White Myths - Black History: Der Fall der Berliner „Mohrenstraße“
Beitrags-Autor Profil / Kontakt
Beitrags-Autor: Ingolf Seidel Sie müssen angemeldet sein, um das Benutzerprofil zu sehen |
Von Christian Kopp
Zahlreiche Schwarze und afrikanische Selbstorganisationen in Deutschland fordern mittlerweile die Umbenennung der historischen M-Straße und des gleichnamigen U-Bahnhofs in der Berliner Friedrichstadt. Stattdessen wünschen sie sich die Ehrung einer afrikanischen Persönlichkeit mit Bezug zur Region. Kaum weniger entschlossen verteidigt die weiß-deutsche Mehrheitsbevölkerung die zum „Traditionsnamen“ erklärte Bezeichnung. Woher rührt dieses außergewöhnliche Engagement beider Seiten gegen oder für einen Straßennamen? Warum lehnt die Black Community die weitgehend historische Fremdbezeichnung für Schwarze Menschen als rassistisch ab? Und warum bestehen viele Weiße mit solchem Nachdruck darauf, dass der Name dennoch erhalten bleibt? Im Berliner „Straßenkampf“ geht es um zentrale Punkte des historischen Selbstverständnisses – nicht nur für Schwarze, Afrikanerinnen und Afrikaner in diesem Land.
„Geschenkte“ Musikanten?
Seit Jahren kursieren sowohl in der Presse als auch in der Fachliteratur zwei unterschiedliche Erklärungen zur Entstehung des Straßennamens. Die eine These war bis vor kurzem im Online-Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins zu lesen. Dort hieß es lapidar:
"Nach den hier einquartierten "Mohren", die Friedrich Wilhelm I. aus den Niederlanden als Geschenk bekommen hatte und zu Militärmusikern ausbilden ließ."
Als Benennungsdatum wurde eher vage die Zeit „um 1700“ genannt. Beim Stadtchronisten Friedrich Nikolai heißt es präziser, die Gegend um den Gendarmenmarkt wurde ab 1688 bebaut, die Straßennamen vergab man 1706.
Die Erklärung des Online-Lexikons ging sehr wahrscheinlich auf Hermann Vogts Arbeit „Die Straßen-Namen Berlins“ von 1885 zurück. Sie war wie ihre Quelle gleich in mehreren Punkten fehlerhaft, denn König Friedrich Wilhelm I. regierte erst ab 1713 und die zwölf Jungen afrikanischer Herkunft, von denen hier die Rede war, kamen sogar erst um 1718/19 nach Berlin. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Straße längst ihren Namen.
Über diese Ungereimtheiten hinaus zeugte der Eintrag vor allem von den anhaltend kolonial-rassistischen Sprachmustern und Denkstrukturen weißer Deutscher. Denn hinter den verbal erneut zum „Geschenk“ und zu „Mohren“ Degradierten standen immerhin versklavte und entführte Kinder, deren verbrecherischer „Besitz“, deren „Weitergabe“ und „Empfang“ hier genauso wenig problematisiert wurde wie von Vogt 130 Jahre zuvor.
Schließlich führte die Erklärung insofern in die Irre, als sie den preußischen „Soldatenkönig“ – im Gegensatz zu den Holländern - als passiven „Empfänger“ der Kinder porträtierte, dem im Grunde noch zugute gehalten werden müsste, dass er die verschleppten Jungen zu Musikern ausbilden ließ. Gewahrt blieb dabei das bis heute vorherrschende, schmeichelhafte Selbstbild der Mehrheitsbevölkerung von einem Brandenburg-Preußen, dessen Herrscher und Untertanen scheinbar nicht beteiligt waren an der Versklavung von afrikanischen Kindern, Männern und Frauen.
Doch nichts könnte weiter entfernt sein von der Wirklichkeit. Friedrich Wilhelm I. bekam die Jungen keineswegs überraschend „geschenkt“: Bereits wenige Monate nach seiner Krönung, im Jahr 1714, hatte er – wohl vergeblich - bei Rotterdamer Händlern nicht weniger als „160-170 Stück“ afrikanische Jungen als Musikanten für sein Heer bestellt. Im darauffolgenden Jahr ließ er sich durch einen Mittelsmann aus England die „Pfeifer“ Cupido, Pampi und Mercurius sowie das Dienstmädchen Marguerite nach Berlin kommen. Schließlich erreichten die zwölf versklavten Knaben aus Holland Berlin.
Doch die Schwarze Geschichte Berlins beginnt nicht erst mit diesen afrikanischen Kindern, die beim Verkauf der preußischen Kolonialfestung „Groß-Friedrichsburg“ vom „Soldatenkönig“ erhandelt wurden. Vielmehr hängt der Beginn der afrikanischen Diaspora in Berlin ursächlich zusammen mit der Errichtung der Festung – ganze fünfunddreißig Jahre zuvor.
