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Sechs deutsche Wehrmachtsangehörige in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt

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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel

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Matthias Durchfeld lebt seit über zwanzig Jahren in den Appennin-Bergen bei Reggio Emilia und arbeitet für das Institut für Zeitgeschichte und antifaschistischen Widerstand ISTORECO (www.istoreco.re.it).

Von Matthias Durchfeld

Am 06. Juli 2011 um 21.00 Uhr ist es endlich soweit: im Militärgericht von Verona spricht der Gerichtspräsident nach über 50 Sitzungen das Urteil im Prozess gegen 12 Wehrmachtsangehörige der Division „Hermann Göring“, Offiziere und Unteroffiziere der Fallschirm-Panzer-Aufklärungsabteilung. Vier Angeklagte sind während des Prozesses gestorben, es gibt 2 Freisprüche und sechs Verurteilungen zu lebenslänglicher Haft. Außerdem müssen die Verurteilten Entschädigungen zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

Beifall im Zuhörerraum, aber auch Tränen und Umarmungen bei den Überlebenden und den Familienangehörigen der Opfer. Siebenundsechzig Jahre lang mussten sie auf diesen Moment warten, darauf, dass die Gesellschaft diese Verbrechen als solche brandmarkt und die Verbrecher beim Namen nennt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilten des gemeinschaftlich begangenen, fortgesetzten Mordes an nicht kriegsbeteiligten Zivilistinnen  und Zivilisten schuldig sind. Die Taten geschahen im Zeitraum vom 18. März bis zum 05. Mai 1944. In dieser kurzen Zeit überfielen Einheiten der Division Hermann Göring, unterstützt durch faschistische italienische Milizen, mehrere Dörfer in den Bergen der Toskana und der Emilia-Romagna, töteten deren Bewohnerinnen und Bewohner, darunter zahlreiche Kinder unter 14 Jahren, Greise und Pfarrer, insgesamt etwa 400 Menschen. Bei den Dörfern handelt es sich um Monchio, Susano, Costrignano (Provinz Modena), Cervarolo und Civago (Provinz Reggio-Emilia), Ceppetto, Cerreto Maggio (Provinz Florenz), Vallucciole, Stia, Pratovecchio, Partina, Moscaio, Castagno d’ Andrea, Badia a Prataglia, Caprese (Provinz Arezzo), Mommio (Provinz Massa-Carrara).

Keiner der Angeklagten ist vor Gericht erschienen. Sie wurden durch Wahl- oder Pflichtverteidigerinnen und –verteidiger vertreten. Da die Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der zivilrechtlichen Haftung auch auf der Anklagebank saß, hatte die deutsche Botschaft in Rom ebenfalls einen Wahlverteidiger geschickt.

Erschütternd waren die Zeugenaussagen der zahlreichen Frauen und Männer, die selbst die Massaker überlebt hatten, aber mit ansehen mussten, wie ihre Familienangehörigen oder andere Menschen aus ihrem Dorf misshandelt, vergewaltigt, ermordet wurden. Sie mussten miterleben, wie ihre Häuser, ihr Vieh, ihre gesamten Lebensgrundlagen niedergebrannt und zerstört wurden. Beeindruckend auch die Aussagen der Kinder und Enkel der Opfer, die berichteten, wie die Verarmung, aber vor allem die Traumatisierung der Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten das tägliche Familienleben beeinflusst hat – und das oft über Jahrzehnte hinweg bis heute.

Die Beweisaufnahmen zu diesem Prozess begannen im Jahr 2005 zunächst durch die Militär-Staatsanwaltschaft in La Spezia, nach deren Schließung dann durch die Militär-Staatsanwaltschaft in Verona. Die deutschen Ermittlungsbehörden übergaben der italienischen Staatsanwaltschaft die Organigramme der Division Hermann Göring, Kriegstagebücher, Kartenmaterial, Fotos und Protokolle von Verhören. Außerdem 180 Protokolle von Telefongesprächen der Verdächtigen, die drei Monate lang abgehört worden waren. Der Leiter der ermittelnden italienischen Militärpolizei, der Carabinieri-General D’Elia, bemerkte dazu im Gerichtssaal, es sei auffällig, dass keiner der Verdächtigen auch nur eine Andeutung von Reue geäußert habe.

Am Ende des Prozesses sieht es das italienische Militärgericht anhand der Beweismittel und Zeugenaussagen als erwiesen an, dass die Verurteilten als Offiziere und Unteroffiziere an der Planung der Massaker beteiligt waren, sich am Ort des Geschehens befanden und als Kommandanten der eingesetzten Truppen Verantwortung für deren Tötungsaktionen tragen.

