„Will das Weib eine Gelehrte von Profession sein, so muss es auf den Namen der Gattin und Mutter und noch mehr der Hausfrau Verzicht leisten. Verbieten kann ihm dies Niemand als – die Natur“ (Anonym in Holst 1984 [1802]: 142; Hervorhebung i.O.).
Diese Äußerung zum Buch einer Autorin zeigt zugleich, wie der ‚ideale weibliche Wirkungskreis um 1800‘ beschrieben wurde, als auch ein Regulativ an, das jetzt neu in die Debatte eingebracht wurde: die Natur.
Von etwa 1770 bis 1820 kam es im deutschsprachigen Raum zu einer auffälligen diskursiven Verdichtung, einer Zunahme von Veröffentlichungen und Bezugnahmen zahlreicher Autor*innen, die über Geschlecht schrieben, aufeinander, so dass von einer spezifischen „Geschlechtscharakteristik der Goethezeit“ oder der „Geschlechtscharakterdebatte“ gesprochen wird (vgl. Hoffmann 1983). Diese Debatte lässt sich als Indikator und Stabilisator einer Welt im Umbruch lesen: Im Zeitalter der Aufklärung und Emanzipation waren zunächst Menschenbilder und Gesellschaftsverträge neu diskutiert und verhandelt worden, doch nach den Umwälzungen der Französischer Revolution, Krieg und Restauration sowie der Auflösung der Ständeordnung kam es bei der verstärkten Suche nach alternativen Ordnungsmechanismen oft zur Berufung auf die Natur.
Der Begriff Geschlechtscharakter bezeichnet ein in dieser Zeit entwickeltes Denkmodell, nach dem das biologische Geschlecht einer Person Auswirkungen auf ihre körperliche und moralische Konstitution und damit Konsequenzen für ihre Rolle in der Gesellschaft habe. Bis weit ins 18. Jahrhundert hatte die „göttliche“ (also biblisch-kirchlich vorgegebene) Ordnung weitgehend als Fundierung für die Festlegung von Geschlechterrollen gedient, jetzt las man sie von der Natur ab. In der prägnanten Formulierung eines beteiligten Juristen: „Ist nicht das Weib kleiner, zarter, schwächer geformt? [...] Stärke ist nicht die Gabe der Weiber. Sie können daher nicht beschützen, folglich sind sie nicht zum Herrschen gemacht“ (Brandes 1787: 39f.). Zugespitzt formuliert: Um 1800 entwickelte sich eine „Legende der Naturauslegung“, die bis heute Wirkung zeigt (Honegger 1991: ix).
Die Liste der an dieser Debatte Beteiligten liest sich wie ein Who is Who der Wissenschaft und Kultur der damaligen Zeit, von Kant bis zu Humboldt und Hegel, von Chodowieckis Bildern zu Schillers Gedichten, von Lichtenbergs Satiren zu Schleiermachers Katechismus. Aber auch Juristen, Mediziner und Politiker waren beteiligt. Die fast durchgängig männliche Berufsform ist der Zeit immanent, da Frauen eine höhere Bildung oder Berufsausbildung weitgehend verschlossen war – umso höher ist zu schätzen, dass Frauen, was lange übersehen wurde, sich dennoch an der Debatte beteiligten.
Deren disziplinäre und thematische Vielfaltäußerte sich unter anderem in physiologischen Theorien zur Gehirngröße oder dem Einfluss des Uterus, kulturhistorischen Überlegungen zur Rolle der Frau in der Gesellschaft, Traktaten zur Erziehung und – deutlich seltener – Plädoyers für die Ausweitung der Bürgerrechte auf Frauen. Die Zentrierung auf sogenannte Frauenfragen ist historisch determiniert, denn, obwohl Charakteristika und Rollen beider Geschlechter zur Debatte standen, fokussierte die überwiegende Mehrheit der Texte auf eine ‚natürliche‘ Festlegung der Frau. Auch im literarischen Diskurs überwogen die Präsentationen des Weiblichen.
