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DDR – SED-Diktatur – Unrechtsstaat – Totalitarismus? Zur Auseinandersetzung mit schwierigen Begrifflichkeiten

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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel

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Prof. Dr. Christoph Kleßmann, Historiker, von 1996 bis 2004 Direktor des Zentrums für Zeithistorische Forschung, Potsdam. Gastwissenschaftleraufenthalte in Warschau, Paris, Leipzig, Bloomington/Indiana, Oxford. Seit 2004 emeritiert. Fachbeirat der Bundestiftung zur Aufarbeitung der SED-Dikatur. Arbeitsschwerpunkte in Forschung und Lehre: deutsche und polnische Geschichte des 20. Jahrhunderts, insbesondere der NS-Zeit, der Bundesrepublik und der DDR.

Von Christoph Kleßmann

Dass eine demokratische Gesellschaft Geschichte und historische Reflexion braucht, um die Zukunft zu gestalten, ist nicht nur ein für Festreden gängiger Topos. Er wird auch durch Abnutzung nicht falsch. Vor allem die Geschichte untergegangener Diktaturen bildet dabei eine besondere Herausforderung. In der schulischen und außerschulischen Arbeit ist die Forderung nach Aufarbeitung einer schlimmen Vergangenheit zu Recht unstrittig. Sie kann aber auch leicht ins Abseits führen, wenn aus Überfütterung mit politisch und pädagogisch gut gemeinten Angeboten Überdruss entsteht. Also: die richtige Form und die richtige Dosierung sind wichtig. 

Für die Zeitgeschichte als die Geschichte der jeweils Mitlebenden bleibt es ein Problem, dass die Erfahrungswirklichkeit vieler Zeitgenossen als Zeitzeugen oft anders aussah und aussieht als das, was professionelle Geschichtswissenschaft, Publizistik und politische Bildung offerieren. Für die NS-Zeit ist das mittlerweile wohl kein Problem mehr, weil die Zahl derer, die diese Zeit als Erwachsene erlebt haben, gering geworden ist. Anders ist es für die Aufarbeitung der SED- und anderer kommunistischer Diktaturen nach 1945. Bereits beim Begriff der Diktatur beginnt diese Problematik. 

Seit dem Herbst 1989, als sich das Ende der DDR abzuzeichnen begann, ist der Diktaturvergleich populär geworden. Zuvor hatte kaum noch jemand den Begriff Diktatur für die DDR als international anerkannten zweiten deutschen Staat verwendet, obwohl jeder Besucher des „Arbeiter-und-Bauern-Staates“ diesen Charakter erkennen konnte und die SED schließlich selber eine „Diktatur des Proletariats“ auszuüben beanspruchte. Was aber vor allem nach der Erstürmung der regionalen und zentralen Stasizentralen 1990 und der Veröffentlichung geheimer Partei-Materialien zu Tage kam, war erschreckend und revidierte schnell das Bild eines moderaten kommunistischen Regimes, das seit der Entspannungspolitik  und der relativen politischen „Normalisierung“ des deutsch-deutschen Verhältnisses verbreitet war. Dennoch erschien vielen ehemaligen DDR-Bürgern jeder Vergleich von NS- und SED-Diktatur der ja keineswegs eine Gleichsetzung bedeutete, aber häufig so verstanden wurde zunächst wie eine Beleidigung, gehörte doch der Antifaschismus zum Markenzeichen des zweiten deutschen Staates. Dass dieser offiziöse Antifaschismus nun schnell und gründlich als Legitimationsideologie entzaubert wurde und auch entzaubert werden musste - nicht nur wegen der zynisch-grotesken Etikettierung der Berliner Mauer als „antifaschistischer Schutzwall“ - gehörte zu den Startproblemen der ostdeutschen Gesellschaft ins überraschend wiedervereinigte Deutschland. 

Welche Erkenntnisse konnte und kann der Diktaturvergleich bringen oder war er von Anfang an angesichts der enormen Unterschiede deplatziert? Ohne Frage schossen damals nach dem Ende der DDR etliche Kommentatoren in West und Ost übers Ziel hinaus. Denn die Unterschiede zwischen den beiden deutschen Diktaturen sind nicht nur in den  Verbrechensdimensionen so eklatant, dass ein Vergleich an sich schon wie ein Trivialisieren der Nazidiktatur erscheinen kann. Auch der Zeitraum erfordert einen differenzierenden Blick: zwölf Jahre NS-Diktatur, davon sechs Jahre Weltkrieg, versus 40 Jahre Geschichte eines kleinen „realsozialistischen“, von Moskaus Gnaden abhängigen Staates. Insofern hielt die linke Wochenzeitung „Freitag“ provokant dagegen, wenn sie am 22. November 1991 schrieb: „Die Stasi war, verglichen mit der Gestapo, harmlos; die DDR unter Honecker, verglichen mit Nazideutschland, eine Operettendiktatur.“ 

