Am 30. Oktober 1961 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Türkei den Vertrag über die Anwerbung von Arbeitskräften. Die Arbeitslosigkeit war in der Türkei damals hoch und viele versuchten ihr Glück in der Fremde.
Ein Beitrag von Ulrike Klausmann auf Deutschlandfunk vom 30.10.2011.
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