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Über den Tod hinaus: Die Frage der Gerechtigkeit beim Umgang mit Gräbern von Opfern des Nationalsozialismus

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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel

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Anna Turré ist Historikerin und arbeitet als Referentin für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Landesverband Hessen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. 

Von Anna Turré

Jede Auseinandersetzung mit dem Thema Nationalsozialismus ist verbunden mit der Geschichte von Diskriminierung, Ausgrenzung, Entrechtung, Verfolgung und Vernichtung. Die Beschäftigung mit den Verbrechen während der nationalsozialistischen Herrschaft konzentriert sich jedoch oft lediglich auf die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa. Die Sicht auf die Opfer bleibt beschränkt auf das Opfer-Sein der betroffenen Menschen; ihre Lebenslinien werden meist nicht über 1945 hinaus nachgezeichnet. Dabei ist der Umgang mit den Verbrechen des Nationalsozialismus wie der Umgang mit der NS-Geschichte insgesamt seit der Nachkriegszeit ein vielschichtiges bis heute reichendes Kapitel der Vergangenheit, das auch in den Schulen aufgeschlagen werden sollte.

Die Frage der Gerechtigkeit für NS-Verfolgte, die in diesem Zusammenhang unumgänglich ist, stellt sich vor allem mit Hinblick auf den Kampf von Überlebenden um Entschädigung und Rehabilitierung sowie im Kontext der strafrechtlichen Verfolgung nationalsozialistischer Täterinnen und Täter. Hierbei kann es schwierig sein, diesen langen – punktuell noch zu beschreitenden – Weg in einen regionalen Kontext zu stellen. Welche sichtbaren Spuren gibt es noch vor Ort? Die wenigsten denken dabei sicherlich an sogenannte Kriegsgräber, die es nahezu in jeder Gemeinde und jeder Stadt gibt. Im Gräbergesetz ist festgelegt, dass sie dauerhaft erhalten werden müssen. Im Inland hat dafür die jeweilige Kommune die Zuständigkeit. Allein in Hessen sind 1052 Friedhöfe verzeichnet, auf denen Gräber von Opfern der Weltkriege und NS-Gewaltherrschaft zu finden sind.

Die Tatsache, dass auf Kriegsgräberstätten oftmals auch Opfer der deutschen Vernichtungspolitik liegen, ist nicht offensichtlich – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn entweder handelt es sich um Grabanlagen, die bereits während oder nach dem Ersten Weltkrieg errichtet und im Zuge des Zweiten Weltkrieges ergänzt, aber nicht umgestaltet wurden oder sie wurden zwar erst nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet, unterscheiden sich aber in Form und Aussage nicht von ihren Vorläufern. Auf manche Menschen wirken Kriegsgräberstätten daher verunsichernd, befremdlich oder gar provozierend; Initiativen und Engagierte, die versuchen, die Erinnerung an die NS-Verbrechen wach zu halten, sind gegebenenfalls von ihnen abgeschreckt. Dadurch sind Kriegsgräberstätten zu einer Art No-Go-Area innerhalb der Gedenkstättenlandschaft geworden. Im Zusammenhang mit der Frage nach Gerechtigkeit für NS-Verfolgte scheint es aber geradezu geboten, dass man sich dieser Orte annimmt und sie in das öffentliche Bewusstsein rückt.

Im Folgenden sollen einige Beispiele aus Hessen verdeutlichen, inwiefern es eines anderen Umgangs mit den Gräbern von NS-Verfolgten auf inländischen Friedhöfen bedarf und wie Ansätze dafür aussehen können.

Auf zahlreichen Gemeindefriedhöfen in Deutschland sind Gräber ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie ausländischer, meist sowjetischer Kriegsgefangener nur schwer, mitunter hinter hohen Hecken zu finden. Für alle Besucherinnen und Besucher sichtbar und in der Regel prominent platziert hingegen sind Kriegsgräber deutscher Toter der Weltkriege. Nicht diese Trennung der Gräber, sondern die Unscheinbarkeit und teils auch der beschämende Pflegezustand der Gräber der ausländischen Toten wecken den Anschein einer fortgesetzten Ungleichwertigkeit.

Auf einer Kriegsgräberstätte in Schlüchtern im Main-Kinzig-Kreis liegen neben Wehrmachtssoldaten, Opfern der NS-Militärjustiz, SS-Angehörigen, sowjetischen Kriegsgefangenen sowie zivilen deutschen Kriegstoten nachweislich auch sechs Häftlinge des Konzentrationslagers „Katzbach“ in den Adlerwerken in Frankfurt am Main, ein Außenlager des KZ-Natzweiler-Struthof im Elsass, begraben. Nach der Lagerauflösung am 25. März 1945 waren die Gefangenen in Richtung Buchenwald getrieben worden. Viele der ausgehungerten und erschöpften Häftlinge starben auf diesem Todesmarsch; sie wurden von SS-Wachleuten erschossen oder brachen tot zusammen. Interessierte, die die Gräber aufsuchen möchten, finden den mitten in der Stadt gelegenen Friedhof indem sie der örtlichen Beschilderung folgen: einem gelben Pfeil mit der großen Aufschrift „Ehrenfriedhof“. Die Grabsteine tragen seit der Einweihung vor 50 Jahren die bezuglose Inschrift „Unbekannte polnische Kriegstote“. Einen Verweis auf die Umstände ihres Todes geben die Gräber nicht. Sie bleiben namenlose Opfer.

