Dem Deserteur ein Denkmal!
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Von Marco Dräger
Wir sind momentan von Jubiläen umzingelt: Vor vier Wochen jährte sich der Ausbruch des Ersten Weltkrieges zum 100. Mal, vor sechs Wochen der 20. Juli zum 70. Mal und nächste Woche kehrt der Beginn des Zweiten Weltkrieges zum 75. Mal wieder. Zwischen diesen Daten aus der „Kalendergeschichte“ besteht ein Zusammenhang − freilich ein anderer als man zunächst vermutet.
Nationalsozialisten, Wehrmachtjustiz und frühe Bundesrepublik
Nachdem die Nationalsozialisten die Ursache für die Niederlage im Ersten Weltkrieg in einer allzu laschen Militärjustiz ausgemacht zu haben glaubten, die ihrer Ansicht nach nicht energisch genug gegen angebliche Zersetzungserscheinungen aller Art und Desertionen vorgegangen war, verschärften sie seit der Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit ab Mai 1933 die einschlägigen Paragraphen des Militärstrafgesetzbuches. Außerdem fügten sie neue, weltanschauliche Straftatbestände und Verfahrensabläufe hinzu. Auf dieser pseudorechtlichen Grundlage wurden bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges rund 25.000 Todesurteile aufgrund von Delikten wie Kriegsdienstverweigerung, Desertion, Wehrkraftzersetzung, Hoch-, Landes- oder Kriegsverrat gefällt.
Während in der Bundesrepublik die am 20. Juli 1944 begangene Tat der hochrangigen Militärs ab Mitte der 1950er Jahre als militärischer Widerstand gefeiert wurde und alljährliche Gedenkstunden das Ereignis in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit rückten, blieben die Taten von einfachen Soldaten lange Zeit unbeachtet. Die Urteile gegen sie behielten ihre Gültigkeit. Rehabilitierung, Entschädigung oder gar Anerkennung ihrer Verweigerung bzw. ihres Widerstandes unterblieben. Die gesellschaftliche Stigmatisierung und die sozialrechtliche Diskriminierung bestanden fort. Desertion aus der Wehrmacht blieb in den ersten drei Dekaden der Bundesrepublik ein Tabu-Thema. Selbst überlebende Deserteure wagten es aus Scham oder Angst vor dem Verlust von Familie und Freunden in der Regel nicht, das Thema öffentlich anzusprechen oder ihre Entschädigungsansprüche juristisch durchzusetzen. Die wenigen, die es dennoch versuchten, scheiterten an den bundesrepublikanischen Gerichten. Deren Richter, meist bereits vor 1945 im Justizdienst − oftmals gar in der Wehrmachtjustiz − tätig, hielten nationalsozialistische Rechtspositionen und Interpretationen aufrecht und warfen den Deserteuren eigennützige Motive vor. Zudem bewerteten sie deren individuelle Tat als aussichtslos und hielten ihnen als erfolgversprechendes Beispiel den 20. Juli vor. So wurden die einen trotz oder wegen des gescheiterten Attentats und ungeachtet ihrer keineswegs demokratischen Vorstellungen einer politischen Reorganisation zum Symbol für angeblich heldenhaften militärischen Widerstand. Die anderen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) am Morden beteiligen wollten und deshalb wegen Fahnenflucht oder „Wehrkraftzersetzung“ verurteilt wurden, blieben benachteiligt und unbeachtet.
Wandel ab den 1980er Jahren
Diese Ansicht änderte sich erst im Rahmen der Friedensbewegung der 1980er Jahre. Als Reaktion auf den NATO-Doppelbeschluss suchten die damaligen Akteure – oftmals kriegsdienstverweigernde Reservisten, DFG-VK-Gruppen oder grün-alternative Initiativen – aus dem antimilitaristischen Spektrum der Friedensbewegung abseits des antizipierten soldatischen Heldentodes im Atomkrieg nach neuen, erinnernswerten Idealen. Diese entdeckten sie in den Deserteuren des Zweiten Weltkrieges. Deren historische Verweigerung erschien ihnen beispielhaft für die Gegenwart. Unter den zeitgenössischen sozialen Rahmenbedingungen deuteten sie daher die Deserteure des Zweiten Weltkrieges positiv um und sahen in ihnen historische Vorbilder. Sie forderten Denkmäler für Deserteure als Kontrapunkte zu den klassischen Kriegerdenkmälern und provozierten damit ganz bewusst gegenüber diesen traditionellen Formen des Gedenkens.
