Über die Selbstverständlichkeit kein Recht auf Geschichte gehabt zu haben
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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel Sie müssen angemeldet sein, um das Benutzerprofil zu sehen |
Von Carola S. Rudnick
Sollen Menschen mit geistigen, seelischen und körperlichen Behinderungen von der „NS-Psychiatrie“ und NS-„Euthanasie“ erfahren? Sollen sich chronisch psychisch Erkrankte und Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen mit der Ermordung ihresgleichen beschäftigen? Diese Fragen wurden von Menschen ohne Behinderungen in den vergangenen Jahrzehnten eindeutig mit einem „Nein“ beantwortet. Keine Gruppe von Menschen wurde daher so selbstverständlich von der Aufarbeitung der „eigenen“ Verfolgungs- und Entrechtungsgeschichte ausgeschlossen, wie Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sind daher bis heute die einzige Gruppe der nationalsozialistisch Verfolgten, die überwiegend nicht entschädigt wurde und die bei der Aufarbeitung der Verbrechen in der Vergangenheit nahezu nicht beteiligt wurde. Es gibt also keine andere politisch entrechtete und verfolgte Gruppe, die so vehement von ihrer eigenen (Zeit-)Geschichte abgehalten wurde, wie die Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Die Hauptargumente für eine Bewahrung vor der eigenen Vergangenheit lauteten, der Patientenmord, die Verstümmelungen und Menschenversuche, das Siechtum durch Hunger und Durst sowie ausbleibende medizinische Versorgung seien eine Zumutung für Betroffene. Der Horror sei schlichtweg nicht zu verkraften. Zudem, so die Annahme, würden Menschen mit Behinderungen diese Verbrechen nicht in dem gebotenen Maße verstehen [sic!]. Außerdem sei das ja auch alles lange genug her und seither habe sich in der psychiatrischen Versorgung und in der Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen doch alles zum Guten gewendet, so die ängstlichen Kritiker.
2013 beschäftigte sich eine Laien-Theatergruppe, das Hamburger theater36, mit dieser Frage. Zusammengewürfelt aus Menschen ohne und mit verschiedensten Behinderungen fand sie in dem daraus entstehenden Theaterstück „Der Brief“ für sich selbst eine Antwort: jeder, der etwas über NS-„Euthanasie“ wissen will, soll das Recht haben, diese Geschichte zu erfahren.
„Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg
Und genau hier setzt das Selbstverständnis der „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg seit 2012 an. Menschen mit Behinderungen, so die „Euthanasie“-Gedenkstätte, haben prinzipiell ein Recht darauf, „ihre Geschichte“ zu erfahren, gerade weil strukturelle Gewalt, Unrechtserfahrungen, Ausgrenzung und mangelnde Teilhabe in ihrer Gegenwart schmerzhaft und leidvoll belegen, dass ihre „Befreiung“ vor 70 Jahren überwiegend ausblieb und Strukturen des Nationalsozialismus noch bis in die Gegenwart hineinreichen. Nach dem Einmarsch der Alliierten blieben sie Psychiatriepatienten und Heimbewohner. Das Töten endete zwar in den ersten Nachkriegsjahren allmählich – in Lüneburg erst 1947 (Carola S. Rudnick 2015) – , aber eine echte Liberalisierung begann erst Ende der 1970er Jahre (Swantje Köbsell 2012), im Unterschied etwa zur 1968er-Bewegung der Nichtbehinderten. Forderungen der Behindertenbewegungen, das zeigen Debatten um das Thema „Inklusion“, blieben zudem oft unerfüllt. In vielen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen lässt eine echte Befreiung – als eine gesellschaftliche Zäsur – auch nach 70 Jahren Kriegsende noch auf sich warten.
Die „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg liegt inmitten einer aktiven Psychiatrie, die mit einer Kinder- und Jugendpsychiatrie, mit einem Maßregelvollzug, mit Stationen für Erwachsene, mit zwei Ambulanzen, mit Tageskliniken und mit zwei Heimen für Menschen mit Behinderungen breit aufgestellt ist. 2004 wurde auf dem Gelände der Psychiatrie im alten Badehaus am Wasserturm eine Gedenkstätte eingerichtet (Raimond Reiter 2005: S. 9-18). 2012 erhielt sie EU-Fördergelder, um die Bildungsarbeit neu auszurichten (Nds. Kultusministerium 2015: S. 20, 46f). Die Gedenkstätte ist seither ein Ort, an dem anhand von Verbrechen an Kindern und Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen über Kinderrechte und über Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen aufgeklärt wird. Seit 2013 gibt es hierfür ein neues Bildungskonzept (Carola S. Rudnick 2013).