Schwarze Präsenzen in Berlin (1682-1715)
Es war bereits der Großvater Friedrich Wilhelms I., der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, auf dessen Geheiß ab 1683 die bis heute erhaltene Sklavenfestung an der Küste Ghanas erbaut worden war. Während seiner Herrschaft sowie der seines Sohnes Kurfürst Friedrich III., ab 1701 König Friedrich I. in Preußen, verschleppten die Schiffe der Brandenburgisch-Afrikanischen Compagnie knapp 20.000 Menschen in die amerikanische Plantagensklaverei. Möglich wurde das vor allem auch durch die Teilanmietung des Hafens und Versklavungsmarktes von St. Thomas in der Karibik, die 1685 erfolgte. Allein im aktivsten Jahr der Compagnie 1693 wurden so ca. 6.000 Kinder, Frauen und Männer auf bestialische Art und Weise entführt und verkauft – mehr als von jeder anderen europäischen Kolonialmacht in dieser Zeit.
Wie viele afrikanische Menschen bereits während der brandenburgisch-preußischen Kolonialzeit nach Berlin gebracht wurden, ist nicht genau bekannt. Aus den herrschaftlichen Anweisungen wird aber deutlich, dass der Große Kurfürst schon die ersten brandenburgischen Schiffsexpeditionen nach Westafrika in den Jahren 1680 und 1682 beauftragte, neben Versklavten für den direkten Verkauf auch sechs und schließlich sogar vierzig Jungen und junge Männer an seinen Hof nach Europa zu holen. Kuhlmann-Smirnov und Becker schätzen, dass am brandenburgisch-preußischen Hof von diesem Zeitpunkt an etwa fünfundzwanzig bis vierzig Schwarze ständig präsent waren.
Leider sind bislang nur Wenige mit den an sie vergebenen Taufnamen bekannt: u.a. Friedrich de Coussy, der 1681-87 zum Kunstmaler ausgebildet wurde; der 1683 angelernte Heerespauker Ludwig Besemann; Friedrich Wilhelm, seit 1686 Lakei, später Kammerdiener und ab 1706 Besitzer einer „Bude“ vor dem Spandauer Tor; seine Söhne Carl Phillip und Philipp Wilhelm, Kammerdiener ab 1710; Friedrich Ludwig, Lakai im Jahre 1711.
Aber auch auf Abbildungen und Gemälden aus der Zeit vor 1717 sind Schwarze bereits mehrfach präsent: So auf dem von Peter Schenk schon 1696-1701 veröffentlichten kolorierten Kupferstich „Schwarzer Militärmusiker am Brandenburger Hof“, so die drei afrikanischen Diener auf dem bekannten Ölgemälde „Tabakskollegium Friedrichs I.“ von Paul Carl Leygebe aus den Jahren 1709/10, so Schwarze Dienerinnen und Diener auf Gemälden des Hofmalers Antoine Pesne von 1714 und 1716.
Wohnort der Versklavten ...
Als die M-Straße 1706 benannt wurde, lebten also versklavte Afrikaner und möglicherweise auch Afrikanerinnen bereits seit mehr als 20 Jahren in Berlin, wo sie in der Regel als „Hof-“, „Leib-“ und „Kammermohren“ bzw. als Musiker zu dienen hatten. Als „Mohren“ wurden die Kinder und Jugendlichen – wie auf den Gemälden besonders deutlich wird – vor allem für Repräsentationszwecke missbraucht. In exotischen Fantasiekostümen hatten sie Genussmittel und Kolonialwaren zu servieren, auf Wagen und Kutschböcken zu sitzen, dem Heer laut musizierend voran zu marschieren. Von Lohnzahlungen an die Kinder ist nichts bekannt und natürlich war es ihnen auch später als Erwachsene nur mit Erlaubnis ihrer Herren möglich, den Hof zu verlassen oder gar in die Heimat zurückzukehren.
Dass die Straße nach der ihnen zugeordneten Fremdbezeichnung benannt ist, steht außer Zweifel. Nicht ganz klar ist, warum ausgerechnet diese Straße den Namen trägt. Für die Regierungszeit des „Soldatenkönigs“ ab 1713 steht immerhin fest, dass sich dort eine Unterkunft und Ausbildungsstätte für entführte oder gekaufte junge Musiker – vornehmlich aus Afrika und dem Nahen Osten – befand, die als Preußens „Janitscharen“ weithin bekannt wurden. Es gibt darüber hinaus Indizien, dass diese Unterkunft – in etwa an der Stelle der bis heute erhaltenen „Mohrenkolonaden“ – auch schon während der Regierung König Friedrichs I. (1688-1713) existierte. So findet sich dort auf Broebes detailliertem Stadtplan aus dem Jahr 1699, als die Straße schon angelegt aber noch nicht benannt war, eine stattliche „Invalide“, also ein Gebäude zur Unterbringung von kriegsversehrten Militärs. Paulette Reed-Anderson berichtet überdies von einem königlichen Erlass über die Ausbildung von Afrikanern zu Spielleuten und Schellenbaumträgern – just zu der Zeit, als die Benennung der Straße vollzogen wurde.