Interessant ist im Hinblick auf ihre Nachwirkung im sogenannten bürgerlichen Geschlechterbild, das das 19. Jahrhundert und in Teilen unsere Gesellschaft bis heute prägt, dass die Geschlechtscharakterdebatte in der Aufklärung mit progressiven Texten begann. Mittelalterliche Ehevorstellungen und biblische Texte wurden in ein kritisches Licht gerückt, und etwa „die Trennung unglücklicher Ehen“ verteidigt (Hupel 1771). Zum Frauenbild der Frühaufklärung gehörte auch die Förderung weiblicher Gelehrsamkeit als Beweis der Vernunft in allen Seelen. Unterschiedliche Aufgaben oder „Sphären“ für die Geschlechter wurden zunächst als Lebensrealität oder Wunschdenken, aber nicht als Naturgesetz thematisiert. So mahnte etwa Adolph von Knigge in einer Anleitung zum Benehmen in Gesellschaft, dass ihn als Gentleman oft „Fieberfrost“ überfalle in der „Gesellschaft einer Dame […], die große Ansprüche auf Schöngeisterey, oder gar auf Gelehrsamkeit macht. Wenn die Frauenzimmer doch nur überlegen wollten, wie viel mehr Interesse diejenigen unter ihnen erwecken, die sich einfach an die Bestimmung der Natur halten, und sich […] durch treue Erfüllung ihres Berufs auszeichnen! Was hilft es ihnen, mit Männern in Fächern wetteifern zu wollen, denen sie nicht gewachsen sind“ (Knigge 1977 [1788]: 201). Hier wird eine feine Trennlinie zwischen den „Berufen“ der Geschlechter eingeführt und höhere Bildung bzw. Gelehrsamkeit als Männerbereich definiert; Frauen mache eine solche überdies unattraktiv.
Ähnlich im Bestseller der Spätaufklärung des Pädagogen Joachim Heinrich Campe, der im Buch „Vätherlicher Rath für meine Tochter“ die freiwillige Unterwerfung der Tochter forderte, da ihr Geschlecht „nach unserer jetzigen Weltverfassung in einem abhängigen und auf geistige sowohl als körperliche Schwäche abzielenden Zustande lebt.“ Zur Beschreibung seines Ideals nutzte er eine Naturmetapher – „Er die Eiche, sie der Efeu“ – und riet: „Geduld erträgt, was nicht zu ändern ist; Sanftmuth entwaffnet den männlichen Starrsinn durch milde Freundlichkeit [...] und Gewöhnung an Selbstverläugnung giebt zu allem die erforderliche Seelenkraft“ (Campe 1791: 21, 188).
Mit Theodor Gottlieb von Hippels „Über die Bürgerliche Verbesserung der Weiber“ erschien 1792 erstmals ein Plädoyer für die Staatsbürgerrechte für Frauen. Der Autor rief zur „Zerstörung der galanten Bastillen, der [...] bürgerlichen Verließe“ auf und benannte so die Verbindung zwischen politischer und häuslicher Neuordnung (Hippel 1977 [1792]: 17f.). Hippel sah den wesentlichen Unterschied der Geschlechter in der unterschiedlichen Erziehung, nicht in der Verschiedenheit des Wesens begründet. Entsprechend könne eine Änderung der Umstände auch die Fähigkeiten erweitern: „Man räume ihnen Kanzeln und Lehrstühle ein, und es wird sich zeigen, ob sie [...] nicht ebenso gut unsere Überzeugung zu gewinnen wissen“ (Hippel 1977 [1792]: 151).
Ähnlich hatte die englische Feministin Mary Wollstonecraft 1790 zunächst eine Verteidigung der Französischen Revolution und der Menschenrechte veröffentlicht, der sie 1792 eine „Vindication of the Rights of Woman“folgen ließ, die im Wesentlichen auf eine verbesserte Erziehung der Frau als vernunftbegabtem Wesen abzielte. In Frankreich hatte kurz zuvor und ähnlich pointiert die politische Autorin Olympe de Gouges angemerkt, dass Frauen, die das Recht hätten, das Schafott zu besteigen, auch das Rednerpult besteigen dürfen müssten, und „Frauenrechte als Menschenrechte“ eingefordert (vgl. Bock 2009). Dass sie 1793 selbst hingerichtet und lange vergessen wurde, war keine Ironie der Geschichte, sondern ein sichtbares Zeichen dafür, dass politische Einmischung von und für Frauen nicht erwünscht war. Zugleich markiert es den Beginn einer diskursiven Wende: Die daraufhin einsetzende Abwehrrhetorik der konservativen Theoretiker ist bezeichnend, weil diese sich weniger auf die Begründung, das Argument der gleichen Fähigkeiten oder Rechte, als auf die Konsequenz der Forderungen, eine gefürchtete gesellschaftliche Unruhe, bezogen und deshalb ihre deutschen Leserinnen gern auf das Schicksal verwiesen, das einer zu emanzipierten Frau blühen könne, wie eben Olympe de Gouges. Auf bildlicher Ebene äußerten sich solche Warnungen vor Grenzüberschreitungen etwa in Karikaturen arbeitender oder schreibender Frauen, deren Haushalt im Chaos versinkt.