Eine solche Formulierung würde heute wohl niemand mehr wählen, weil sie eine Beleidigung für die Opfer ist. Sie unterstreicht aber pointiert die beträchtliche Differenz zwischen beiden Diktaturen. Kommunismus und Nationalsozialismus waren in der Tat zwei Paar Stiefel. Aber Stiefel waren beide. Diktaturen lassen sich trotz aller Unterschiede im Gegensatz zu Demokratien relativ eindeutig definieren. Schwieriger wird es bei der Kennzeichnung als totalitäre Diktaturen. Auch dieses Etikett erfuhr seit 1990 eine bemerkenswerte Renaissance für die DDR. Der nahezu selbstverständliche verwandte und meist wenig reflektierte Totalitarismusbegriff war im Westen, vor allem in den 1950er Jahren zu einem analytisch wenig brauchbaren Kampfbegriff degeneriert. Im Osten wurde er ebenso vehement wie unreflektiert abgelehnt. Die Totalitarismusdebatte sowohl für den Nationalsozialismus wie für den Kommunismus/Stalinismus litt aber seit den 1970er Jahren zumindest in Deutschland interessanterweise nicht in Polen zunehmend an intellektueller Schwindsucht. Für die (alte) Bundesrepublik war dieDDR als „ein Staat, der nicht sein darf“, wie Ernst Richert 1966  durchaus doppeldeutig formulierte, bis in die sechziger Jahre kein ernsthafter Gegenstand der Wissenschaft und der politischen Bildung. Er war jedoch ein wichtiges Element im Selbstverständnis, nämlich als Ankerpunkt für die Abgrenzung vom „roten Totalitarismus“ und für den doppelten antitotalitären Konsens als normative Basis des demokratischen Systems Westdeutschlands. Die Vehemenz dieser Abgrenzung ließ jedoch mit der politischen Anerkennung der DDR 1972 (Grundlagenvertrag) allmählich nach. 

Die Intensität der Diskussionen und die Schärfe der Kritik an der SED-Diktatur nach der Wiedervereinigung verweisen auf den inneren Zusammenhang der beiden Aufarbeitungsphasen. Ohne 1945 ist der Umgang mit 1989 nicht zu verstehen. Es sollte sich nicht wiederholen, was in den 1950er Jahren in der Bundesrepublik, auf andere Weise aber auch in der DDR versäumt worden ist – darüber gab es Konsens in der politischen Klasse. Das ist ohne Frage auch gelungen. Die umfassende kritische Aufarbeitung begann sofort nach dem Ende der DDR, auch wenn immer wieder die angeblich unzureichende Auseinandersetzung angeprangert worden ist. 

Dass die DDR – wie alle kommunistischen Staaten – eine von der Alleinherrschaft der führenden Partei bestimmte Diktatur war, dürfte heute nicht nur unter Fachleuten kaum mehr strittig sein, auch wenn ein genauerer Blick auf Politik und Gesellschaft eine deutliche Differenzierung nach Phasen erfordert. Wieweit die DDR auch pauschal als „Unrechtsstaat“ zu charakterisieren ist, wie eine kurzzeitige, aber heftige öffentliche Debatte suggerierte, bleibt dagegen umstritten. Aus meiner Sicht führt dieses Etikett nicht weiter. Denn es ist einerseits trivial, weil jede Diktatur, gemessen an elementaren rechtsstaatlichen Normen, ein Unrechtsstaat ist. Andererseits gehen das soziale Leben und auch das Funktionieren von Wirtschaft, Verwaltung und Kultur in dieser Kennzeichnung nicht auf. Die Erfahrungswirklichkeit der betroffenen Zeitgenossen umfasst zudem ein viel breiteres Spektrum als die unbezweifelbar fehlende Rechtsstaatlichkeit. Das muss in eine historische Gesamtbilanz einbezogen werden. Erforschung und Diskussion der DDR-Geschichte kann sich deshalb weder in einer SED- oder Stasi-  noch in einer Geschichte des Unrechtsstaates erschöpfen. Sie muss alle Dimensionen umfassen, wenn sie glaubwürdig sein soll. Dieses Plädoyer für Differenzierung, Einbeziehung ganz unterschiedlicher Erfahrungen und Vorsicht statt medialer Paukenschläge, aber auch für Nüchternheit gegenüber menschlichen Verhaltensweisen unter repressiven Bedingungen ist kein „Weichspülen“ der SED-Diktatur. Aber es macht den Rückblick auf Diktaturgeschichte so widersprüchlich wie sie war. 

Dieser Text lehnt sich an zwei Aufsätze von mir an: Zwei Diktaturen in Deutschland, in: Deutschland Archiv 25(1992), S. 601-606. Ferner: Die zweite Chance oder das Recht auf politischen Irrtum, in: Perspektive 21. Brandenburgische Hefte für Wissenschaft und Politik, Heft 49/September 2011, S.25-32.

 

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