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Aus Politik und Zeitgeschichte 22-23/2011: Sinti und Roma

Von Christian Schmitt

Eine Ausgabe der bpb-Publikation „Aus Politik und Zeitgeschichte“ aus dem Jahr 2011 beleuchtet in acht Beiträgen historische und gegenwärtige Probleme von Sinti und Roma, zeigt Besonderheiten ihrer Situation in Deutschland und anderen europäischen Ländern und entwickelt Perspektiven für weniger Stigmatisierung und mehr gesellschaftliche Teilhabe.
 
Frank Sparing geht in einem Artikel der rechtlichen Stellung von Sinti und Roma seit dem späten 19. Jahrhundert, ihrer Verfolgung im Nationalsozialismus und dessen Auswirkungen auf ihre Situation in der Bundesrepublik auf den Grund. Der Autor nennt einführend die bereits im Kaiserreich, später auch in der Weimarer Republik geltenden Erlasse, die „auf die Ausweisung ausländischer Sinti und Roma sowie die Erschwerung einer reisenden Lebensweise“ (S.8) zielten. Sie gingen einer Radikalisierung Ende der 1920er Jahre voraus, die mit der „Einführung von Sonderausweisen eine lückenlose Erfassung der Zigeuner“ (ebd.) anstrebte.

 

NS: Konstruierte Stammbäume und „Zigeunersippenarchiv“

Eine entscheidende Entwicklung nach der nationalsozialistischen Machtübernahme sieht Sparing in der einsetzenden „rassische[n] Unterscheidung zwischen ‘echten und unechten Zigeunern‘“ (S. 9), wobei „Mischlingen“ ein besonders hohes Maß an „‘Asozialität und Kriminalität‘“ (S. 11) attestiert wurde. Ein geplantes „Reichszigeunergesetz“ brandmarkte Sinti und Roma als „‘das dem deutschen Volkstum fremde Zigeunervolk‘“ (ebd.). 1935 begann man damit, Sinti und Roma in Arbeitslagern zu konzentrieren. Da die Identifizierung vermeintlicher „Zigeuner“ nicht so leicht durchzuführen war wie beispielsweise bei Jüdinnen und Juden anhand ihrer Religionszugehörigkeit, richtete man anhand konstruierter Stammbäume im Reichsgesundheitsamt ein „Zigeunersippenarchiv“ ein. Die hier gesammelten „Informationen“ dienten später als Grundlage für die mit dem Krieg beginnenden Deportationen in osteuropäische Ghettos und schließlich für die Ermordung von fast 30.000 Sinti und Roma in Auschwitz.
 
Sehr pointiert zeichnet Sparing die Argumentation nach, mit denen die deutsche Rechtsprechung Überlebenden des Genozids nach 1945 Anspruch auf Entschädigung absprach. Kernpunkt war hierbei der Umstand, dass Sinti und Roma nach dem geltenden Recht des NS-Staates als „Asoziale“ inhaftiert worden waren. Damit galten sie als Kriminelle statt als rassisch Verfolgte und die KZ-Haft in diesem Fall auch nach dem Krieg „als legitime Form der Verbrechensbekämpfung“ (S. 14). Auf dieser Grundlage wurden alle Repressionsmaßnahmen, denen Sinti und Roma vor der Vernichtung in Auschwitz ausgesetzt gewesen waren, als nicht entschädigungswürdig eingestuft. Diese Argumentationslinien stigmatisierten Sinti und Roma erneut und schufen darüber hinaus „die Grundlage für fortgesetzte Diskriminierungen in der Bundesrepublik“ (S. 15).
 

Wiederholung von Stigmatisierung, Ablehnung und Ausgrenzung nach 1945

Sparings Text bestätigt die aus eigenen Erfahrungen gespeisten Ausführungen von Zoni Weisz, der in seinem Artikel von einem „vergessenen Holocaust“ (S. 3) spricht und beklagt, man habe Sinti und Roma nach dem Zweiten Weltkrieg europaweit ihrem Schicksal überlassen und dabei eine Wiederholung der „jahrhundertelange[n] Geschichte von Stigmatisierung, Ablehnung und Ausgrenzung“ (S. 7) ermöglicht.
In einem weiteren Beitrag zeichnet Markus End die Bilder und Sinnstruktur von Antiziganismus nach und bezieht in seine Betrachtung Narrative seit dem späten Mittelalter ein. Ein vom Autor zitierter Text aus dem Jahr 1550 mit dem Namen „Von den Züginern oder Heiden“ belegt dabei eindrucksvoll, wie langlebig Stereotype gegen als fremd empfundene Gruppen sein können. Dieser Umstand kommt besonders zur Geltung, wenn End einen Text des NS-Politikers Tobias Portschy vergleichend hinzuzieht; freilich lässt auch der Blick in die Gegenwart noch zahlreiche Kontinuitäten erkennen.
 
Reinhard Marx betrachtet die Situation von Sinti und Roma in Deutschland aus ausländerrechtlicher Sicht. Während die aus anderen EU-Ländern stammenden Sinti und Roma ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen können, hat die überwiegende Mehrheit keinen rechtmäßigen Aufenthalt, sondern wird lediglich geduldet. Die meisten stammen dabei aus dem Kosovo und haben ihre Heimat aufgrund des Krieges 1999 verlassen. Mittlerweile existiert ein Rückführungsabkommen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo, von dem viele in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder und Jugendliche betroffen sind. Marx konzentriert sich in seinem Artikel auf diese Gruppe, zeigt Modalitäten von Rücknahme und Rückführung auf und erläutert aufenthaltsrechtliche Perspektiven.

 

Kampf für Bleiberecht und gesellschaftliche Teilhabe

Weitere Artikel zeigen Verbesserungsbedarf auf dem Gebiet der Minderheitenrechte in der EU auf, beleuchten die Situation von Sinti und Roma in anderen europäischen Staaten und erfassen ihre Bildungssituation in Deutschland. Eine Reportage dokumentiert außerdem den Kampf aus dem Kosovo geflohener jugendlicher Sinti und Roma für Bleiberecht und gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland.
Die vorliegende Ausgabe von „Aus Politik und Zeitgeschichte“ nähert sich den Lebensumständen deutscher und europäischer Sinti und Roma aus verschiedenen Richtungen. Die einzelnen Artikel betrachten die Situation aus historischer, juristischer, gesellschaftspolitischer und nicht zuletzt persönlicher Perspektive, sodass sie sich zu einer umfassenden Betrachtung zusammenfügen, die trotz des bereits sechs Jahre zurückliegenden Erscheinungsdatums einen fundierten Einstieg in die Thematik bietet.
 
APuZ 22-23/2011 ist kostenfrei im Onlineshop der Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich. 

 

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