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„Mit einer Kapazität von 500 Strafgefangenen ist die StVE Hoheneck die derzeit größte Strafvollzugseinrichtung der DDR für den Vollzug von Freiheitsstrafen an weiblichen Verurteilten. Auch auf Grund der geltenden Einweisungskriterien des Strafvollzuges, wonach in die StVE Hoheneck weibliche Strafgefangene, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung IX bearbeitet wurde, und solche Strafgefangene, die wegen schweren Delikten der allgemeinen Kriminalität verurteilt wurden, eingewiesen werden, besitzt die StVE Hoheneck Bedeutung im Republikmaßstab.“ (BStU, MfS Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt KD Stollberg 62, Bl. 2. Konzeption zur politisch-operativen Sicherung der StVE Hoheneck, 30.11.1985.)
Unbedarften Besucher*innen des erzgebirgischen Stollbergs kann die über der Stadt thronende Anlage wie ein Postkartenmotiv daherkommen. Doch das monumentale Ensemble ist ein einzigartiger Haftort. Hoheneck, so der Name der ehemaligen Strafvollzugsanstalt, war das zentrale Frauengefängnis der DDR. Zwischen 1950 und 1989/90 sind Frauen aus der gesamten DDR, die den unterschiedlichsten Deliktgruppen zugeordnet werden können und verschiedenster sozialer Herkunft waren, hier eingesperrt gewesen. Die offiziellen Angaben zur Aufnahmekapazität variieren je nach Zeitpunkt und Absender, belaufen sich aber immer auf 500 bis 650 Plätze. Insgesamt waren über die vier Jahrzehnte 24.000 Frauen, 8.000 von ihnen aus politischen Gründen, in Hoheneck inhaftiert.
Die vierzig Jahre DDR-Strafvollzug in Hoheneck lassen sich in drei unterschiedlich lange Phasen unterteilen. Als am 11. Februar 1950 1.119 Frauen und 30 Kleinkinder in das zuvor vollständig geräumte Gefängnis verbracht wurden, war dies eine Art Neustart für Hoheneck. Das 1864 als königlich-sächsisches Weiberzuchthaus gegründete Gefängnis war auch schon Reservelazarett im Ersten Weltkrieg, Männer- und auch Jugendgefängnis gewesen. Die Frauen, die nun bei eisigen Temperaturen mit dem Zug aus dem sowjetischen Speziallager Sachsenhausen nach Hoheneck überstellt worden waren, wurden allesamt zwischen 1945 und 1950 durch sowjetische Militärtribunale (SMT) hauptsächlich wegen Spionage,Kriegsverbrechen, antisowjetischer Agitation und Beihilfe zum Landesverrat verurteilt. Mag eine solche Gruppe im ersten Augenblick homogen wirken, lässt sich auch bei den SMT-verurteilten Frauen ein ausgeprägter Binnenpluralismus feststellen. Was die Frauen freilich über die Maßen verband, ist die Tatsache, dass sie die erste Generation der DDR-Hoheneckerinnen waren und sie ihren Schuldspruch dennoch nicht durch die ostdeutsche Gerichtsbarkeit erfahren haben.
Auch wenn nach diesem ersten Transport umgehend auch Frauen wegen krimineller Delikte überstellt wurden, dominierten die sog. SMT-Verurteilten die Gefangenenpopulation bis 1956. Schließlich endete mit der Entlassung der letzten von den Sowjets verurteilten Frauen die erste Phase des realsozialistischen Strafvollzugs, der vornehmlich durch harte Bedingungen und Entbehrungen gekennzeichnet war.
