Liebe Leserinnen und Leser,
am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Für seine Ausformulierung hatte der Parlamentarische Rat Lehren aus der Geschichte der Weimarer Republik und der des NS-Staates gezogen. Das Eintreten für eine spezifische Form der Demokratie war eng mit dem Blick auf Geschichte verbunden.
Auch heute wird das historische Lernen, insbesondere das über den Nationalsozialismus sowie die DDR-Geschichte, mit dem Anspruch verbunden, für das demokratische Gemeinwesen zu wirken. Die pädagogische Auseinandersetzung wird mit der Hoffnung verknüpft, Lehren im Sinne einer Abkehr von menschenverachtenden Denk- und Handlungsweisen ziehen zu können. Die Geschichte bildet so die Vorlage für gegenwärtiges und zukünftiges politisches und moralisches Handeln, das sich an demokratischen Werten und Menschenrechten orientiert.
In diesem Newsletter haben wir Informationen über Projekte, Wettbewerbe, Publikationen und andere Ressourcen aufbereitet, die sich mit einer Verschränkung historischen Lernens und Demokratiebildung beschäftigen. So stellen wir Ihnen u.a. das Projekt „Lernen aus der Geschichte?“ vor, in welchem intensiv eine mögliche Verbindung von Demokratiebildung und Gedenkstättenpädagogik in der Praxis untersucht wurde. In unserem Linktipp präsentieren wir Ihnen ferner, warum demokratiepädagogische Arbeit in der Schule sehr gut geeignet ist, um das historische Bewusstsein der Lernenden zu fördern und damit die demokratische Handlungskompetenz junger Menschen zu stärken.
Unser nächster Newsletter erscheint am 20. Mai und widmet sich anlässlich des Gedenkjahres 1989 mittel- und osteuropäischen Perspektiven auf 20 Jahre politische Wende.
Die Redaktion