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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel Sie müssen angemeldet sein, um das Benutzerprofil zu sehen |
Jens Birkmeyer
Eine schulische Beschäftigung mit Literatur aus den 1960 Jahren über den Holocaust hat etwas Anderes zu leisten als Geschichtsunterricht und politische Bildung. Wenn im Literaturunterricht etwa Texte über Auschwitz, Genozid und Menschenvernichtung behandelt werden, dann geht es immer darum, Kunstwerken als Teil des kulturellen Gedächtnisses zu begegnen. Hierzu ist eine didaktische Begründung notwendig, die Literatur über den Holocaust als eine besondere mediale Form der Erinnerung erschließt.
Unter Didaktik soll hier ein Reflexionswissen verstanden werden, das gute Begründungen für chancenreiche Lerngelegenheiten liefert und Gegenstände von der menschlichen Gleichgültigkeit befreien will. Da Lernen aber nicht durch Vermittlung funktioniert, sondern immer nur als eine Selbsterfindung, ist es im Selbstbezug eines Lernenden begründet, der sein eigener Lehrer sein muss. Wissen ist nur ein kommunizierbares Resultat hieraus. Literaturdidaktik vermittelt also keine Literatur, sondern klärt darüber auf, wie Texte zu eigenen Themen werden können. Autodidaktik ist die einzige Form des Lernens. Didaktik macht nichts einfacher, sondern ermöglicht es dem Lernenden, mit Kompliziertem umzugehen.
Wenn dieses Komplizierte etwa Texte zum Holocaust aus den 1960er Jahren sind, dann stößt jeder Lesende immer auf eine doppelte Zeugenschaft in dieser Literatur. Der Rezipient bewegt sich lesend in literarischen Zeugnissen der Zeugenschaft. Aber diese Texte verwandeln auch den Leser in einen Zeugen. Didaktisch formuliert ließe sich sagen: wenn Texte über den Holocaust Zeugnisse einer sekundären Zeugenschaft sind, also Zeugnisse jener, die entweder davon gekommen sind oder nicht unmittelbar in das Vernichtungsgeschehen involviert waren, dann ist deren Leser ein beobachtender Zeuge einer Zeugenschaft. Texte sind immer Antworten, deren Fragen wir formulieren müssen. So etwa, ob und wie über die Geschehnisse der Vergangenheit geschrieben und gesprochen werden kann. Oder ob die Art und Weise des Dargestellten dem Geschehenen nahe kommt oder dieses neu erfindet und deutet.
Wer als junger Leser heute Literatur als Stimme einer sekundären Zeugenschaft liest, wird selbst zum Zeugen. Er taucht ein in einen kulturellen Erinnerungsstrom, dessen Quellen, Geschichte und Regeln erst erfasst werden müssen. In diesen Texten erfährt man aber nicht wie es wirklich war, auch wenn sie dies nahe legen. Vielmehr erfährt man, wie es aus der Sicht der Verfasser gewesen sein soll oder könnte. Texte von Peter Weiss, Edgar Hilsenrath, Primo Levi oder Jean Améry aus den 1960er Jahren etwa legen auf jeweils ganz unterschiedliche Weise literarisch Zeugnis ab und repräsentieren eigene Zeugenschaften und deren besondere Beglaubigungen.
Zeugenschaft unterliegt bereits selbst einem historischen und ästhetischen Wandel. Sie spaltet sich in divergierende literarische Konzepte auf und verfolgt dabei immer auch Strategien der Beglaubigung. Diese reichen von einer autobiographisch beglaubigten Memoirenliteratur (z.B. Levi, Wiesel, Hilsenrath) über dokumentarische sekundäre Zeugenschaft (z.B. Weiss, Hochhuth, Kluge), von kulturtheoretischen Reflexionen über Auschwitz (z.B. Adorno, Walser, Améry, Arendt) bis hin zur Suche nach riskanteren ästhetischen Ausdrucksformen (z.B. Celan, Tabori).