… oder Wirtshaus mit afrikanischen Gästen?
Nach all dem muss es einigermaßen überraschen, wenn man von der zweiten, ebenfalls kursierenden Erklärung für den Straßennamen erfährt. Sie findet sich u.a. in Kauperts Online-Straßenführer durch Berlin:
"Die Mohrenstraße ist nach einer Delegation afrikanischer Repräsentanten benannt, die im Jahre 1684 vier Monate in einem Gasthaus vor den Toren Berlin einquartiert war. Die Delegation aus der brandenburgischen Kolonie Großfriedrichsburg […] wurde am Hofe achtungsvoll empfangen und genoss die Gastfreundschaft wie auch andere „fremdländische“ diplomatische Vertretungen.Das Gasthaus befand sich an einem unbefestigten Weg vor den Toren Berlins. Den Weg zum Schloss legten die Delegierten zu Fuß zurück. Dabei riefen sie bei der Berliner Bevölkerung viel Aufmerksamkeit hervor, so dass der Volksmund den Weg zwischen dem Gasthaus und dem Schloss in Mohrenweg taufte.Mit dem weiteren Ausbau der Friedrichstadt um 1700 wird die Straße offiziell in Mohrenstraße umbenannt."
Diese Erklärung geht auf die Thesen des rührigen Kolonialhistorikers Prof. Dr. Dr. Dr. U. Van der Heyden zurück, der die Befürworter einer Umbenennung seit Jahren attackiert und der weißen Anwohnerinitiative „Pro Mohrenstraße“ als Kronzeuge dient. Trotz seiner zahlreichen Publikationen zum Thema ist der Autor jedoch die konkreten historischen Belege für seine detailreiche Geschichte des Straßennamens bislang schuldig geblieben.
So gab es zwar 1684 – also mehr als 20 Jahre vor der Benennung der Straße - tatsächlich einen Berlinbesuch von Afrikanern aus der Gegend von „Groß Friedrichsburg“. Aber es ist eindeutig belegt, dass der Gesandte Janke (abgesehen von einem Diener) allein und ohne die von van der Heyden gezählten „26 führenden Persönlichkeiten“ nach Berlin reiste, um sich dem brandenburgischen Kolonialherrscher förmlich zu unterwerfen.
Richard Schück, der Herausgeber der Dokumente zur kurfürstlichen Kolonialpolitik, betont vielmehr ausdrücklich, dass bei dieser Gelegenheit nur zwei Westafrikaner nach Berlin reisten und dass außer einer Zahlungsordre an Janke und seinen Begleiter keine weiteren Dokumente zu diesem Besuch der Abgesandten erhalten sind: Über eine Unterbringung in einem Wirtshaus an der späteren Mohrenstraße ist nichts überliefert. Auch sind auf dem historischen Stadtplan von Johann Bernhardt Schultz aus dem Jahr 1688 an der entsprechenden Stelle vor den Mauern Berlins weder ein unbefestigter Mohrenweg noch ein Wirtshaus verzeichnet.
Die Namenserklärung in Kauperts Straßenführer entwirft mit ihrer phantasievollen Geschichte ein geradezu harmonisches Verhältnis von Schwarzen und weißen Menschen während der brandenburgisch-preußischen Kolonialzeit. Der transatlantische Versklavungshandel Brandenburgs und die Entführung afrikanischer Kinder nach Berlin werden mit dieser Erklärung für den Straßennamen komplett aus dem Blick gedrängt. Die koloniale Beziehung zwischen dem Kurfürsten und Janke, und das Verhältnis der Berliner Bevölkerung zur imaginierten großen westafrikanischen Delegation, werden ohne jegliche Quellengrundlage als gleichberechtigt, freundlich und respektvoll porträtiert. Frühneuzeitlicher Kolonialismus, so wird hier suggeriert, war (noch) fair, Diskriminierung und Rassismus gab es damals (noch) nicht, Versklavungshandel und Sklaverei waren (in Brandenburg-Preußen) unbekannt.
