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Die drei Moskauer Schauprozesse 1936, 1937 und 1938

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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel

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Dr. Wladislaw Hedeler, von 1973 bis 1978 Studium der marxistisch-leninistischen Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, von 1982 bis 1985 Aspirantur in Moskau. Seit 1989 als Publizist und Übersetzer tätig. Forschungsschwerpunkt: Geschichte Sowjetrusslands bzw. der UdSSR von 1917 bis 1945. Publikationen über die Moskauer Schauprozesse: Chronik der Moskauer Schauprozesse 1936, 1937 und 1938. Planung, Inszenierung und Wirkung. Mit einem Essay von Steffen Dietzsch. Berlin: Akademie Verlag 2003. – 695 S.

Von Wladislaw Hedeler

„Wir werden Sie zwingen, den Terror zu gestehen, leugnen können Sie dann im Jenseits.“ Mit diesen Worten umriss Lasar Schatzkin im seinem Brief an Stalin vom 22. Oktober 1936 das Leitmotiv der ihn verhörenden Untersuchungsführer. Der im Februar 1935 verhaftete Direktor des Instituts für ökonomische Studien der Staatlichen Plankommission war als Zeuge im bevorstehenden Schauprozess vorgesehen. Er sollte die im Prozess gegen das „trotzkistisch-sinowjewistische terroristische Zentrum“ Angeklagten durch die Aussage belasten, Kontakte zu Mitgliedern der von ihm geleiteten „konterrevolutionären Gruppe“ unterhalten zu haben. Grigori Sinowjew, dem einstigen Vorsitzenden der Komintern und Leningrader Parteichef, sowie Lew Kamenew, dem einstigen Direktor des Lenin-Instituts, kamen die Hauptrollen in der Inszenierung des ersten der drei Moskauer Schauprozesse zu, der vom 19. bis 24. August 1936 im Gewerkschaftshaus aufgeführt wurde.

Nebenrollen spielten Wirtschaftsfunktionäre und Journalisten. Um den internationalen Charakter der angeblich von Trotzki angezettelten Verschwörung zu beweisen, wurden fünf Männer ausgewählt, die vor ihrer Emigration in die UdSSR Verbindungen zur KPD hatten. Es handelte sich um den Agitpropleiter der Bezirksleitung Berlin-Brandenburg Konon Berman-Jurin (Parteiname Hans Stauer), den Mitarbeiter der Agitpropabteilung des ZK der KPD Alexander Emel (Moises Lurie), den Mitarbeiter der Gewerkschaftsabteilung des ZK der KPD Ilja Krugljanski (Parteiname Fritz David), den Arzt Natan Lurie und den Redakteur Valentin Olberg.

Gegen alle hier Genannten erhob das Militärkollegium des Obersten Gerichtshofes der UdSSR Anklage gemäß Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik). Sie wurden beschuldigt, Mordanschläge auf Vertreter der Partei- und Staatsführung geplant zu haben. Je nach Schwere der ihnen zur Last gelegten Verbrechen konnte der Generalstaatsanwalt für Haftstrafen nicht unter drei Jahren, Ausbürgerung, Konfiskation des Eigentums oder Verurteilung zur Todesstrafe plädieren. 

Wie sind dieser Prozess und die Auswahl der Angeklagten zu erklären? Was unterscheidet ihn von den nachfolgenden Inszenierungen? Zu Beginn des Jahres 1936, das im Zeichen der bevorstehenden Annahme der – formell demokratischen – Verfassung stand, hätte kaum ein Sowjetbürger eine solche Entwicklung vorausgesagt. Schließlich hatte Stalin auf der 1. Unionsberatung der Bestarbeiter am 17. November 1935 unter dem Beifall der Anwesenden erklärt, dass das Leben in der UdSSR besser und froher geworden sei. In der Presse der Sowjetunion wurde diese Feststellung als Neujahrsbotschaft des Generalsekretärs an das Volk aufgegriffen und auf vielfältige Weise propagiert. Die Abwehr feindlicher Angriffe auf das in der Sowjetunion fröhlicher gewordene Leben rückte in den Medien allmählich in den Vordergrund. Gekämpft wurde in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Neben der Disziplinierung und Uniformierung, die den Alltag in der Sowjetunion prägten, wurde die Umsetzung von Kampagnen geprobt.

