Entscheidungen zur Mitwirkung: NS-Zwangsarbeit in deutschen Unternehmen

Dieser Beitrag ist Teil der Magazin Ausgabe:  Gesellschaftsverbrechen NS-Zwangsarbeit. Ereignis und Erinnerung 

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Dr. Manfred Grieger, Historiker, ist Honorar-Professor an der Georg-August-Universität Göttingen. Er hat zahlreiche Studien zur Unternehmens- und NS-Geschichte veröffentlicht, 2026 zusammen mit Hartmut Berghoff und Jörg Lesczenski die Publikation „Lufthansa: Die ersten 100 Jahre“.

Manfred Grieger

Während des Zweiten Weltkriegs bildete die Zwangsarbeit von Millionen Menschen aus ganz Europa eine wichtige Ressource zur Fortsetzung des Krieges und war zugleich eine Beteiligungsleistung für die deutsche Kriegsgesellschaft. Die Wirtschaft erhielt ebenso wie staatliche und kommunale Stellen dringend benötigte Arbeitskräfte. Die Ausbeutung eines rassistisch diskriminierten Subproletariats ermöglichte den deutschen Kernbelegschaften einen kollektiven sozialen Aufstieg. Die ethnische Hierarchisierung der Arbeit, die die schweren, gefährlichen und schmutzigen Arbeiten ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zuwies, machte die ideologisch und propagandistisch behauptete Überlegenheit der Deutschen alltäglich erfahrbar. Deutsche Vorarbeiter standen über „ihren“ Ausländern; das wachsende Bewachungswesen bot auch Ungelernten, sofern sie Deutsche waren, als Aufseher oder Lagerleiter neue Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Schließlich nahmen sich Privatleute beispielsweise für sonntägliche Gartenarbeiten ausgehungerte „Ostarbeiter“ aus der Sowjetunion, die für ein Butterbrot ihre Arbeitsaufträge ausführten (Herbert 1999).

Der nachfolgende Beitrag will die Rolle von deutschen Unternehmen im kriegswirtschaftlichen Zwangsarbeitssystem skizzieren und ihre Beteiligung an einem lange verdrängten NS-Massenverbrechen einordnen. Denn zwar organisierte der Staat das System der Zwangsarbeit in der deutschen Kriegswirtschaft; den Ort der Zwangsarbeit bildeten jedoch staatliche und private Baustellen, Gruben, Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Haushalte sowie landwirtschaftliche Höfe. Insoweit waren die Wirtschaft und insbesondere Unternehmen essentieller Teil des NS-Zwangsarbeitssystems und Nutznießer der Bereitstellung von weitestgehend rechtlosen Arbeitskräften. Vertreter der Wirtschaft nahmen auf die Ausgestaltung der Zwangsarbeitsverhältnisse Einfluss, da Eigentümerunternehmer und Manager als Teil der Selbstverwaltungsstrukturen der deutschen Kriegswirtschaft etwa in Gremien des Rüstungsministeriums durchaus Einfluss auf dessen Entscheidung nahmen. Zudem behielten Unternehmen im NS wie auch im Kriegswirtschaftssystem weitgehende Handlungsspielräume.

Handlungsspielräume Entscheidungsgewalten

Der Rekrutierung von ausländischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern ging die betriebliche Entscheidung voraus, diese beim regional zuständigen Arbeitsamt anzufordern. Für dezentralisierte Konzerne bedeutete das, dass auch die jeweiligen Standortleitungen bzw. Personalabteilungen aktiv werden mussten. Zur Überlassung von Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen waren zudem gesonderte Verträge mit der Wehrmacht bzw. der SS abzuschließen. Unternehmen waren nicht gezwungen, auf unfreie Arbeiter zurückzugreifen, sondern nahmen das Angebot der NS-Regimes an – zur Ausweitung oder Fortsetzung des eigenen Geschäftsbetriebs.

Insoweit ist auch der Zeitpunkt der ersten Rekrutierung bezeichnend. Die Zuckerfabriken der Süddeutschen Zucker-Aktiengesellschaft in Schlesien holten bereits Mitte September 1939, noch während der laufenden Kampfhandlungen, die ersten polnischen Kriegsgefangenen, um die durch die Einziehung deutscher Arbeiter gefährdete Zuckerkampagne zu sichern. So begann die Zwangsarbeit in der Landwirtschaft und den nachgelagerten Industrien wie der Zuckerindustrie (Grieger 2025). Die Möglichkeit, zwangsweise ausgehobene ausländische Arbeiter auszubeuten und auf deren Lebensbedürfnisse nicht besonders achten zu müssen, bildete eine Seite. Die Erfahrung, dass diese kasernierten und bewachten Arbeiter nicht ohne Erlaubnis den Arbeitsplatz verlassen konnten, bildete die andere Seite eines betrieblichen Lern- und Gewöhnungsprozess.