De jure maurorum
Die wohl profundeste Kennerin der Geschichte der Schwarzen Diaspora in Berlin, die Schwarze Historikerin Paulette Reed-Anderson, erinnert in ihrem dichten Artikel „Serving the King and the Kingdom – Africans and the Prussian Law in the 18th Century“ daran, dass selbst noch im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten vom Jahre 1794 – also fast 100 Jahre nach der brandenburgisch-preußischen Kolonialzeit – die Sklaverei keineswegs kategorisch und nur mit einer Reihe von erheblichen Ausnahmen verboten wurde. So waren im Ausland „gekaufte“ Menschen nicht automatisch frei, wenn sie preußischen Boden betraten. Vielmehr waren sie noch so lange an ihren früheren „Besitzer“ gebunden, bis sie ihren eigenen Kaufpreis abgearbeitet hatten. De facto konnte das auf eine jahrelange Fortführung der Sklaverei hinauslaufen. Komplett ausgenommen waren zudem Ausländer, die „ihre“ Versklavten nicht freilassen mussten und nur insofern reglementiert wurden, als es ihnen verwehrt war, diese nach Gutdünken zu erschlagen. Unter dem Titel „Versicherungen“ wurden noch im selben preußischen Landrecht der Schiffshandel mit Tieren, mit verderblichen Gütern und mit versklavten afrikanischen Menschen als Formen des regulären und legalen Handels aufgeführt.
Angesichts dessen wird die Bedeutung der leider nur in einer sehr knappen Zusammenfassung überlieferten Hallenser Disputation „De jure Maurorum in Europa“ (1729) von Anton Wilhelm Amo erkennbar. Neben Nelson Mandela wird der erste Schwarze Gelehrte an einer preußischen Universität von Seiten der Community als passender neuer Namensgeber für die Berliner M-Straße vorgeschlagen. Erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte untersuchte ein Akademiker, der selbst als Kleinkind versklavt worden war, die (bis dato weitgehend unbestimmten) Rechte von Menschen afrikanischer Herkunft und sprach sich für deren Gleichberechtigung aus. Amo war damit wohl Preußens erster Schwarzer Bürgerrechtler und Abolitionist.
Bleibt zu fragen, warum denn der Straßenname und mit ihm das Stereotyp des „Mohren“ von der weiß-deutschen Mehrheit so vehement und oft aggressiv verteidigt wird, dass klar wird, dass es hier nicht nur um einen beliebigen Namen geht. Helfen kann dabei ein gründlicher Blick auf das unter weißen Deutschen noch immer populäre Markenzeichen von Sarotti, das bis heute in den allgegenwärtigen „Nostalgie-Editionen“ zu finden und durch den Straßennamen inspiriert worden ist. Denn der zum exotischen Fremden und Anderen stilisierte, freudig dienende Boy, verkörpert exakt die kolonial-rassistische Phantasie vom Gegenüber, die weißen Menschen – bis heute – zur Rechtfertigung ihrer traditionellen Macht und Privilegien dient. Die dem Konstrukt unterliegende, verdeckte Gewalt wird nirgendwo deutlicher als in dem alten deutschen Sprichwort: „Wer von einem Mohren wohl bedient sein will, der muss ihn wohl speisen, viel arbeiten lassen und tüchtig prügeln.“
Literatur
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, hrsg. von Hans Hattenhauser und Günther Bernet, 1996
Amo, Antonius GulielmusAfer aus Axim in Ghana: Dokumente, Autobiografie, Belege, hrsg.von Burchard Brentjes und Burchard Thaler, 1968
Becker, Andreas: „Preußens schwarze Untertanen – Afrikanerinnen und Afrikaner zwischen Kleve und Königsberg vom 17. bis ins frühe 19. Jahrhundert“, In: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 22(2012), S. 1ff.
