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Die Erfindung der Gedenkstättenpolitik und das geschichtspolitisch umkämpfte Ende der Singularität der NS-Aufarbeitung nach 1990

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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel

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Dr. Carola S. Rudnick, Studium der Kulturwissenschaften an der Universität Lüneburg, 2005-2009 Graduierten-Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung, 2009-2011 Leitung des Pädagogischen Zentrums der Gedenkstätte Bergen-Belsen, 2011 Promotion in Neuere Geschichte zum Thema „Die DDR in der deutschen Geschichtspolitik nach 1989“, seit 2011 freiberuflich tätig, 2012-2015 EU-Projektleitung „Vielfalt achten, Teilhabe stärken. Lüneburger Inklusionsschulung“. Seit 2015 als wissenschaftliche und pädagogische Leitung mit der Neugestaltung der „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg befasst. Sie veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze und Monographien zu den Themen Erinnerungs- und Geschichtspolitik, Gedenkstättengeschichte, historisch-politische Bildungsarbeit an außerschulischen Lernorten, Zwangssterilisation und „Euthanasie“, zuletzt: „Erinnerungsräume“ (2020), „›Still, stumpf, beschäftigt mit Kartoffelschälen, verlegt‹ – Frauen als Opfer der ›T4‹“ (2019).

Von Carola S. Rudnick

Zunächst ahnte niemand, dass mit der Öffnung der deutsch-deutschen Grenze in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1989 ein zweites Ende einer deutschen Diktatur bevorstand. Und auch als am 3. Oktober 1990 dieses Ende durch den Beitritt der DDR zur BRD staatsrechtlich besiegelt war, kam es der deutschen Bundespolitik und der Zeitgeschichtsforschung noch immer nicht in den Sinn, dass sich die anstehende Aufarbeitung der in Ostdeutschland verübten Verbrechen (1945 – 1989) in fundamentaler Art und Weise insgesamt auf die nationale Gedenkkultur nach 1945 auswirken würde. So ist es ein »Streich« der Geschichte, dass die ostdeutschen Initiativen etwas erreichten, was den westdeutschen Bürger-, Friedens- und Geschichtsinitiativen der späten siebziger und der achtziger Jahren sowie den international organisierten Holocaust-Opfern seit 1945 nicht gelang: die Erfindung einer Gedenkstättenpolitik. Als die Mauer fiel, bröckelten Erinnerungsparadigmen – wie war das möglich? 

Verengungen durch totalitarismustheoretische Geschichtsbilder

Zwischen 1990 und 1992 beschränkte sich der Bund erinnerungskulturell zunächst nur auf das Nötigste: Denkmäler und Symbole des Sozialismus wurden demontiert, »DDR-Gedenktage« abgeschafft, unrühmliche Historiker entlassen und der 3. Oktober wurde als »Tag der deutschen Einheit« eingeführt. Ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer umfassenden Aufarbeitung beider deutscher Diktatur-Vergangenheiten gab es nicht, aus Regierungskreisen erwuchsen höchstens »Gründungsmythen« zur deutschen Einheit. Unterstützt wurden demzufolge nur solche Vorhaben, in denen totalitarismustheoretische Geschichtsbilder verfolgt wurden, etwa das Gründen des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung (HAIT, Dresden) und das Errichten einer zentralen Gedenkstätte aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Neue Wache, Berlin), mit damals starken Tendenzen zur Nivellierung von Opfern und Täter*innen, bzw. der Verbrechen 1933 – 1945 und 1945 – 1989. 

Ein verengter Blick auf die deutsche Einheit, die Betonung von Analogien und Kontinuitäten zwischen NS und SBZ/DDR-Diktatur sowie in Beton gegossene, generalisierende nationale Mahnmale »von oben« trafen ab 1992 zunehmend auf scharfe Kritik seitens der Nichtregierungsfraktionen, in der öffentlichen Berichterstattung und in Fachkreisen. Denn unterstützt von Bürgerinitiativen und Opferverbänden hatte es an den tatsächlichen Orten der Repression und der SBZ/DDR-Verbrechen ab Herbst 1989 einen regelrechten »Flächenbrand« der Aufarbeitung »von unten« gegeben. Ohne jegliche finanzielle Sicherheit, drohte dieses Feuer jedoch schon bald zu erlöschen. Nach dem Ende einer zentralstaatlichen Gedenkpolitik waren zu diesem Zeitpunkt sogar die ehemaligen nationalen Mahn- und Gedenkstätten der DDR (Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück) existenziell bedroht. Daneben forderte der Umgang mit neuen Erinnerungsorten, etwa an denen es vor 1945 Konzentrationslager bzw. nach 1945 »Speziallager« gegeben hatte (Buchenwald, Bautzen), Orte ehemaliger (Stasi-)Haftanstalten (Berlin-Hohenschönhausen), Orte der deutschen Teilung (Marienborn) und ehemalige DDR-Machtzentren (Orte der ehemaligen Staatssicherheit) Klärung. 

