Mosambikanische Vertragsarbeitende in der DDR und dem vereinten Deutschland
Dieser Beitrag ist Teil der Magazin Ausgabe: Interkulturelles Lernen. Das Beispiel ostdeutsche Migrationsgeschichte
Tom Drechsel promoviert an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena zur Geschichte mosambikanischer Vertragsarbeitender in der DDR und der erweiterten Bundesrepublik. Für diese Arbeit hat er eine Förderung von der Heinrich-Böll-Stiftung und der Stiftung Ettersberg erhalten.
Tom Drechsel
Die Europäische Union hat mit Unterstützung der Bundesrepublik beschlossen, Migrant:innen aus Nicht-EU-Ländern in Lagern zu internieren oder sie von den EU-Grenzen fernzuhalten, was für viele den Tod bedeutet. Vor dieser Gegenwartsfolie erscheint es herausfordernd, die Arbeitsmigrationspolitik der DDR der 1980er und der Bundesrepublik der 1990er Jahre in das bundesrepublikanische Fortschrittsnarrativ einzuordnen. Hierfür wäre die Folie gegenwärtiger Migrationspolitik jedoch nicht einmal notwendig: Am Beispiel mosambikanischer Vertragsarbeitender wird in diesem Beitrag gezeigt, wie migrationspolitische Liberalisierungen in der späten DDR im Zuge der deutschen Vereinigung von der Bundesregierung abgeräumt wurden. Sie übertrug ihren migrationspolitisch restriktiven Kurs aus den 1980er Jahren auf Ostdeutschland, wodurch die Situation der Vertragsarbeitenden deutlich unsicherer wurde. Der Beitrag stützt sich auf Unterlagen aus dem Bundesarchiv, dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes, dem Evangelischen Zentralarchiv sowie auf vier Oral-History-Interviews.
Motive der SED, der FRELIMO und der Vertragsarbeitenden für die Arbeitsmigration
Die Kooperation zwischen der SED und der mosambikanischen sozialistischen FRELIMO-Partei begann in den 1960er Jahren, als der globale sozialistische Block die FRELIMO in ihrem Befreiungskampf gegen die Kolonialmacht Portugal unterstützte. Dieser Konflikt war ein Stellvertreterkrieg des Kalten Krieges: Während die DDR die FRELIMO unterstützte, half der Westen – unter anderem die Bundesrepublik – der faschistischen Diktatur in Portugal, ihr Kolonialreich mit Gewalt aufrechtzuerhalten. Nach der Unabhängigkeit 1975 erklärte die an die Macht gekommene FRELIMO Mosambik zum sozialistischen Staat. 1979 reiste Erich Honecker nach Maputo, um verschiedene Abkommen zur wirtschaftlichen Kooperation und gegenseitigen Unterstützung abzuschließen, darunter eines zur Arbeitsmigration in die DDR.
Die Arbeits- und Ausbildungsmigration in die DDR konnte den Arbeitsmarkt des postkolonialen Mosambiks entlasten, der von massenhafter Arbeitslosigkeit unqualifizierter junger Mosambikaner:innen überlastet war. Aus der DDR sollten die Vertragsarbeitenden nicht nur als Facharbeiter:innen, sondern auch als sozialistische Persönlichkeiten zurückkehren. Dies setzte die Vertragsarbeitenden einerseits unter Druck, bot ihnen andererseits eine Aufstiegsperspektive, die im Kolonialismus undenkbar gewesen wäre. Die Migration in die DDR ermöglichte zudem die Flucht vor dem 1977 in Mosambik ausgebrochenen postkolonialen Krieg und ein Leben in europäischem Wohlstand.
Das ursprüngliche Ziel der SED war, den sozialistischen Block zu stärken: Mosambik sollte durch Wissenstransfer stabilisiert werden, um es nicht an den Westen zu verlieren. Zunächst funktionierte die Bereitstellung der Ausbildungen weitgehend, doch fehlende schulische und sprachliche Qualifizierung konnten durch Vorbereitungskurse nicht immer aufgefangen werden. Das verschärfte sich in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre: Die Vertragsarbeitenden wurden immer schneller in die industrielle Produktion geschickt, um die angeschlagene DDR-Wirtschaft zu stützen und den Mangel an industriellen Arbeitskräften zu kompensieren. Ausbildungen wurden verkürzt oder fielen weg. Manche Vertragsarbeitende begannen ihre Ausbildung zwar auch noch in der späten DDR, konnten sie aber im Zuge der deutschen Einheit durch die Abwicklung der DDR-Wirtschaft nicht abschließen.

