NS-„Euthanasie“ in Lüneburg und Formen des Gedenkens
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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel Sie müssen angemeldet sein, um das Benutzerprofil zu sehen |
Von Jan Effinger
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist eine humanitäre Organisation, die im Interesse und Auftrag der Angehörigen von deutschen Kriegstoten Friedhöfe anlegt und pflegt und den Familien somit letzte Gewissheit sowie einen Ort der Trauer bietet. 1919 nach dem Ersten Weltkrieg gegründet, arbeitet der Volksbund seit 1952 auf der Grundlage bilateraler Kriegsgräberabkommen und den Bestimmungen der Genfer Konventionen im Auftrag der Bundesregierung vor allem im Ausland. Diesem Umstand ist wohl geschuldet, dass der Verein bis heute in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem als „Soldatengräberverein“ rangiert, obgleich dem Begriff „deutsche Kriegstote“ durchaus eine weitergehende Bedeutung zukommen kann. So errichtete der Volksbund beispielsweise im Jahre 2001 auch eine Friedhofsanlage für die mehrheitlich aus deutschen Städten in das Vernichtungsghetto in Riga deportierten und im Wald von Bikernieki ermordeten Juden in Lettland.
Im Inland befasst sich der Verein – insbesondere auch in seiner Jugend-, Schul- und Bildungsarbeit – schon seit langem mit allen Opfergruppen, die im bundesdeutschen „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (kurz: Gräbergesetz) aufgeführt werden, also ausdrücklich auch mit den Opfern von NS-Verbrechen. Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist, die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauerhaft zu erhalten.
Im November 2010 erhielt der Bezirksverband Lüneburg/Stade des Volksbundes einen Grabnachforschungsantrag von einem Angehörigen eines Kindes mit dem Namen Heinrich, das 1943/44 in der Kinderfachabteilung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg mutmaßlich dem NS-Euthanasieprogramm zum Opfer fiel. Die so einfache wie berechtigte Frage des Angehörigen an den Volksbund lautete: Wenn den Gräbern von NS-Opfern nach dem Gräbergesetz das gleiche dauernde Ruherecht wie den Soldatengräbern zukomme, dann müsse in Lüneburg doch auch noch ein Grab von Heinrich existieren oder, falls in Vergessenheit geraten, sich wiederherstellen lassen.
Die Forschung, namentlich im Beitrag des Historikers Raimund Reiter, hat das Wesentliche über die Rolle der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Lüneburg im „Dritten Reich“ längst ans Tageslicht befördert. Vor allem gelang ihr der Nachweis, dass mit der Einrichtung der sogenannten Kinderfachabteilung ab Oktober 1941 die gezielte Tötung von Patientinnen und Patienten auch in Lüneburg Einzug gehalten hatte: 300 bis 400 Kinder und Jugendliche wurden hier, überwiegend durch die Verabreichung des Medikaments „Luminal“, planmäßig ermordet. Damit war die Lüneburger Anstalt der zentrale Ort in Norddeutschland, an dem die reichsweite sogenannte Kinder-Aktion zum Vollzug kam, eine zentral geplante „Geheime Reichssache“, in deren Rahmen bis Kriegsende mehr als 5000 körperlich und geistig behinderte Kinder ermordet wurden.
Ende 2004 wurde auf der Basis dieser Erkenntnisse die Bildungs- und Gedenkstätte „Opfer der NS-Psychiatrie“ Lüneburg eröffnet. Untergebracht im historischen Wasserturmgebäude der ehemaligen Landes-Heil- und Pflegeanstalt und heutigen Psychiatrischen Klinik Lüneburg, beherbergt sie eine Dauerausstellung, sowie eine Dokumentensammlung, die einen tiefgreifenden Einblick in die Geschehnisse in der Anstalt während des „Dritten Reiches“ gewähren. Weitgehend unerforscht blieb bis dato dagegen die Geschichte eines ehemals zur Anstalt gehörigen Friedhofs, des heute städtischen Friedhofs Nordwest.
Recherchen zunächst im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover, wo sich die Patientenakten aus der Lüneburger Kinderfachabteilung befinden, ergaben das folgende Bild: Das Kind Heinrich war am 3. Juli 1943 von der Kinderfachabteilung der Rheinischen Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Johannistal nach Lüneburg überstellt worden. Nur sechs Monate später, am 17. Januar 1944, verstarb der 10-jährige Junge an einem grippalen Infekt im Haus 25 der Lüneburger Kinderfachabteilung. Die Details von Heinrichs Patientenakte lassen eine weitgehende Übereinstimmung mit einem von Raimund Reiter entwickelten 10 Punkte umfassenden Indizienkatalog erkennen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann demnach davon ausgegangen werden, dass Heinrich durch Verabreichung des Medikaments „Luminal“ ermordet wurde. Aus der Akte geht außerdem hervor, dass seine Bestattung am 20. Januar 1944 auf dem Anstaltsfriedhof erfolgte.