Brentjes, Burchard: Anton Wilhelm Amo. Der schwarze Philosoph in Halle, 1976
Broebes, Jean Baptiste: Die ChurfürstleBrandenburgleResidentzStätt Berlin, Cöln, und Friedrichs Werder (Karte von 1699): http://commons.wikimedia.org/wiki/List_of_historical_maps_of_Berlin#/media/File:Berlin-1652-Merian-vogel.jpg
Friedrich, Nicolai: Beschreibung der KöniglichenResidenzstädte Berlin und Potsdam und allerdaselbst befindlicher Merkwürdigkeiten, 1779
Gallus, Gottfried Traugott: Geschichte der Mark Brandenburg, Bd. 4, 2. Aufl. 1801
Kauperts Straßenführer durch Berlin. Online unter: http://berlin.kauperts.de/
Kopp, Christian: „‘Mission Moriaen‘ – Otto Friedrich von der Gröben und der brandenburgisch-preußische Sklavenhandel“, 2009. Online unter: http://ber-ev.de/download/BER/03-positionen/f-kolonial/2010-02-26_dossier_groeben_kopp.pdf
Kuhlmann-Smirnov, Anne:Schwarze Europäer im Alten Reich, 2013
Luisenstädtischer Bildungsverein e.V.: Berlin von A bis Z - Straßennamenlexikon, http://www.luise-berlin.de/strassen/
Reed-Anderson, Paulett: Menschen, Orte, Themen – Zur Geschichte und Kultur der Afrikanischen Diaspora in Berlin (2013)
Schück, Richard: Brandenburg-Preußens Kolonial-Politik unter dem Großen Kurfürsten und seinen Nachfolgern (1647-1721), 1889. In Auszügen online unter: http://www.berlin-postkolonial.de
Schultz, Johann Bernhard: ResidentiaElectoralisBrandenburgica (Karte, 1688) http://commons.wikimedia.org/wiki/List_of_historical_maps_of_Berlin#/media/File:Schultz_Berlin_1688.jpg
van der Heyden, Ulrich: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan – Der sträfliche Umgang mit der Geschichte in der deutschen Hauptstadt“, In: Berlin in Geschichte und Gegenwart, Jahrbuch des Landesarchivs 2014, S. 247ff
Vogt, Hermann: Die Straßen-Namen Berlins.Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins, Heft 22, Berlin 1885
Wanders Deutsches Spruchwortlexikon, 1873, online unter: http://woerterbuchnetz.de/cgi-bin/WBNetz/wbgui_py?sigle=Wander&mode=Vernetzung&lemid=WM00995#XWM00995
Redaktionelle Anmerkung
Unter dem Titel "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan" hat Prof. Dr. Dr. Dr. Ulrich van der Heyden einen Beitrag in "Berlin in Geschichte und Gegenwart. Jahrbuch des Landesarchivs Berlin 2014" verfasst. In Absprache mit dem Autor, der dem Inhalt des Diskussionsbeitrages von Christian Kopp widerspricht und mit freundlicher Genehmigung des Verlages veröffentlicht die LaG-Redaktion den Beitrag von Herrn van der Heyden als PDF.
- |
- Seite drucken
- |
- 7 Okt 2015 - 13:13
Kommentar hinzufügen
Beitrag von Prof. Dr. Dr. Dr. Ulrich van der Heyden
Unter dem Titel "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan" hat Prof. Dr. Dr. Dr. Ulrich van der Heyden einen Beitrag in "Berlin in Geschichte und Gegenwart" Jahrbuch des Landesarchivs Berlin 2014 verfasst. In Absprache mit dem Autor, der dem Inhalt des Diskussionsbeitrages von Christian Kopp widerspricht und mit freundlicher Erlaubnis des Verlages veröffentlicht die LaG-Redaktionr den Beitrag als PDF: http://lernen-aus-der-geschichte.de/sites/default/files/attach/12338/tit....
Rezension zu LaG Magazin 3/2015 vom 25.03.2015, Aufsatz Kopp
Bodo Berwald ist Rechtsanwalt und einer der Sprecher der Anfang 2014 gegründe-ten Initiative pro Mohrenstraße (IPM), die eine willkürliche Unterstellung einer koloni-alrassistischen Konnotation des Straßennamens ablehnt. Die IPM setzt sich für einen tabulosen Dialog in Berlin zu den brandenburgisch preußisch – afrikanischen Bezie-hungen um 1700 ein. Sie sieht in Erläuterungstafeln des Stadtbezirks zu diesen Be-ziehungen und zur Benennung der Mohrenstraße einen Beitrag für Völkerverständi-gung und für Lernen aus der Geschichte.
Die Verwendung der Begriffe Kolonialismus, Rassismus oder Versklavungs-handel
Bereits im redaktionellen Teil („Einleitung“ und „Über den Autor“) wird der Straße ei-ne „kolonialrassistische Geschichte“ als Tatsachenbehauptung unterstellt, die durch nichts bewiesen ist. Ebenfalls fehlerhaft wird unterstellt, dass es einen spezifisch „brandenburgisch-preußischen Versklavungshandel“ gab. Von welchem Inhalt der Begriffe Kolonialismus, Rassismus oder Versklavungshandel der Autor ausgeht, bleibt im vorliegenden Aufsatz offen. Nachfolgend eine kurze Darstellung zu unserem Verständnis von diesen Begriffen.
Kolonialismus ist die meist staatlich geförderte Inbesitznahme auswärtiger Territorien und die Unterwerfung, Vertreibung oder Ermordung der ansässigen Bevölkerung durch eine Kolonialherrschaft. Als deutscher Kolonialismus wird in der Regel die Zeit von 1884 bis 1918 bezeichnet.