Vertragsarbeitende aus Mosambik waren zwischen 18 und 25, später bis zu 27 Jahre alt. Eine Ausbildung in einem europäischen Industrieland zu erhalten, war für sie eine attraktive Perspektive. Ihren Beruf konnten sie sich jedoch nicht aussuchen. Das führte, ebenso wie die abnehmende Ausbildungsqualität, zu Beschwerden der Vertragsarbeitenden. Waren diese berechtigt, wurde darauf eingegangen; doch wer gewisse Tabus brach – etwa die Arbeit niederlegte, riskierte Sanktionen bis hin zur Abschiebung. Die Entlohnung entsprach der von DDR-Bürger:innen. Ein Teil ihres Lohns sollte ihnen jedoch erst nach ihrer Rückkehr nach Mosambik ausgezahlt werden, damit ihre erhöhte Kaufkraft nicht nur der DDR, sondern auch dem mosambikanischen Markt zugutekäme. Aufgrund der gegenseitig nicht-konvertierbaren Währungen konnten zwischen der DDR und Mosambik keine direkten Überweisungen vorgenommen werden. Daher wurden alle zwischenstaatlichen Zahlungen miteinander verrechnet. Die Lohnanteile der Vertragsarbeitenden wurden von der SED an die FRELIMO transferiert, indem sie von mosambikanischen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DDR abgezogen wurden.
Leben in der DDR
Um die Vertragsarbeitenden sozialistisch zu erziehen und zu kontrollieren, wurden sie in die Aktivitäten von Betrieben und Massenorganisationen eingebunden. Sie beteiligten sich an Sport- und Kulturveranstaltungen, nahmen an Zeugnisausgaben in Schulen oder an Arbeitseinsätzen in Wohngebieten teil. Fast alle Vertragsarbeitenden waren Mitglieder im FDGB oder einer mosambikanischen sozialistischen Organisation, einige in der FRELIMO. Wer sich dem verweigerte, wurde zur Mitgliedschaft gedrängt. Über Betriebe und Massenorganisationen standen Vertragsarbeitende in Kontakt mit DDR-Bürger:innen, woraus sich deutsch-mosambikanische Lieb- und Freundschaften entwickelten. Diese Kontakte waren erwünscht, solange sie nach der paternalistischen Einschätzung von SED und FRELIMO der sozialistischen Erziehung der Vertragsarbeitenden dienten und den außenpolitischen Interessen beider Parteien entsprachen. So lebten einzelne Mosambikaner:innen nicht im Wohnheim, sondern bei deutschen Familien oder ihren deutschen Partner:innen. Stand der binationale Kontakt der sozialistischen Erziehung der Vertragsarbeitenden oder den beiderseitigen Regierungsinteressen im Weg, griffen die Behörden repressiv ein.
Die FRELIMO erwartete, dass die Vertragsarbeitenden als ausgebildete Fachkräfte nach Mosambik zurückkehrten, um dort die Industrie aufzubauen. Eine binationale Familie in der DDR zu gründen, hätte diesen Plan gefährdet. Nicht zuletzt aus diesem Grund observierte die Staatssicherheit die Wohnheime, wo es immer wieder zu intimen Begegnungen mit Migrant:innen aus anderen Ländern sowie DDR-Bürger:innen kam. Schwangere Vertragsarbeiterinnen mussten bis Ende 1988 abtreiben oder die DDR verlassen. Während eine Abtreibung in der DDR innerhalb der ersten drei Monate legal war, war sie in Mosambik verboten. Die FRELIMO gestattete den Vertragsarbeiterinnen in der DDR daher nur in Ausnahmefällen eine Abtreibung. Männliche Vertragsarbeiter mussten hingegen das Land nicht verlassen, wenn sie Vater wurden. Trotz der staatlichen Maßnahmen bekamen sie in einigen Fällen mit DDR-Bürgerinnen Kinder.
