Von Annegret Ehmann
Um exakte Definitionen der Begrifflichkeiten «Genozid», «Massaker», «Völkermord» wird von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen sowie Praktikern der politischen Bildung gerungen und auch kontrovers gestritten. Interdisziplinäre Verständigung in nationalen und internationalen Diskursen sind bislang unbefriedigend geblieben, nicht zuletzt weil politische Interessen, Rücksichtnahmen und kulturelle Tabus hineinwirken. In seinem Urteil gegen Jean Kambanda, den ehemaligen Präsidenten Ruandas, bezeichnete der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Genozid als «das Verbrechen aller Verbrechen», woran sich zeigt, dass der Tatbestand selbst sachlichen juristischen Analytikern die Sprache verschlägt.
Der Begriff«Genozid» wurde 1944 erstmals eingeführt von Raffael Lemkin (1900-1959), dem in die USA geflüchteten polnisch-jüdischen Juristen und politischen Berater des US-War Department. Etymologische setzt sich dieser ’terminus technicus’ zusammen aus dem griechischen Wort genos (Stamm, Volk, Art) und dem lateinischen caedere (töten) bzw. dem Suffix –cide und soll die Ermordung willkürlich definierter Gruppen von Menschen bezeichnen.
Lemkin kann als Begründer der vergleichenden Genozidbetrachtung angesehen werden. Sein Interesse am Thema Genozid setzte bereits Anfang der 1920er Jahre mit seinem Jurastudium an der Universität Lwow ein, als er sich mit dem Völkermord an den Armeniern in der Türkei auseinander setzte. Lemkin bestritt im Gegensatz zur damals herrschenden Auffassung, dass die Souveränität eines Staates nicht das Recht einschließen darf, Angehörige von Minderheiten der Zivilbevölkerung massenhaft zu töten. Bereits 1933 setzte er sich in Madrid auf der 5. internationalen Konferenz für die Vereinheitlichung des Kriminalrechtes unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes dafür ein, die Vernichtung von ethnischen oder kulturellen Gruppen als ein Verbrechen gegen das Gesetz der Nationen zu erklären.
Lemkin betrieb maßgeblich ebenso die Durchsetzung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (auch Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, offiziell Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG), die von der Generalversammlung der UNO als Resolution 260 A (III) am 9. Dezember 1948 beschlossen wurde. Doch trotz seiner großen Verdienste fand Lemkin nicht die ihm gebührende Anerkennung. Für seine dreibändige „History of Genocide“ fand er keinen Verleger. Verarmt und vergessen starb er 1959 in New York. Der von Lemkin geprägte Begriff genocide wurde erstmals von der Anklage in einem offiziellen Dokument des Nürnberger Internationalen Militäribunals (IMT) verwandt und 1946 in Polen in einem Verfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher. Danach erfüllte die Ermordung von Juden und Polen alle Charakteristika von Genozid in der biologistisch-rassistischen Bedeutung des Begriffs, der sich in den folgenden Jahren in vielen Sprachen durchsetzte.
Die Debatten um die Definition von «Genozid» fanden vor allem in der internationalen Rechtswissenschaft auf den Gebieten Menschenrechte, Völkerrecht und Strafrecht statt. Historiker, Politologen und Sozialwissenschaftler beteiligten sich vereinzelt erst gegen Ende der 1970er Jahre und letztlich erst seit den 1990er Jahren daran. Sie konzentrierten sich ausschließlich auf die nationalsozialistischen Verbrechen und arbeiteten bei der Behandlung der NS-Genozide mit Begriffen und Metaphern wie Massenmord, Massaker, Vernichtung, Endlösung, Auschwitz, Völkermord, Holocaust, Shoah.
Den Begriffen Holocaust und Shoah kommt dabei die Funktion zu, exklusiv den Genozid an den europäischen Juden von allen anderen bekannten Genoziden abzugrenzen. Genozidforschung und Genozidvergleich sind neue und vor allem noch heiß umstrittene Disziplinen. Insbesondere in Deutschland steht vergleichende Genozid-forschung unter dem Generalverdacht der Leugnung bzw. Relativierung des Interpretationspostulats der „Einzigartigkeit/ Präzedenzlosigkeit“ (Yehuda Bauer, Yad Vashem/ International Task Force for Holocaust Education) des Holocaust.