Buchcover „Die Süddeutsche Zucker-AG im Nationalsozialismus. Zuckererzeugung, Nazifizierung, Zwangsarbeit, Kontinuität“, Wallstein Verlag, Göttingen 2025

Industrieunternehmen wie die Fried. Krupp AG standen der Rekrutierung von ausländischen Zwangsarbeitern zunächst reserviert gegenüber, weil sie auf die – mit einem erwarteten deutschen Sieg verbundene – rasche Rückkehr ihrer zur Wehrmacht eingezogenen deutschen Facharbeiter hofften. Den Übergang zur umfassenden Zwangsarbeiterrekrutierung vollzog der Krupp-Konzern im Herbst 1941, zunächst im Bergbau. In den Plänen für das neue Kruppsche Berthawerk in Schlesien wurde die quasi unbegrenzte Verfügbarkeit von polnischen und jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern bereits als Standortvorteil betrachtet; damit rückte die Zwangsarbeit von rechtlosen Gruppen ins Zentrum der Unternehmenspolitik. Von dort war es nur noch ein Schritt bis zur geplanten Ansiedlung eines von KZ-Häftlingen erbauten und betriebenen Krupp-Betriebs am Konzentrationslager Auschwitz I (Grieger 2026).

Das Volkswagenwerk hingegen, als nationalsozialistisches Unternehmen im Besitz der Deutschen Arbeitsfront, wollte ausländische Zwangsarbeiter und -arbeiterinnen zunächst fernhalten. Dem Betrieb im heutigen Wolfsburg fehlte aber als Folge seiner erst 1938/39 erfolgten Errichtung eine Stammbelegschaft, doch die großen Fabrikationsflächen sollten für die Rüstungsproduktion genutzt werden. Im Juni 1940 rekrutierte das Unternehmen erstmals polnische Zwangsarbeiterinnen. Sie wurden jedoch nicht am Fabrikstandort, sondern zunächst 10 km entfernt untergebracht, um die als NS-Musterstadt angelegte Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben nicht durch polnische Zwangsarbeiterinnen zu „kontaminieren“ (Mommsen/Grieger 1996).

Das nationalsozialistische Unternehmen übernahm im Oktober 1941 bei der Integration sowjetischer Kriegsgefangener in die Produktionsabläufe sowie bei der Etablierung eines Konzentrationslagers auf dem Werksgelände eine Pionierrolle. Sowohl bei der durch zusätzliche Nahrung vorgenommenen „Aufpäppelung“ der infolge der Hungerpolitik der Wehrmacht vollkommen unterernährten Rotarmisten als auch bei der durch einen „Führer-Befehl“ abgesicherten Abstellung von KZ-Häftlingen für den Bau und Betrieb einer Leichtmetallgießerei spielte der VW-Hauptgeschäftsführer Ferdinand Porsche eine entscheidende Rolle. Wegen seiner Nähe zu Hitler erhielt er Einfluss auf die Zuteilung neuer Arbeitskräftekontingente. Bedenken oder gar moralische Skrupel bei der Ausbeutung von KZ-Häftlingen formulierte der Konstrukteur nicht, sondern trug persönlich dazu bei, dass der Ausländeranteil in der Belegschaft bis Mitte 1944 auf zwei Drittel anstieg – in den Produktionsabteilungen stellten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sogar 90 %.