Die Einbindung, Erziehung und Kontrolle der mosambikanischen Vertragsarbeitenden über Betriebe und Massenorganisationen gelang im Laufe der 1980er Jahre aufgrund von zunehmendem Rassismus und rechter Gewalt immer weniger. Rassismus und rechtsextreme Einstellungen waren in der DDR strafbar – und gingen Funktionäre gegen sie vor, konnten sie in Betrieben und Massenorganisationen eingedämmt werden. Ignorierten Funktionäre rassistische Vorfälle oder verhielten sich selbst rassistisch, schlug der gewachsene Rassismus Ende der 1980er Jahre auf Betriebe und Massenorganisationen durch. Da viele mosambikanische Vertragsarbeitende und FRELIMO-Funktionäre christlich geprägt waren und die evangelische Kirche der DDR antirassistisch ausgerichtet war, übertrugen SED und FRELIMO ihre gesellschaftliche Einbindung sukzessive von staatlichen Strukturen auf die evangelische Kirche.
Zum Jahreswechsel 1988/1989 setzte eine migrationspolitische Liberalisierungswelle ein, als die SED einsah, dass die krisengebeutelte DDR-Wirtschaft langfristig auf Arbeitsmigration angewiesen sein würde. Zudem beantragten immer mehr DDR-Bürgerinnen, mosambikanische Vertragsarbeiter heiraten zu dürfen, woraufhin diese Eheschließungen erleichtert wurden. 1989 gestattete die SED langjährig in der DDR lebenden Vertragsarbeitenden, sich dauerhaft niederzulassen und eine eigene Wohnung zu beziehen. Schwangere Vertragsarbeiterinnen wurden nicht mehr abgeschoben. Sie durften ein Kind in der DDR bekommen und erhielten staatliche Unterstützungsleistungen. 1989 brachte die SED die FRELIMO zudem dazu, Vertragsarbeiterinnen eine Abtreibung zu gestatten. Obwohl die FRELIMO zunächst wollte, dass die Vertragsarbeitenden zurückkehrten, stimmte sie diesen Regelungen nun zu, denn infolge der anhaltenden Kriegskrise in Mosambik hätte sie zu viele Rückkehrer:innen weder in den Arbeitsmarkt eingliedern, noch ihnen die transferierten Lohnanteile auszahlen können.
Parallel zu diesen Entwicklungen verlor die SED Ende der 1980er Jahre an Legitimation in der Bevölkerung. Um diesen Verlust zu kompensieren, sprach sie Anfang 1989 Migrant:innen das passive und aktive kommunale Wahlrecht zu. Da diese nur auf staatliche Einladung, also über innersozialistische Migrationswege in die DDR gelangten, konnte die SED davon ausgehen, dass die Mehrheit von ihnen dem Sozialismus positiv gegenüberstand. Damit dieser stabilisierende Effekt tatsächlich eintrat, kontrollierte die SED Wahlteilnahme und Aufstellung migrantischer Kandidat:innen. 21 mosambikanische Vertragsarbeitende erhielten ein kommunales Mandat. Doch die gefälschten Kommunalwahlen, die als Initialzündung für die Aufbrüche von 1989 gelten, rückten das migrationspolitisch inklusive Potenzial dieser Reform aus dem Blickfeld. Und durch Mauerfall und deutsche Einheit entfalteten die migrationspolitischen Liberalisierungen kaum Wirkung, wie der Vertragsarbeiter Eusébio Simango bedauert: „Die ganzen Träume, die man sich davor vorgestellt hatte, kurz vor dem Mauerfall – also die waren alle geplatzt.“ (Interview Simango 2009). Zu diesem Zeitpunkt lebten 90.600 Vertragsarbeitende in der DDR, davon 15.100 aus Mosambik.