Genozidvergleichen in der historisch-politischen Bildung ergeht es ebenso, weshalb sie gar nicht erst gewagt werden, oder nur dann, um das Dogma zu untermauern. Doch eine Abkehr von dieser auch die Schulbüchern und Curricula beherrschende Deutung ist mehr als überfällig. Schon seit einigen Jahren wird auf wissenschaftlichen Tagungen und Fortbildungen für Praktiker der Vermittlung historisch-politischer Bildung über die notwendigen Erweiterung der nationalstaatlichen und eurozentrischen Perspektive hin zu einer weltgeschichtlichen, multiperspektivischen und längsschnittigen Auseinandersetzung mit Geschichte und Politik in unserer sich rasant demographisch verändernden, multiethnischen Migrationsgesellschaft diskutiert.
In den Schulen ist von einer Betrachtung der wesentlichen Phänomene des 20.Jahrhunderts – Kriege, Genozide, staatliche Gewaltverbrechen, Vertreibungen europa-/ weltweit – noch recht wenig angekommen. Andere Genozide und staatliche Gewaltverbrechen als die der NS Zeit finden allenfalls marginale Erwähnung oder bleiben nicht zuletzt aus Zeitgründen bei 1 bzw. 2-stündigem Fachunterricht pro Woche gänzlich ausgeblendet. Allein den nationalsozialistischen Völker- und Massenmord-Verbrechen gingen zwei Genozide voraus, die auf unterschiedliche Weise die NS-Ideologie und Genozidpolitik beeinflusst haben: der vom damaligen Deutschen Kaiserreich mit zu verantwortende Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten 1915/16 im Osmanischen Reich, der mit Rücksicht auf die Türkei als Nato-Partner und Aspirant auf ihre EU- Mitgliedschaft von Deutschland nicht als „Völkermord“ anerkannt wird.
Noch weniger will man den vergessenen und verdrängten ersten von Deutschen verübten Genozid des Jahrhunderts an den Herero und Nama 1904-1908 in der deutschen Kolonie Südwest-Afrika (heute Namibia) in seiner Bedeutung und seinen Folgen für das 20. Jahrhundert anerkennen. Ebenso wurde auch die Erinnerung an den genozidalen Abessinienkrieg am Vorabend des Zweiten Weltkrieges verdrängt, verzerrt und vergessen. Durch Giftgas, Gewaltexzesse und Massenexekutionen fielen zwischen 350.000 und 760.000 Äthiopier dem italienischen Angriffskrieg und Besatzungsregime in den Jahren 1935 bis 1941 zum Opfer. Brutal nutzte das faschistische Italien im Abessinienkrieg seine technische Überlegenheit bei Übergriffen auf die Zivilbevölkerung. Dennoch fanden die Ereignisse kaum Eingang in das kollektive Gedächtnis der Europäer. Im Schatten des 'Dritten Reiches' hielt sich der "Mythos des anständigen Italieners" über Jahrzehnte ebenso andere nationale Mythen in Europa.
Doch auch die Genozide in Afrika, Asien und auf dem Balkan vor und nach der Ära des Nationalsozialismus gehen uns alle an, besonders unsere heutigen Schüler. Es müsste daher nachdrücklich gefordert werden, den Holocaust gerade nicht aus dem Kontext der „Völkermorde und staatlichen Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert“ auszuklammern, wie es z.B. die Handreichungen des Landesinstituts für Schule und Medien auf Weisung des Brandenburgischen Bildungsministeriums 2005 vorschreiben. Das Morden ging und geht trotz der 1948 von den Vereinten Nationen beschlossenen Genozidkonvention bis in die jüngste Vergangenheit weiter. Vergleichen heißt nicht Gleichsetzen.