Rassistisch sind Ideologien, welche die Menschheit in eine Anzahl von biologischen Rassen mit genetisch vererbbaren Eigenschaften einteilen und die so verstandenen „Rassen“ hierarchisch einstufen. Diese Ideologien dienten der Rechtfertigung koloni-alistischer Praktiken. In die deutsche Sprache wurde der Begriff „Rasse“ erstmals durch Kant im Jahre 1775 eingeführt. Viel Beachtung fand in der neueren Diskussion ein Definitionsvorschlag von Memmi: „Rassismus ist die verallgemeinerte und verab-solutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklä-gers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressi-onen gerechtfertigt werden sollen.“ Diese Definition wird nachfolgend zu Grunde ge-legt.
Wenn Kopp vom Versklavungshandel spricht meint er sicher den so genannten „Dreieckshandel“ von Europa nach Afrika, von dort nach Amerika und wieder nach Europa. Eine Seite dieses Dreiecks sind die Versklavung von Afrikanern, die Mär-sche der gefesselten Sklaven an die Küste sowie deren Transport auf Sklavenschif-fen nach Amerika zwecks Zwangsarbeit dort auf Plantagen und in Minen unter un-menschlichen Bedingungen. In diesem Zusammenhang bezeichnet Kopp den bran-denburgisch preußischen Handelsstützpunkt Großfriedrichsburg im heutigen Ghana als „Kolonialfestung“ bzw. „Sklavenfestung“.
Damit suggeriert Kopp zum einen, dass Großfriedrichsburg eine Kolonie und zum anderen dass Schwerpunkt des Handels dort der Sklavenhandel war. Beides ist nicht der Fall. Zur eher nachrangigen Rolle von Großfriedrichsburg für den Sklavenhandel schreibt Kopp selbst in einem anderen Aufsatz: „Für die nächsten gut 30 Jahre dien-te Großfriedrichsburg als Handelskolonie, in der mit mäßigem Erfolg verschiedene Waren gegen Gold, Elfenbein und Edelhölzer - eher selten auch gegen Sklaven - eingetauscht wurden. Zu einem bedeutenden Sklavenfort, wie zum Beispiel das hol-ländische Elmina, entwickelte es sich aufgrund des mangelhaften Angebots an Ver-sklavten in dieser Region nicht. ... Viele der Sklavenschiffe machen Station in Groß-friedrichsburg, nahmen Proviant, Handelswaren und vereinzelt auch Sklaven auf“.
Es gab keinen rein brandenburgisch-preußischen Versklavungshandel. Es gab die Beteiligung ca. 30 Jahre ab 1683 am vorgenannten Dreieckshandel. Versklavt, d. h. aus ihren Heimatverbünden gerissen, an die Küste getrieben und dort als Sklaven verkauft wurden die Afrikaner durch afrikanische Sklavenjäger und -händler. Den Transport von ca. 20.000 Sklaven nach Amerika haben der Große Kurfürst und sein Nachfolger zu verantworten. Einen Hinweis auf diese geteilte Schuld der branden-burgischen und der afrikanischen Eliten findet man bei Kopp nicht.
Für die kurfürstlichen Stützpunkte an der Guineaküste ist der Begriff Handelsnieder-lassung zutreffend. Der Begriff Kolonie ist irreführend, da die Niederlassungen keine durch Invasion geschaffenen politischen Gebilde darstellten. Sie waren durch beid-seitig auf Augenhöhe verhandelte und ratifizierte Verträge zustande gekommen. Es fand kein umfassender Landerwerb, keine über das Fort hinausgehende Besiedelung und nur auf engstem Raum ein Aufbau von Infrastruktur statt. Die indigene Bevölke-rung wurde durch Brandenburg Preußen weder unterworfen noch vertrieben. Inso-fern muss bei den deutsch afrikanischen Beziehungen eine klare Abgrenzung zwi-schen der Zeit um 1700 und der ca. 200 Jahre späteren Kolonialepoche Deutsch-lands erfolgen. Die Afrikaner sahen sich um 1700 als gleichberechtigte Partner. Hiel-ten die Weißen die geschlossenen Verträge nicht ein, betrachteten sich auch die Schwarzen aus ihren Verpflichtungen gelöst und gingen Bündnisse mit der Konkur-renz ein. Die afrikanischen Führer kontrollierten die Zugangswege zum Hinterland, die Anlieferung von Exportgütern wie Gold und Elfenbein sowie den Sklavenmarkt. Durch den Handel mit den Europäern erhielten die afrikanischen Herrscher begehrte fremdländische Waren und die Möglichkeit, sich bei feindlichen Überfällen in den Schutz der Forts zurückzuziehen. Während die Brandenburger für die Europäer un-erwünschte Eindringlinge in ihren Markt waren sahen die Afrikaner eine Möglichkeit, durch Verträge mit den Brandenburgern bessere Handelsbedingungen für sich zu erreichen.
