Empfehlung Film

Die Gehörlosen in der NS-Zeit

Von Anne Lepper

Berlin war vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten ein kulturelles Zentrum für Gehörlose aus ganz Deutschland und Europa. Viele kamen im Laufe der 1920er Jahre in die Stadt – angezogen von den guten Bildungsmöglichkeiten und dem vielfältigen kulturellen wie sozialen Angebot für gehörlose Menschen. Dadurch entwickelte sich in den Jahren der Weimarer Republik in Berlin eine Gehörlosenbewegung, die wichtige Impulse für die gesamtdeutsche Gehörlosenbewegung setzte. Der Historiker Helmut Vogel hat im Rahmen des Themenjahres „Zerstörte Vielfalt“ für den Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. einen Dokumentarfilm produziert, der die Situation und die Rolle der Gehörlosen in der NS-Zeit behandelt. Dabei werden die historischen Ereignisse der Jahre der Weimarer Republik und des anschließenden Nationalsozialismus chronologisch erzählt und entsprechend kontextualisiert.

Emanzipation und Vielfalt

Bereits 1848 gründete sich in Berlin der erste Gehörlosenverein. Es folgten ein Fürsorgeverein, eine  Gehörlosenzeitung und Turn- Theater- und Künstlervereine für Gehörlose. 1927 wurde schließlich in Weimar der „Reichsverband der Gehörlosen Deutschlands“ (Regede) gegründet. Damit verfügten die Gehörlosen Deutschlands über ein Zentralorgan, das sich für ihre Belange und Interessen auf Reichsebene einsetzte. In den ersten Jahren des Regede saßen auch einige jüdische Gehörlose im Vorstand des Regede, unter anderem der erfolgreiche Zahndentist Paul Kroner, der später in Auschwitz ermordet wurde. Generell lebten während der Weimarer Republik zahlreiche gehörlose Juden in Berlin, da es in der Stadt eine jüdische Schule gab, die Gehörlosen eine gute Bildung ermöglichte – die Israelitische Taubstummenanstalt (ITA).

1931 entschloss sich der Regede, auch um der prekären Situation vieler Gehörloser infolge der durch die Weltwirtschaftskrise hervorgerufenen Massenarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, einen Film über das Leben der Gehörlosen zu produzieren. Ziel des Filmes „Verkannte Menschen“ war es, Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen und Solidarität für taube Menschen einzufordern. In der Dokumentation „Die Gehörlosen in der NS-Zeit“ werden Ausschnitte aus dem Film gezeigt, der später von der nationalsozialistischen Zensur verboten wurde.

Gleichschaltung und Verfolgung jüdischer Gehörloser

Bereits in den Jahren vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten traten zahlreiche Gehörlose der NSDAP bei. Es bildete sich sogar eine Ortsgruppe der Partei für Gehörlose und Schwerhörige in Berlin, der 1933 etwa 200 Mitglieder angehörten. So war es denn auch wenig verwunderlich, dass sich der Regede bereits im April 1933 bei der Verbandsversammlung selbstständig auf nationalsozialistischen Kurs brachte. Anhand eines „Arierparagraphen“ wurde jüdischen Gehörlosen die Mitgliedschaft im Regede untersagt. Parallel dazu wurde 1933 auch eine eigene SA- Gruppe für Gehörlose gegründet.

In den darauffolgenden Jahren trafen die nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen auch die ITA und andere jüdische Gehörlosen-Organisationen. Die darauf folgende Auswanderungswelle und die Deportationen in die nationalsozialistischen Vernichtungslager ab 1941 führten dazu, dass zu Kriegsende von den ehemals 600 jüdischen Gehörlosen in Berlin nur noch etwa zehn übrigblieben.

Der Regede und andere nichtjüdische Gehörlosen-Organisationen richteten sich unterdessen ganz nach den herrschenden, nationalsozialistischen Vorstellungen aus. Statt sich der zunehmend stigmatisierenden und ausgrenzenden Behandlung durch die NS-Machthaber zu entziehen, legten die Vereinigungen all ihre Kräfte auf die Integration in die Volksgemeinschaft. Zu diesem Zwecke gingen selbst die Interessenverbände Ende der 1930er Jahre dazu über, die Gebärdensprache als unbrauchbar zu bezeichnen und eine gute Lautsprachkompetenz bei Gehörlosen als unverzichtbar vorauszusetzen.