Sündenböcke zu finden, die für die Probleme im Alltag verantwortlich gemacht werden konnten, war nicht schwer. Sieben der 16 Angeklagten waren bereits zwischen Januar 1933 und Januar 1935 verhaftet worden und verbüßten eine Haftstrafe. Im Unterschied zu den Folgeprozessen 1937 und 1938 saßen keine hochrangigen Funktionäre auf der Anklagebank. Neben Kamenew und Sinowjew gehörte nur der Stellvertretende Volkskommissar für Landwirtschaft Reingold zu dem von Stalin in seinem Kabinett im Kreml zur Berichterstattung empfangenen Personenkreis.

Eine Besonderheit des Prozesses ist der hohe Ausländeranteil unter den Angeklagten. Bei den KPD-Mitgliedern handelte es sich angeblich um faschistische Agenten, die in die UdSSR gekommen waren, um Trotzkis Aufträge auszuführen.

Was in dieser Zeit geschah, lässt sich heute anhand des von Jeshow verfassten Drehbuches der Folgeprozesse und weiteren veröffentlichten Dokumenten aus dem Führungszirkel um Stalin rekonstruieren. „In Erfüllung der persönlichen Hinweise Stalins, konkretere Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen die Trotzkisten zu ergreifen, legten Jagoda und Wyschinski Stalin am 19. Juni 1936 ein Verzeichnis von Trotzkisten mit 82 Personen vor.“ Im Anschreiben fragten sie nach, wie mit Sinowjew und Kamenew zu verfahren sei. „Stalin jedoch war mit einem Prozess nur gegen die Trotzkisten allein nicht einverstanden. Im Juni 1936 gab er durch Jeshow an die Organe des NKWD (Volkskommissariat für innere Angelegenheiten) die Anweisung, einen gemeinsamen Prozess sowohl gegen die Trotzkisten als auch gegen die Sinowjewleute vorzubereiten.“ Dass dieser Schauprozess nur der Auftakt der Abrechnung, eine Art Generalprobe war, machte die Vernehmung Kamenews in der Morgensitzung vom 20. August 1936 deutlich. Er nannte die Namen der in den folgenden Prozessen angeklagten Radek und Serebrjakow, Bucharin und Rykow. Sie spielen die Rolle des Ersatzes, „wenn unsere Gruppe wider Erwarten aufgedeckt werden sollte“, hob Kamenew hervor.

Der Generalstaatsanwalt ergänzte seinerseits die Aufzählung in der Abendsitzung vom 21. August 1936. „In den vorhergehenden Sitzungen haben die Angeklagten Kamenew, Sinowjew und Reingold bei ihren Aussagen auf Tomski, Bucharin, Rykow, Uglanow, Radek, Pjatakow, Serebrjakow und Sokolnikow als Personen hingewiesen, die in dem einen oder anderen Grade an jener verbrecherischen konterrevolutionären Tätigkeit beteiligt sind, für die die im gegenwärtigen Prozess Angeklagten zur Verantwortung gezogen werden.“ Er ordnete daraufhin an, Ermittlungen einzuleiten und kündigte an, „dass die Staatsanwaltschaft, entsprechend dem Ergebnis dieser Ermittlungen, das Verfahren seinen gesetzlichen Gang nehmen lassen wird“.

Stalin nutzte jede sich ihm bietende Möglichkeit, wirkliche und potenzielle Opponenten mithilfe der politischen Polizei und der Justizorgane kaltzustellen. Alle im Prozess Angeklagten wurden zur Höchststrafe verurteilt und erschossen. In der Partei war Jeshows Ernennung zum Chef der Sicherheitsorgane und die Absetzung Jagodas ein für alle unübersehbares und deutliches Signal. Jeshow übte nicht nur eine allgemeine Kontrolle aus, sondern hatte bereits aktiv in die Vorbereitung des Gerichtsprozesses gegen Sinowjew und Kamenew eingegriffen, an Verhören teilgenommen und den verantwortlichen Mitarbeitern des NKWD Weisungen erteilt, wie sie die Untersuchung zu führen hätten. Von diesem Zeitpunkt an wurde die Arbeit der Sicherheitsorgane und des Politbüros des ZK der KPdSU(B) regelrecht koordiniert. Die Entscheidung über das Schicksal der Angeklagten, die in die Fänge des NKWD gerieten, traf die Parteiführung.

