Online-Modul: Spanischer Bürgerkrieg

6.1.1 Ganz Spanien war ein Gefängnis

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Beitrags-Autor: Constanze

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Nach dem Ende des Bürgerkrieges im Frühjahr 1939 errichteten die Sieger_innen eine Diktatur mit dem caudillo (Führer) Francisco Franco an der Spitze. Die Franquist_innen zerschlugen die Kollektivbetriebe und die Gewerkschaften. Sie verboten alle Parteien außer die Staatspartei Falange, freie Wahlen waren nicht vorgesehen. Die Kirche erhielt alle ihre von der Republik beschnittenen Vorrechte zurück. Gemeinsam mit der Falange, der Bourgeoisie und dem Militär bildete sie die Stützpfeiler der franquistischen Macht.

Gegen den inneren Feind gründete sich diese Macht auf brachialer Gewalt. So sie sich nicht ins Ausland retten konnten, fanden sich Linke und Liberale ausnahmslos in Konzentrationslagern und Gefängnissen wieder. Dort erwarteten die Inhaftierten Demütigungen und Schläge sowie Hunger, Kälte und Krank­heiten. Todesschwadronen holten nachts In­sass_innen ab, brachten sie an entlegene Orte und erschossen sie. Die Leichen verscharrten die Mörder in Massengräbern auf Friedhöfen, in Straßengräben oder an Berghängen. Die Opfer wurden zu desaparecidos (Verschwundenen).

Dieses Mordprogramm hatten die franquistischen Truppen schon während des Bürgerkrieges in Gang gesetzt. Wo sie ab dem Sommer 1936 vorrückten, „säuberten“ sie das Hinterland systematisch von Gewerkschafter_innen, Revolutionär_innen und Republikaner_innen. Die Kampagne zielte auf die Auslöschung des politischen Gegners, wie es Putschgeneral Emilio Mola offen ausdrückte: „[E]in Eindruck von Herrschaft muss erzeugt werden, indem wir ohne Skrupel alle eliminieren, die nicht so denken wie wir“ (Reig Tapia: 146). Insgesamt töteten die Franquist_innen 140.000-200.000 Menschen.

Massengrab Estepár, Burgos. Foto: Mario Modesto Mata, Quelle: Wikipedia

Nach Kriegsende bemühte sich die franquistische Regierung, eine legale Fassade für die Repression aufzubauen. Mit dem „Gesetz über politische Verantwortlichkeiten“ von 1939 stellte sie das Recht auf den Kopf: Der Putsch gegen die Repu­blik und gegen die aus freien Wahlen hervorgegangene republikanische Regierung galten fortan als rechtmäßige nationale Erhebung.

Wer dagegen auf Seiten der Republik gestanden hatte, hatte sich „roter Subversion“ schuldig gemacht, was Hochverrat gleichkam. Kriegsgerichte verurteilten Zehntausende in Schnellgerichtsverfahren zum Tod oder zu sehr hohen Haftstrafen. Es gab keine Rechtsgarantien für die Angeklagten, die Urteile standen von vorneherein fest. Im Gegenzug schützte die Diktatur alle die­jenigen vor Strafverfolgung, die Teil der „nationalen Bewegung“ waren. Ausdrücklich amnestierte sie auch Blutsverbrechen einschließlich Morden.

Auch im republikanischen Lager hatten während des Bürgerkrieges Milizionäre oder Geheimpolizisten vermeintliche oder tatsächliche „Faschist_innen“ getötet. Führende linke und liberale Persönlichkeiten hatten sich allerdings öffentlich gegen solche Übergriffe ausgesprochen.

1940 eröffnete die Diktatur ein Generalverfahren, um den „roten Terror“ zu untersuchen. Damit wollte das Regime das eigene Vorgehen legitimieren. Dabei übertrieb es die Opferzahlen politischer Gewalt in der republikanischen Zone stark. Die Opfer des eigenen Lagers erhielten materielle Entschädigungen und symbolische Anerkennung bei erinnerungskulturellen Feiern, etwa bei Jahrestagen.

San Lorenzo de El Escorial, Tal der Gefallenen, Foto: Godot13, Quelle: Wikipedia

Die Verlierer_innen wurden in der Nachkriegszeit verächtlich rojos (Rote) genannt und waren Demütigungen jedweder Art ausgesetzt. Sie verloren ihre Arbeit und ihr Eigentum. Zehntausende starben an Unterernährung. Hunderttausende Linke mussten in Strafbataillonen Zwangsarbeit leisten. 100.000 von ihnen haben die Arbeitslager nicht überlebt.

Be­sonders hart traf es die Frauen. Sie erlitten Ver­gewaltigungen und sexuelle Nötigungen. Linken Frauen oder Ehefrauen linker Männer raubten Ärzt_innen, Pries­ter und Nonnen systematisch ihre Kinder und übergaben diese franquistischen Ehepaaren. Die Gesetze der Diktatur entmündigten alle spanischen Frauen ökonomisch und sexuell. Der Ehemann hatte in der Familie das alleinige Sagen, er durfte seine Frau und Kinder „züchtigen“. Das von der Republik eingeführte Scheidungsrecht wurde wieder abgeschafft.

Literatur

  • Walther L. Bernecker/Sören Brinkmann, Kampf der Erinnerungen. Der Spanische Bürgerkrieg in Politik und Gesellschaft 1936-2008, 5. Aufl., Heidelberg 2011.

  • Alberto Reig Tapia, Ideología e historia. Sobre la represión franquista y la guerra civil, Madrid 1984.

 

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