Inklusives Geschichtslernen
In der Bildungsarbeit wird seither vorausgesetzt, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen sowie mit und ohne psychischen Erkrankungen ein Recht darauf haben zu erfahren, weshalb es in Mitteleuropa heute noch Formen von Separation und Exklusion gibt. Weil rund 1.000 Menschen mit Behinderungen und psychisch Erkrankte zu den Lüneburger Opfern der verschiedenen Lüneburger „Euthanasie“-Maßnahmen gehören (Carola S. Rudnick 2014; Carola S. Rudnick 2015), darunter 300-350 Kinder und Jugendliche sowie rund 250 Patienten ausländischer Herkunft, soll die Entrechtungsgeschichte gerade an diesem Ort zudem für Kinder und für durch Migration mehrfach diskriminierte Betroffene erfahr- und verstehbar werden. Das pädagogische Konzept erhebt „inklusives Geschichtslernen“ und Teilhabe aller Menschen an „ihrer“ Zeitgeschichte daher zum Grundprinzip.
Hauptargument der Gedenkstätte für ein solches „inklusives Geschichtslernen“ über die NS-„Euthanasie“ ist, dass Kinder, Menschen mit Migrationserfahrung und Menschen mit Behinderungen bzw. psychischen Erkrankungen ein diffuses Vorwissen über den Nationalsozialismus haben. Es gibt ein Vorwissen, das einer Sortierung, Differenzierung und Einordnung bedarf. Der Holocaust an den Juden ist in der Regel bekannt und es gibt häufig auch rudimentäre Kenntnisse über medizinische Experimente an Menschen. Die Hauptverantwortung wird jedoch in der Regel allein der Person Adolf Hitler zugeschrieben (Andrea Becher 2009). Zudem werden die Nazi-Greuel nahezu ausschließlich mit Fremdenhass in Verbindung gebracht. Hier korrigiert eine frühe, barrierefreie und lebensweltnahe Beschäftigung mit der NS-„Euthanasie“ die vorhandenen Klischees. Hierbei wird eine Fokussierung allein auf die Opfer vermieden, vielmehr werden Taten als Folge von Denkmustern, Entscheidungen und Handlungen mehrerer Akteure so erklärt, dass sie für alle verstehbar sind.
Der Ansatz folgt der Prämisse, dass die Tat nicht allein durch das Nachzeichnen der Erlebnisse der Opfer, sondern nur durch das Erklären des Handelns der Akteure und durch das Nachvollziehen von Handlungsalternativen dekonstruiert werden können. Demgemäß sind neben den Opfern vor allem auch verschiedene Beteiligte und Mitverantwortliche Gegenstand der Beschäftigung, wie zum Beispiel Eltern, Ärzte, Nachbarn, Lehrer/innen, Heimleiter/innen, Pflegekräfte, Verwaltungsmitarbeiter/innen. Ihre Entscheidungen, Wendepunkte und die unterschiedlichen Motive helfen, das Prinzip des Rassismus und der strukturellen Gewalt in der gesellschaftlichen Komplexität verstehbar zu machen. Weil die Geschichten zugleich intime Familiengeschichten mit ungeraden Verläufen sind, in denen Schicksalsschläge auch mit menschlichen Schwächen verwoben zur Katastrophe führen, bleibt der Handlungsraum nah, überschaubar und vertraut.
Durch die Auseinandersetzung mit der Situation der damaligen Familien und der damals Betroffenen, die ein großes Maß an direkten Bezügen zur eigenen Lebenswelt ermöglichen, bietet die Beschäftigung mit NS-„Euthanasie“ zudem die Chance, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen im persönlichen Umfeld kritisch zu thematisieren und zu reflektieren. Dem Behütungs- und Schutzgedanken setzt die Gedenkstätte zudem entgegen, dass eine Bewahrung vor zurückliegender brutaler Vergangenheit angesichts bestehender gegenwärtiger Entrechtungserfahrungen zynisch ist. Das gelte insbesondere auch in Bezug auf Kinder, für die Krieg und Gewalt genauso ein Gegenwartsphänomen ist wie Fluchterfahrungen, psychische Störungen und kognitiver Leistungsdruck, mit denen sie tagtäglich direkt oder indirekt konfrontiert werden.
