Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Erstmals in der Geschichte einigte man sich auf universell und weltweit geltende Menschenrechte, die in insgesamt 30 Artikeln verankert wurden. Das 60-jährige Jubiläum dieses Ereignisses nahm die Bundeszentrale für politische Bildung im Dezember 2008 zum Anlass, sich in der Ausgabe „Menschenrechte – Dafür lohnt es sich zu kämpfen“ des Jugendmagazins fluter mit der Deklaration auseinanderzusetzten und sie mit der konkreten Wirklichkeit zu konfrontieren. In einer Zeit, in der ein US-Präsidentschaftskandidat während seines letztlich erfolgreichen Wahlkampfes offen ankündigt, gegen mehrere Artikel der UN-Menschenrechtserklärung verstoßen zu wollen, kommt der Thematik der Ausgabe auch acht Jahre nach der Veröffentlichung noch eine besondere Bedeutung zu.
Im Zentrum des Themenheftes stehen 30 Beiträge, die sich in Bildern, Karikaturen, Statistiken, Interviews oder Texten jeweils mit einem der 30 Menschenrechtsartikel auseinandersetzen. So setzt sich beispielsweise Silvia Weist in ihrem Beitrag mit dem Artikel 9 der UN-Menschenrechtserklärung auseinander: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden“. Sie zieht das Beispiel des kanadischen Staatsbürgers Abdullah Almalki heran, den syrische Beamte auf einer Reise nach Damaskus im Jahr 2002 unrechtmäßig festnahmen, folterten und erst fast zwei Jahre später freiließen. Weist geht auf mögliche und tatsächliche Verstrickungen der kanadischen Behörden ein. Diese hätten „nach den Anschlägen vom 11. September 2001 unter Druck gestanden, Verbindungsleute zur Al Kaida zu finden“ (S. 19).
Dem Artikel 5 der Menschenrechtsartikel, welcher Folter sowie grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe untersagt, widmet sich fluter in zwölf drastischen und abschreckenden Illustrationen. Diese veranschaulichen unterschiedliche Arten von Foltermethoden, die in China, aber auch in weiteren Staaten wie beispielsweise den USA genutzt wurden bzw. werden.
Ein in Deutschland bekannter und in den Medien stark diskutierter Fall war die Entführung und Ermordung des Millionärssohns Jakob von Metzler durch Magnus Gäfgen im Jahr 2002. Der Leiter der Ermittlungen hatte dem Verdächtigen und später Verurteilten Gäfgen Folter angedroht, um so den Aufenthaltsort des Jungen herauszufinden. Hanna Engelmeier interviewt in ihrem Beitrag den ehemaligen Anwalt des Mörders und arbeitet die Bedeutung von rechtsstaatlichen Prinzipien (Artikel 8) heraus – die auch für „grausamste Mörder“ (S. 17) gelten.
Das Menschenrecht auf Asyl (Artikel 14) behandelt Serge Debreband, indem er eindrücklich über den Versuch eines Geflüchteten berichtet, vom französischen Calais nach Großbritannien zu kommen. Seine Beschreibungen der Lebenssituation, der Grenzkontrollen und des Konfliktes zwischen Frankreich und Großbritannien bzgl. der Frage, wie mit den Geflüchteten verfahren werden soll, lässt den Beitrag aktueller denn je erscheinen.
Weitere Beiträge des Themenheftes beschäftigen sich unter anderem mit dem Schicksal von Kindersoldaten, der Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder der Frage, in wie weit Menschenrechte militärisch geschützt werden können. Besonders hervorzuheben ist zudem die Sammlung von Boulevardschlagzeilen, mit welchen Christoph Schultheis in seinem Beitrag „Grinsekiller und Totraser“ vor der Vorverurteilung von Menschen warnt.
Eingerahmt werden alle diese Beiträge von einer Rückschau auf die Geschichte der Menschenrechte und auf in diesem Zusammenhang bekannte Personen sowie einer kleinen Sammlung an Vorschlägen, welche Artikel in der UN-Menschenrechtserklärung noch fehlen könnten. Ein Interview mit dem Juristen und Journalisten Heribert Prantl bietet zudem Erkenntnisse, wie die Deklaration historisch einzuordnen ist und welche Defizite speziell bei der Durchsetzung vorhanden sind.
Das Themenheft „Menschenrechte – Dafür lohnt es sich zu kämpfen“ des Jugendmagazins fluter beleuchtet die Menschenrechtsartikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 an konkreten Beispielen. Sie zeigt sowohl Erfolge als auch Defizite auf und vermag es in anschaulicher Art und Weise, die Bedeutung des jeweiligen Menschenrechts für die Leser_innen fassbar zu machen.
fluter Nr. 29 ist kostenfrei im Onlineshop der Bundeszentrale für politische Bildung erhältlich.