Mit dieser Forderung wollten sie eine Diskussion über Kriegsdienstverweigerung und Desertion in Gang setzen. Ihre friedenspolitische Strategie bestand darin, selbstbestimmtes Handeln als höherwertige Alternative dem aus ihrer Sicht obsoleten Prinzip von Befehl und Gehorsam gegenüberzustellen. Desertion erschien ihnen quasi als „Selbstverteidigung“, als emanzipatorischer Akt gegen äußere militärische Zwänge und scheinbare Notwendigkeiten.
Die Initiatoren hofften, dass durch die Reflexion über Desertion in der Geschichte auch die Beschäftigung mit der aktuellen Frage nach der Legitimität von staatlichen Zielen und (Gewalt-)Handlungen angeregt werde. Ferner fragten sie auf diese Weise explizit, in welcher Tradition man stehe und welches Gewicht man dem Militär beimesse.
Seit Mitte der 1980er Jahre wurde daher in zahlreichen Orten die Errichtung von Deserteur-Denkmälern diskutiert. Die lokalen Debatten sowie vereinzelte Denkmalsetzungen dienten als Wegbereiter für die politische und juristische Rehabilitierung der Deserteure auf Bundesebene ab den 1990er Jahren. Der gesellschaftliche Meinungswandel basierte auf einem Generationenwechsel. Ihre seit 30 Jahren konstant anhaltende Errichtung kann als Indikator und sichtbares Zeichen für diesen Wandel angesehen werden. Fungierten sie zunächst als Wegbereiter, ging ihre Errichtung in den 1990er Jahren mit den parlamentarischen Debatten einher. Selbst nach dem politischen Abschluss des Themas in den 2000er Jahren wurden weitere Denkmäler errichtet.
Im Laufe der Zeit veränderten sich auch die Akteure. Anders als in den 1980er Jahren wurden die Denkmäler nicht mehr von privaten Gruppen initiiert, die bei politischen Parteien um Unterstützung warben und ihr Anliegen von ihnen parlamentarisch vertreten ließen, sondern die Parteien ergriffen allmählich selbst die Initiative. Der Bundestag rehabilitierte 2009 einstimmig so genannte „Kriegsverräter“, die Hamburger Bürgerschaft beschloss 2012 ebenfalls einstimmig, ein Deserteur-Denkmal in Hamburg errichten zu lassen, nachdem bereits 2009 in Köln im Auftrag der Stadt ein Denkmal im öffentlichen Raum aufgestellt worden war, für das die Kommune zuvor sogar einen Künstlerwettbewerb ausgelobt hatte. Damit revidierten diese Städte die bis dato – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – vorherrschende Haltung, Deserteur-Denkmäler nicht auf öffentlichem Grund aufzustellen. Der Münchner Stadtrat lehnte seit Ende der 1980er Jahre die Aufstellung eines solchen Denkmals auf öffentlichem Gelände ab. Seit 1993 steht es in Mannheim – ebenfalls auf einem privaten Grundstück, weil die dortigen Stadtväter eine Errichtung auf öffentlichem Boden verweigerten. Die ehemalige Hauptstadt Bonn wollte auch kein Deserteur-Denkmal und erlaubte die öffentliche Aufstellung 1989 nicht. Die Odyssee dieses Denkmals ging nach mehreren Zwischenstationen und Standortwechseln in Potsdam, der Partnerstadt Bonns, zu Ende. Dort fand es Asyl.