Die gelehrte Frau. 1802. Ramberg, Johann Heinrich, 1763-1840. Bildnummer: 35405. Hannover, Landesmuseum. © Landesmuseum Hannover - ARTOTHEK
1794/1795 bekam die Debatte durch die Veröffentlichung ganz unterschiedlicher Werke eine andere Stoßrichtung. Jedes für sich propagierte die Polarität der Geschlechtscharaktere: Wilhelmine Karoline von Wobeser veröffentlichte den Erfolgsroman „Elisa oder das Weib wie es seyn sollte“, ein ironiefreies Hohelied auf die Entsagung. Dessen Protagonistin appellierte an das weibliche Geschlecht: „Warum sollten Sie nicht das in Ihrer Sphäre werden, was der Mann in der seinigen ist?“ (von Wobeser 1990 [1795: vii). Wilhelm von Humboldt wiederum schrieb zwei anthropologische Beiträge, „Über den Geschlechtsunterschied und dessen Einfluß auf die organische Natur“ und „Über die männliche und weibliche Form“, in denen er explizit den Unterschied der Geschlechter wissenschaftlich aus einer Naturtheorie herzuleiten versuchte, wonach die Natur vom „Widerstreit der Kräfte“ lebe, also immer zwei unterschiedliche Kräfte brauche. So sei „auch jede Zeugung eine Verbindung zweier verschiedener ungleichartiger Principien“ (von Humboldt 1903 [1794]: 322, 316): „Hier nun beginnt der Unterschied der Geschlechter. Die zeugende Kraft ist mehr zur Einwirkung, die empfangende mehr zur Rückwirkung gestimmt. Was von der erstern belebt wird, nennen wir männlich, was die letztere beseelt, weiblich. Alles Männliche zeigt mehr Selbstthätigkeit, alles Weibliche mehr leidende Empfänglichkeit“ (Humboldt 1903 [1794]: 319; Hervorhebung i.O.). Obzwar Humboldt beide Kräfte als gleichwertig empfand, schuf er durch die Zuordnung von Eigenschaften zu den Begriffen männlich und weiblich eine implizite Wertigkeit. Den Werkstatt-Charakter dieser Debatte verdeutlicht die Korrespondenz Wilhelm von Humboldts mit Friedrich Schiller, die in unterschiedlichen Textformen versuchten, eine Einteilung der Welt in zwei Sphären überzeugend zu gestalten. Aus ihrem Briefwechsel lässt sich die Fortentwicklung des Modells genau ablesen: Wie viele Leser*innen fand Schiller Humboldts Texte zu abstrakt, und entwarf – zur Popularisierung des Modells – mehrere Gedichte, die die Welt in zwei „Herrschgebiete“ teilten. Am bekanntesten ist das „Lied von der Glocke“: „Der Mann muss hinaus ins feindliche Leben […] Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau“.
Illustration of Friedrich Schiller's „Song of the Bell“ (German: „Das Lied von der Glocke“), 19. Jahrhundert, Hans Kaufmann, München. Quelle: Wikimedia Commons, URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Und_drinnen_waltet_die_zuechtige_Hausfrau.jpg
Während Humboldt die Geschlechter als notwendig gegensätzlich, aber aufeinander bezogen betrachtete (Polarität) und ihnen eine prinzipielle Gleichwertigkeit zugestand, zeigte Johann Gottlieb Fichte, wie man aus dem vermeintlichen Geschlechtergegensatz eine rechtliche Unterordnung der Frau herleiten konnte. In seinem „Grundriß des Familienrechts“ betrachtet er die Fortpflanzung ebenfalls als Grundprinzip der Natur, und erkennt jedem Geschlecht einen Naturtrieb zu, dem Mann den allgemeinen Geschlechtstrieb, der Frau die Liebe und damit die „Unterwerfung“: „Die Ruhe des Weibes hängt davon ab, daß sie ihrem Gatten ganz unterworfen sei, und keinen andern Willen habe, als den seinigen“ (Fichte 1970 [1797]: 103). So wurde die rechtliche Ungleichheit durch eine (pseudo)biologische Begründung untermauert.