Mohrenstraße – nicht mit Rassismus, deutschem Kolonialismus oder Verskla-vungshandel verbunden
Ihren Namen erhielt die Mohrenstraße um 1700. Der Stadtchronist Friedrich Nikolai schreibt, dass 1706 die Straßennamen für die Friedrichstadt vergeben wurden. Im Stadtplan von 1710 ist die Mohrenstraße verzeichnet. Die ständig durch Führer der Black Community und Berlin postkolonial verbreitete Behauptung, die Straße sei nach versklavten Minderjährigen benannt, die Friedrich Wilhelm I. aus den Nieder-landen bekommen hatte und die in dieser Straße in einer Kaserne wohnten, führt Kopp in seinem Aufsatz richtig ad absurdum. König Friedrich Wilhelm I. regierte erst ab 1713 und die zwölf jungen Mohren, von denen hier die Rede war, kamen sogar erst 1719 nach Berlin. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Straße längst ihren Namen.
Die andere Erklärung für die Herkunft des Straßennamens geht davon aus, dass die Straße zu Ehren afrikanischer Verbündeter um Großfriedrichsburg, im damaligen Sprachgebrauch „Mohren“, ihren Namen erhielt. Speziell wird hier der Besuch einer Delegation im Auftrag von 86 „Cabusires“ aus der Region um Poqueso im Jahre 1684 angeführt. Die Delegation wurde mehrfach vom Großen Kurfürsten mit allen Ehren wie europäische Diplomaten empfangen. Zwischen der Delegation und dem Großen Kurfürsten wurde der am 05.01.1683 durch von der Gröben mit 14 „Cabusi-res“ geschlossene Vertrag nunmehr auf Wunsch der afrikanischen Fürsten auf die Bewohner von „Accida, Taccrara und Tres Pontos“ räumlich erweitert. Es ist nicht exakt belegt und dürfte auch unerheblich sein, welche personelle Stärke diese Dele-gation hatte.
Dass die Straße nach den um 1700 als Hof- oder Kammermohren oder als Musiker an preußisch brandenburgischen Höfen arbeitenden Mohren benannt sein könnte, ist unwahrscheinlich. Die wenigen Mohren an Fürstenhöfen und beim Militär (Kopp be-nennt drei und vermutet 25 bis 40) waren keine Sklaven. Sie wurden wie weiße An-gestellte behandelt und entlohnt. Das lässt sich anhand der Abrechnungen der Höfe nachweisen. Wenn Sklaven nach Preußen kamen und ständig dort blieben waren sie frei (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794). Hier wurde nicht neues Recht gesetzt sondern das gesamte bereits bestehende Straf- und Zivilrecht in einem einzigen Gesetzeswerk zusammengefasst. Als erster Rechtskodex in Deutschland hatte der Sachsenspiegel schon 1235 die Sklaverei verurteilt. Es ist kein einziger Fall nachgewiesen, dass die brandenburgischen Schiffe 1680 und 1682 Sklaven nach Brandenburg mitgebracht haben. Es ist darüber hinaus auch kein ein-ziger Fall belegt, dass die Brandenburger Preußen später Sklaven aus Großfried-richsburg nach Berlin gebracht haben. Kopp konstruiert in seinem Aufsatz willkürlich und ohne jede Grundlage einen tatsächlich nicht existenten sachlichen Zusammen-hang zwischen „Versklavungshandel“ und Namensgebung der Mohrenstraße.
Die bezogene Disputation von Amo gilt als verschollen. Im einzigen mir bekannten Text über die Arbeit, verfasst von dem Prüfer Johann Peter Ludewig, heißt über den Inhalt: „wie weit von den Christen erkaufften Mohren in europa ihre Freyheit oder Dienstbarkeit denen üblichen Rechten nach sich erstreckte“. Der behauptete Kampf Amos für Gleichberechtigung der Mohren ist eine unbelegte Vermutung. Amo kam als durch die Niederländer versklavtes Kind aus dem Gebiet des heutigen Ghana nach Preußen, erhielt dort als freier Mensch eine solide Ausbildung, machte eine wissenschaftliche Karriere und kehrte schließlich auf freien Entschluss in seine Hei-mat zurück.
Dass z. B. auf Bildern neben weißen auch schwarze Bedienstete zu sehen sind kann man wohl schwerlich als Diskriminierung deuten. Die Ausführungen zum Sarottimohr sind nicht belegte Vermutungen. Das Markenzeichen datiert aus 1918 und wurde 1922 in das Register eingetragen. Ob der Mohr als Markenzeichen auf den kurzfristi-gen Sitz der Firma nach 1868 in der Mohrenstraße 10 zurückgeht wird von einigen Geschichtsschreibern zwar vermutet, ist aber nicht belegt.