„Die ersten Opfer der Marktwirtschaft“ (Gewerkschaft Wissenschaft 1990)
Während des Vereinigungsjahres 1989/90 forderten migrationspolitisch engagierte Kreise aus West und Ost von der Bundesregierung, das kommunale Wahlrecht für Migrant:innen von der DDR zu übernehmen. Für die unionsgeführte Bundesregierung, die seit den 1980er Jahren einen migrationspolitisch restriktiven Kurs fuhr, war dies keine Option. Nachdem die CDU-nahe Allianz für Deutschland die DDR-Volkskammerwahl vom März 1990 gewann, war der Beitritt der DDR zur BRD unter Anleitung aus Bonn vorgezeichnet. Dies bedeutete die Übernahme des bundesrepublikanischen Ausländerrechts, das kein Wahlrecht für Migrant:innen vorsah. 1995 wurden EU-Migrant:innen zu Kommunalwahlen zugelassen, außereuropäische Migrant:innen blieben weiterhin ausgeschlossen.
Auf dem Weg zur deutschen Einheit wollte die Bundesregierung die Vertragsarbeitenden „so schnell wie möglich loswerden“ (Interview Berger 2023). Da Kündigungen laut den Arbeitsmigrationsabkommen nicht erlaubt waren, verhandelte die letzte DDR-Regierung unter Bonner Führung im Frühjahr 1990 die Abkommen neu. Nachdem die Vertragsarbeitenden durch die schockhafte Umstellung von Plan- auf Marktwirtschaft rasch arbeitslos wurden, erhielten sie Aufenthaltstitel, die auf die Länge ihrer DDR-Verträge befristet waren, so dass sie trotz Arbeitslosigkeit zunächst bleiben konnten. Meist wurden sie über diese Bleibeoption aber nicht informiert. Damit sie das Land verließen, erhielten sie – wie schon Gastarbeiter:innen in der alten Bundesrepublik – finanzielle Ausreiseanreize. Im August 1990 gelang es der DDR-Ausländerbeauftragten Almuth Berger zwar, eine Abstimmung im DDR-Ministerrat über dauerhafte Aufenthaltstitel für Vertragsarbeitende anzusetzen. Die Bundesregierung ließ diese Abstimmung jedoch absagen – was auch zeigt, wie stark die letzte DDR-Regierung von Bonn abhängig war. Obwohl in Mosambik bis 1992 Krieg herrschte, schafften die Regierungen der DDR und der Bundesrepublik die meisten mosambikanischen Vertragsarbeitenden ab 1990 außer Landes. Mosambik war auf die Rückkehr von ca. 12.000 Vertragsarbeitenden nicht vorbereitet. Die FRELIMO, die sich inzwischen vom Sozialismus abgewandt hatte, konnte ihnen weder die transferierten Lohnanteile auszahlen noch sie in den kriegszerstörten Arbeitsmarkt eingliedern. Die meisten rutschten rasch in Armut ab. Ende 1990 befanden sich noch etwa 2.800 mosambikanische Vertragsarbeitende in der Bundesrepublik.
„Die Neunziger waren schlimm“ (Interview Días 2023)
Nach Mauerfall und Einheit entlud sich der in DDR und alter Bundesrepublik gestiegene Rassismus in omnipräsenter rechter Gewalt, die das Leben migrantischer Menschen bedrohte, wogegen bundesrepublikanische Polizei und Justiz nur nachlässig vorgingen. Im Gegensatz zur DDR stellten Rassismus und Rechtsextremismus keinen eigenständigen Straftatbestand dar. So konnten entsprechende Parteien und Organisationen offen agitieren. Viele mosambikanische Vertragsarbeitende fühlten sich in der Bundesrepublik weniger vor rechter Gewalt geschützt als in der DDR.
Die mosambikanischen Vertragsarbeitenden wurden arbeitslos, absolvierten Umschulungen und Ausbildungen oder arbeiteten – meist in prekären Verhältnissen – vor allem im Handwerk, in der Pflege oder auf dem Bau. Nur diejenigen, die mit einer Bundesbürgerin verheiratet waren, hatten einen dauerhaften Aufenthaltstitel; die große Mehrheit der Vertragsarbeitenden war befristet im Land. Anders als noch in der DDR durften sie mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch arbeiten. Um ihre befristete Aufenthaltsbewilligung zu verlängern, mussten sie jedoch genug Einkommen nachweisen. Einigen gelang dies nicht, so dass sie abgeschoben wurden. Besonders bedrohlich war dies für alleinerziehende Vertragsarbeiterinnen, die doppelt – als alleinerziehende Mütter und außereuropäische Migrantinnen – vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden.
