsrechtlichen, nicht-kontroversen Sektors, der von der Ewigkeitsklausel geschützt wird. Das Grundgesetz kann somit keine Revolution verhindern, verunmöglicht aber eine „rechtliche Revolution“ (Müller 2012: 1258) – bzw. erschwert einen Umsturz durch legale Mittel erheblich. Zugleich wird definiert, unter welchen Umständen Instrumente zur Einschränkung politischer Grundrechte wie die Grundrechtsverwirkung (Art. 18 GG) oder das Parteienverbot (Art. 21 GG) eingesetzt werden dürfen (Kraushaar 2022: 46–50). Aufgrund dieses institutionellen Arrangements und der hierauf aufbauenden Praxis des Verfassungsschutzes gilt die BRD als Idealtypus der wehrhaften Demokratie (Mudde 2019: 130–133).

Die Elemente der wehrhaften Demokratie fanden auch deutlichen Niederschlag in der politischen Kultur der BRD, also der für das politische Denken, Sprechen und Handeln maßgeblichen Grundvorstellungen der Bevölkerung (Rohe 1994: 1–2).

Die geschichtlich geprägten und institutionalisierten Regeln und Prinzipien der politischen Kultur werden sozial verinnerlicht, oft ohne, dass es ihren Träger:innen vollständig bewusst wäre (Rohe 1994: 6–7). Dennoch kann sie in gesellschaftlich-kulturellen Praktiken, Interaktionen, Produktionen und Vorstellungen beobachtet werden (vgl. Diehl 2019: 44–45). Exemplarisch zeigt sich dies einerseits in der politischen Bildung: Bis heute verweisen viele Programme zur Förderung von Demokratie auf Begriff und Prinzipien der wehrhaften Demokratie (vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat 2023). Demokratiefähigkeit und die Ausbildung von Werten und Normen auf der Basis der fdGO sind zudem erklärte Lernziele für Schüler:innen (vgl. Landesamt für Schule und Bildung in Sachsen 2023). Niedersachsen etwa stellt eine Grundrechtefibel für Kinder ab acht Jahren zur Verfügung, um deren „Loyalität zur Demokratie, die Akzeptanz demokratischer Grundsätze und ein Verständnis für die Risiken in der Gegenwart […] zu stärken.“ (Niedersächsisches Kultusministerium 2012).

Zentral sind Ideen der wehrhaften Demokratie andererseits für das demokratische Bewusstsein und die Erinnerungskultur der Bundesrepublik. Diese Erinnerungskultur bezieht sich „eben nicht primär auf eine erklärte ‚Erfolgsgeschichte‘ wie etwa den Mauerfall […], sondern auf die Anerkennung historischer Schuld und Verantwortung“ (Rohde 2019: 232). Eingefordert von der 68er-Generation verankerte sich im Laufe der Jahrzehnte eine demokratische Erinnerungskultur. Diese wurde Teil „unserer unbefragten Selbstverständlichkeiten, die als solche selbst nicht thematisiert werden, weil sie Teil unseres Weltbildes sind“ (Assmann 2020: 10). Um diesen Wertekanon zu festigen, ist die staatliche Erinnerungskultur „mit großer Energie, finanziellem Aufwand und bürgerschaftlichem Engagement aufgebaut worden und seither mit einer Fülle von Institutionen und Initiativen […] für alle erreichbar und unübersehbar geworden.“ (ebd.: 11). Sie stützt bis heute die Politik des „Nie Wieder“, die von Zeitzeug:innen bereits direkt nach dem Ende des Naziregimes eingefordert wurde. Die hohe Bedeutung der Erinnerungskultur zeigt sich nicht zuletzt an den vehementen Vereinnahmungs- und Umdeutungsversuchen seitens der AfD, aus deren Reihen schon 2017 eine „erinnerungspolitische Kehrtwende um 180 Grad“ gefordert wurde (Rohde 2019: 222).

Bruch mit der politischen Kultur und Entstehung einer „neuen Antifa“?

