Vielfältiges Gedenken: Der Volkstrauertag als Lernort
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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel Sie müssen angemeldet sein, um das Benutzerprofil zu sehen |
Von Michele Barricelli
Feiertage, zumal wenn sie gesetzlich geschützt sind, müssen für ihre Existenz gute Gründe besitzen. Denn sie haben für überregionale, sogar nationale Gemeinschaften einen verbindlichen Zug. Insofern ist die Einführung neuer Feiertage – anders als bei von einzelnen Interessengruppen propagierten so genannten Aktions- oder Welttagen – an besondere Voraussetzungen geknüpft. Vor allem muss ihr Anlass sehr vielen Menschen einsichtig sein. Lange Zeit wollte man in Deutschland z.B. die Erinnerung an Demokratie nicht als Grund zum Feiern gelten lassen: Eine feste Verankerung des Gedenkens an die bürgerlich-liberale Revolution von 1848/49 – bevorzugt am 18. März, dem Tag der Kämpfe und Unruhen in Berlin mit mehreren hundert Toten – ist bis heute, trotz vieler Anläufe, nicht gelungen; der Nationalfeiertag der Weimarer Republik am 11. August („Verfassungstag“) fand nie ungeteilte Zustimmung oder nur Beachtung (auch weil er in die Schulferien fiel); der „Tag des Grundgesetzes“ am 23. Mai verstreicht in der Bundesrepublik, obschon sie diesem Dokument ihre Existenz, Struktur und Wohlfahrt verdankt, jedes Jahr quasi unbemerkt.
Der Volkstrauertag dagegen, während der 1920er Jahre in mehreren Etappen und stets unter besonderem Einfluss des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge eingeführt (Ulrich/Fuhrmeister 2019), konnte sich durchsetzen und wird bis heute begangen, anfangs in der Zeit vor Ostern, seit 1952 zwei Wochen vor dem Ersten Adventssonntag. Bereits diese von Beginn an enge Koppelung an die Passions- oder religiöse Totengedenkzeit weist ihn als Produkt der typisch deutschen Verbindung von Kirche und Staat, zumindest in den norddeutsch-protestantischen Landesteilen, aus. Zwingend war und ist dieser dezidiert christliche Bezug nicht: In einem konsequent laizistisch organisierten Staat wie Frankreich etwa gibt es einen Gedenktag für die Gefallenen der Kriege, der rein republikanischen Charakter trägt. Da er auf das feste Datum des 11. November (den Tag des Waffenstillstands nach dem Ersten Weltkrieg), also hauptsächlich auf Wochentage, fällt, müssen nationale Gesetze Fragen von Arbeitstätigkeit, Geschäftsöffnungszeiten, Schulunterricht regeln. Auch weil solches in Deutschland mit dem regulären Sonntagstermin weitgehend entfällt, ist der Volkstrauertag bis heute formal und praktisch in keinem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag, sondern wird sein Status in Länderbestimmungen unterschiedlich reguliert.
Trauer freilich ist zuvorderst gar keine gesellschaftliche oder staatliche Kategorie, im eigentlichen Sinn auch kein theologischer Begriff, sondern subjektiv empfundener Affekt, damit dem Bereich des Persönlichen zugehörig.