Unter Druck gesellschaftlich eingebunden – wie noch in der DDR – wurden Vertragsarbeitende nicht mehr. Gemäß des bundesrepublikanischen Integrationsparadigmas war es nun Aufgabe der Migrant:innen, ihre gesellschaftliche Teilhabe voranzubringen. Gelang ihnen dies aufgrund fehlender finanzieller oder anderer Ressourcen und des gestiegenen Rassismus nicht, verwendeten Behörden das bei der Aufenthaltsverlängerung gegen sie. Statt die Vertragsarbeitenden in den Arbeitsmarkt einzugliedern, setzte die Bundesregierung ein Rückkehrprogramm auf, in dem sie in zwölf Monaten auf den mosambikanischen Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollten. Nach dessen Abschluss waren die Teilnehmenden zur Ausreise verpflichtet. Aufgrund der Kriegskrise in Mosambik entfaltete das Programm keine Wirkung, so dass die Teilnehmenden nach ihrer Rückkehr bald in Armut lebten oder Mosambik rasch wieder verließen. Rückkehr- und Ausbildungsprogramme von Kirche und Zivilgesellschaft förderte die Bundesregierung nicht hinlänglich, womit auch deren Wirkung verpuffte.
Fazit
Es stellt sich die – letztlich nicht zu beantwortende – Frage, ob die DDR sich ab dem Jahreswechsel 1988/89 zu einem Einwanderungsland entwickelte. Zumindest erkannte die SED, dass die krisengezeichnete DDR politisch und ökonomisch langfristig auf Migration angewiesen sein würde. In der Folge erließ sie Maßnahmen, die (Arbeits)Migration nicht mehr als nur temporäres Phänomen, sondern langfristig gestalten sollten. Damit liberalisierte sich die DDR Ende der 1980er Jahre migrationspolitisch. Im Gegensatz dazu verfolgte die Bundesrepublik im Laufe der 1980er Jahre einen zunehmend restriktiven Kurs. Nach der Einheit übertrug sie diese Migrationspolitik auf die ostdeutschen Bundesländer. Da sie den Anwerbestopp von 1973 aufrechterhalten wollte und daran arbeitete, das Grundrecht auf Asyl zu verschärfen, erhielten Vertragsarbeitende nach 1990 weder als Asylsuchende noch als Arbeitsmigrant:innen die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts. Das stellte eine Benachteiligung gegenüber Gastarbeiter:innen der alten Bundesrepublik dar, denen dies 1990 ermöglicht wurde. Für DDR-Vertragsarbeitende war dies erst 1997 der Fall.
Die Entwicklungen der deutsch-deutschen Migrationspolitik in den späten 1980er Jahren und die Übertragung der bundesrepublikanischen Restriktionen auf die untergehende DDR im Zuge der deutschen Vereinigung widersprechen dem Narrativ, eine liberale und weltoffene Bundesrepublik habe 1990 eine notorisch abgeschottete und weltabgewandte DDR übernommen. Allerdings ist die Entwicklung deutsch-deutscher Migrationspolitik keine geradlinige Fortschrittsgeschichte. Um die komplexen migrationspolitischen Prozesse in der späten DDR sowie in der alten und der erweiterten Bundesrepublik zu verstehen, ist es notwendig, sich von der Teleologie bundesrepublikanischer Geschichtspolitik zu lösen.
Quellen
Drechsel, Tom: Interview mit der DDR-Ausländerbeauftragten von 1990 Almuth Berger, 2023.
Drechsel, Tom: Interviews mit mosambikanischen Vertragsarbeitenden (Namen geändert): Sergio Ribeiro, Mildo Días, 2022/2023.
Mende, Christiane: Interview mit mosambikanischem Vertragsarbeiter (Name geändert): Eusébio Simango, 2009.
Gewerkschaft Wissenschaft, Humboldt-Universität: Unsere Solidarität allen ausländischen Studenten und Werktätigen, Berlin, 14.5.1990, BArch B418/1345.