Workshop-Methoden von und für Kinder
Mit dem Titel „Die Würde des Menschen (an-)tastbar“ gibt es daher seit 2013 Workshops und ganztägige Angebote für alle Menschen ab dem Alter von 9 Jahren. Alle Methoden und Materialien wurden gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und mit Schüler/innen eines 6. Jahrgangs entwickelt und erprobt, im Rahmen einer Masterarbeit der Leuphana Universität Lüneburg extern evaluiert (Rosa Neubauer/Friederike Wagner 2015). Es gibt verschiedene Einstiege, (Brett-)Spiele, Quizze und Werkzeuge in leichter Sprache über die Behindertenrechtskonvention von 2008 und die UN-Kinderechtskonvention von 1989. Zur Thematisierung der NS-„Euthanasie“ im engeren Sinne wurden drei Lebensgeschichten und dazugehörige Dokumente in kindgerechte und in einfache Sprache übersetzt. Die Lebensgeschichten wurden zudem in Bildergeschichten umgewandelt, die auch einen nicht alphabetisierten biografischen Zugang ermöglichen. Mit Hilfe eines Audioguides für Kinder von Kindern können Orte besucht und erklärt werden, die mit der Lüneburger NS-„Euthanasie“ und den drei Lebensgeschichten der Opfer direkt in Verbindung stehen. Bei allen Materialien und Methoden, so der Ansatz von „Die Würde des Menschen ist (an-)tastbar“, wird dabei konsequent auf die Trias des individuellen und kollektiven Denkens, Entscheidens und Handelns Bezug genommen, um für eigene Denk- und Handlungsspielräume zu sensibilisieren. Ein weiterer Standard ist, dass die Geschichte der Lüneburger NS-„Euthanasie“-Maßnahmen immer konkret und eng eingegrenzt wird mit maximalen Bezügen zu vorhandenen Quellen, Gegenständen und Spuren. Weil die Methoden und Materialien verschiedene Lernniveaus gleichzeitig berücksichtigen, sind sie für den (inklusiven) Geschichts-/Werte- und Normen-/Ethik- und Religions-Unterricht an allen Schulformen, aber auch für altersgemischte Gruppen geeignet. Wie der Ansatz funktioniert, wird an der biografischen Arbeit zur Lebensgeschichte von Dieter Lorenz beispielhaft veranschaulicht.
Beispielhafte Lebensgeschichte
Dieter Lorenz, geboren 1940 in Eindhoven/Niederlande von Eltern deutscher Staatsangehörigkeit, war zweieinhalb Jahre alt, als er im November 1944 als Flüchtlingskind in Lüneburg ankam und aus seiner Flüchtlingsunterkunft in die Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg eingewiesen wurde. Da der Ärztliche Direktor, Max Bräuner, vermutete, das vermeintlich ausländische Flüchtlingskind habe keine Eltern, und weil die Stadt Lüneburg ihrerseits zögerte, die Pflegekosten für solche Flüchtlingskinder wie Dieter ohne Wenn und Aber zu übernehmen, wurde er innerhalb von zweieinhalb Wochen in der „Kinderfachabteilung“ Lüneburg ermordet. Da sein Grab 1955 auf die offizielle Kriegsgräberliste der Stadt Lüneburg gesetzt wurde, blieb es mehr oder weniger zufällig bis heute auf dem ehemaligen Anstaltsfriedhof erhalten. Bis hier ähnelt die Geschichte vielen Einzelschicksalen (Carola S. Rudnick 2015). Sie wird zunächst linear erzählt. Doch der Ansatz in den Materialien für Kinder und für Menschen mit Behinderungen entfaltet die Geschichte in einem zweiten Schritt handlungsorientiert. So werden Kinder und Menschen mit Behinderungen in der Bildergeschichte zu Dieter damit konfrontiert, dass die Eltern zum Beispiel die Wahl hatten, ihren Sohn in ein Kinderheim zu geben oder nicht. Die Eltern, so die „richtige“ Lösung, entschieden sich für einen Heimaufenthalt, damit die Mutter arbeiten gehen und das eigene Geschäft weiterführen konnte, während der Vater als Fernmelder Frontdienst leistete. Diese Entscheidung führte dazu, dass Dieters Leben einen bestimmten Verlauf nahm, nämlich dass Dieter der Familie letztendlich später „verloren“ ging. Denn das niederländische Kinderheim, in das Dieter kam, wurde im Zuge des Kriegsverlaufes evakuiert. Hier eröffnen sich für die Workshop-Teilnehmer im Anschluss weitere „Weichen“. Die Pflegerin der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), zuständig für die Evakuierung des Kinderheimes in Eindhoven, hatte die Wahl zwischen einer rechtzeitigen Information an die Eltern oder nicht. Sie entschied sich, die Eltern der Kinder nicht über die bevorstehende Räumung zu informieren. Eine andere Mitarbeiterin der NSV entschied Anfang Dezember 1944 Dieters Eltern auch nicht über den inzwischen bekannten Anstaltsaufenthalt zu informieren. So konnten die Eltern ihren Sohn in Lüneburg nicht abholen und auch nicht vor der ungeahnten Ermordung „retten“. Sie suchten ihn zwar in Solingen und Hannover, der Vater ließ sich sogar in dort stationierte Sonderkommandos versetzen, um seinen Sohn Dieter zu finden, jedoch vergeblich. Als die Eltern Ende Januar 1945 vom Dieters Tod erfuhren, war der Junge schon mehr als einen Monat tot. Doch die Eltern gaben die Hoffnung nicht auf. Erst als ihnen vom Deutschen Roten Kreuz bestätigt wurde, dass Dieter Lorenz wohlmöglich tot war, kehrten die Eltern Deutschland und den Niederlanden den Rücken und wanderten sie 1952 nach Kanada aus. In der Diskussion über „Weichen“ und Handlungsalternativen, kommen dabei die zuvor thematisierten Kinder- und Menschenrechte immer wieder „ins Spiel“. Workshop-Teilnehmer lokalisieren präzise, an welcher Stelle der Lebensgeschichte welches konkrete Menschenrecht durch wessen Denken, Entscheiden und Handeln verletzt wurde und wie folgenreich diese Rechtsbrüche waren.