„Niemand zeugt für den Zeugen.“ Dieser Schlussvers aus Paul Celans Gedicht „Aschenglorie“ (1964) weist auf die absolute Grenze der Zeugenschaft hin, von der ein Vernichteter nicht mehr berichten kann. Von hier aus spannt sich von den Überlebenden über die sekundäre Zeugenschaft bis hin zu den komplexen medialen Vervielfältigungen unserer Tage ein weiter Bogen an Formen, Diskursen und Problemen von Zeugenschaft. Ein Schüler stößt heute also nicht nur auf Texte über den Holocaust, sondern immer auch auf Deutungen des Holocaust selbst und damit auf Variationen der Zeugenschaft in und durch Literatur. Für den Unterricht über Literatur und Medien ist hierbei besonders relevant zu wissen, dass Gegenwart immer Vergangenheit konstituiert, weil Zeugenschaft den jeweiligen Hörer (Zeuge des Zeugen) mit einschließt. Damit ist die Frage aufgeworfen, was grundsätzlich den schulischen Umgang mit Literatur, Kunst und Medien von dem mit historischen Quellen und Dokumenten unterscheidet. Hier sollen fünf Aspekte angedeutet werden:
Erzählende Literatur enthält (1) durch Perspektive und zeitlich-narrative Struktur bereits maßgebliche Elemente einer verstehenden d. h. Fragen öffnenden Lesart, die Orientierung bietet, weil thematische Komplexität reduziert und organisiert wird. Literatur erzeugt (2) Zusammenhänge, die Relationen und Relevanzen sichtbar machen und erfahren lassen, dass Wahrnehmungen und Erkenntnisse immer perspektivisch sind und die eigene Perspektive nicht zugleich diejenige aller ist. Neben dieser lernanregenden Dezentrierung der Perspektive ist (3) die Frage aufgeworfen, wie die Vorstellungskraft über das vergangene Grauen stimuliert werden kann und in welchem Bezug der Verstand hierzu steht, wenn es um den Holocaust geht. Der Leser dieser Texte stimuliert sein eigenes Kopfkino und bildet eine Praxis literarischen Erinnerns aus. Unter dem Aspekt der Zeugenschaft wird sodann (4) eine ethische Dimension dieser Texte sichtbar, die sich vor allem aufspannt zwischen dem Grauen und der jeweiligen ethischen Position, die diesen Abgründen zugemessen werden und aus deren Blickwinkel diese Geschichte zu Geschichten wird. Texte selbst sind ethisch dimensioniert und sie verfügen (5) über eigene ästhetische Horizonte. Literatur vermag etwa durch ihre Zeitreserve eine Verlangsamung der historischen Zeit und eine perspektivische Dehnung des Augenblicks zu bewirken, so dass ein Zeichenraum entsteht, in dem sich die Vorstellungskraft mit der Deutungsarbeit des Verstandes berühren kann.
Wenn die grundlegende Aufgabe von Kunst und Literatur über den Holocaust darin besteht, eine letztlich unannehmbare wie unverständliche Erfahrung überhaupt erzählbar zu machen, dann liegt eine zweite Funktion darin, dass das Barbarische sich komplementär zur Erzählbarkeit der Erfahrung verhält, die das Erzählte näher bringt. Aufgrund ihrer komplementären Leistungen können künstlerische Darstellungen durch Erzählung Geschichte nahe bringen und zugleich durch ästhetische Distanz den Abstand zur Historie wahren. Dies wird im Unterricht aber nur dann sichtbar, wenn dreierlei unterschieden wird: (1) die jeweils besondere Medialität der Zeugnisse; (2) die Regeln der Diskurse über Erinnerung, deren Teil die Texte auch immer sind; (3) die Kompetenz zur Decodierung der unterschiedlichsten Narrative über den Holocaust. Literatur als Zeugenschaft zu begreifen heißt auch, Literatur als Literatur zu lesen.
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- 9 Mär 2011 - 14:59