Gedenkstätten im Wandel der Erinnerungskultur
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Beitrags-Autor: Ingolf Seidel Sie müssen angemeldet sein, um das Benutzerprofil zu sehen |
Von Habbo Knoch
Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen in der Bundesrepublik sehen sich seit einigen Jahren mit einer widersprüchlichen Situation konfrontiert: Einerseits erleben wir eine in Umfang und Akzeptanz bislang so nicht vorhandene Medialisierung, Institutionalisierung und Autorisierung der Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen und ihre Opfer. Sie ist inzwischen staatlich verankertes und durch gesellschaftliches Engagement getragenes Leitnarrativ einer historischen und moralischen Begründung der gesellschaftlichen Identität der Bundesrepublik. Dazu gehört auch eine im Ganzen deutlich verbesserte Ausstattung von Gedenkstätten zur Geschichte der NS-Verbrechen.
Andererseits verschwimmen im gegenwärtigen Erinnerungsmarkt die Konturen historischer Gewaltereignisse des 20. Jahrhunderts vor allem in ihrer medialen Reproduktion und in der europäischen Erinnerungsdebatte. Es entschwinden kommunikative Bezüge zur NS-Zeit und werden von anderen Erfahrungsbiographien überlagert. Miteinander konkurrierende kommemorative und historische Referenzen des öffentlichen Umgangs mit der deutschen (Zeit-)Geschichte vervielfältigen sich. Es globalisieren wie verallgemeinern sich die Bezugspunkte einer historisch-moralischen Auseinandersetzung mit staatlicher Gewalt unter dem Blickwinkel von Menschenrechtsverletzungen bis in die Gegenwart.
Mit ihren multiplen Angeboten vermitteln Gedenkstätten zwischen diesen beiden Polen. Indem sie Standards der wissenschaftlichen Forschung und konzeptionellen Bildungsarbeit setzen, stellen sie ein Korrektiv zum Erinnerungsmarkt dar, von dessen Aufmerksamkeitsökonomie sie aber zugleich profitieren. Sie müssen in diesem Spannungsfeld ihre konkreten Ziele und Maßnahmen immer wieder reflexiv zum wachsenden zeitlichen Abstand und den gegenwärtigen Herausforderungen neu bestimmen, um nicht selbst rituell zu erstarren. Die folgenden Thesen beleuchten diese Position schlaglichtartig:
1. Nicht durch den Gegenwartswert historischen Lernens wird die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen als dauerhafte Staatsräson und gesellschaftlicher Auftrag begründet, sondern durch eine historisch kausale und nicht an generationelle Erfahrungshorizonte gebundene Unabdingbarkeit. Sie leitet sich aus Art, Ausmaß und Folgen der nationalsozialistischen Verbrechen singulär ab. Eine Entpolitisierung und Historisierung der Auseinandersetzung mit ihnen steht dazu nicht im Widerspruch: Im Zuge dieser Entwicklung werden seit einigen Jahren überhaupt erst Aspekte des Geschehens freigelegt, die durch politische, moralische und pädagogische Prämissen verstellt waren.
2. Erst durch die Anerkennung der grundlegenden Aufgaben von Gedenkstätten im Bereich der professionellen Sicherung, Forschung und Bildung als je eigenständig und doch eng aufeinander verwiesen kann die notwendige Freistellung von Gedenkstätten von politisch-moralischen Lernzwecksetzungen gelingen und in einen konstruktiven Prozess des forschend, entdeckend und diskursiv erworbenen Wissens- und Erkenntnisgewinns überführt werden.
3. Gedenken, Rituale und die Sakralität insbesondere von Friedhöfen und Grabstätten zu bewahren, bleibt als humanitär begründete Verpflichtung eine grundlegende Aufgabe von Gedenkstätten. Die lange vorherrschende Bindung von Gedenken und Erinnerung an eine Form nationaler Sinngebung als „negative Identität“ insbesondere im Zeichen einer zunehmend kulturell pluriformen Gesellschaft in der Bundesrepublik wird dabei durch das Ziel zumindest flankiert, eine Stärkung moralischer und empathischer Verhaltenskompetenzen anzustreben.
