Historisch-politische Bildung zum Nationalsozialismus und zur Geschichte des 2. Weltkriegs ist sowohl in der Schule als auch in der außerschulischen Bildungsarbeit, ein pädagogisch anspruchsvolles Vorhaben. Die Lernenden sollen nicht nur kognitive Leistungen erbringen, also über die Geschichte lernen, sondern auch ihre Einstellungen und Handlungen moralisch reflektieren und entsprechend gewonnener Einsichten verändern („Lernen aus der Geschichte“).
Historisches Lernen wird so häufig mit gegenwartsorientierten Fragestellungen verbunden, die nicht unbedingt auf den Erwerb historisch-politischen Wissens zielen (z.B. ideologische, politische, personelle Kontinuitäten zwischen dem Dritten Reich und der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft beziehungsweise der DDR), sondern vor allem auf die Lebensführung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zielen. Historisch-politische Bildung über den Nationalsozialismus wird als Weg angesehen Demokratie zu lehren und Demokratielernen zu ermöglichen, sensibel und tolerant zu machen für den Umgang mit Verschiedenheiten, für Menschenrechte zu sensibilisieren oder ein probates Mittel für den Kampf gegen Rechtsextremismus zu sein. Ob oder wie diese Hoffnungen auf Gegenwartsverbesserung in Konzeptionen von Unterricht oder Projekten didaktisch sinnvoll zu fassen sein könnten, ist eine kontrovers diskutierte und offene Frage.
Einen wichtigen Impuls für diese Debatte leisten dafür die SoziologInnen Ulrike Hormel und Albert Scherr. Im Auftrag der Stiftung „"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" evaluierten sie über 100 bi- oder multinationale Bildungsprojekte, die im Förderprogramm "Geschichte und Menschenrechte" realisiert worden waren.
Ihr zentrales Ergebnis: Die historisch-politische Thematisierung von Menschenrechten eröffnet eigenständige Lernmöglichkeiten, die in Konzepten einer ausschließlich gegenwartsbezogen argumentierenden Menschenrechtsbildung nicht umfassend aufgehoben sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte:
- „In einer historischen Perspektive wird folgendes deutlich: Es war und ist umstritten, wie universelle menschenrechtliche Prinzipien konkret zu fassen sind und unter welchen Voraussetzungen Begrenzungen von Menschenrechten und ihres Geltungsbereichs zulässig oder erforderlich sind. Diesbezügliche Kontroversen können nur vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftsgeschichtlichen Situierung angemessen verstanden werden.
- Historische Betrachtungen können dazu beitragen, dass ein Verständnis der gesellschaftlichen Bedingungen entwickelt wird, die für die Gewährleistung, Einschränkung oder Außerkraftsetzung von Menschenrechten bedeutsam waren und sind, etwa für die Bedeutung von Ideologien und Herrschaftstechniken. Eine fundierte und differenzierte Auseinandersetzung damit ist für ein Programm, das auf die Förderung menschenrechtlichen Engagements junger Menschen zielt, auch deshalb relevant, weil dies zu einem besseren Verständnis der Erfordernisse, Möglichkeiten und Probleme von Versuchen beitragen kann, sich selbst aktiv für die Menschenrechte einzusetzen.
- In gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen wird der Verweis auf historische Erfahrungen und die aus der Geschichte zu ziehenden Lehren immer wieder als eine argumentative Stützung beansprucht. Für eine kritische Auseinandersetzung mit solchen erinnerungspolitischen Inanspruchnahmen ist eine historisch-politische Bildung bedeutsam, die dazu befähigt, die jeweils zugrunde liegenden Lesarten der Geschichte informiert zu hinterfragen.“
Hormel/ Scherr empfehlen daher eine historisch orientierte Menschenrechtspädagogik, die „die Menschenrechte nicht als vermeintlich konsensuelle und eindeutige Festlegung, sondern als in ihrer Bedeutung und in Hinblick auf ihre gesellschaftspolitische Relevanz umstrittene [und damit in spezifischen nationalstaatlichen Kontexten spezifisch entwickelte und in ihrer Form differente, d.A.] Prinzipien begreift“ (S.11).
Einen großen Teil der begutachteten Projekte sehen die AutorInnen dabei durchaus kritisch. Eher dem historischen Lernen verpflichtete Projekte würden die Auseinandersetzung mit „Menschenrechten“ dahingehend verwaschen, als dass sie „Menschenrechte“ als Chiffre für „das Gute“ setzen und sie damit ihres spezifischen Gehalts berauben. In Projekten dagegen, die eher aus dem Bereich der Menschenrechtsbildung initiiert wurden bestand die Gefahr, universalisierend und damit entkontextualisierend bzw. enthistorisierend zu argumentieren.
Trotzdem betonen Hormel/ Scherr nicht nur die Chancen der Verbindung zwischen historischem Lernen einerseits und Menschenrechtsbildung andererseits sondern zeichnen Differenzierungslinien vor, anhand derer eine solche Verbindung sinnvoll - auch in Bildungssituationen mit multinationalen Gruppen – realisiert werden kann. Solche wären z.B. Bildungsvorhaben, die sich mit historischen und aktuellen Formen von Diskriminierung auseinandersetzen oder Menschenrechtsverletzungen unter den Bedingungen von Diktatur thematisieren.
Die Zusammenfassung ihres Evaluationsberichts ist für all diejenigen PädagogInnen von Interesse, die ihre eigene Praxis der Verbindung historischen Lernens mit gegenwartsorientierten Fragestellungen überprüfen und weiterentwickeln wollen. Dabei unterstützen nicht zuletzt die Beschreibung und das kritischer Hinterfragen konkreter Projekte.
- |
- Seite drucken
- |
- 26 Jun 2020 - 12:29