Die Keksfabrik Bahlsen, das traditionsreiche Familienunternehmen in Hannover, setzte ab Ende Mai 1940 die ersten 135 Polinnen ein, nachdem deutsche Teilzeitkräfte in Rüstungsbetriebe versetzt worden waren. Die durchschnittlich knapp über 20 Jahre alten Frauen mussten ein stigmatisierendes „P“-Abzeichen auf der Kleidung tragen und in eigens errichteten Baracken auf einem 2 km entfernten Betriebsgrundstück wohnen. Die deutsche Lagerleiterin erhielt von der deutschen Belegschaft die Bezeichnung „Polenkönigin“, was die alltägliche ethnische Asymmetrie und Hierarchisierung ohne Anweisung von Behörden oder NSDAP-Stellen auf den Begriff brachte. Nach der Übernahme einer großen Keksfabrik in Kiew im Februar 1942, die das Familienunternehmen zum Teil der deutschen Besatzungsökonomie in der Ukraine machte, kamen vermehrt ukrainische Frauen nach Hannover. Werner Bahlsen, der traditionalen antipolnischen Stereotypen der angeblichen Faulheit, Undiszipliniertheit und geringer Leistungsfähigkeit anhing, setzte sich aus pragmatischen Gründen für eine bessere Versorgung der Ukrainerinnen ein. Er erreichte, dass sie mit der Straßenbahn zur Fabrik fahren durften, was ihre Kräfte für die Betriebsarbeit schonte. Bahlsen gehörte damit zu den Unternehmern, die funktionale Fürsorge praktizierten, ohne aber von der Meldung von „Arbeitsbummelanten“ bei der Gestapo oder dem Reichstreuhänder der Arbeit abzusehen. Die Arbeit in der Keksfabrik bot den Zwangsarbeiterinnen überdies den Vorteil, dass dort Nahrung in Form von Keksen quasi am Fließband an ihnen vorbeilief (Berghoff/Grieger 2024).

Ferdinand Porsche setzte sich ab Frühjahr 1944 persönlich bei Oswald Pohl, dem für das KZ-Wesen zuständigen Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts, für die erneute Zuweisung von KZ-Häftlingen, darunter Jüdinnen und Juden, für das Wolfsburger Hauptwerk und für unter Tage verlegte Betriebe u. a. in Lothringen ein. Das Führungspersonal des Volkswagenwerks beteiligte sich bis zuletzt an der Ausbeutung von KZ-Häftlingen. Auf Veranlassung von Anton Piëch, Schwiegersohn von Ferdinand Porsche und ab 1942 ebenfalls Hauptgeschäftsführer, betrieb das Volkswagenwerk für den gesamten Landkreis Gifhorn ein „Ausländer-Kinderpflegeheim“. Dort war das Unternehmen mitverantwortlich für den Tod von mindestens 365 Neugeborenen und Babys polnischer, russischer und ukrainischer Mütter (siehe auch den Beitrag Brüntrup in diesem Magazin). Diese verstarben im Zuständigkeitsbereich des Unternehmens an Unterversorgung, Mangelerkrankungen und der im Interesse des betrieblichen Arbeitseinsatzes nur zehn Tage nach der Geburt vorgenommenen Trennung von ihren Müttern (Mommsen/Grieger 1996; Erinnerungsstätte Volkswagenwerk 2016; Brüntrup, 2024).

Verantwortung und Spielräume mittlerer Führungskräfte und Vorarbeiter

Im Krupp-Konzern, der Ende 1943 in den alleinigen Besitz von Alfried Krupp gelangt war, kümmerte sich dieser nicht persönlich um Verträge mit der SS zur Einrichtung eines Fabrikstandorts in Auschwitz. Aber er bewilligte die Investitionen für Häftlingslager und schritt nicht gegen die offene Brutalisierung der Arbeitsbeziehungen ein (Grieger 2026). Und er wusste Bescheid: Über die Übergabe von Zwangsarbeitern an die Gestapo oder deren Einweisung in betriebseigene Straflager wurde er regelmäßig in Rücksprachen mit dem Personalbereich informiert.

Durch die Verlagerung der Verantwortung auf dezentrale Standorte und unterstellte Abteilungen entfernten sich die betrieblichen Verhältnisse scheinbar aus dem Zuständigkeitsbereich der Unternehmensleitungen. Wie der NS-Staat den Unternehmen Handlungs- und Machträume eröffnete, übertrugen die Spitzenmanager deren Ausgestaltung an das lokale Management oder die mittleren Hierarchieebenen (siehe dazu auch das Interview Schneider-Braunberger in diesem Magazin). Die Unternehmenszentrale oder Standortleitung formulierte Produktionsziele, ohne den „Arbeitseinsatz“ von Ausländern im Detail zu regeln. So setzten manche Bergbaubetriebe durch den räumlich segregierten, besonders ausbeuterischen Arbeitseinsatz von sowjetischen Kriegsgefangenen (im NS-Jargon „Russenstreb“) auf eine ethnische Trennung der verschiedenen Ausländergruppen. In der direkten Produktion führte das zu unterschiedlichen Verhaltensweisen der deutschen Vorarbeiter und Bewacher, die die erwartete Arbeitsleistung je nach Charakter und ideologischer Prägung entweder mit Prügeln oder Zuspruch, also mit Repression oder funktionaler Fürsorge, durchzusetzen versuchten (Herbert 1999). In einem Berliner Wintershall-Betrieb übernahm beispielsweise der DAF-Betriebsobmann auch ohne gesonderte Aufforderung die physische Bestrafung von angeblich „bummelnden“ deutschen Juden (Grieger 2020).

