Die humanitären Zahlungen der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
Dieser Beitrag ist Teil der Magazin Ausgabe: Gesellschaftsverbrechen NS-Zwangsarbeit. Ereignis und Erinnerung
Martin Bock arbeitet seit 2002 bei der Stiftung EVZ. Während der Auszahlungen leitete er mehrere Prüfteams und koordinierte den Abschluss des Auszahlungsprozesses. Heute ist er Referent des Vorstands.
Martin Bock
Vor 25 Jahren, im Juni 2001, erhielten die ersten ehemaligen Zwangsarbeiter:innen über die sogenannten Partnerorganisationen der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) humanitäre Leistungen. Nur zehn Monate waren seit dem Abschluss der internationalen Verhandlungen und der Gründung der Stiftung EVZ vergangen. 55 Jahre hatte es jedoch seit dem Kriegsende gedauert, bis insbesondere die Opfer eines der größten Massenverbrechen des Zweiten Weltkriegs, rassisch verfolgte Sklaven- und Zwangsarbeiter:innen, eine (finanzielle) Anerkennung für das erfahrene Unrecht erhielten. Und auch das nur, wenn sie im Jahr 1999 noch lebten.
Den politischen Anstoß gaben Sammelklagen in den USA gegen deutsche Unternehmen und der Regierungswechsel 1998: Die neu gewählte rot-grüne Koalition hatte die Entschädigung von Zwangsarbeiter:innen im Koalitionsvertrag verankert. Auf deutscher Seite stand neben der Bundesregierung die Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft. Ihr Ziel war Rechtsfrieden, also die Rechtssicherheit gegenüber weiteren Sammelklagen.

Die internationalen Verhandler wollten für die noch lebenden Opfer möglichst hohe Beträge erreichen. Am Verhandlungstisch saßen Vertreter der USA, Israels, der Tschechischen Republik, Polens, der Ukraine, von Belarus und Russland sowie die Jewish Claims Conference (JCC) und Opferanwälte. Nicht am Tisch saß die Republik Jugoslawien aufgrund der dortigen Kriege. Dadurch fehlte es serbischen ehemaligen Zwangsarbeiter:innen sowie Sinti:zze und Rom:nja auf dem Balkan an einer Vertretung bei den Verhandlungen. Auch die International Organization for Migration (IOM), die später die Auszahlungen an alle nichtjüdischen Opfer außerhalb der genannten Länder übernehmen sollte, war nicht vertreten.
Die Interessen der verschiedenen Opfervertreter und der Ländervertreter waren nicht immer identisch. Die Verhandlungen zogen sich über dreizehn Runden hin, rund 120 Personen waren beteiligt. Besonders umstritten war die Höhe des Stiftungskapitals. Die Opferanwälte forderten bis zu 30 Milliarden D-Mark, die Industrie bot im August 1999 gerade einmal 1,7 Milliarden. Am 17. Dezember 1999 einigten sich die Parteien auf zehn Milliarden D-Mark – je zur Hälfte von Staat und Wirtschaft aufgebracht.
Beschlossen wurden nicht nur Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen. Hinzu kamen Auszahlungsprogramme für Vermögensschäden in Folge von Enteignungen unter Beteiligung deutscher Firmen, für Versicherungsschäden aus nicht ausgezahlten Lebensversicherungen sowie für sogenannte Sonstige Personenschäden. Dazu zählten insbesondere Opfer medizinischer Versuche und Kinder, die im Zuge der Zwangsarbeit ihrer Eltern in Heimen untergebracht waren. Die deutsche Seite wollte auch in solchen Fällen vor Sammelklagen geschützt sein.
Die Stiftung EVZ und ihre internationalen Partnerorganisationen
Als die Stiftung EVZ ihre Arbeit aufnahm, bestand ihre formale Aufgabe darin, den Auszahlungsprozess insgesamt zu steuern und zu kontrollieren. Sie erhielt Listen mit beschiedenen Anträgen von den nationalen Partnerstiftungen, prüfte stichprobenartig und überwies die Gelder in Tranchen. Außerdem erarbeitete und koordinierte die Stiftung historische Recherchen und Fallkonstellationen. So wollte sie sicherstellen, dass verschiedene Partnerorganisationen vergleichbar entschieden. Die Partnerorganisationen in Polen, Tschechien, Belarus, Russland, der Ukraine sowie die JCC für alle jüdischen Anspruchsberechtigten weltweit und die IOM für den „Rest der Welt“ waren für die praktische Umsetzung zuständig. Sie nahmen Anträge entgegen, organisierten Aufklärungskampagnen sowie Archivrecherchen und zahlten die Leistungen aus. Aus heutiger Sicht ist bemerkenswert, dass Opfer in den baltischen Staaten ihre Ansprüche bei den Stiftungen in Belarus (für Estland) und Russland (für Litauen und Lettland) geltend machen mussten. Diese dezentrale Struktur war sowohl pragmatisch als auch politisch motiviert: Die nationalen Stiftungen verfügten über Datenbanken, lokales Wissen und bestehende Netzwerke zu Opferorganisationen.