Weitere Recherchen im Friedhofsamt der Hansestadt Lüneburg förderten Erstaunliches zutage: Nicht nur fand sich im Bestattungsbuch eine Liste mit 297 Namen von Kindern und Jugendlichen, die auf dem Anstaltsfriedhof auf einem mit „Kindergräber“ betitelten eigenen Gräberfeld bestattet worden waren, verschiedene Skizzen sowie ein Einbettungsplan ließen zudem erkennen, an welcher Stelle sich dieses Gräberfeld einmal befunden hatte. Denn auch das wurde klar: Spätestens ab Mitte der 1970er Jahre war das Kindergräberfeld eingeebnet und überbettet worden, obwohl es sich bei einer erdrückenden Mehrzahl der Kinder um NS-Opfer handeln dürfte. Wie konnte so etwas passieren?
Bereits in der unmittelbaren Nachkriegszeit strengten verschiedene Strafverfolgungsbehörden Ermittlungsverfahren gegen das Lüneburger Anstaltspersonal an. Zu einem Prozess kam es jedoch nicht. Selbst als der ehemalige Leiter der Kinderfachabteilung, Dr. Willi Baumert, 1962 im Zuge erneuter staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen die gezielte Tötung von Kindern gestand, hatte dies keine weiteren Konsequenzen. Baumert wurde aus gesundheitlichen Gründen für prozessunfähig befunden und das Verfahren eingestellt. Durch die ausgebliebene gerichtliche Feststellung des Lüneburger Kindermordes sah sich die Stadtverwaltung – obgleich durch die Verabschiedung des Gräbergesetzes 1965 erneut zur Aktualisierung ihrer Kriegsgräberlisten verpflichtet – offenkundig nicht bemüßigt, die Kindergräber des Anstaltsfriedhofs in die selbigen aufzunehmen. Und so wurden diese nach Ablauf der normalen Ruhezeit – in der Regel 25 bis 30 Jahre – eingeebnet und überbettet. Durch die Überbettung aber sind die Kindergräber unrettbar verloren gegangen – und damit auch der primäre Ort der Trauer für die Angehörigen.
Was kann man nun tun? Zunächst einmal hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, der Gedenkstätte und des Volksbundes gebildet, um ein Konzept zur Gestaltung eines Gedenkortes auf dem Friedhof Nordwest zu entwickeln. Die Friedhofsverwaltung hat bereits zugesagt, das letzte noch bestehende Gräberfeld aus der Zeit des Anstaltsfriedhofs, das über einem Teil des ehemaligen Kindergräberfeldes angelegt worden ist, dauerhaft zu erhalten. Des Weiteren soll ein im Jahre 1983 aufgestellter Gedenkstein für die Opfer der NS-Psychiatrie an diese Stelle verlegt werden. Angedacht ist auch, den Gedenkstein um eine im Rahmen des Volksbund-Projektes „Geschichts- und Erinnerungstafeln auf Kriegsgräberstätten“ erstellte Informationstafel, die Aufschluss über die historischen Zusammenhänge gibt, zu ergänzen. Vor allem aber sollen die Namen der Kinder wieder an dem historischen Ort des ehemaligen Kindergräberfeldes installiert werden, um nicht nur einen Ort anonymen Gedenkens an NS-Opfer, sondern auch einen konkreten Ort der Trauer für die Angehörigen zu schaffen.
Der Volksbund plädiert in diesem Zusammenhang dafür, nicht einfach ein Unternehmen mit der Herstellung von mit den Opfernamen versehenen Granitplatten oder Bronzetafeln zu beauftragen, sondern schon die materielle Erstellung der Namensträger mit einem pädagogischen Projekt der historisch-politischen Bildungsarbeit zu verbinden – analog zu dem seit 2007 erfolgreich praktizierten Projekt „Namensziegel für sowjetische Kriegsgefangene“. In diesem stellen Jugendliche in ihren Schulen Tonziegel mit den Namen der Opfer her und befassen sich darüber hinaus anhand von Reproduktionen überlieferter Dokumente mit individuellen Opferschicksalen. Die Anbringung der Namensziegel auf dem Friedhof erfolgt auf ebenfalls von Schüler/innen – hier der Berufsbildenden Schulen – angefertigten Trägerkonstruktionen, angepasst an die jeweilige Friedhofstopographie.
Durch ihren eigenen, dauerhaften und bleibenden Beitrag beteiligen sich die Jugendlichen an der Schaffung eines Ortes der Trauer und des Gedenkens für die Angehörigen der Opfer – und leisten so einen Beitrag zu einer lebendigen und authentischen Erinnerungs- und Gedenkkultur in Deutschland.
Literatur und weiterführende Informationen
Raimund Reiter: „Opfer der NS-Psychiatrie aus Osnabrück“, in: Osnabrücker Mitteilungen, Bd. 115, Osnabrück 2010, S. 159-170; der Aufsatz kann als PDF heruntergeladen werden.
Mehr Informationen, eine Auswahlbibliographie etc. zur „Kindereuthanasie“ finden sich auf der Website der Bildungs- und Gedenkstätte „Opfer der NS-Psychiatrie“ Lüneburg.
Weitere Informationen zum Projekt „Geschichts- und Erinnerungstafeln auf Kriegsgräberstätten“.
Informationen zum Namensziegelprojekt beim Volksbund-Niedersachsen, bei der AG Bergen-Belsen, bei der Stiftung Lager Sandbostel sowie ein weiterer Artikel auf Volksbund.de.
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- 16 Mai 2012 - 07:43