Ähnlich war die Situation auf der Kriegsgräberstätte Kloster Arnsburg bei Lich. Bei der Anlage des Friedhofs hat man auch die sterblichen Überreste von 81 Frauen und sechs Männern, Häftlingen der Gestapo, beigesetzt. Sie waren in den letzten Kriegstagen am 26. März 1945 bei Hirzenhain ermordet worden. Auf den Grabplatten war bis in die 1990er Jahre „Unbekannte Kriegstote“ und das falsche Sterbedatum 3. April 1945 zu lesen, obwohl die Namen sowie das Verbrechen bekannt waren. Durch zunehmende öffentliche Empörung wurden 1996 die Grabplatten ausgetauscht. Der neue Text lautet „Gestapo-Gefangene ermordet am 26.3.1945 bei Hirzenhain“. Zwei Tafeln an der Friedhofsmauer erinnern zudem an das Verbrechen und führen die Namen der Ermordeten auf.

Den Fall der Kriegsgräberstätte Kloster Arnsburg nahm der Landesverband Hessen im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. zum Anlass, ein Forschungsprojekt zur historischen Aufarbeitung ausgewählter Kriegsgräberstätten in Hessen anzustoßen. In diesem Rahmen entstanden mehrere Informationstafeln; auch in Schlüchtern informiert seit 2003 eine Tafel über die Hintergründe der Kriegstoten.

In unmittelbaren Zusammenhang zu den Gräbern der Todesmarsch-Opfer in Schlüchtern steht ein Massengrab auf dem Frankfurter Hauptfriedhof, in dem 528 ehemalige Häftlinge aus dem KZ-Katzbach/Adlerwerke beigesetzt sind. Erst seit 1997 ist auf den Friedhofsplänen die „Grabstätte der Opfer des KZ-Außenlagers Katzbach/Adlerwerke“ auch als solche bezeichnet. Zuvor hieß es „polnische Kriegsgräber“. Für die Umbenennung hatte der Verein „Leben und Arbeiten im Gallus und in Griesheim“ (LAGG) gesorgt, der sich seit Jahren für die Erinnerung an das KZ in den Adlerwerken engagiert. Doch auch auf dem Hauptfriedhof befindet sich das Grab der KZ-Häftlinge entfernt von den zentral auf dem Hauptfriedhof gelegenen Grabfeldern rund um das „Ehrenmal“. Dort stellte der Landesverband Hessen im Volksbund zwar ebenfalls eine Informationstafel auf; das Adlerwerk-Grab aber ohne Plan zu finden, ist nahezu unmöglich. Wünschenswert wäre eine Beschilderung, die Besucherinnen und Besucher auf diesen Gedenkort hinweist.

Die wenigen hier angeführten Beispiele aus Hessen stehen stellvertretend für zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland, in denen es Kriegsgräberstätten gibt, die in der öffentlichen Erinnerung nahezu keine Rolle spielen. Das Aufstellen von Informationstafeln sowie die klare Kennzeichnung und Beschilderung von Gräbern von NS-Verfolgten sind erste Schritte einer Verbesserung im Umgang mit den Toten nationalsozialistischer Verbrechen. Wo bereits positive Veränderungen zu verzeichnen sind, waren es meist private Initiativen, die dafür den Ausschlag gaben. Der Landesverband Hessen im Volksbund versucht im Rahmen seiner Jugend-, Schul- und Bildungsarbeit dem eigenen Anspruch gerecht zu werden, Kriegsgräberstätten als Erinnerungs-, Gedenk- und Lernorte zu erschließen und auf sie aufmerksam zu machen. Regionale Projekte, zum Beispiel mit Schulen, bieten Gelegenheit, eine Auseinandersetzung mit der Geschichte von unten anzustoßen und ein demokratisches Geschichtsbewusstsein bei jungen Menschen zu verankern. Aber nicht nur die junge Generation gilt es zu sensibilisieren; auch politische Entscheidungsträger und die breite Öffentlichkeit sind gefragt, die Formen des Gedenkens und der Erinnerung an Kriegsgräberstätten zum Beispiel am Volkstrauertag zu überdenken und zu diskutieren. Die Forderung nach Gerechtigkeit kann von den Menschen, die durch die Verfolgung im Nationalsozialismus ums Leben kamen, nicht mehr erhoben werden. Ihre Gräber sollten für uns dahingehend eine Mahnung sein und ein Appell. Dafür müssen sie zunächst wahrgenommen werden.

Dass die Gräber der Opfer des Nationalsozialismus nicht (wieder) in Vergessenheit geraten oder dass sie überhaupt der Verdrängung entrissen werden, ist eine dauerhafte und langfristige Herausforderung. Daher sind vor allem Bürgerinnen und Bürger vor Ort gefragt. Kriegsgräberstätten können Gedenkorte sein, an denen Erinnerung von der Gesellschaft aktiv mit gestaltet wird. Daher sind auch bestehende lokale Initiativen aufgefordert, die Gräber der Toten nationalsozialistischer Gewalt in ihre Aktionen einzubeziehen. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand sind Kriegsgräberstätten immer weniger Orte persönlicher Trauer. Zu den Gräbern der ausländischen Toten im Inland aus Ländern wie Polen und der ehemaligen Sowjetunion kam nach dem Krieg gar nicht erst jemand, um zu trauern. Auf den Friedhöfen besteht die Möglichkeit, die Opfer des Nationalsozialismus als solche anzuerkennen und sich durch die Benennung von Unrecht zur deutschen Verantwortung zu bekennen.

Die Kriegsgräberfürsorge in Hessen mit Sitz in Frankfurt bietet Information, Beratung, praktische Hilfestellung und pädagogische Begleitung bei der Forschung und bei Projekten zu hessischen Kriegsgräbern und –toten.

Kontakt: www.volksbund-hessen.de

 

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