Die Ziele beider Seiten unterschieden sich erheblich. Für die Stiftung EVZ stand neben der formalen Pflicht, öffentliche Mittel zu kontrollieren, die Koordinierung der Auszahlungen mit den Partnerorganisationen im Vordergrund. Gerade zu Beginn stand sie dabei unter kritischer Beobachtung von zivilgesellschaftlichen und Opfer-Initiativen. In der Presse hieß es, die Einigung käme zu spät. Kritisiert wurde auch, dass sich viele Unternehmen weigerten, in den Stiftungsfonds einzuzahlen. Zudem gab es Befürchtungen, dass aufgrund strenger Nachweisanforderungen manche Personen, denen eigentlich Leistungen zustünden, keine erhalten würden.

Für die Partnerorganisationen in Russland, Belarus und der Ukraine kam eine besondere Schwierigkeit hinzu. Als staatliche Institutionen sollten sie Entschädigungen wegen Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Deutschland an Menschen auszahlen, die in der Sowjetunion jahrzehntelang nicht als Opfer anerkannt worden waren. Stattdessen hatte man sie unter Kollaborationsverdacht gestellt, stigmatisiert und diskriminiert. Deshalb erreichten die Stiftung gerade aus diesen Ländern zu Beginn des Auszahlungsprozesses zahlreiche Briefe von Betroffenen, die den staatlichen Stiftungen dort misstrauten. Für diese Menschen war die Anerkennung als NS-Opfer und damit die Zurückweisung des Kollaborationsvorwurfs mindestens so wichtig wie das Geld.
Auch die Zusammenarbeit zwischen EVZ und Partnerstiftungen war anfangs von Misstrauen geprägt. Die deutschen Prüfteams fürchteten Korruption; die andere Seite zweifelte an der deutschen Zahlungsmoral und gelegentlich an der historischen Kompetenz. Vertrauen entstand erst nach Monaten mühsamer Arbeit. Mit der Zeit wurden aus angespannten Prüfsituationen kollegiale Beziehungen. Was dabei verband, war der Wunsch und Anspruch, den antragstellenden Opfern und ihren Schicksalen gerecht zu werden und in ihrem Sinne zu entscheiden.
Relative Gerechtigkeit: Grenzen des Stiftungsgesetzes
Anspruchsberechtigt nach dem Stiftungsgesetz waren zwei Personengruppen: in einem KZ, Ghetto oder einer vergleichbaren Haftstätte Inhaftierte (Kategorie 1) und diejenigen, die über eine Grenze von 1937 deportiert worden waren und unter Haftbedingungen Zwangsarbeit in der Industrie oder im öffentlichen Sektor geleistet hatten (Kategorie 2). Zwangsarbeiter:innen in der Landwirtschaft und in anderen Bereichen, etwa in Privathaushalten, blieben zunächst unberücksichtigt. Die Partnerorganisationen konnten aber im Rahmen der ihnen zugewiesenen Mittel eine „Öffnungsklausel“ einführen und dann ehemaligen landwirtschaftlichen Zwangsarbeiter:innen eine (geringere) Leistung zahlen.
Sinti:zze und Rom:nja konnten keine Haft im Ghetto – nach Kategorie 1 – geltend machen, weil die Lager nicht als Ghettos anerkannt waren. Das galt auch dann, wenn die Haftorte vor ihrer Internierung für jüdische Inhaftierte als Ghettos genutzt worden waren. Deshalb erhielten sie im Durchschnitt geringere Beträge. Die Anerkennung des Leids von Sinti:zze und Rom:nja, das sie in Ghettos erlebten, erfolgte erst im Rahmen der sog. Ghetto-Rente nach dem Ende der Auszahlungen durch die Stiftung EVZ.
Kriegsgefangene waren von Leistungen ausgeschlossen, auch wenn sie Zwangsarbeit leisten mussten. Der Hintergrund war die Haager Landkriegsordnung von 1907, die Arbeit von Kriegsgefangenen unter Auflagen zumindest für Mannschaftsdienstgrade gestattete. Auch die sowjetischen Kriegsgefangenen blieben ausgeschlossen. Das galt, obwohl die sonstigen Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung für sie nicht angewendet wurden und obwohl die 5,7 Millionen Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion unter bewusst vernichtenden Bedingungen arbeiteten – 3,3 Millionen von ihnen starben. Ein Entschädigungsfonds von zehn Millionen Euro für diese Opfergruppe wurde erst 2015 eingerichtet. Man ging von 4.000 Berechtigten aus, die je 2.500 Euro erhalten sollten. Am Ende erhielten ca. 1.200 Personen diese Leistung.
Italienische Militärinternierte wurden durch ein völkerrechtliches Gutachten von 2001 als Kriegsgefangene eingestuft und damit von Zahlungen ausgeschlossen, obwohl über 100.000 von ihnen Anträge gestellt hatten. Wie bei ehemaligen Zwangsarbeiter:innen aus der Sowjetunion die Anerkennung als Verfolgte von großer Bedeutung war, wirkte auch hier die fehlende Anerkennung zurücksetzend. Sie führte zu mehreren internationalen juristischen Auseinandersetzungen und belastet das deutsch-italienische Verhältnis bis heute.