Paradoxien der und Potential für die Gegenwart
Die gegenwärtige Situation ist also paradox: Abgesehen von einigen irrlichternden Stimmen gibt es einerseits eine mittlerweile breite gesellschaftliche Akzeptanz für diese Denkmäler. Die heftigen Debatten der Vergangenheit sind abgeebbt, Deserteur-Denkmäler eignen sich in der Gegenwart nicht mehr zur Provokation. Ihr Potential, eine breite gesellschaftliche Debatte auszulösen, ist verschwunden, wobei die aktuelle Unaufgeregtheit bei diesem Thema sich auch auf Informationsmangel, Desinteresse und Indifferenz zurückführen lässt. Andererseits leiden trotz ihres allmählichen Einzugs in die Erinnerungskultur die bislang rund 30 Deserteur-Denkmäler ebenso wie andere Denkmäler unter Nicht-Beachtung im Alltag. Sie sind „unsichtbar“ und werden kaum rezipiert. Selbst die Exotik eines „anrüchigen“ Inhalts steigert ihre Bekanntheit nicht. Die lebendigen, im kommunikativen Gedächtnis ausgetragenen Debatten vor ihrer Errichtung sind durch die kulturelle Formgebung verschütt gegangen. Das Thema hat kaum bis keine Breitenwirkung entfalten können. Die Deserteure sind zwar ab Mitte der 1980er als Sujet in der historischen Forschung salonfähig geworden, aber über einschlägige Fachkreise hinaus entstand kein öffentliches Bewusstsein für diese Thematik. Als Erschwernis für die Rezeption kommt hinzu, dass diese Denkmäler sperrig und „unbequem“ sind. Sie laufen bekannten und an Kriegerdenkmälern eingeübten Formeln und Ritualen traditionellen Gedenkens zuwider, weil diese nicht reibungslos übernommen werden können. Eine direkte und unkomplizierte Anschluss- bzw. Integrationsmöglichkeit besteht nicht.
Man darf deshalb gespannt sein, ob und wie die aktuell in Planung bzw. im Bau befindlichen Deserteur-Denkmäler in Hamburg und Wien dieses Rezeptionsproblem zu lösen vermögen und einen Beitrag dazu leisten können, sowohl das Gedenken an die Wehrmacht-Deserteure in der Erinnerungskultur weiter zu etablieren als auch die Sichtbarkeit dieser seit drei Jahrzehnten NS-Verfolgtebg zu erhöhen. Ihr Charakteristikum bestand in den 1980er Jahren vor allem darin, mindestens ebenso gegenwarts- und zukunfts- wie „vergangenheitsbewältigend“ wirken zu wollen. Sie können auch heute noch als Impulsgeber dienen, ihre historische Rückbesinnungsfunktion ist nicht auf die Epoche der europäischen (und transatlantischen) Friedensbewegung der 1980er Jahre beschränkt.
Apropos erinnerungskulturelle Rezeptionsprobleme und Gegenwartsbezüge: Abschließend sei noch auf zwei weitere Jubiläen hingewiesen, die in Vergessenheit geraten sind. Das erste jährt sich heute auf den Tag genau zum 140. Mal. Am 27. August 1874 endete die Brüsseler Konferenz mit einer Erklärung über die „Gesetze und Gebräuche des Krieges“. Sie bildete die Grundlage für die 1899 und 1907 stattfindenden Haager Friedenskonferenzen, die der Abrüstung sowie der friedlichen Lösung internationaler Konflikte dienen sollten. Das zweite ist der Briand-Kellogg-Pakt. Er wurde am 27. August 1928 unterzeichnet und ächtete den Krieg als politisches Mittel.
Literaturhinweise
Ulrich Baumann, Magnus Koch, Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas (Hg.): „Was damals Recht war ...“. Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht, Berlin 2008.
Ulrich Bröckling, Michael Sikora (Hg.): Armeen und ihre Deserteure. Vernachlässigte Kapitel einer Militärgeschichte der Neuzeit, Göttingen 1998.
Marco Dräger: Denkmäler für Deserteure? Exemplarische Pro- und Contra-Diskussion im Unterricht, in: Geschichte lernen, Heft 151 (2013), S. 22−27.
Marco Dräger: Generation(en) und Geschichte(n) – Generationelle Auseinandersetzungen in der Geschichtskultur am Beispiel der Etablierung von Deserteur-Denkmälern, in: Michael Sauer u. a. (Hg.): Geschichtslernen in biographischer Perspektive. Nachhaltigkeit − Entwicklung – Generationendifferenz, Göttingen 2014, S. 87−99.
Manfred Messerschmidt: Die Wehrmachtjustiz 1933–1945, Paderborn u. a., 2. Auflage 2008.
Wolfram Wette (Hg.): Deserteure der Wehrmacht. Feiglinge – Opfer – Hoffnungsträger. Dokumentation eines Meinungswandels, Essen 1995.
Wolfram Wette: Deserteure der Wehrmacht rehabilitiert. Ein exemplarischer Meinungswandel in Deutschland (1980–2002), in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 52 (2004), Heft 6, S. 505–527.
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- 27 Aug 2014 - 08:03