Fichte, und in dieser Interpretation auch Humboldt, sind nur zwei prägnante Vertreter eines um 1800 weit verbreiteten „Dreischritts“ der Geschlechterhierarchie, durch den eine Physik der Gleichheit über einen „sophistischen Salto mortale zur Metaphysik der sozialen Ungleichheit“ wird. Zwar seien, erstens, die Geschlechter von Natur verschieden, aber gleichwertig; da jedoch zweitens das männliche Geschlecht stark und das weibliche schwach sei, bräuchten drittens die Frauen Schutz und Anleitung der Männer (Lange 1992: 421f.).
Es soll an dieser Stelle betont sein, dass das, was sich heute wie ein maskulinistischer Blogbeitrag liest, um 1800 als Theorie und auch als Herrschaftsideologie (Hausen 1976: 377) diskursiv absichtsvoll entwickelt wurde. Denn trotz romantisch-freiheitlicher Gegenentwürfe, etwa Friedrich Schlegels Begriffspaar von „sanfter Männlichkeit“ und „selbstständiger Weiblichkeit“, oder der Parodien seines Bruders, der Schillers Vers „Ehret die Frauen, sie flechten und weben/Himmlische Rosen ins irdische Leben“ in die Realität übersetzte: „Ehret die Frauen, sie stricken die Strümpfe“ (Schlegel 1846 [1796]: 171), wurde das polare Geschlechterbild – also das Konzept zweier aufeinander bezogener, sich ergänzender Geschlechter, die zur Perfektionierung des Systems verschieden sein müssen, – letztlich das Erfolgsmodell. Über die traditionelle Differenzierung der Geschlechter hinaus war der Geschlechtsunterschied „nach innen“ verlegt in das „Wesen“ der Menschen und dabei zugleich mit verschiedenen Lebenssphären „natürlich“ verbunden worden.
Es lässt sich, unter anderem anhand von Lexikoneinträgen, nachzeichnen, dass die um 1800 erstmals eingebrachte „Polarisierung der Geschlechtscharaktere“ (Hausen 1976) im 19. Jahrhundert bald Teil der Allgemeinbildung wurde. Noch im 20. Jahrhundert findet sich in Meyers Großem Konversationslexikon ein Eintrag „Geschlechtseigenthümlichkeiten“, der pauschal polarisiert: „Beim Weib behaupten Gefühl und Gemüt, beim Manne Intelligenz und Denken die Oberhand“ (zit.n. Hausen 1976: 365). Und noch heute wird, etwa in manchen kirchlichen Zusammenhängen, konstatiert: „Zur Schöpfungsordnung gehört die Geschlechterpolarität“ (Bistum Regensburg 2021). Vor allem Schillers „Lied von der Glocke“ haben Generationen auswendig lernend verinnerlicht. Die Ideologie der Geschlechtscharaktere, verstärkt durch die Prominenz der Autoren, trug lange Zeit in der Forschung dazu bei, für das ausgehende 18. und 19. Jahrhundert eine pauschale geschlechtsspezifische Trennung von Erwerbs- und Familienleben anzunehmen. Die jüngere feministische Forschung fragt demgegenüber zurecht, ob nicht die zahlreichen zeitgenössischen Texte über die natürliche Bestimmung von Mann und Frau eine Reaktion auf die radikalen gesellschaftlichen Veränderungen gewesen seien und eher eine zunehmende Verunsicherung der Autoren zeigen, die diese in Bahnen lenken wollten? Sie werfen die Frage auf, ob hier etwas vorgeschrieben und nicht beschrieben werden sollte. Ob die Zeitgenoss*innen bei der Lektüre der Gedichte Schillers vor Lachen von den Stühlen fielen wie Caroline Schlegel oder ins Schwärmen gerieten wie das Ehepaar Humboldt – sie hätten vermutlich nicht geahnt, dass uns die Rede von der natürlichen Geschlechterordnung bis heute beschäftigt.