Vor dem Hintergrund sind die Anfang 2024 entstehenden Proteste als eine Art politisch-kulturelle Abwehrreaktion zu verstehen, stellt doch der von Correctiv aufgedeckte „Masterplan zur Remigration“ einen massiven Angriff auf zentrale Werte und Prinzipien der Demokratie dar. Bislang waren die Konsequenzen einer Anwendung der neurechten Ideologie des „Ethnopluralismus“ – die vorsieht, einen kulturellen Austausch zwischen verschiedenen „Ethnien“ sowie deren „Vermischung“ zu verhindern, um deren spezifischen nationalen Charakter zu erhalten bzw. „reinzuhalten“ (Rydgen 2018: 3) –, zumeist beschwiegen worden (Speit 2024). Die hieran anknüpfende Forderung nach „Remigration“ war seitens der AfD schon oft postuliert, allerdings kaum konkretisiert worden. So hatte etwa Björn Höcke schon 2018 ausgeführt, dass „ein groß angelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein“ werde, in dem sich „eine Politik der ,wohltemperierten Grausamkeit‘“ sowie „menschliche Härten und unschöne Szenen nicht immer vermeiden lassen“ werden (Höcke 2020: 254). Die Betroffenen davon wurden jedoch noch nicht konkret benannt. Die AfD insgesamt beharrte offiziell auch nach den Correctiv-Veröffentlichungen darauf, dass mit diesem Begriff nur „Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat“ gemeint seien (AfD 2024). Die Correctiv-Recherche offenbarte einer breiten Öffentlichkeit jedoch in aller Deutlichkeit, was mit Remigration mindestens auch gemeint ist: Die Verdrängung auch deutscher Staatsbürger:innen auf Grundlage ethnischer Kriterien (Virchow/Quent 2024: 14). So empfahl Sellner auf dem Potsdamer Treffen zur Umsetzung der Remigrations-Politik laut Correctiv einen möglichst „hohen Anpassungsdruck“ auszuüben sowie „maßgeschneiderte Gesetze“; ein anwesender AfD-Landespolitiker schlug dort vor, ausländische Restaurants unter Druck zu setzen und „für dieses Klientel“ das Leben vor Ort „möglichst unattraktiv“ zu gestalten (Bensmann et al. 2024).

Derartige Forderungen bzw. Ansätze zur „Remigration“ stellen inhaltlich einen eklatanten Bruch mit der durch Ideen der wehrhaften Demokratie geprägten politischen Kultur dar. Denn erstens erinnern die Pläne zur „Remigration“ an die rassistische wie antisemitische Eskalationsdynamik der Unterdrückung, Verdrängung und Deportation im Nationalsozialismus, die bis heute einen übergreifenden Bezugspunkt nicht allein für antifaschistische Perspektiven darstellen (Schneider 2014: 11–12; Rohrmoser 2022: 55–57). Zweitens widerspricht die Forderung nach einer Remigration deutscher Staatsangehöriger unverhohlen den in der fdGO formulierten Kernprinzipien der Menschenwürde, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie (Hong 2024). Unter den Forderungen zur „Remigration“ war es offenbar gerade die massive Ausweitung der Pläne auch auf deutsche Staatsbürger:innen, die besonders breite gesellschaftliche Empörung auslöste. Zugleich löste dieser politische Kulturbruch eine protestpolitische Massenaktivierung aus. Die Demonstrationen ermöglichten vielen Menschen zunächst vor allem, ihrer Empörung und ihrer Ablehnung von Rechts(extremismus) im Allgemeinen und der AfD im Besonderen Ausdruck zu verleihen (Fuhr 2024). Die Demonstrationsteilnahme wurde dabei von vielen auch als Überwindung der zuvor empfundenen Hilflosigkeit gegenüber dem fortgesetzten Rechtsrutsch in Politik und Gesellschaft empfunden (Friedrich 2024). Bald zeichnet sich überdies das strategische Ziel ab, durch den massenhaften Auftritt einer selbstverstandenen Mitte der Gesellschaft dem durchbrochenen politisch-kulturellen Konsens symbolisch wieder Geltung zu verschaffen (Olanigan 2024).

Dabei ließen sich in der sozial und politisch vielfältigen Massenbewegung mindestens zwei Hauptströmungen unterscheiden: Einerseits moderat bis radikallinke Akteur:innen und Gruppen mit umfangreichen antifaschistischen (Protest-)Erfahrungen (vgl. Rohrmoser 2022: 183–185). Diese standen der Migrationspolitik der Bundesregierung vielfach äußerst kritisch gegenüber (Mense 2024). Eine weit größere Gruppe neu-mobilisierter Demonstrant:innen, auch als „bürgerliche Antifa“ beschrieben (Feddersen 2024), rekrutierte sich andererseits aus dem mittig-moderaten politischen Spektrum. Vereint wurde diese politisch ungewöhnliche Melange zunächst durch gemeinsame Gegner sowie den Rekurs auf Ideen der wehrhaften Demokratie – so nannte etwa der niedersächsische Ministerpräsident die Demonstrationen „gelebten Verfassungsschutz“ (o.V. 2024a).

Im turbulenten Protestalltag sowie in der medialen Debatte offenbarten sich jedoch bald innere Bruchlinien: Zu inhaltlichen Kontroversen über Ursachen und Ausdrucksformen des Faschismus (Zelik 2024) kamen strategische Differenzen in der Bündnisfrage, die sich insbesondere am Ein- bzw. Ausschluss der CDU/CSU entzündeten (Fuhr/Soldt 2024). Ersichtlich wurden schließlich kulturelle Deutungskämpfe zwischen einem neuen und populären sowie einem traditionellen und alternativen Antifaschismus (Lelle 2024). Derartige Friktionen sind in der Geschichte des Antifaschismus indes nicht neu (Schneider 2014). In den Partei- und Milieugrenzen überspannenden antifaschistischen Bündnissen der 1930er Jahre, wie etwa der Volksfrontbewegung oder dem Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, waren ideologisch-strategische Reibereien an der Tagesordnung (Mason 2022: 335–359; Walter 2024). Umso wichtiger waren pragmatische Kompromissbereitschaft, die Integration durch Führungsfiguren sowie die Entwicklung eines antifaschistischen Ethos, das alternative Vision und Praxis vereint (Mason 2024: 388, 409–413). All dies war in der breiten antifaschistischen Massenbewegung Anfang 2024 indes kaum vorhanden.