Der zweite Schauprozess 1937

Vom 23. bis 30. Januar 1937 fand in Moskau der zweite Schauprozess statt, welcher der Ausrichtung des staatlich gelenkten Terrors gegen die Eliten und die Bevölkerung diente. Unter den 17 Angeklagten, denen Vaterlandsverrat, Spionage, Diversionstätigkeit, Schädlingsarbeit und die Vorbereitung terroristischer Akte vorgeworfen wurde, befanden sich neben elf Mitarbeitern des von Sergo Ordshonikidse geleiteten Volkskommissariats für Schwerindustrie auch einige früher Leo Trotzki nahestehende Funktionäre. Über 25 Untersuchungsführer hatten in aller Eile „Belastungsmaterial“ zusammengetragen. Stalin, der sich besonders für die Aussagen der verhafteten Trotzkisten interessierte, war mit dem, was ihm vorlag, unzufrieden. Das Verhörprotokoll von Sokolnikowversah er mit Randbemerkungen über die Spionage- und Diversionstätigkeit und wies an, es an alle Mitglieder des ZK zu verschicken.

Daraufhin arbeiteten der Leiter der Geheimpolizei Jeshow und Generalstaatsanwalt Wyschinski einen zweiten, überarbeiteten Entwurf der Anklageschrift aus. Noch immer gab es keine für alle Angeklagten geltende Anklageerhebung, die Fälle wurden erst kurz vor Beginn des Schauprozesses zusammengefügt.

Mitte Januar war es soweit, zwei Tage nach Jeshows Ernennung zum Generalkommissar für Staatssicherheit lag die Anklageschrift vor. Als Mitglied der Kommission für politische Gerichtsverfahren, einer Einrichtung des Politbüros, war er von nun an fest in die Planung des Terrors eingebunden.

Das Gericht verhängte 13 Mal die Todesstrafe. Vier der Angeklagten wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein geschicktes Manöver, um die Beobachter im Ausland zu blenden. Denn auch diese Angeklagten haben die Haft nicht überlebt, weil sie angeblich von Mithäftlingen im Streit erschlagen worden sind.

Der dritte Schauprozess 1938 

Vom 2. bis 12. März 1938fand in Moskau der dritte Schauprozess gegen den „Block der Rechten und Trotzkisten“ statt. Vorbereitung und Durchführung dieses Prozesses unterschieden sich kaum von den vorhergehenden Inszenierungen, die im Gewerkschaftshaus über die Bühne gingen. Einen Monat nach der Hinrichtung der im Januar 1937 Verurteilten saßen die ersten fünf der für den Folgeprozess von Stalin ausgewählten 21 Angeklagten bereits im Inneren Gefängnis der Lubjanka in Untersuchungshaft.

Bucharins „Letztes Wort“ spiegelt wider, welche „Geständnisse“ der Vertreter der Anklage, Generalstaatsanwalt Andrej Wyschinski, von ihm verlangte. Von Ende Juni bis Ende September 1937 wurde Bucharin fast jede Nacht verhört. Nach dem letzten Verhör im Dezember durfte er Abschiedsbriefe an seine Frau und an Stalin schreiben. Stalin las den Brief an seinem Geburtstag: „Am Rande des Abgrundes stehend, aus dem es kein Zurück gibt, gebe ich dir mein allerletztes Ehrenwort“, schrieb Bucharin, „daß ich die Verbrechen, die ich während der Untersuchung zugegeben habe, nicht begangen habe.“ 

Den Morphiumbecher, um den Bucharin gebeten hatte, erhielt er nicht. Stattdessen legte man ihm eine Ausgabe der „Pionerskaja Prawda“ vor, in der seine Tochter Swetlana mit Freunden beim Skilaufen abgebildet war. Er durfte auch an seine Frau schreiben, die er in Freiheit wähnte. Doch Anna Larina war kurz nach der Geburt des Sohnes aus Moskau verbannt worden. Bucharins Brief erreichte sie 1992. Ihr Schicksal teilten auch Bucharins Eltern, Brüder, Ehefrauen und deren Angehörige sowie Kinder.