Um in diesem Klima einer Abseitsfalle einerseits und Tendenzen zur Nivellierung des NS andererseits entgegenzuwirken, drängte sich eine Neujustierung der Erinnerungs- und Geschichtspolitik auf. Es war die SPD-Bundestagsfraktion, die daraufhin im September 1991 (Drucksache 12/1189) und im August 1992 (Drucksache 12/3179) früh dafür plädierte, der Bund möge sich finanziell beteiligen und somit von der jahrzehntelang in Westdeutschland geltenden, rein föderalen Grundversorgung von Gedenkstätten abweichen. Der Fraktion ging es dabei nicht nur um eine Bundesförderung der Gedenkstätten der fünf neuen Bundesländer, sondern prinzipiell auch um eine Grundausstattung der Gedenkstätten in den alten Bundesländern, die bis dahin in der Regel zivilgesellschaftlich, selten kommunal und maximal ländergefördert waren. Diese prekäre Situation wollte die SPD ändern, in Form einer umfassenden Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in Ost- und Westdeutschland. 

Geschichtspolitische Bemühungen um einen Paradigmenwechsel

Geschichtspolitisch verband sich mit dem SPD-Vorstoß zudem ein inhaltlicher Paradigmenwechsel. Die bis dahin praktizierte Gleichsetzung bzw. »Aufrechnung« beider deutscher Diktaturen wurde explizit angelehnt. Das Gebot: »Die NS-Verbrechen dürfen weder durch die Verbrechen des Stalinismus relativiert noch die Verbrechen des Stalinismus mit Hinweis auf die NS-Verbrechen bagatellisiert werden«, schlug sich nicht nur wortwörtlich im SPD-Papier nieder. So empfahl es, dass vormalige autoritäre, doktrinäre Formen der jeweiligen Gedenkstättenarbeit bei den einzelnen Neukonzeptionen etwa der Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück kritisch dokumentiert werden sollten und zudem besonders jene Orte zu fördern seien, an denen es politisch Verfolgte aufeinanderfolgendes Unrechts gegeben habe. 

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP lehnten die Forderungen der Oppositionspartei ab. Eine Ausweitung der Bundesbeteiligung an Gedenkstätten wurde als »wissenschaftlich befriedigend nicht zu begründen« zurückgewiesen. Die am 5. Mai 1992 vom Bundesinnenministerium vorgelegte »Gesamtkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland« (vgl. Drucksache 13/8486), bezog sich daher ausschließlich auf die ehemaligen Mahn- und Gedenkstätten der DDR befristet auf zehn Jahre. Eine Beteiligung an westdeutschen Gedenkstätten wurde gänzlich ausgeschlossen. Die Gedenkstätten auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik (darunter auch Orte wie Bergen-Belsen, Dachau, Flossenbürg, Hadamar, Neuengamme) mussten weiterhin auf zivilgesellschaftliche und kommunale Unterstützung bzw. Länderfinanzierungen hoffen. 

Unter Einbeziehung von Sachverständigen folgten zähe Verhandlungen darüber, welche Gedenkstätten in den Genuss dieser einmaligen zehnjährigen Bundesförderung kommen sollten. Zu den ersten infrage kommenden Einrichtungen gehörten die ehemaligen Mahn- und Gedenkstätten Buchenwald und Sachsenhausen sowie die Berliner NS-Gedenkstätten Haus der Wannseekonferenz, die »Topographie des Terrors« und die Gedenkstätte Deutscher Widerstand im »Bendlerblock«. Für die beiden letztgenannten Gedenkstätten wurde bereits im Juni 1993 eine institutionelle Bundesförderung befürwortet, das Denkmal für die ermordeten Juden Europas und die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten mit der Gedenkstätte Mittelbau-Dora folgten im November 1993. Im Bereich der SBZ/DDR-Aufarbeitung wurde den Gedenkstätten Berlin-Hohenschönhausen, Bautzen und Mödlareuth eine institutionelle Förderung und der Gedenkstätte Torgau Projektmittel in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, dass Sachsen und Berlin Konzepte vorlegten und landesseitig subsidiär mitfinanzierten. Zudem wurde empfohlen, dass der Bund die Errichtungskosten für Gedenkstätte Berliner Mauer vollständig übernehme. Nur die Förderungen einer Gedenkstätte in Marienborn und einer Gedenkstätte in Waldheim wurden abgelehnt. Gleiches traf auch auf die NS-»Euthanasie«-Gedenkstätte Bernburg zu. Die international bedeutsamen westdeutschen Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau, Neuengamme etc. fanden in der Drucksache 12/6111 nicht einmal mehr Erwähnung. 