Nahezu zeitgleich mit der Freilassung der letzten SMT-Verurteilten endete auch die Sonderstellung als eine von sieben Spezialstrafanstalten. Bis dato war die Strafvollzugsanstalt Hoheneck nicht, wie es der üblichen Praxis entsprochen hätte, der zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) unterstellt, sondern direkt der Verwaltung Strafvollzug des Innenministeriums. Zu Beginn der zweiten Phase war Hoheneck nun allerdings regulär in die Linie integriert und wurde durch die BDVP Karl-Marx-Stadt beaufsichtigt. Auf personeller Ebene ist diese Phase vor allem durch den stetigen Austausch der Anstaltsspitze gekennzeichnet. Über zwei Jahrzehnte fand sich kein Kandidat, eine Frau an der Spitze der Anstalt wurde nie diskutiert, der sich für längere Zeit auf dem Chefsessel halten konnte.
Die Gefangenenstatistik verrät, dass die Anzahl der Frauen, welche wegen politischer Straftaten in Hoheneck eingesperrt waren, sukzessive zurückging. Es waren seit 1957 die Eigentumsdelikte, welche quantitativ dominieren. Ganze 43 Prozent im Schnitt machte der Anteil von Diebinnen und Betrügerinnen an allen strafgefangenen Frauen aus. Der Anteil der politischen Häftlinge für die Zeit zwischen 1957 und 1974 beträgt nur noch 24 Prozent. Die zweite Phase endet dramatisch, nämlich mit einer Überbelegung nie gekannten Ausmaßes. Im Jahr 1974 saßen durchschnittlich 1.483 Frauen in den Hohenecker Zellen ein. Der höchste jemals erfasste Wert datiert aus dem Mai desselben Jahres. Im Spätfrühling 1974 wurden 1.612 Frauen hinter den Hohenecker Mauern gezählt.
Nach diesem Rekordhoch nahm die Durchschnittsbelegung zu Beginn der dritten Phase, 1975 – 1989/90,spürbar ab. Auch gelang es nun, nach jahrelangen Querelen, erstmals personelle Kontinuität an der Anstaltsspitze zu gewährleisten. Während Eigentumsdelikte prägend für die als kriminell verurteilten Frauen blieben, traten in der dritten Periode zwei andere Straftatbestände besonders hervor: „Republikflucht“ und „asoziales Verhalten“. In einigen Jahren dominierten diese Straftatbestände die Statistik derart, dass bisweilen mehr als 40 Prozent der Neuankömmlinge wegen § 213 („Ungesetzlicher Grenzübertritt“) oder § 249 StGB nach Hoheneck überstellt wurden. § 249 „asoziales Verhalten“ war ein Gummiparagraph des StGB der DDR. Er diente vor allem dazu, alternative Lebensformen zu sanktionieren bzw. Personen abzuurteilen, die keiner geregelten Arbeit nachgingen. Auch Frauen, die der Prostitution nachgingen, konnten wegen § 249 bestraft werden.
Als die Bürger*innen der DDR durch fortwährenden friedlichen Protest den Systemkollaps erzwangen, taten es ihnen die Strafgefangenen in Hoheneck gleich. Die Proteste im Gefängnis waren eine Reaktion auf die Proteste im Land. Primäres Ziel war hier vor allem auf die Missstände im Gefängnis hinzuweisen und die eigene Freilassung zu erwirken. Im Laufe der Gefangenendemonstration besetzen diese zeitweilig sogar das Dach der Anstalt. Das Personal ließ sie gewähren. Als schließlich eine Untersuchungsgruppe nach dem Fall der Berliner Mauer in Hoheneck eintraf, wurden nach Akteneinsicht alle politischen Gefangenen entlassen. Die Amnestie vom 6. Dezember 1989 kam jedoch auch kriminellen Langstraflern zugute, da bei vielen das Strafmaß deutlich herabgesetzt worden war.
Das Credo von der „Herrschaft durch Kader“ (Glaeßner 1977) galt auch für den Strafvollzug in Hoheneck. Wer die Personalauswahl kontrollierte, übte maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Dienst- und Haftalltags aus. Die Personalstärke, die Sorgfalt bei der Einhaltung und Umsetzung der Dienstvorschriften, die grundsätzliche Dienstauffassung, aber auch der Umgangston und die Fähigkeit zur Empathie waren (un)mittelbar an die Rekrutierungspraxis gebunden. (Ziegler 1998: S. 2f.)
