„Ausländerkinder-Pflegestätten“. Säuglingsheime als Sterbeorte im Nationalsozialismus
Dieser Beitrag ist Teil der Magazin Ausgabe: Gesellschaftsverbrechen NS-Zwangsarbeit. Ereignis und Erinnerung
Dr. Marcel Brüntrup lebt und arbeitet in Münster. Er forscht zu NS-Zwangsarbeit und Geschlechtergeschichte. In seiner 2024 veröffentlichten Dissertation „Zwischen Arbeitseinsatz und Rassenpolitik. Die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und die Praxis der Zwangsabtreibungen im Nationalsozialismus“ untersucht er die Entstehung der nationalsozialistischen „Ausländerkinder-Pflegestätten“ sowie die damit verbundenen bevölkerungs- und rassenpolitischen Maßnahmen.
Marcel Brüntrup
In den letzten Jahren des Nationalsozialismus entstanden im Deutschen Reich hunderte spezielle Heime für die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen. Die Behörden bezeichneten diese Einrichtungen im NS-Jargon meist als „Ausländerkinder-Pflegestätten“, daneben kursierten Namen wie „fremdvölkische Kinderheime“ oder „Polenkinderverwahranstalten“. Für zehntausende Säuglinge und Kleinkinder wurden diese Orte durch Hunger, Krankheit und systematische Vernachlässigung jedoch zu Sterbestätten. Dies war das gewollte Ergebnis einer menschenfeindlichen Politik, die sowohl auf die restlose Ausbeutung der ausländischen Arbeiterinnen für die deutsche Kriegswirtschaft als auch auf die Umformung der deutschen Gesellschaft nach rassistischen Vorstellungen abzielte.
Schwanger im Arbeitseinsatz
Auf dem Höhepunkt des „Ausländereinsatzes“ im August 1944 arbeiteten fast sechs Millionen zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in der deutschen Kriegswirtschaft (Herbert 1999: 315f.). Die meisten stammten aus Polen und der Sowjetunion und standen in der NS-Rassenhierarchie weit unten, was sich in besonders harten Arbeits- und Lebensbedingungen niederschlug. Über ein Drittel der Arbeitskräfte waren Frauen, darunter viele junge, oft noch minderjährige, von denen eine zunehmende Zahl im Laufe ihres Einsatzes schwanger wurde. Das NS-Regime sah das als Problem: Zum einen störten schwangerschaftsbedingte Ausfälle die kriegswirtschaftliche Produktion. Vor allem aber waren Geburten von Kindern, die als slawisch und damit als minderwertig galten, im Reichsgebiet inakzeptabel. Obwohl die tatsächliche Zahl der Geburten weit hinter den alarmistischen Warnungen der Rassenideologen zurückblieb, befeuerten sie die Angst vor einer vermeintlich drohenden „Unterwanderung“ des deutschen Volkes.
Neben der strikten Reglementierung sexueller Kontakte zwischen Deutschen und Ausländerinnen sollten „unerwünschte“ Schwangerschaften durch Untersuchungen vor der Deportation, Heiratsverbote und die Ausgabe von Verhütungsmitteln in den Lagern verhindert werden. Arbeiterinnen, die dennoch schwanger wurden, schickten die Arbeitsämter bis Ende 1942 vor der Entbindung in ihre Heimat zurück. Schwangerschaften waren in dieser Zeit für bis zu zwei Drittel aller Rückführungen verantwortlich. Arbeitsverwaltung und Rassenideologen misstrauten den Frauen gleichermaßen: Die einen befürchteten, Arbeiterinnen würden absichtlich schwanger werden, um sich dem Arbeitseinsatz zu entziehen; die anderen sprachen von einem „Geburtenkampf“ gegen das deutsche Volk.