Dass Opfergruppen wie Kriegsgefangene von einer humanitären Leistung ausgeschlossen waren, wurde in den Verhandlungen und im Stiftungsgesetz festgelegt. Diese Verhandlungen standen jedoch im Zusammenhang mit früheren nationalen und internationalen Entschädigungsverfahren. Dazu zählten bilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren, vor allem mit westeuropäischen Staaten und Israel, die sogenannten Globalabkommen, und das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1953. An deren Bestimmungen orientierte man sich. Da das BEG etwa die Ghetto-Haft von Sinti:zze und Rom:nja nicht anerkannte, durfte es auch im Rahmen der Auszahlungen wegen Zwangsarbeit keine solche Anerkennung geben. Die Grenzen der Anerkennungsfähigkeit in jedem Einzelfall zu ermitteln, war für die Partnerorganisationen und für die Stiftung EVZ eine der größten Herausforderungen.
Auswirkungen auf die Erinnerungskultur
Der Auszahlungsprozess hat den Blick auf NS-Zwangsarbeit und den Umgang mit ihr maßgeblich verändert. Das gilt schon für die zivilgesellschaftlichen Initiativen und die Sammelklagen, die ihm vorangingen. Aus vielen dieser Initiativen entstanden Gedenkorte und Gedenkstätten. Durch die mit den Auszahlungen verbundenen Recherchen wurden zahlreiche Archivmaterialien erschlossen und zugänglich gemacht. Genannt seien hier nur die Website „Zwangsarbeit im NS-Staat“ sowie das Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939“. In diesem Zusammenhang entstanden zahllose Forschungsvorhaben und Publikationen. Informelle Netzwerke wie die Mailingliste NS-Zwangsarbeit bestehen bis heute – auch dank des ehrenamtlichen Engagements der Initiator:innen.
Die Gründung der Stiftung EVZ löste zudem eine Welle unternehmensinterner Aufarbeitung aus. Allerdings hat bis heute nur ein vergleichsweise kleiner Teil deutscher Unternehmen die Erforschung ihrer NS-Geschichte in Auftrag gegeben (siehe auch den Beitrag Schneider-Braunberger in diesem Magazin).
Ein praktisches Resultat der Auszahlungen ist die sogenannte Residentenliste. Um mögliche Besitzer:innen nicht ausgezahlter Lebensversicherungen zu ermitteln, erstellte man eine Liste der im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945 gemeldeten jüdischen Einwohner:innen. Sie umfasst mehr als 800.000 Personeneinträge. Das Bundesarchiv erhält zu dieser Liste jedes Jahr eine vierstellige Zahl von Anfragen mit dem Ziel der „Wiedergutmachungseinbürgerung“.
In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion wirkten sich die Auszahlungen deutlich auf die Erinnerungen im Familienkontext und auf die nationale Erinnerungskultur aus. In vielen Fällen teilten Betroffene ihr Schicksal erstmals ihrem Umfeld, einer staatlichen Stiftung und sogar ihrer eigenen Familie mit. Auch Familiengeschichten mussten deshalb neu geschrieben werden.
Ein heute kaum vorstellbarer Konsens
Die Verhandlungen fanden in den 1990er Jahren statt, in einer Zeit globaler demokratischer Aufbruchsstimmung. Die Blockbildung des Kalten Krieges schien überwunden. Die gesellschaftliche und politische Konstellation war einmalig. Internationaler Druck insbesondere aus den USA durch die Sammelklagen, ein Sondergesandter für Holocaust-Fragen, ein breiter parteiübergreifender Konsens in Deutschland, eine Regierung, die das Thema auf ihre Agenda gesetzt hatte, und ein zivilgesellschaftlicher Diskurs, der die Opfer sichtbar gemacht hatte − all das kam zusammen.
Ein vergleichbares Projekt ist heute kaum vorstellbar. Das gilt nicht nur deshalb, weil nur wenige ehemalige Zwangsarbeiter:innen heute noch leben. Zunehmender Nationalismus, Skepsis gegenüber multilateralen Prozessen und ein erstarkender Geschichtsrevisionismus hätten einen solchen Konsens erheblich erschwert. Wahrscheinlich würde man die damaligen Verhandlungsparteien nicht einmal mehr an einen Tisch bekommen. Rückblickend lässt sich sagen: Es war der letzte mögliche Zeitpunkt, den noch lebenden Opfern nationalsozialistischer Zwangsarbeit eine finanzielle und symbolische Anerkennung zu ermöglichen.
Medium
Daniel Christensen (Host): Wert & Würde. Über den langen Weg der Anerkennung von Zwangsarbeit als NS-Verbrechen, ein Audio-Podcast der Stiftung EVZ, 2025, URL: https://www.25-jahre.stiftung-evz.de/formate-des-jubilaeums/wert-wuerde [Eingesehen am 18.06.2026].