Es geht um das Erkennen von Kontinuitäten und Diskontinuitäten, Ähnlichkeiten, Unterschieden und Spezifika, vor allem jedoch um historisch-politisches Orientierungswissen für die Gegenwart. Genozide brechen nicht plötzlich aus wie Naturkatastrophen. Ihnen gehen stets längere Prozesse staatlicher Willkürmaßnahmen voraus: Diskriminierung, Entrechtung, Verfolgung, Enteignung, Deportation, Massaker. Ziel von Genozidforschung und vergleichender Genozidbetrachtung ist es, Kriterien und Indizien für ein Frühwarnsystem, für mögliche nicht nur militärische sondern politische und bürgerschaftliche Prävention zu gewinnen. In einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaft dürfen in der historisch politischen Bildung Interpretationen („einzigartig, präzedenzlos unvergleichlich“) und derlei Orientierungen nicht verordnet werden, sondern sie sind in offenem Dialog von mündigen Individuen auszuhandeln. Nur so kann bürgerschaftliches Engagement und politische Partizipation durch politische Bildung gefördert werden.
Auswahlliste: Literatur zu Genozidforschung und Genozidvergleich
- Akçam, Taner: Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung, Hamburg 2004
- Barth, Boris: Genozid - Völkermord im 20. Jahrhundert. Geschichte, Theorien, Kontroversen. (becksche reihe 1672) München 2006
- Chaumont, Jean-Michel, Die Konkurrenz der Opfer. Genozid,, Identität und Anerkennung, Lüneburg 2001.
- Dabag, Mihran/ Platt, Kristin (Hg): Genozid und Moderne, Bd. 1 Strukturen kollektiver Gewalt im 20. Jahrhundert , Opladen 1998.
- Ders., Institut für Diaspora- und Genozidforschung an der Ruhr-Universität Bochum (Hg.) Zeitschrift für Genozidforschung- Strukturen, Folgen, Gegenwart kollektiver Gewalt (1/99 – 3,1-2 /2001bei Leske u. Budrich, Opladen. Ab 4,1/ 2003 erscheint IDG / Zeitschrift für Genozidforschung zweimal jährlich mit einem Umfang bis zu ca. 150 Seiten je Heft bei Wilhelm Fink Verlag/Ferdinand Schöningh, Paderborn)
- Friedlander, Henry: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, beb. Ausg. Berlin 1997 ( Heyne Tb)
- Journal of Genocide Research (http://www.inogs.com/) Editors: Henry R. Huttenbach, City College, City University of New York, USA/ Dominik J. Schaller, University of Heidelberg, Germany/ Jürgen Zimmerer, University of Sheffield, UK Publ. Routledge, UK. ( 4 issues per year Print ISSN: 1462-3528 / Online ISSN: 1469-9494)
- Jensen, Steven L.B. (Hg.) Genocide: Cases, Comparisons and Contemporary Debates ( Danish Center for Holocaust and Genocide Studies) København 2003 • Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (Hg.) Völkermorde und Staatliche Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert als Thema schulischen Unterrichts (LISUM) Ludwigsfelde - Struveshof 2005
- Kenkmann, Alfons/ Zimmer, Hasko (Hg.) Nach Kriegen und Diktaturen. Umgang mit Vergangenheit als internationales Problem. Bilanzen und Perspektiven für das 21. Jahrhundert, Essen 2005
- Lutz, Helma/ Gawarecki, Kathrin (Hg.) Kolonialismus und Erinnerungskultur. Die Kolonialvergangenheit im Kollektiven Gedächtnis der deutschen und niederländischen Einwanderungsgesellschaft, Münster 2005
- Mattioli, Aram: Experimentierfeld der Gewalt. Der Abessinienkrieg und seine internationale Bedeutung 1935-1941 ( Kultur-Philosophie-Geschichte, Bd. 3, orell füssli) Zürich 2005
- Melber, Henning (Hg.) Genozid und Gedenken. Namibisch-deutsche Geschichte und Gegenwart, Frankfurt/M. 2005
- Plumelle-Uribe, Rosa Amelia: Weisse Barbarei - Vom Kolonialrassismus zur Rassenpolitik der Nazis, Zürich 2004
- Schneider, Bernhard/ Jochum, Richard (Hg) Erinnerung an das Töten. Genozid Reflexiv, Wien 1999
- Strizek, Helmut: Geschenkte Koloniehn. Ruanda und Burundi unter deutscher Herrschaft. Mit einem Essay über die Entwicklung bis zur Gegenwart, Berlin 2006
- Zimmerer, Jürgen/ Zeller, Joachim (Hg.) Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg (1904-1908) in Namibia und seine Folgen, Berlin 2003
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- 28 Apr 2010 - 15:51