Wendepunkt 1942/43
Den entscheidenden Wandel brachte der massenhafte Einsatz sowjetischer Arbeitskräfte – davon mehr als die Hälfte Frauen – in der kriegswichtigen Rüstungsindustrie. Durch die Rückführung schwangerer Arbeiterinnen gingen über Monate angelernte Fachkräfte verloren, die sich aufgrund des enormen Arbeitskräftebedarfs kaum ersetzen ließen. Der „Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel setzte den Rücktransport schwangerer Ausländerinnen daher zur Jahreswende 1942/43 aus. Die betroffenen Frauen mussten von nun an bis kurz vor der Geburt weiterarbeiten. Sie entbanden in gesonderten Einrichtungen und kehrten kurz danach an ihre Arbeitsplätze zurück. Ihre Neugeborenen kamen nach wenigen Tagen in improvisierte Säuglingsheime, für die Heinrich Himmler die bewusst verharmlosende Bezeichnung „Ausländerkinder-Pflegestätte“ vorschlug. Dieser Kompromiss zwischen Kriegswirtschaft und Rassenideologie zielte darauf ab, die Arbeitskraft der Frauen zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Kinder strikt von Deutschen getrennt und mit dem absoluten Minimum versorgt wurden.
„Ausländerkinder-Pflegestätten“
Für die Einrichtung dieser Heime waren vor allem die Betriebe selbst verantwortlich. Da es aber weder einheitliche Richtlinien noch ausreichende Mittel gab, ließen die Arbeitgeber zugige Baracken, verfallene Gebäude oder ungenutzte Ställe notdürftig herrichten und mit dem Nötigsten ausstatten. Als Pflegerinnen setzten sie polnische oder sowjetische Zwangsarbeiterinnen ein, die selten über geeignete Qualifikationen verfügten. Da gestillte Säuglinge nach Ansicht Sauckels weniger Pflege und Ressourcen beanspruchten, verpflichtete er die Betriebe, den Müttern Stillpausen zu gewähren. In der Praxis konnten oder durften viele Mütter ihre Kinder jedoch nicht regelmäßig besuchen und mussten frühzeitig abstillen. In Kombination mit unzureichenden Nährmittelzuteilungen führte dies vielerorts zu katastrophalen Zuständen.
Im „Fremdvölkischen Kinderheim“ in Spital am Pyhrn, das die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) im März 1943 im Reichsgau Oberdonau eingerichtet hatte, waren bei einer Inspektion wenige Monate später sämtliche Säuglinge massiv unterernährt (Hauch 2001: 1292–1303). Die Kinder erhielten täglich lediglich einen halben Liter Vollmilch und eineinhalb Stück Zucker. Der Oberbefehlsleiter der NSV, Erich Hilgenfeldt, berichtete Himmler 1943, die Verantwortlichen vor Ort seien sich offenbar nicht einig, ob die Kinder sterben oder aufgezogen werden sollten. Hilgenfeldts Vorschlag zeugt von eiskaltem Pragmatismus: „Entweder man will nicht, dass die Kinder am Leben bleiben – dann soll man sie nicht langsam verhungern lassen […]; es gibt dann Formen, dies ohne Quälerei und schmerzlos zu machen. Oder aber man beabsichtigt, die Kinder aufzuziehen, um sie später als Arbeitskräfte verwenden zu können“ (BArch, NS 19/3596). Mit Blick auf den Arbeitskräftemangel ließ Himmler zwar schließlich die offiziellen Ernährungssätze erhöhen, doch tatsächlich verbesserte sich die Lage in den „Pflegestätten“ kaum.