Mord oder ökonomische Ausbeutung bis aufs Blut gaben die Manager nachträglich als Fehlverhalten anderer aus. Dazu passte, dass die Strafverfolgung nach dem Krieg lange nur Direkttäter ins Visier nahm, die ausländische Zwangsarbeiter durch unmittelbare Gewaltanwendung getötet hatten, nicht aber die von der Konzernspitze im arbeitsteiligen Prozess auf dezentrale Strukturen verlagerte Gewalt. Trotz der im Vergleich zu anderen Betrieben besseren Überlebenschancen und obwohl in der Keksfabrik in Hannover keine KZ-Häftlinge gearbeitet hatten, bedeutete die Ausbeutung von rund 800 Ukrainerinnen und Polinnen eine Beteiligung am NS-Massenverbrechen Zwangsarbeit. Auch die weniger brutalen Formen von Herrschaft und Ausbeutung gehörten zum NS-Zwangsarbeitssystem.

Andere Unternehmer wie Porsche gingen persönlich auf die NS- und SS-Spitzen zu, um KZ-Häftlinge zu erhalten und machten sich direkt zu Profiteuren des Lagersystems. Unternehmensleiter wie Alfried Krupp übten durch die Delegierung der Zuständigkeiten für die Rekrutierung und die betriebliche Organisation der Zwangsarbeit „strukturelle Gewalt“ (Johan Galtung) aus. Sie nutzten die Handlungsräume der NS-Diktatur und eröffneten zugleich Machträume für die Direkttäter auf der Betriebsebene und an den Produktionslinien. Ferdinand Porsche soll in St. Valentin KZ-Häftlingen des dortigen Außenlagers von Mauthausen begegnet sein. Alfried Krupp räumte vor Gericht ein, in Markstädt KZ-Häftlinge und auch deren Unterkunftslager gesehen zu haben. Beide maßen dem Gesehenen aber keine Bedeutung bei, sondern das Leid von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern ließ beide kalt. Die bundesdeutsche Gesellschaft tat es ihnen lange nach.

Literatur

Berghoff, Hartmut/Grieger, Manfred: Die Geschichte des Hauses Bahlsen. Keks – Krieg – Konsum 1911–1974, Göttingen 2024.

Brüntrup, Marcel: Zwischen Arbeitseinsatz und Rassenpolitik. Die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und die Praxis der Zwangsabtreibungen im Nationalsozialismus, Göttingen 2024.

Grieger, Manfred: Betriebliche Sozialpolitik und Zwangsarbeit. Zwei Seiten der nationalsozialistischen „Betriebsgemeinschaft“ im Wintershall-Konzern, in: Grieger, Manfred/Karlsch, Rainer/Köhler, Ingo (Hrsg.): Expansion um jeden Preis. Studien zur Wintershall AG zwischen Krise und Krieg, 1929–1945, Frankfurt 2020, S. 167–233.

Grieger, Manfred: Die Süddeutsche Zucker-AG im Nationalsozialismus. Zuckererzeugung, Nazifizierung, Zwangsarbeit, Kontinuität, Göttingen 2025.

Grieger, Manfred: Alfried Krupp und die Zwangsarbeit. Kenntnisse und Entscheidungen des Unternehmers, 1939 bis 1945, in: Schneider-Braunberger, Andrea (Hrsg.): Alfried Krupp, Berlin 2026 (im Erscheinen).

Herbert, Ulrich:  Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999.

Historische Kommunikation der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg (Hrsg.): Erinnerungsstätte an die Zwangsarbeit auf dem Gelände des Volkswagenwerks, Wolfsburg 2016, URL: https://uploads.vw-mms.de/system/production/documents/cws/001/721/file_de/549d56f2802456f319ba3fea862a7a8f02eb892f/840_1_6074-Erinnerungsstaette_Katalog_Ausgabe_2016.pdf?1736413032 [eingesehen am 01.06.2026]

Mommsen, Hans/Grieger, Manfred: Das Volkswagenwerk und seine Arbeiter im Dritten Reich, Düsseldorf 1996.

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