Auf dem Weg zu einer bundesweiten Gedenkstättenkonzeption

Dieser Zustand änderte sich im Zuge der Arbeit der Enquete-Kommissionen, die der Deutsche Bundestag zwischen 1992 und 1998 einsetzte. Bereits die 1. Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« zwischen 1992 und 1994 offenbarte, dass die Beschäftigung mit der SBZ/DDR-Diktatur nicht ohne Bezugnahmen zur NS-Diktatur erfolgen konnte. Hierbei ging es den SPD/PDS-Abgeordneten und Sachverständigen vor allem um eine scharfe Abgrenzung der beiden deutschen Diktaturen vor und nach 1945 und um Trennschärfe zwischen Stalinismus, Realexistierenden Sozialismus und Nationalsozialismus, während die Abgeordneten und Sachverständigen der Regierungsparteien überwiegend von »zwei sozialistischen Seiten ein und derselben Medaille« sprachen, d. h. die Nähe und Ähnlichkeiten beider totalitärer Herrschaftssysteme betonten. Beispiele für letzteres waren ein Gleichsetzen von Speziallagern der SBZ und nationalsozialistischen Konzentrationslagern, von Stasi und Gestapo sowie von SED und NSDAP, die in der Diskussion zeitweilig zu einer gezielten Amalgamierung von Kommunismus und Nationalsozialismus führten. Die PDS- und SPD-nahen Sachverständigen versuchten, dieser totalitarismustheoretischen Deutung der DDR durch differenziertere Sichtweisen und abmildernde Analysen entgegenzuwirken, betonten die auch international singuläre Verbrechensdimension des NS. 

Schließlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass eine einseitige Förderung der Gedenkstätten für die Opfer der SBZ-/DDR-Diktatur auch international den schalen Geschmack erzeugte, das vereinte Deutschland entledige sich ihrer Vorgeschichte und damit der NS-Vergangenheit. Gleichseitig mussten auch altgediente Antifaschist*innen einräumen, dass die Aufarbeitung der NS-Diktatur nicht mehr singulär war, sondern dass neben NS-Gedenkstätten nun auch Gedenkstätten, die stalinistische und kommunistische Verbrechen zum Gegenstand erhoben, Existenzberechtigung hatten. Der »antitotalitäre Konsens«, der am Ende der 1. Enquete-Kommission gefunden wurde, färbte zwar die Singularität des braunen NS »rot« ein, stellte jedoch zugleich die notwendige Bedingung dafür dar, dass einer Förderung auch der dezentralen, westdeutschen NS-Gedenkstätten nicht mehr viel entgegenstand.

Die 2. Enquete-Kommission »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« veränderte die Gedenkstättenlandschaft infolgedessen nachhaltig und etablierte eine nie zuvor da gewesene gesamtdeutsche Gedenkstättenpolitik. Sie definierte Lösungen für ein gleichberechtigtes Erinnern und Gedenken an verschiedene Verbrechenskomplexe, unter Vermeidung eines »Rankings« zwischen NS und SBZ/DDR. Die sensibel zu behandelnde Frage des gleichberechtigten, dennoch getrennten Gedenkens der Opfer aufeinanderfolgenden Unrechts, markiert seither einen Grundkonflikt, der sich bis heute nicht reibungslos lösen ließ und beispielsweise dazu führte, dass es in den meisten ostdeutschen Gedenkstätten-Stiftungen getrennte Opfer-Beiräte gibt, einen mit Bezug zum NS und einen mit Bezug zur SBZ/DDR. Das Bekenntnis der Deutschen zu den unveräußerlichen und unverletzlichen Menschenrechten wurde kleinster gemeinsamer Nenner des »antitotalitären Konsenses« und der demokratischen Erinnerungskultur in Deutschland. Die Darstellung der Geschichte der Diktaturen im jeweiligen Zusammenhang durch dezentrale Ausstellungsabschnitte und getrennte Einzelausstellungen, um einer Gleichsetzung von NS und DDR/SBZ und eine Vermischung der Opfergruppen entgegenzuwirken, ist inzwischen etabliert. Auch die Vermeidung einheitlicher, vielmehr die Vermittlung pluralistischer Geschichtsbilder kennzeichnet heute die Gedenkstättenlandschaft, die ihrerseits dezentral und gesamtstaatlich angelegt ist. Westdeutsche Gedenkstätten wurden den ostdeutschen Gedenkstätten somit 1998 gleichgestellt. Auch dass einer Bundesbeteiligung an Gedenkstätten vornehmlich ein fachwissenschaftliches Votum und weitgehende legislative Unabhängigkeit genießen, wurde verankert. 