Vom Charakter der Trauer
„Die Fähigkeit zu trauern ist Teil der Menschenwürde“, war schon in Gedenkreden zum Kriegsende zu hören (Drexel 2015: 126). Als Phänomen der Psyche wird Trauer allerdings in allen Kulturen bzw. Glaubensgemeinschaften (selbstverständlich bereits vor Entstehen des Christentums) nicht nur individuell, sondern auch intersubjektiv bewältigt, also gestaltet, gewürdigt, eingehegt, oft mit Sinn aufgeladen, manchmal überhöht. Durch „kollektive Trauer“ wird der körperlich empfundene Schmerz der und des Einzelnen über den Tod von Menschen (manchmal auch den Schaden an Dingen, Wesen, Ideen) in gleichgesinnte Übungen eingebettet und mittels Formeln oder Ritualen verarbeitet, was eine gemeinschaftliche Erfahrung des Verlusts von Leben und Werten voraussetzt. Jene war nach dem Ende des Ersten Weltkrieges in Deutschland (und anderswo) offenbar erstmals in relevantem Umfang gegeben, aufgrund der schieren Zahl der Gefallenen, der Wucht des kriegerischen Geschehens und genauso, weil der Tod der Soldaten infolge der Niederlage als „sinnlos“ oder „fruchtlos“ gedeutet wurde (nicht jedoch weil Krieg allgemein oder dieser im Speziellen als ungerechtfertigt galt). Auf ähnlichen Überlegungen beruhte das zugleich vom Volksbund durchgesetzte, ursprünglich bis zur Gräberpflege nach dem Amerikanischen Bürgerkrieg zurückreichende Konzept vom „ewigen Ruherecht“ gefallener Soldaten (heute: aller Kriegstoten), dessen Etablierung staunen macht: Nach Jahrtausenden des elenden Tods gerade der einfachen Krieger und Soldaten, auf den regelmäßig Leichenfledderei und bis weit in das 19. Jahrhundert hinein das Verscharren in ungeweihter Erde folgte (häufiger noch war das Verfaulen der Körper auf dem Schlachtfeld), sollte fortan das Gebot immerwährender Ehrerbietung durch, wo möglich, das namentlich gekennzeichnete Einzelgrab gelten. Das nahm die staatliche Autorität in die Pflicht. Denn ein ewiges Angedenken kann nur garantieren, wer sich selbst als unvergänglich ausgibt. Der im Hinblick auf die dauerhafte Erhaltung von würdigen Kriegsgräberstätten naheliegende Verweis auf das Vorbild des ewigen Ruherechts Verstorbener im Judentum spielte dabei allerdings keine Rolle.
Nun stimmt: Alles, was bisher gesagt wurde, spricht zumindest auf den ersten Blick dagegen, dass ein Kriegsfriedhof als topographisch-materieller, der Volkstrauertag als ideeller Erinnerungsort in einer multikulturellen und diversen Bundesrepublik des 21. Jahrhunderts Bedeutung als Lernort erhalten könnte. Der zumindest traditionell nationale Bezug widerspricht dem Bild eines europäisch integrierten Deutschlands in einer globalisierten Welt; die enge Verbindung zum Christentum hält keine Antworten auf die Fragen einer heute pluralkonfessionellen, interreligiösen oder aber säkularisierten Gesellschaft bereit, und gewiss sind Friedhöfe der letzte Ort, wohin es junge Menschen zieht, zumal monumentale Kriegsgräberstätten mit ihrer strengen Gestaltung, den lastenden Mahnmälern und schweren Sinnsprüchen. Wie immer sollte man näher hinsehen.
„Versöhnung über den Gräbern“ – mehr als eine Formel
Die Toten, die auf den 832 Kriegsgräberstätten, welche der Volksbund betreut, liegen, werden nicht nur betrauert, sie mahnen. Ihre Gräber erzählen von zu früh abgebrochenem und beendetem Leben, von Gewalt und Unrecht im Krieg – ausgeübt gegen die dort Bestatteten selbst, ihre Angehörigen, ihre Gegner. Krieg, davon sind wir heute überzeugt, ist etwas, das gegen die Natur, gegen den Menschen und die Humanität ist. Genau deswegen sind die Geschichten, die mit diesen Orten verknüpft sind, hörenswert, lehrreich und voller Bedeutung. Es bleibt zwar richtig, dass die gleichförmigen Gräberreihen eine Homogenität der Erfahrung vortäuschen und zudem den unguten Eindruck erwecken, Menschenwürde sei an diesen Orten nicht individuell gedacht. Aber erstens begegnet man hier außer Kombattanten (die in sich bereits eine diverse Gruppe darstellen und allesamt zuvor einmal Kinder waren und ein Leben außerhalb des Krieges besaßen) eben auch Zivilist*innen, zumal Opfern von Kriegsverbrechen, von Zwangsarbeit, Shoah, Kolonialismus oder Rassismus. Zweitens, im Gegensatz zu den Äußerlichkeiten des Volkstrauertages, sind Kriege selbstredend internationale und interkulturelle Geschehen. Schon dass Deutschland – das Land mit den meisten Außengrenzen Europas – in allen vier Himmelsrichtungen Kriegsgräberstätten auf anderen Staatsgebieten als dem eigenen pflegt, ist ein Meisterstück diplomatischer Kunst, ein zivilisatorischer Effekt und Zeichen von Versöhnung. Überhaupt hat der zunehmende Abstand zum eigentlichen Geschehen – 75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg verblassen die Bilder und Kenntnisse – dazu geführt, dass der Volkstrauertag nunmehr als ein Gedenktag für alle Opfer von Krieg und Gewalt begangen wird. Bedrückend lang ist daher die Liste der Gruppen, die das regelmäßig vom Bundespräsidenten anlässlich der Feierstunde im Bundestag gesprochene Totengedenken enthält. Immer aber spürt man dabei, dass die Aufarbeitung der NS-Verbrechen das Maß der Erinnerung bildet. An diesem Auftrag hat sich die lernende deutsche Demokratie – gerade weil Deutschland laut dem dritten Bundespräsidenten Gustav Heinemann ein „schwieriges Vaterland“ darstellt – mit ihrer im Laufe der Jahrzehnte zunehmend kritischen Erinnerung und restituierenden Erzählung ausgerichtet (Barricelli/Liebrandt 2020).