Zwangssterilisationen und Euthanasie

Bereits ab 1934 gerieten nach und nach auch die nichtjüdischen Gehörlosen in den Fokus der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen. Auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zwischen 1934 und 1945 etwa 350.000 Menschen im Deutschen Reich zwangssterilisiert – darunter etwa 15.000 Gehörlose. Bei den Eingriffen starben Tausende von Menschen, die systematische Krankenermordung begann jedoch erst 1939 mit der unter dem Begriff „Euthanasie“ bekannten T4-Aktion, bei der bis 1945 etwa 300.000 Menschen an sechs Orten in Deutschland vergast wurden. Historiker gehen heute von circa 1.500 in der T4-Aktion ermordeten Gehörlosen aus. Erst 1980 gelang es Interessenverbänden, Entschädigungszahlungen für Opfer der Zwangssterilisationen durchzusetzen. Bis 2006 erhielten dadurch etwa 14.000 Menschen eine einmalige Entschädigungszahlung von 5.000 Mark.

Täter und Opfer

Gerade die Interviews mit den gehörlosen Zeitzeug/innen, die im Film zu sehen sind, vermitteln eindrucksvoll die ambivalente Stellung der Gehörlosen im NS. Alle Interviewten berichten ausgesprochen positiv und unkritisch von ihrer Jugendzeit, in der sie nationalsozialistischen Jugendvereinigungen wie der HJ oder dem BDM angehörten. Waren viele Gehörlose zur Zeit der Machtübergabe und in den ersten Jahren des Nationalsozialismus glühende Anhänger des Regimes, wurden nicht nur jüdische Gehörlose später zu Opfern nationalsozialistischer Verfolgung. Dieses Spannungsverhältnis vermag der Film durch seine ehrliche und multiperspektivische Herangehensweise nachvollziehbar aufzuzeigen. Auf jeden Fall sollten die Aussagen der Zeitzeug/innen in der pädagogischen Arbeit kritisch betrachtet und reflektiert werden, da diese teilweise eine problematische „Es war doch nicht alles schlecht“-Haltung präsentieren.

Zugang zum Film

Der Film ermöglicht sowohl Gehörlosen als auch hörenden Menschen einen Zugang zur Geschichte der Gehörlosen während der NS-Zeit. Durch gut verständliche Sprecher/innen, Gebärdensprache und (deutsche) Untertitel kann der Film gemeinsam angesehen und pädagogisch eingebettet werden. Einfache Sprache erleichtert zudem die Erfassung der Inhalte. Zu Beginn des Filmes vermittelt eine Einführung durch den Filmemacher eine klare Struktur, zusammenfassende Kommentare zwischen den einzelnen Filmsequenzen dienen dem besseren Verständnis der Thematik. Dadurch eignet sich der Film hervorragend für die Bildungsarbeit mit heterogenen Gruppen.

Informationen

Der Film kann unter Zahlung einer Schutzgebühr für Bildungszwecke über das Geschichtsbüro Vogel bestellt werden. Weitere Informationen zu dem Film finden sich auf der Homepage des Geschichtsbüros und auf der Seite des Gehörlosen-Bundes. Das Geschichtsbüro Vogel bietet außerdem interessante und vielseitige Projekte, durch die sowohl Gehörlosen als auch hörenden Menschen ein Zugang zur Geschichte der Gehörlosen in Deutschland geschaffen wird. Ziel des Projektes ist es neben der Erforschung und Vermittlung der Gehörlosengeschichte auch, tauben Menschen durch Angebote, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, das Geschichtslernen zu erleichtern.

Anfragen und Bestellungen können direkt an Helmut Vogel gerichtet werden. Email: kontakt [at] deafhistorynow [dot] de 

 

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