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Was kann moralisches Lernen im Geschichtsunterricht bedeuten?

Überlegungen am Beispiel der NS-Geschichte

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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel

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Gottfried Kößler ist stellvertretender Direktor des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main sowie Lehrer für Geschichte, Deutsch und Politik und Lehrbeauftragter am Seminar für die Didaktik der Geschichte der Goethe-Universität Frankfurt am Main. 

Gottfried Kößler

Hinter der Themenstellung dieser Ausgabe des Magazins Lernen aus der Geschichte steht die alte Frage, ob denn aus der Geschichte tatsächlich gelernt werde. Denn mit diesem Postulat, das der Website ihren Titel gab, ist umstandslos moralisches Lernen gemeint. Es fehlt nur das Ausrufungszeichen: Erinnert Euch! Lernt aus der Geschichte! Nie wieder Faschismus! Diese Reihung zeigt, dass die Formulierung etwas Antiquiertes hat. Das „Nie wieder!“ ist die Parole der Überlebenden, zunächst vor allem derjenigen aus dem politischen Widerstand gewesen. Sie war in den ersten Jahren nach 1945 nicht pädagogisch gemeint, sondern Teil einer politischen Haltung. Wer die DDR kannte, kennt auch diese Haltung sehr gut. Sie darf nicht mit stalinistischen Positionen verwechselt werden, gerade in den ersten Jahren nach der Befreiung vom Nationalsozialismus gab es das berühmte breite Bündnis der Antifaschisten. Es geht hier nicht darum, die politische Nachgeschichte des NS-Regimes zu behandeln. Ich möchte die These stark machen, dass die Forderung, ja schon die Annahme, dass aus der Geschichte des Nationalsozialismus und des Holocaust moralische Lehren gezogen werden sollten, in das Feld der Politik gehört.

Je länger die 12 Jahre aber zurücklagen, desto mehr wurde diese politische Konsequenz in das Feld der Pädagogik verschoben. Die Erwartung, dass ein Besuch in einer KZ-Gedenkstätte direkte Wirkung auf die moralische Haltung einer Person habe, setzt sich in den zurückliegenden 40 Jahren immer mehr durch. Auch wenn die Gedenkstätten selbst heute immer klarer formulieren, dass sie ihre Funktion als zeithistorische Museen beschreiben, hoffen viele Besucher/innen und vor allem viele Lehrkräfte und Pädagog/innen auf eine moralische Läuterung durch die Konfrontation mit dem Grauen.

Die pädagogische Beschäftigung mit der Geschichte und Nachgeschichte des Nationalsozialismus hat sich spätestens seit den 1960er Jahren um moralische Fragen gedreht. Diskriminierung von Minderheiten, die auf den Genozid hinführt ist ein hoch moralisch besetztes Thema. Aber die Beschäftigung mit einem solchen Thema bringt nicht von sich aus ein moralisches Lernen mit sich. Die gründliche Beschäftigung mit der Geschichte des Verrats der Grundwerte der bürgerlichen Revolution, ja der Grundsätze des christlichen Moralkodex bedeutet offensichtlich: Es wird über Moral gelernt, aber das ist nicht mit „moralischem Lernen“ gleichzusetzen.

Beschäftigt sich ein Lernangebot mit Biografien von Verfolgten, von Widerständler/innen, von durchschnittlichen Mitgliedern der NS-Volksgemeinschaft oder von NS-Verbechern – so kann es gelingen, die Urteilskompetenz der Lernenden zu entwickeln. Das wäre ein Schritt in Richtung moralische Bildung. Diese findet aber viel eher auf einem anderen Feld statt. Die Unterscheidung zwischen Lernen und Bildung ist hier zentral. Die Vorstellung, es sei sinnvoll und überhaupt möglich, allein durch das Erlernen von Wissen unmittelbar eine moralische Disposition zu beeinflussen, steht im Gegensatz zu dem Verständnis von Bildung als einem ganzheitlichen Geschehen der Persönlichkeitsentwicklung. Konkret gefasst: Die Beschäftigung mit dem Holocaust kann ein wesentlicher Teil der moralischen Entwicklung eines Menschen werden, wenn sie in Zusammenhängen erfolgt, die eine Aneignung von Wissen und die Erarbeitung eines eigenen Urteils ermöglichen. Das ist ein vielschichtiger und langwieriger Prozess, der nur zu einem kleinen Teil in der Kontrolle der Erziehungsinstitutionen steht.

Die Feststellung, dass Institutionen, die für Erziehung gesellschaftlich zuständig sind, an Bildungsprozessen nur teilweise beteiligt sind, markiert einen hohen Anspruch an ihre professionelle Arbeit. Es geht nämlich in der Schule, dem Jugendverband oder in der Gedenkstätte zunächst darum, in einen Austausch mit den Klienten zu kommen. Die Planung der Vermittlung von NS-Geschichte sollte vom Ansatz her die Erfahrung der Lernenden mit den Konfliktfeldern einschließen, von denen diese Geschichte handelt, unter anderen: Mehrheit und Minderheit, Diskriminierung und Macht, Recht und Unrecht, Anpassung und Widerstand, Gewalt und Staat. Es geht nicht darum, all diese hochkomplexen Themen „durchzunehmen“. Gefragt ist die Analysefähigkeit der Pädagog/innen. Denn es kann sein, dass eine Lerngruppe – oder Einzelne in der Gruppe – mit einem dieser Konfliktfelder Erfahrungen gemacht hat, die spontan mit Informationen über die Geschichte verknüpft werden. Diese Verknüpfung kann zu einem erhöhten Interesse und der Bereitschaft zur Beteiligung führen. Sie kann aber ebenso Grund einer Abwehrhaltung sein, die auf den ersten Blick als politisch nicht korrekt eingeordnet und sanktioniert wird.

Zum Blick auf die lernende Gruppe gehört auch die Frage, wer lernt und welche Stellung die Einzelnen zur deutschen Geschichte mitbringen. Macht es Sinn, von einem gemeinsamen „wir“ zu sprechen und wie wäre dieses „wir“ zu beschreiben? Erst eine Antwort auf diese Frage kann Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit moralischen Überlegungen im Blick auf eine Geschichte sein, die von Zugehörigkeit und Ausschluss handelt.

Ich möchte zurückkommen auf die Frage, was moralisches Lernen und die Geschichte des Nationalsozialismus miteinander zu tun haben könnten. Es geht um die Frage, welche Moral die Geschichtslehrer/innen zur Grundlage ihres pädagogischen Handelns machen. Ich möchte die Rede vom moralischen Lernen im Wortsinn verstehen. Die Form des Lernens soll einer Moral folgen. Nun muss davon gesprochen werden, welche das ist. Hier trifft sich mein Gedankengang mit einem großen Teil der grundlegenden Überzeugungen des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Es geht um die Freiheit der Einzelnen, um Selbstbestimmung, um das Diskriminierungsverbot. Eine historisch-politische Bildung ohne politische Überzeugung auf Seiten der Pädagog/innen macht daher keinen Sinn – aus moralischen Gründen.

 

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