Wahrscheinlich machen wir uns alle im befriedeten Europa eine viel zu schwache Vorstellung davon, welchen Klang eine Formel wie „Versöhnung über den Gräbern“ für so viele Menschen, die in diesem Land leben, ihre Steuern zahlen, zu einem kulturell vielfältigen Miteinander beitragen und die trotzdem nicht deutsche Staatsbürger*innen sein können oder wollen, besitzt. Viele von ihnen haben heute noch eine unmittelbare, viel nähere, drängendere Beziehung zu Krieg, Gewalt und Tod als jene, die „schon immer“ in Deutschland gelebt haben. Ukrainer*innen, Libanes*innen, Syrer*innen, Bosnier*innen beispielsweise können sehr viel erzählen von Kampf und Bomben und Vergewaltigung und Demütigung und Folter und dem einsamen Sterben. Was wäre das für ein Volkstrauertag, wenn man nicht ganz explizit auch dieser Opfer gedenken würde, denn es geht doch immer um Völker und Trauer, oder? Das ist die wichtige Vielfalt des Gedenkens, welche dieser Tag ermöglicht.
Jede und jeder Kriegstote übergibt überall in der Welt an die Lebenden die Aufgabe, das Wesen des Krieges und die Möglichkeit des Friedens zu ergründen. Kritische Reflexion aus der zeitlichen Distanz ist für dieses Ziel genauso vonnöten wie der Versuch von Empathie. Einem Flüchtling aus Syrien oder Afghanistan, dem Ur-Enkel von ostpreußischen Vertriebenen, der Tochter von ehemaligen „Gastarbeiter*innen“ mag das leichter fallen als jemandem, der sich dort meint, wo der friedliche Alltag zum scheinbar ewigen Grundrecht von jedermann gehört. Aber im historischen Lernen wird die Herausforderung bald auch jenen klar, die sich außerhalb der Kräfte der Geschichte wähnen. Es ist dies ja der Ausgangspunkt historisch-politischer Bildung überhaupt: einen Sinn dafür zu vermitteln, dass wir alle zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung aufgerufen sind, auch wenn uns ein Dasein fernab von Kampf und entfesseltem Streit so viel angenehmer scheint.
Vielfalt der Erinnerungen als Prämisse für einen Lernort
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, der sich heute so sehr als Akteur des Friedens versteht, mag das immer besser erkennen und darauf mit seinen Mitteln der Zugänglichmachung von Vergangenheit reagieren. Zugleich darf er nicht darin nachlassen, Geschichte für die Gegenwart zu aktualisieren, und zwar bereits deswegen, weil die eigene Vergangenheit ihm immer wieder zur Last geworden ist und noch wird. Es ist völlig unbestreitbar, dass noch bis in die 1980er Jahre hinein Veranstaltungen zum Volkstrauertag durch die Teilnahme von revisionistischen oder chauvinistischen Traditionsvereinen entwürdigt wurden, und ja, es gab damals noch Ansprachen von bereits enttarnten Kriegsverbrechern, welche das Podium nutzten, um ihre und der Deutschen Taten zu relativieren. Dies geschah häufig mit der Konnivenz von lokalen Behörden und Stadtgesellschaft. Die betroffenen Landes- und Bezirksverbände schauen heute auf diese noch junge, bedrückende Vorgeschichte ihrer selbst zurück und nehmen sie zum Anlass, die moralischen und zivilgesellschaftlichen Ansprüche an das von ihnen verantwortete Gedenken von Krieg und Massengewalt noch genauer zu definieren.
Genauso steht vor Augen, dass sehr viele der vom Volksbund betreuten Kriegsgräberstätten die Ruhestätten eindeutiger Massenmörder und Menschenschinder in hohen Wehrmachts- und SS-Rängen beherbergen.[1] Durch Tafeln und in weiterem Informationsmaterial auf diesen ethisch herausfordernden Umstand hinzuweisen, ist das Mindeste, was der Volksbund an Ort und Stelle sowie seinen Kommunikationsplattformen tun kann und seit einiger Zeit auch tut. Wichtig ist natürlich, darüber hinaus die Diskussion zu fördern und keiner Debatte auszuweichen. Dem Argwohn, durch generelles Gedenken deutsche Menschheitsverbrechen zu verklären, kann nur aktiv durch Bekenntnis und Handeln entgegengetreten werden.