Im Verlauf der Rededuelle gelang es Bucharin, Wyschinskis Plan, eine Bande von reumütigen Terroristen, Mördern und Giftmischern vorzuführen, zu durchkreuzen. Bucharin bestritt, die in der sogenannten Rjutin-Plattform enthaltenen Aufstandspläne gebilligt zu haben, die der Generalstaatsanwalt als Teil der „Palastrevolution“ ins Spiel brachte. Auch den Anklagepunkt, Bucharin habe 1918 die Verhaftung und Ermordung Lenins geplant, musste Wyschinski fallenlassen. 

Das kann im „Prozeßbericht“, der 1938 erschien, ungeachtet aller redaktionellen Eingriffe nachgelesen werden. Die Anklagepunkte, auf denen Wyschinski beharrte, hatte Bucharin angeblich in seinem ersten Geständnis am 2. Juni 1937 zugegeben. Dass es sich bei dem „Prozeßbericht“ und dessen propagandistisch vermarkteter Übersetzung in über dreizehn Sprachen um eine Fälschung handelt, ist heute eine Binsenweisheit. Es ist ebenfalls bekannt und dokumentarisch belegt, dass nicht nur der Generalstaatsanwalt, sondern auch Stalin bis Prozessbeginn am Szenario des Prozesses arbeiteten und nach Belieben Angeklagte austauschten.

Die Gerichtsverhandlung wurde stenographiert und die Abschrift am selben Tag redigiert. Dabei wurde alles das getilgt, was darauf schließen ließ, dass in der Voruntersuchung und während des Prozesses gegen die Vorschriften der Prozessführung verstoßen wurde. Die Eingriffe in den Text reichten von stilistischen Korrekturen bis zum Umschreiben der Aussagen in ihr Gegenteil. Die Einwände, Zweifel und Proteste der Angeklagten, alles was dem Eindruck der Geradlinigkeit und Geständigkeit der Angeklagten zuwiderlief, wurde aus dem Text gestrichen, belastende Aussagen hinzugefügt, Jahreszahlen und Fakten dem mit den Politbüromitgliedern abgestimmten Szenario des Prozesses angepasst.

Ausstehende Aufarbeitung 

Bis auf den heutigen Tag sind die unredigierten Stenogramme der drei großen Moskauer Schauprozesse nicht veröffentlicht. Die im Zentralen Archiv des Föderalen Sicherheitsdienstes aufbewahrten Untersuchungsakten und Prozessmaterialien aus den Jahren 1936, 1937 und 1938 werden immer noch wie ein Staatsgeheimnis gehütet.

Denn das, was unter Michail Gorbatschow – von den einen mit Spannung erwartet und begrüßt, von den anderen mit Argwohn verfolgt und sabotiert – begonnen hatte, wurde in der Amtszeit seines Nachfolgers Boris Jelzin nicht zu Ende geführt. Jelzin setzte auf eine Enthüllungskampagne anderer Art. Die Rehabilitierungskommission unter Alexander Jakowlew stellte im Ergebnis dieses Kurswechsels die Recherchen über die Verfolgung der Eliten in der Sowjetunion ein und wandte sich einem neuen, noch viel komplexeren Thema zu: der Dokumentation des staatlich gelenkten Terrors gegen das Volk. 

Im Ergebnis dieser Kurskorrektur kam es zum Abbruch der eher halbherzig aufgenommenen Untersuchung der Veränderungen im Führungszirkel der Partei- und Staatsführung. Die Abwendung von den Moskauer Schauprozessen und die Hinwendung zum „Großen Terror“ und den Operationen der politischen Polizei gegen Vertreter nationaler Gruppen erfolgte, bevor die Antworten auf jene strittigen Fragen, wie die nach den Verantwortlichen, den Zäsuren und den Dimensionen, vorlagen. Die Chance, dem aufgenommenen Faden zu folgen und Antworten auf viele, seit Nikita Chruschtschows Rede über den Personenkult und seine Folgen auf dem 20. Parteitag 1956 diskutierte Fragen zu finden, wurde wieder einmal vertan. 

 

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