4. Die Besonderheit der nationalsozialistischen Verbrechen von 1933 bis 1945 ist in ihrem gesamten Spektrum als Folge eines Zusammenbruchs zivilisatorischer Orientierungen in Politik und Gesellschaft vor allem im Deutschen Reich, aber auch im besetzten Europa im Einzelnen zu untersuchen und im Ganzen zu analysieren. Gedenkstätten sind hierbei unverzichtbare Orte der Dokumentation und Forschung. Ihre Erträge sind mit dem vornehmlichen Ziel in die historiographische Debatte einzubinden, den latenten Antagonismus zwischen einer biographischen, erfahrungsbasierten Verdeutlichung, wie sie oft Gedenkstätten zugeschrieben wird oder in der medialen Repräsentation stilbildend geworden ist, und einer strukturellen Erklärung des Nationalsozialismus zu überwinden: Jedes Einzelschicksal gewinnt seine lernwirksame Konturierung erst, wenn es in der Geschichte der rassistisch geprägten Vernichtungsradikalität des nationalsozialistischen Systems kontextualisiert wird.
5. Der wachsende zeitliche Abstand zu den Ereignissen lässt die historischen Orte als Tatorte und Erinnerungsorte immer stärker in die Rolle der letzten, wiewohl an sich stummen Zeugen treten. Als Überreste, wie den Dokumenten und Erinnerungen haben sie einen besonderen Authentizitätswert. Er gründet nicht in einem Verhältnis der Unveränderlichkeit oder des Abbilds zu den Verbrechen, sondern in der Nähe dieser Quellen und Spuren zur Tat. Der oftmals überwältigende Anschein einer Unmittelbarkeit dieser Quellen und Spuren muss in einer konstruktiven, multiperspektivischen Aneignung gebändigt oder aufgelöst werden. Anzustreben sind Dechiffrierung statt Auratisierung, Konkretisierung statt Emotionalisierung, Aufklärung statt Identifikation. Gleichwohl ist einer sinnesorientierten Wahrnehmung der besonderen historischen Orte und Spuren sowie den von ihnen evozierten Emotionen der erforderliche Raum zu geben.
6. Leitmerkmal der deutschen Erinnerungskultur ist ihre dezentrale Multilokalität an den konkreten historischen Orten und ihre zivilgesellschaftliche Dynamik. Sie haben Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung als alltagsnahe Tat zugänglich gemacht. Der konkrete Ortsbezug erweist sich als wesentliches didaktisches Mittel, um sich Geschichte anzueignen. Gerade über diese mikrosozialen Interaktionsfelder sind die Dynamiken von Tatverantwortung, Entscheidungsprozessen und ihrer gesellschaftlichen Mitträger- und Mittäterschaft mehr in den Blickpunkt zu rücken, als dies in der gegenwärtigen Erinnerungskultur der Fall ist.
7. Ein kompetenz- und partizipationsorientiertes Geschichtslernen sollte zum Aufbau von historisch begründetem Differenzierungsvermögen und Handlungskompetenz beitragen. Die Kategorien Recht, Unrecht und Entrechtung bieten sich hierbei an, über eine Grundform menschlichen Zusammenlebens in der modernen Welt und deren Zerstörung individuelle Lebenserfahrungen der Verfolgung und konkrete Handlungs- und Entscheidungsstrukturen der Entrechtung zusammen zu betrachten.
8. Eine historisch-politische Forschungs- und Lernkultur, die das „Recht, Rechte zu haben“ (Hannah Arendt), und dessen Verletzungen historisch an den nationalsozialistischen Verbrechen konkret ausweist und sie in eine gegenwartsorientierte Reflexion stellt, macht eine grundlegende Ressource der modernen Zivilität aus. Gedenkstätten für Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen sind als Bildungsträger einer solchen Erinnerungskultur zu stärken.
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- 24 Jan 2012 - 16:37