Am Ende lautet die alles überwölbende didaktische Frage nämlich nicht „Was ist geschehen?“, sondern: „Wie gehen wir mit dem durchaus Vielen, das wir wissen, heute um, wie prägt es unser Bewusstsein, wie soll es unser Handeln anleiten?“ Bei der Beantwortung dieser existenziellen Fragen eines reflektierten Geschichtsbewusstseins stehen wie immer die Anforderungen von Glaubwürdigkeit und Vertrauen im Vordergrund: Vertrauen soll in die gute Absicht, das gemeinsame Ziel, die gerechtfertigten Mittel entgegengebracht werden. Glaubwürdig zu bekunden ist, dass „Volkstrauer“ nicht ausschließen oder allein gültige Regeln vorgeben will. Noch einmal: Nur ein Mahnmal, das Gedenken in der Vielfalt der Erfahrungen zulässt, kann ein Lernort sein.
Die jungen Generationen werden unter den damit ergebnisoffenen, aber wertgebundenen Umständen ihre eigenen Formen der Auseinandersetzung finden, eigene Inhalte mit Relevanz versehen und Wege zur Geltendmachung ihrer inklusiven Erinnerung suchen. Die vitale Erinnerung an Krieg und Gewalt kann von den Projekten, bei denen junge Menschen Biographien recherchieren, Ausstellungen einrichten, Zeitungen ein Interview geben (etwa als Expert*innen dafür, wem ein Ehrenzeichen, eine Gedenktafel, ein Straßenname zu widmen sei), mithin ihr gegenwärtiges Leben in ein eigensinniges Verhältnis zur Vergangenheit setzen, nur profitieren. Doch dürfen die Nachkommenden im Zuge einer modernen europäischen Bildungsarbeit im Umfeld des Volkstrauertages bei alldem nicht zum simplen Gefäß einer gedanklichen Aufbewahrung dessen, was die Alten vor ihnen an Unfassbarem angerichtet haben, degradiert werden.[2] Gegenwart muss im Angesicht der Vergangenheit gestaltet werden, steht aber nicht in ihrer Pflicht. Der Volkstrauertag soll damit noch mehr dem Lernen mit Blick auf die Offenheit und Veränderbarkeit der Welt dienen; Feiertage für Freiheit und Demokratie sollen hinzutreten. Das gemeinsame Gedenken kann dann vor allem bedeuten: die Zukunft des Friedens zu begreifen.
Literatur
Michele Barricelli/Hannes Liebrandt: Vom change of heart zu den Grundlagen verantwortlichen Handelns in der lernenden Demokratie. Die Aufarbeitung nationalsozialistischer Vergangenheit in Deutschland aus geschichtsdidaktischer Sicht. In: Liebrandt, Hannes/Barricelli, Michele (Hrsg.): Aufarbeitung und Demokratie. Perspektiven und Felder der Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur in Deutschland. Frankfurt/Main 2020, S. 9-33.
Richard Drexl: Rede auf der Gedenkfeier der Soldatenbundes zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 9. Mai 2015 auf dem Münchener Waldfriedhof. In: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (Hrsg.): 70 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges. Ausgewählte Gedenkreden zum 8. Mai 1945. Kassel 2015, S. 119-127, hier S. 126. Die Nähe zum Buchtitel von Alexander und Margarete Mitscherlich über „Die Unfähigkeit zu trauern“ ist sicher gesucht.
Bernd Ulrich/Christian Fuhrmeister/Manfred Hettling/Wolfgang Kruse: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Entwicklungslinien und Probleme. Berlin 2019, insbes. S. 72-97.
Rolf Wernstedt: Deutsche Erinnerungskulturen seit 1945 und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kassel 2010.
[1] Ein besonders gut untersuchter Fall ist Costermano am Gardasee: Ulrich u.a., Volksbund, S. 352-360.
[2] Gute Gedanken dazu bei Wernstedt 2010. Der Autor war 1998-2003 Präsident des Niedersächsischen Landtages und lange Jahre Vorsitzender des VDK-Landesverbandes Niedersachsen.
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- 23 Sep 2020 - 07:54