Die Frage steht im Raum, warum dieser und andere Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher erst 60 Jahre und länger nach den Massakern stattfanden. Während des Priebke-Prozesses in Rom werden 1994 bei der Militärstaatsanwaltschaft 695 Akten über deutsche Kriegsverbrechen gefunden, die detaillierte Angaben über die Täter enthalten. Der Schrank, in dem sie vor unbefugten Augen verborgen lagen, wird in Italien „Schrank der Schande“ genannt. Da in vielen Fällen die vermutlichen Täter noch leben und die Taten nicht verjähren, sind die Akten als Grundlage für weitere Ermittlungen geeignet. Sie werden an die zuständigen Militärstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung gegeben, der größte Teil davon an jene in La Spezia. In der Folgezeit kommt es zu mehreren Prozessen und Verurteilungen.

Wer oder was hat die italienischen Militärjustizbehörden zu dieser „Versteckaktion“ veranlasst? In einem Brief vom 10. Oktober 1956 schreibt der Verteidigungsminister Paolo Emilio Taviani an den Außenminister Gaetano Martino einen Brief. In ihm führt er aus, dass er dagegen ist, von Seiten Italiens Anträge auf die Auslieferung von Kriegsverbrechern an Deutschland zu stellen, um keinen Riss im atlantischen Bündnis zu provozieren und um den in letzter Zeit erstarkten Polemiken in Deutschland gegen die deutsche Wiederbewaffnung im Rahmen der NATO keine Nahrung zu geben. Dieses Akzeptanzproblem der Bundeswehr wurde gelöst. Die Akten verschwanden und damit für die Öffentlichkeit auch das Thema deutscher Kriegsverbrechen in Italien.

Zurück zur aktuellen Situation, der Vollstreckung dieses Urteils und anderer der gleichen Art. Im konkreten Fall dieses Prozesses hat die zweite Instanz in Rom im Oktober 2012 drei der sechs Urteile aufgehoben, die Staatsanwaltschaft daraufhin Berufung eingelegt und nun wartet man seit über einem Jahr auf die entscheidende dritte Instanz.

In anderen Prozessen zu ähnlichen Fällen wie Marzabotto oder Sant'Anna di Stazzema sind die Urteile seit Jahren durch alle drei italienische Instanzen gegangen und längst rechtskräftig. Passieren tut leider nichts. Die deutsche Justiz hätte verschiedene Handlungsmöglichkeiten:

Sie könnte zum Beispiel, wie im Fall Scheungraber geschehen, ein Gerichtsverfahren gegen die Verurteilten und Tatverdächtigen einleiten. Macht sie aber nicht, weil nach ihrer Sichtweise die Beweismittel dafür nicht ausreichen. Als nächstes könnte sie die Verurteilten ausliefern, das Europarecht sieht dies vor. Das macht sie aber nur dann, wenn die Täter dem zustimmen, was diese in allen Fällen selbstverständlich nicht getan haben.

Danach besteht die Möglichkeit, die italienischen Urteile in Deutschland zu vollstrecken. Der zuständige italienische Militärstaatsanwalt Marco De Paolis hat entsprechende Anträge auf den Weg gebracht, wartet aber seit Jahren auf Antwort. Es ist nicht klar, wo die Anträge versandet sind – im italienischen Justizministerium oder in den zuständigen deutschen Landesjustizministerien. Der “Schrank der Schande” funktioniert wohl immer noch...

Aber die Urteile erkannten außerdem das Recht der Opfer auf Entschädigungen seitens des deutschen Staates an. Die Bundesregierung hätte also unmittelbar handeln können und den Opfern der Massaker die Entschädigungen zahlen, die die Gerichte ihnen zugesprochen hatten.

Stattdessen hat sie beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen, erfolgreich den Antrag gestellt, dass es den italienischen Gerichten verboten sein soll, den deutschen Staat zu Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Begründung: „Staatenimmunität“.

Wie sagte der Verteidiger der BRD im Verona-Prozess, Rechtsanwalt Dossena: Dann könnten ja einzelne geschädigte vietnamesische Bürgerinnen und Bürger die USA wegen Napalmbomben vor Gericht ziehen und Entschädigungen fordern. Ebenso Opfer aus den Kriegen in Jugoslawien, bis zu den heutigen weltweiten Konflikten. Das würde die Gerichtsbarkeit überfordern, deshalb: besser nicht an der Staatenimmunität rühren.

Am 3. Februar 2012 haben die Richter in Den Haag zugunsten Deutschlands geurteilt. Die  Entschädigungen müssen nicht gezahlt werden. Einspruch kann hier nicht eingelegt werden.

Die verurteilten Mörder leben ungestört ihr Rentnerleben, die Opfer erhalten keine Entschädigung. Was bleibt ist allerdings die wichtige stattgefundene und zukünftige gesellschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema. Tat und Täter beim Namen nennen, Informationen verbreiten, Bildung anbieten und so ein wenig Gerechtigkeit von unten erzeugen. Das kann die Zivilgesellschaft leisten, da sind wir alle gefragt.

Dieser Artikel ist eine aktualisierte Fassung des Beitrags in der Papierausgabe der Aktion Sühnezeichen-Zeitung „Zeichen“, Nummer 3, vom Herbst 2011.

 

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