Quellen und Literatur
Bistum Regensburg: „Zur Schöpfungsordnung gehört die Geschlechterpolarität von Mann und Frau“ – Ostersonntag im Regensburger Dom, 2021, URL: https://bistum-regensburg.de/news/zur-schoepfungsordnung-gehoert-die-geschlechterpolaritaet-von-mann-und-frau-ostersonntag-im-regensburger-dom-8003 [14.1.2024].
Bock, Gisela: Frauenrechte als Menschenrechte. Olympe de Gouges’ „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“, Beitrag zum Themenschwerpunkt „Europäische Geschichte – Geschlechtergeschichte“, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2009, URL: https: www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1505 [1.1.2024].
Brandes, Ernst: Über die Weiber, Leipzig 1787.
Campe, Joachim Heinrich: Väterlicher Rath für meine Tochter. Ein Gegenstück zum Theophron. Der erwachsenen weiblichen Jugend gewidmet, Braunschweig 1791.
Fichte, Johann Gottlieb: Grundriss des Familienrechts (als erster Anhang des Naturrechts) [1797], in: J.G.Fichte–Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Hrsg. von Reinhard Lauth und Hans Gliwitzky, Stuttgart 1962ff. Bd. I,4, Stuttgart 1970, S. 95–149.
Hausen, Karin: Die Polarisierung der „Geschlechtscharaktere“. Eine Spiegelung der Dissoziation von Erwerbs- und Familienleben, in: Conze, Werner (Hrsg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, Stuttgart 1976, S. 363–393.
Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Nachwort von Ralph-Rainer Wuthenow, Frankfurt/Main 1977 [1792].
Hoffmann, Volker: Elisa und Robert oder das Weib und der Mann, wie sie sein sollten. Anmerkungen zur Geschlechtercharakteristik der Goethezeit, in: Richter, Karl und Schönert, Jörg (Hrsg.): Klassik und Moderne. Die Weimarer Klassik als historisches Ereignis und Herausforderung im kulturgeschichtlichen Prozeß. Walter Müller-Seidel zum 65. Geburtstag, Stuttgart 1983, S. 80–97, URL: https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/year/2009/docId/12384 [5.2.2024].
Holst, Amalie, geb. von Justi: Über die Bestimmung des Weibes zur höhern Geistesbildung, Vorwort und Nachwort von Berta Rahm, Zürich 1984 [1802].
Honegger, Claudia: Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Menschen und das Weib 1750–1850, Frankfurt/Main 1991.
Humboldt, Wilhelm von: Über den Geschlechtsunterschied und dessen Einfluss auf die organische Natur, in: Leitzmann, Albert (Hrsg.): Wilhelm von Humboldts Werke. Erster Band. 1785–1795, Berlin 1903 [1794], S. 311–334.
Humboldt, Wilhelm von: „Über die männliche und weibliche Form“, in: Leitzmann, Albert (Hrsg.): Wilhelm von Humboldts Werke. Erster Band. 1785–1795, Berlin 1903 [1795], S. 335–369.
Hupel, August Wilhelm: Vom Zwecke der Ehen. Ein Versuch, die Heirath der Castraten und die Trennung unglücklicher Ehen zu verteidigen, Riga 1771 (auch Frankfurt/Main 1985).
Knigge, Adolph Freiherr von: Über den Umgang mit Menschen, hrsg. von Gert Ueding, Frankfurt 1977 [1788].
Lange, Sigrid (Hrsg.): Ob die Weiber Menschen sind? Geschlechterdebatten um 1800, Leipzig 1992.
Schlegel, August Wilhelm: Ehret die Frauen [1796], in: ders.: Sämmtliche Werke, 10 Bde., hrsg. von Eduard Böcking, Leipzig 1846–47, hier Band 2, S. 171–173.
von Wobeser, Wilhelmine K.: Elisa oder das Weib wie es sein sollte, in: Christian August Fischer: Über den Umgang der Weiber mit Männern. Mit einem Nachwort von Lydia Schieth, Frühe Frauenliteratur in Deutschland 8, hrsg. von Anita Runge, Hildesheim u.a. 1990.