Was dennoch bleibt

Vor diesem Hintergrund wundert es kaum, dass die Mobilisierung der neuen Antifa alsbald erlahmte und in der Breite kaum in mittelfristig stabile Bündnisse überführt werden konnte. Auch der von vielen Demonstrierenden erhoffte Einfluss auf die ostdeutschen Landtagswahlen 2024 blieb aus. Und dennoch blieben die Proteste nicht ganz ohne Wirkung, wie sich vor allem an der lauter werdenden Debatte über Legitimität, Notwendigkeit und Chancen eines Verbots der AfD zeigt, für dessen Beantragung im Herbst 2024 ein überparteiliches Bündnis im Bundestag eine Mehrheit zu organisieren versuchte (Gathmann et al. 2024). Auch wenn der neue Antifaschismus so rasch von den Straßen verschwunden ist, wie er dort erschien, scheint er dazu beigetragen zu haben, dass die wehrhafte Demokratie aus ihrem Schlummer erwacht ist. 

Literatur

Alternative für Deutschland (AfD): 7 Punkte zur Remigration. Wie die AfD den Begriff definiert, Januar 2024, URL: https://www.afd.de/wp-content/uploads/2024/02/2024-01-31-_-AfD-Faltblatt-_-7-Punkte-zur-Remigration-_-web.pdf [19.11.2024].

Assmann, Aleida: Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention, München 2020.

Bensmann, Marcus et al.: Geheimplan gegen Deutschland, in: correctiv.org, 10.1.2024, URL: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/ [19.11.2024].

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): Wehrhafte Demokratie, URL: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/wehrhafte-demokratie/wehrhafte-demokratie-node.html [11.3.2024].

Diehl, Paula: Interdisziplinarität, Politische Repräsentation und das Imaginäre. Plädoyer für eine neue Perspektive der politischen Kulturforschung, in: Bergem, Wolfgang/Diehl, Paula/Lietzmann, Hans J. (Hrsg.): Politische Kulturforschung reloaded. Neue Theorien, Methoden und Ergebnisse, Bielefeld 2019, S. 39–57.

Feddersen, Jan: Die bürgerliche Antifa, in: taz.de, 1.2.2024, URL: https://taz.de/Demos-gegen-die-AfD/!5985933/ [19.11.2024].

Fraenkel, Ernst: Deutschland und die westlichen Demokratien. Herausgegeben und eingeleitet von Alexander v. Brünneck, 9. Aufl., Stuttgart [1964] 2011, S. 92–93.

Friedrich, Sebastian: Antifaschismus reloaded, in: Der Freitag, Nr. 3/2024, S. 1.

Fuhr, Lukas: »Der Höhepunkt der Demowelle liegt wohl hinter uns«, in: FAZ, 16.2.2024, S. 4.

Fuhr, Lukas/Soldt, Rüdiger: Wenn das Wörtchen rechts nicht wär, in: FAZ, 27.1.2024, URL: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wie-die-cdu-zu-den-afd-protesten-steht-19477268.html [20.3.2024].

Gassert, Philipp: Sicherheit nach Innen: Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes in der Praxis der Verfolgung von Verfassungsfeindschaft, in: Bürger & Staat, Jg. 73 (2023), H. 4, S. 205–212.

Gathmann, Florian et al.: Welche Chancen der Antrag für ein AfD-Verbot hat, in: Spiegel Online, 4.10.2024, ULR: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verbotsverfahren-welche-chancen-der-antrag-hat-a-da2310bc-d569-4ba4-ba9c-cd85a0ade346 [10.10.2024].

Hensel, Alexander/Jasser, Greta: Weckruf für die wehrhafte Demokratie. Zu den Massenprotesten gegen den „Masterplan“ zur „Remigration“, Rechtsextremismus und die AfD, in: Demokratie-Dialog, H. 14/2024, S. 60–69.

Höcke, Björn: Nie zweimal in denselben Fluss. Björn Höcke im Gespräch mit Sebastian Henning, Lüdinghausen/Berlin [2018] 2020.

Hong, Mathias: Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil II), in: Verfassungsblog.de, 07.02.2024, URL: https://verfassungsblog.de/grundrechtsverwirkung-und-parteiverbote-gegen-radikale-afd-landesverbande-ii/ [13.3.2024].

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Loewenstein, Karl: Militant Democracy and Fundamental Rights I, in: American Political Science Review, Jg. 31 (1937), H. 3, S. 417–432.

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Mason, Paul: Faschismus. Und wie man ihn stoppt, Berlin 2022.

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