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Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg in Mittel- und Osteuropa

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Beitrags-Autor: AHomann

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Von Lisa Just

Begann der 2. Weltkrieg eigentlich 1938 oder 1939? Oder doch erst 1941?
Der oder die Fragende wird hierzulande wohl im ersten Moment erstaunte, ungläubige Blicke ernten, ob der (scheinbar) eindeutigen Antwort. Doch auf den zweiten Blick entpuppt sich die Frage als mehrdeutige, politisch sensible Angelegenheit. „Am 1. September 1939, mit dem deutschen Überfall auf Polen“, werden gut vorbereitete Schülerinnen und Schüler in Deutschland und Polen wissen.

Und in Tschechien oder Russland? Dort gelten die Jahreszahlen 1938 bzw. 1941 als Beginn von Besatzung und Kriegshandlungen. Bereits im Oktober 1938 hatte das Deutsche Reich die Tschechoslowakei besetzt, in der NS-Propaganda als Lösung der „Sudetenkrise“ betitelt. Für die baltischen Staaten begann der Krieg bereits im Sommer 1940, ein Jahr vor dem offiziellen Kriegsbeginn für die Sowjetunion am 22. Juni 1941.

Unterschiedliche Datierungen illustrieren lediglich eine andere, heiß diskutierte Frage: Was verbirgt sich hinter diesen Jahreszahlen, welche Erfahrungen und nationalen Zuschreibungen? Die europäischen Staaten erinnern sehr unterschiedlich an diesen Krieg. Problematisch sind daran vor allem gegensätzliche Geschichtsschreibungen, etwa zur sowjetischen Besetzung Polens in Folge des "Deutsch-Sowjetischen Nichtangriffspaktes" vom 23. August 1939. Die Leugnung bzw. Verdrehung dieser Tatsache bewirkt in Polen und in den baltischen Staaten große Bitterkeit – bis heute. Für sie ist der sog. "Hitler-Stalin-Pakt"  gleichbedeutend mit dem Verlust ihrer wenige Jahre zuvor erlangten staatlichen Eigenständigkeit.

Nach stalinistischer Deutung wurde die Gründung des polnischen Staates im Jahr 1918 (im Zuge des Versailler Vertrages) als Aggression gegen sowjetisches Territorium gewertet. Seit der dritten Aufteilung der polnischen Republik im Jahr 1795 zwischen Preußen, Österreich und dem russischen Reich hatte Russland bzw. die Sowjetunion Anspruch auf polnische Gebiete erhoben. Bis heute rechtfertigt Russland die erneute Besetzung polnischer Gebiete im Zuge des Hitler-Stalin Paktes u.a. mit der vorgeblichen Aggression Polens in den Jahren 1918-1921. Der derzeitige Ministerpräsident Russlands, Wladimir Putin, bringt die heutige Indifferenz gegenüber Forderungen nach Anerkennung einer Schuld kurz und knapp auf den Punkt: „"Ob gut, ob schlecht, das ist Geschichte". Die Berufung einer staatlichen"Kommission zur Verhinderung von Bestrebungen zur Verfälschung der Geschichte zum Nachteil der Interessen der Russländischen Föderation" im Mai 2009 unterstreicht die gegenwärtigen russischen Versuche den "Hitler-Stalin Pakt" zu relativieren.

Nicht nur gegensätzliche Erinnerungen, sondern auch sich überlagernde Erinnerungsschichten. sorgen für Zündstoff in europäischen Erinnerungsdebatten. In Westeuropa bedeutete 1945 das Ende der nationalsozialistischen Diktatur. So stehen der Zweite Weltkrieg und der Holocaust, die in Deutschland kaum getrennt voneinander betrachtet werden, im Mittelpunkt der Erinnerungen in Westeuropa. In Osteuropa bedeutet 1945 gleichzeitig den Beginn einer zweiten Diktatur des Stalinismus. Im östlichen Europa wurde in den letzten Jahren oft von einer 50 Jahre währenden Besatzung gesprochen, die von 1939 bis 1989 andauerte. Diese Doppel-Erfahrung von Nationalsozialismus und Stalinismus prägt öffentliche und private Erinnerungen in Polen, Tschechien, den baltischen und anderen Staaten in Mittel- und Osteuropa. Dabei wird seit einigen Jahren die Erinnerung an die sowjetischen Verbrechen hoch gehalten, die erst seit 1990 öffentlich gemacht werden konnten.

Die Gefahr darin besteht in einer Hierarchisierung der Opfergruppen. Wird die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg durch das „Holocaust-Gedächtnis“ (Claus Leggewie) betrachtet, erscheint der stalinistische Terror „weniger schlimm“ gewesen zu sein. Den mittel- und osteuropäischen Gesellschaften wird daher schnell vorgeworfen den Holocaust zu relativieren, indem sie die Gräueltaten der Nationalsozialisten bspw. an der polnisch- oder ungarischstämmigen Bevölkerung anprangern. Die Vernichtung der polnischen oder ungarischen Juden tritt dabei schnell als separates Problem in den Hintergrund.

Andersherum lässt das „GULag-Gedächtnis“ leicht die zentrale Bedeutung des Holocaust für den NS außen vor. Leicht werden die nationalsozialistischen Verbrechen als zweitrangig bewertet und damit auch der Holocaust.

Aus diesem Unterschied ergeben sich einige Konflikte in den Beziehungen der europäischen Staaten zueinander. Ein misslungenes Beispiel dafür ist das „Haus des Terrors“ in Budapest, ein Museum und Gedenkort für die Opfer des stalinistischen und nationalsozialistischen Terrors. 1945 hatten die Kommunisten die ehemalige Folterstätte der nationalsozialistischen Pfeilkreuzler übernommen. Innerhalb der Ausstellung scheinen die jüdischen Opfer ausgenommen von der restlichen Bevölkerung Ungarns, deren Leiden im Mittelpunkt des Museums stehen.

Problematisch daran ist, dass der Anspruch des Museums ist, beide totalitäre Besatzungsherrschaften darzustellen. Die Vernichtung der ungarischen Juden wird dabei als Randphänomen der nationalsozialistischen Besatzung verstanden, das die ungarischstämmige Bevölkerung kaum betroffen habe.

Dies ist kein Versuch das Leugnen des Holocausts oder andere Formen von Antisemitismus zu rechtfertigen, sondern ins Bewusstsein zu rufen, dass der Holocaust in Mittel- und Osteuropa oft als exklusiv deutsche Geschichte wahrgenommen wird. Auch ein genereller Antisemitismusverdacht ist zu kurz gegriffen, er lässt keinen Raum für Dialog. Zumal gemäßigte Stimmen eine stärkere Verankerung jüdischer Geschichte als Bestandteil der eigenen jeweiligen Nationalgeschichte fordern.

Mit diesen Widersprüchen sollte verständnisvoll umgegangen werden. Es drängt sich allerdings die Frage auf, wie viel um einer Verständigung willen vergessen und vernachlässigt werden darf. Zu starkes Beharren auf der Richtigkeit der eigenen Erinnerung lässt keinen Raum für Dialog oder produktiven Streit. Andererseits kann eine Verdrängung schuldbehafteter eigener Vergangenheit keine Grundlage einer gewinnbringenden Verständigung sein.

 

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