Die Geschichte, sei es als Text in leichter Sprache, als Audioguide für Kind von Kindern oder als Bildergeschichte, wird in einem nächsten Schritt dann mit der Lebenswelt und der Gegenwart der Workshop-Teilnehmer/innen direkt in Verbindung gebracht. Bei wenig strukturgeschichtlichen Vorkenntnissen, können die Geschichten kaum analysiert und eingeordnet werden. Sie erfüllen keinen Selbstzweck. Vielmehr müssen die Lebensgeschichten in einem hohen Maß anschlussfähig sein, an die Vorerfahrungen der Workshop-Teilnehmer direkt anknüpfen und für ihr eigenes Dasein einen spürbaren Nutzen haben. Deshalb erfahren sie beispielsweise im Fall von Dieter, dass sein älterer Bruder erst 70 Jahre später, im September 2015 erstmals das Grab von Dieter besuchte. Sie erfahren, dass das nur möglich war, weil der Bruder einen Stapel Briefe seiner Eltern und ein paar Fotos aufbewahrt hatte und dann 2012 mit Hilfe eines Programms im Internet einen Stammbaum aufbaute. Zur gleichen Zeit und zufälligerweise mit dem gleichen Programm baute der Großcousin in Deutschland parallel einen Stammbaum auf. Das Programm war klug und signalisierte beiden, es gäbe am anderen Ende der Erde einen nahezu identischen Stammbaum, könne es sein, dass man verwandt sei? Nur so entdeckte Dieters Bruder, dass er noch Familie in Deutschland hat. Er reiste daraufhin nach Deutschland, damit dieser wiedergefundene Großcousin sich vor Ort auf die Suche nach Dieter begeben konnte. Wären die Briefe und Fotos dagegen in einem Karton auf dem Dachboden verstaut geblieben, wäre das Schicksal Dieters nie aufgeklärt worden und hätte der Bruder nie erfahren, dass es in Lüneburg noch heute das Grab von seinem kleinen Bruder Dieter gibt. Wie der Bruder von Dieter können die Workshop-Teilnehmer sich auf Dieters Spuren begeben. Sie können das Haus sehen, in dem Dieter untergebracht war, sie können sein Grab besuchen. Indem sie neben ausgewählten und in leichte Sprache und in Bilder übersetze Dokumente auch ein aktuelles Foto von Dieters Bruder und dem Großcousin erhalten, wird deutlich, dass die Geschichte von Dieter nicht mit seiner Ermordung endet, seine Geschichte aufgrund von Entscheidungen und Initiativen Einzelner vielmehr bis heute geht und nicht in Vergessenheit gerät. Durch die Möglichkeit, mit Dieters Bruder zu skypen, oder eine Hörgeschichte, einen Brief oder ein anderes Erinnerungszeichen zu gestalten, werden die Teilnehmer sodann zu Gestaltern des Umgangs mit „ihrer“ Geschichte. Die Selbstverständlichkeit kein Recht auf Geschichte gehabt zu haben, wird auf diese Weise in ein tieferes Verständnis der Mechanismen und der Dimensionen selbstverorteter Entrechtung bzw. Gewalt verkehrt sowie in eigene Aufarbeitungsaktivitäten umgewandelt, vorausgesetzt Kinder und Menschen mit Behinderungen bzw. psychische Erkrankungen nehmen sich ihre Freiheit, darüber selbst zu entscheiden.
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- 28 Okt 2015 - 08:41