Von Christian Schmitt

Organisiert als gemeinnütziger Verein beobachtet das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Menschenrechte seit 2001 Einhaltung und Nicht-Einhaltung der UN-Menschenrechtscharta weltweit. Seit dem Jahr 2015 sind seine Aufgaben über einen gesetzlichen Auftrag klar definiert. Sie bestehen insbesondere darin, die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland zu informieren und damit zum Schutz selbiger beizutragen. Das Institut handelt dabei unabhängig von staatlichen Vorgaben auf eigene Initiative oder auf Ersuchen von Bundesregierung oder Bundestag.

Bildungsarbeit und Vernetzung relevanter Institutionen

Konkret betreibt die Einrichtung wissenschaftliche Forschung, hilft bei der Vernetzung nationaler und internationaler menschenrechtsrelevanter Stellen und erstellt Analysen zu weiterwirkenden menschenrechtlichen Folgen von Diktaturen sowie von Kriegs- und Nachkriegsgeschehen. Bildungsarbeit erfolgt beispielsweise über das Erstellen von Lehrprogrammen für Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder über die Weiterbildung von Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit, Polizei und Militär.

Das Institut ist außerdem in der Politikberatung tätig, legt etwa dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über seine Arbeit sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Zu dem Bericht hat der Bundestag selbst wiederum Stellung zu nehmen. Wenig überraschend liegt der Schwerpunkt des letzten Berichts auf dem Thema Flucht und Migration. Im Untersuchungszeitraum Januar 2015 bis Juni 2016 hat das Institut verstärkt die Unterbringung und Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen, die dortige Situation von Kindern, den Zugang zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt und zum Deutschunterricht sowie die Handhabung von beschleunigten Asylverfahren und ausgesetztem Familiennachzug unter die Lupe genommen.

Website mit reichhaltigem Informationsangebot

Unter dem Dach des Vereins befinden sich außerdem die deutschen Monitoringstellen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Während die „Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention“ bereits seit 2009 aktiv ist, befindet sich ihr Pendant noch im Aufbau. Beide arbeiten eng mit relevanten Verbänden zusammen, leisten jedoch keine Beratung in Einzelfällen.

Nennenswert ist auch die Website des Instituts. Hier werden sowohl allgemeine Informationen zu Menschenrechten und ihrer gesetzlichen Grundlage gesammelt als auch thematisch voneinander abgegrenzte Dossiers gepflegt. Die Themen reichen von Asyl und Flucht, Entwicklungshilfe über Folterverbot, Nachhaltigkeit bis zu Religionsfreiheit. In jedem der Dossiers sind relevante Publikationen, Veranstaltungsberichte, zentrale Rechtsdokumente und Pressemitteilungen gelistet.

Zusammenfassung

Mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte existiert eine zentrale Anlaufstelle, die unabhängig von politischen Interessen sowohl in der Theorie als auch in der Praxis Aufklärung und Prävention auf dem Gebiet der Menschenrechte betreibt. Auch wenn es selbst keine individuelle Hilfe anbietet, wird hier der Kontakt zu relevanten Menschenrechtsinstitutionen hergestellt. Die Publikationen und die Website sind schließlich auch jenen zu empfehlen, die sich schlicht über Menschenrechte und ihre Grundlagen informieren und sich für die eigene Arbeit inspirieren lassen möchten.

Weitere Informationen zum Deutschen Institut für Menschenrechte erhalten Sie auf http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/startseite/

 

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