Kopp bringt keine belegten Nachweise für eine „kolonialrassistische Geschichte“ des Straßennamens oder die Versklavung von Afrikanern und Verschleppung aus ihren Familienverbünden durch die Brandenburger bzw. Preußen. In fast jeder Sprache gibt es wertfreie Begriffe für Fremde (in Ghana z. B. Obroni für weiße Menschen, in Preußen Mohr für nicht weiße Menschen) Wann ist eine Fremdbezeichnung rassis-tisch? Dazu gehört doch wohl zumindest die Absicht, den Bezeichneten herabwürdi-gen zu wollen. Den Nachweis, dass der Begriff Mohr in diesem Sinne rassistisch ist, bleibt Kopp in seinem Aufsatz erneut schuldig.
In dieser Rezension sind nicht alle kritikwürdigen Passagen des Aufsatzes kommen-tiert worden. Mit nicht nachvollziehbaren Formulierungen wie z. B. „Kolonialfestung“, „Sklavenfestung“, „entführte oder gekaufte junge Musiker“, „Entführung afrikanischer Kinder nach Berlin“, „versklavte und entführte Kinder, deren verbrecherischer Besitz“, „lebten also versklavte Afrikaner und möglicherweise auch Afrikanerinnen bereits seit mehr als 20 Jahren in Berlin“, „zu Mohren Degradierte“, „brandenburgisch-preußische Kolonialzeit“, “koloniale Beziehung zwischen dem Kurfürsten und Janke“ oder „dem Konstrukt unterliegende, verdeckte Gewalt“ sowie willkürliche Verknüp-fung mit Ereignissen, die Jahre bis Jahrhunderte nach der Benennung der Mohren-straße liegen, suggeriert der Aufsatz von Kopp ein falsches Bild der deutsch - afrika-nischen Beziehungen Ende des 17. und Beginn des 18. Jahrhunderts sowie dem Straßennamen. Für Kopp zählt u. E. nicht, ob etwas subjektiv rassistisch gemeint war, auch nicht ob es objektiv Rassismus befördert und nicht ob es richtig oder falsch ist. Ihm genügt, dass ein Angehöriger einer Minderheit oder jemand, der in ihrem Namen zu sprechen vorgibt, sich rassistisch beleidigt glaubt. Das darf nicht Basis einer soliden Information über deutsch afrikanische Geschichte und für Lernen aus der Geschichte sein. Bei Lesern, die den Aufsatz anhand der verfügbaren Fachlitera-tur hinterfragen, kann leicht der Eindruck von Geschichtsklitterung entstehen. Das wiederum ist geeignet, die Akzeptanz zuvor abgelehnter fremdenfeindlicher Argu-mente durch Menschen aus der Mitte der Gesellschaft zu fördern.
Literatur
Kant, Immanuel, Von den verschiedenen Racen der Menschen (1775), in: Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Kants gesammelte Schriften, Band II, Berlin 1905
http://de.wikipedia.org/wiki/Kolonialismus
http://www.bpb.de/internationales/afrika/afrika/58870/deutschland-in-afr...
Memmi, Albert, Rassismus, Frankfurt a.M. 1987
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/rassismus/begriff/?gc...
Kopp, Christian, Mission Moriaen – Otto Friedrich von der Gröben und der branden-burgisch-preußische Sklavenhandel
Straumann, Preußische Seefahrt 1605 bis 1772, Uni Zürich Historisches Seminar 2011
Durchhardt, Heinz, Europäisch-afrikanische Rechtsbeziehungen in der Epoche des „Vorkolonialismus" in: Saeculum 36, Freiburg 1985
Nicolai, Friedrich , Beschreibung der Königlichen Residenzstädte Berlin und Potsdam und aller daselbst befindlicher Merkwürdigkeiten, Band 1, Berlin 1779, V Die Fried-richstadt
Schück, Richard, Brandenburg-Preußens Kolonial-Politik unter dem Großen Kurfürs-ten und seinen Nachfolgern (1647-1721), Band 2, Leipzig 1889, Dokument Nr. 89 vom 12.05.1684; Dokument Nr. 94 vom 29.09.1684
van der Heyden, Ulrich, Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan. Der sträfliche Um-gang mit der Geschichte in der deutschen Hauptstadt, in: Jahrbuch des Landesar-chivs Berlin 2014, Gebr. Mann Verlag Berlin
Stamm, Malte, Dissertation Düsseldorf 2011, Das Koloniale Experiment. Der Skla-venhandel Brandenburg-Preußens im transatlantischen Raum 1680-1718
Georgii-Georgenau, Eberhard von, Fürstliche Württembergisch Dienerbuch vom IX. bis zum XIX. Jahrhundert, Stuttgart C. V. Simon 1877
Brentjes. Anton Wilhelm Amo. Der schwarze Philosoph in Halle, Leipzig 1976
Zimmer, Dieter E., PC oder: Da hört die Gemütlichkeit auf, www.zeit.de, 1993 Aus-gabe 43