Gesamtstaatliche Gedenkstätten- und Erinnerungspolitik

Diese Festlegungen waren ein Novum in der deutschen Innenpolitik und die Geburtsstunde der gesamtstaatlichen Gedenkstätten- und Erinnerungspolitik. 1998 konnte auf dieser Basis eine Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gegründet werden. 1999 folgte die erste Gedenkstättenkonzeption des Bundes, mit der die über Jahrzehnte gewachsene und allein aus bürgerschaftlichem Engagement getragene NS-Erinnerungskultur in Westdeutschland der jungen SBZ/DDR-Erinnerungskultur in Ostdeutschland förderrechtlich gleichgestellt wurde und »späte Anerkennung« erhielt. Ab den 2000er-Jahren erhielten daher auch die KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen und Neuengamme erstmals Bundesfördermittel. Um eine Trägerstruktur für diese Bundesmittel zu schaffen, wurden landeseigene Gedenkstättenstiftungen gegründet. Ostdeutscher Vorläufer hierfür war die im Jahr 1994 gegründete Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Die jüngste dieser Art ist die im Oktober 2019 gegründet Stiftung Hamburger Gedenkstätten. 

Mit der prinzipiellen Gleichrangigkeit von NS- und SBZ/DDR-Gedenkstätten endete die Singularität der NS-Aufarbeitung und wurden die Verbrechen des Kommunismus als gleichrelevanter Gegenstand von Aufarbeitung aufgewertet. Zuweilen führte das engagierte Bedienen eines Nachholbedarfs in Sachen Kommunismus-Aufarbeitung und DDR-Diktatur-Vermittlung zu einer deutlichen Überpräsenz von SBZ/DDR-Projekten. Auch das Fehlen einer Bundestiftung zur Aufarbeitung der NS-Diktatur (als Pendant zur Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur) führt bis heute zu einer »Schlagseite«.

Die Ausführungen lassen folgende abschließende Bewertung zu: Mit der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, als ein wesentliches Ergebnis der 2. Enquete-Kommission, trat tatsächlich der seltene Fall ein, dass für die ostdeutschen Bundesländer entwickelte »Modelle« schließlich auch auf die alten Bundesländer übertragen wurden. Nur durch die Aufarbeitung der SBZ und DDR bzw. nur durch die notwendig gewordene staatliche Förderung der zeitgeschichtlichen Aufarbeitungsinitiativen und ehemals zentralen Mahn- und Gedenkstätten in den neuen Bundesländern, d. h. nur über diesen Umweg war auch eine Förderung der KZ-Gedenkstätten insgesamt möglich und kamen auch die NS-Gedenkstätten in den alten Bundesländern endlich in den »Genuss« einer staatlichen Unterstützung durch den Bund. 

Hiermit ging zugleich eine Neubewertung deutscher Vergangenheitsschichten und internationaler Verbrechenskomplexe einher. So büßten die NS-Forschung und das NS-Opfergedenken de facto an Singularität ein, galt es ab 1990 auch den Opfern des Stalinismus einen Ort im kollektiven Gedächtnis einzuräumen. Zu den Opfern des Nazi-Terrors »gesellten«sich die Opfer des stalinistischen Terrors, neben den Opfern der KZ und der Zwangsarbeit traten die Opfer des GULag, wenngleich die industrielle Massenvernichtung, als unvergleichbarer Zivilisationsbruch bestehen blieb. Es kann daher begründet von einem Paradigmenwechsel und von einem Funktionswandel der Geschichts- und Erinnerungspolitik sowie von einem Beginn einer umfassenden Gedenkstättenpolitik als Teil staatlichen symbolpolitischen Regierungshandelns nach 1990 gesprochen werden. Die politische Legitimationskrise von Gedenkstätten in Deutschland schien damit ab 1999 insgesamt überwunden, wenn auch geschichtspolitische Konfliktlinien bis heute – 75 Jahre nach Kriegsende und 30 Jahre nach der Wiedervereinigung – bestehen blieben. 

Literatur

Hammerstein, Katrin: Gemeinsame Vergangenheit – getrennte Erinnerung? Der Nationalsozialismus in Gedächtnisdiskursen und Identitätskonstruktionen von Bundesrepublik Deutschland, DDR und Österreich, Göttingen 2017.

Heitzer, Enrico/Jander, Martin/Kahane, Anetta (Hg.): Nach Auschwitz: Schwieriges Erbe DDR. Plädoyer für einen Paradigmenwechsel in der DDR-Zeitgeschichtsforschung, Frankfurt am Main 2018.

Rudnick, Carola S.: Die andere Hälfte der Erinnerung. Die DDR in der deutschen Geschichtspolitik nach 1989, Bielefeld 2011.

 

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