Die Personalentwicklung im Strafvollzug war ein fortwährendes Problem, verharrte diese doch durchweg auf einem unbefriedigenden Niveau. (Gieseke 2003: S. 94, 96.) Den zahlreichen Entlassungen standen zu wenige Neueinstellungen gegenüber, die nicht genügten, um den Personalschwund zu kompensieren. Infolgedessen mussten Genossen aus anderen Dienstzweigen, der Grenzpolizei oder der NVA übernommen werden, die den Idealvorstellungen von ideologisch sattelfesten Vorzeigekadern keineswegs entsprachen. Gemeinhin galt der Strafvollzug in Polizeikreisen als „Kaderfriedhof“, auch weil andere Dienststellen die Versetzung in den Strafvollzug nutzten, um unliebsame Kolleg*innen dorthin abzuschieben. Eine Last, die letztlich die Strafgefangenen zu tragen hatten. Weil auch ideologische Abwägungsprozesse eine gewichtige Rolle bei der ohnehin schleppenden Nachwuchsgewinnung spielten, verschärfte sich die Personalfrage zusätzlich.
Tatsächlichen Kontakt hatten die Strafgefangenen vor allem mit den Angehörigen des Vollzugs- und des operativen Dienstes. Die Wachtmeister des operativen Dienstes hatten generell für die Sicherheit im Haus Sorge zu tragen. Sie verantworteten die Aufsicht, die Bewachung, aber auch den Transport und die Arbeitsplatzbewachung der Strafgefangenen. Hierbei war die Interaktion mit den Insassinnen stets auf ein Minimum zu reduzieren. Die Gestaltung und Umsetzung der Erziehung der Strafgefangenen zählte wiederum zu den Obliegenheiten des Vollzugsdienstes, wobei eine Erzieherin bis zu 100 Strafgefangene zu führen hatte.
Dass der Beschäftigung mit dem Themenkomplex Gefängnis eine gesamtgesellschaftliche Relevanz innewohnt, wird derzeit auch museal verhandelt. Im Deutschen Hygiene-Museum Dresden stellt die Schau „Im Gefängnis. Vom Entzug der Freiheit“ (26.10.2021 – 02.01.2022) fundamentale Fragen nach dem Warum, dem Wie und nach möglichen Alternativen zur Freiheitsstrafe. Welche Fragestellungen in Hoheneck diskutiert werden sollen, das muss noch geklärt werden. Die Gedenkstätte befindet sich derzeit noch im Aufbau. Anknüpfungspunkte, sich auch hier mit den gewichtigen Fragen zur Repressionsgeschichte auseinanderzusetzen, gäbe es reichlich. Auch weil die Geschichte Hohenecks bis in die Kaiserzeit zurückreicht und sich bis in die Bundesrepublik des Jahres 2001 ausdehnt. Unverbrauchte, erkenntnisversprechende Potentiale sind daher zahlreich vorhanden. Unterschiedliche Strafregime mit gänzlich verschiedenen Prämissen in Beziehung zu setzen, einen deutsch-deutschen Vergleichsansatz zu wählen, aber auch eine Schwerpunktlegung auf eine dezidiert weibliche Perspektive sind nur einige Optionen, die hier denkbar wären.
Gieseke, Jens: Volkspolizei und Staatssicherheit. Zum inneren Sicherheitsapparat der DDR, in: Lange, Hans-Jürgen (Hrsg.): Die Polizei der Gesellschaft. Zur Soziologie der Inneren Sicherheit, Opladen 2003, S. 93 – 120.
Glaeßner, Gert-Joachim: Herrschaft durch Kader. Leitung der Gesellschaft und Kaderpolitik in der DDR am Beispiel des Staatsapparates, Opladen 1977.
Ziegler, Thomas: Der Strafvollzug in der DDR, in: Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Hinter Gittern. Drei Jahrhunderte Strafvollzug in Sachsen, 1998. https://www.justiz.sachsen.de/
download/Der_Strafvollzug_in_der_DDR.pdf.