Wie in den meisten dieser Einrichtungen führten auch im „Ausländerkinderpflegeheim“ des Volkswagenwerks unzureichende Ernährung, Hygiene und Pflege seit der Eröffnung im Frühjahr 1943 immer wieder zu Krankheiten und Todesfällen (Brüntrup 2019; Siegfried 1988: 235–255). Als die Arbeiterinnen sich schließlich weigerten, ihre Kinder abzugeben, verlegte die Werksleitung das Heim kurzerhand in das zwölf Kilometer entfernte Dorf Rühen. Das Problem war damit ausgelagert, doch das Sterben ging weiter. Obwohl dort ab Sommer 1944 eine hochansteckende Durchfallepidemie grassierte, ließ die Werksleitung Neugeborene weiterhin routinemäßig nach Rühen bringen, wo sie oft innerhalb weniger Tage erkrankten und starben. Bis April 1945 verloren mindestens 327 Kinder auf diese Weise ihr Leben. Die Eltern erfuhren teilweise erst durch die Zahlungsaufforderung für die Beerdigungskosten vom Tod ihres Kindes. Versuche von Müttern, ihre Kinder zu schützen und heimlich aus dem Heim zu befreien, waren mit erheblichem Risiko verbunden und geschahen nur vereinzelt.
Zwangsabtreibung und „rassische Auslese“
Parallel zur Einrichtung dieser „Pflegestätten“ versuchte das Regime, Geburten „rassisch unerwünschter“ Kinder von vornherein zu verhindern. Ab Frühjahr 1943 genehmigte Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti Abtreibungen zunächst für „Ostarbeiterinnen“, also Frauen aus den besetzten sowjetischen Gebieten, im Juni dann auch für Polinnen. Formal brauchte es zwar die Zustimmung der Frauen, von Freiwilligkeit kann angesichts des massiven Drucks durch Arbeitgeber*innen, Ärzte und Gestapo jedoch keine Rede sein.
Doch nicht alle ausländischen Kinder galten als unerwünscht. Wie Himmler im Juli 1943 festlegte, sollten Kinder, die „Träger zum Teil deutschen und stammesgleichen Blutes“ seien, nicht den „Pflegestätten“ zugewiesen, sondern „dem Deutschtum erhalten“ werden (BArch, NS 47/61). War der Vater „deutschen oder germanischen Volkstums“ oder machte die Mutter einen „rassisch guten“ Eindruck, führte ein SS-Eignungsprüfer eine sogenannte Rassenuntersuchung durch. Als „gutrassig“ eingestufte Kinder kamen in NSV-Heime oder deutsche Pflegefamilien und wurden als Deutsche erzogen, nötigenfalls auch gegen den Willen der Eltern. Hatte der Prüfer an dem Kind „kein Interesse“ – so die häufig verwendete Formel für ein negatives Urteil –, erhob er keinen Einwand gegen eine Abtreibung.
Die Eingriffe fanden meist dort statt, wo auch entbunden wurde: in Lagerrevieren oder eigens eingerichteten Entbindungsheimen, durchgeführt von zwangsverpflichteten ausländischen Ärzten. Die regionalen Ärztekammern erlaubten Eingriffe in der Regel bis zur 20. Schwangerschaftswoche, doch wurde diese Grenze, insbesondere in den Durchgangs- und Krankensammellagern, nicht selten weit überschritten (Sämann 2018: 143, 202).
Das größte bekannte Entbindungs- und Abtreibungslager befand sich in Waltrop-Holthausen in Westfalen, betrieben vom Arbeitsamt Recklinghausen in Kooperation mit örtlichen Gemüsebauern. Arbeitgeber aus der gesamten Region schickten ihre schwangeren Arbeiterinnen zur Entbindung oder zur Abtreibung nach Waltrop. Bis Kriegsende registrierten die Behörden fast 1.300 Geburten, die Zahl der Abtreibungen schätzt die Historikerin Gisela Schwarze auf bis zu 700. Laut Friedhofsakten verloren zudem fast 300 Neugeborene in diesem Lager ihr Leben (Schwarze 1997: 147).
Befreiung und juristische Aufarbeitung
Nach dem Krieg konnte der Großteil der überlebenden Kinder mit ihren Eltern wiedervereint werden. Die Alliierten leiteten in mehreren Fällen Ermittlungen zu einzelnen „Pflegestätten“ ein, die jedoch häufig ergebnislos blieben, auch weil der systematische Charakter des Tötens durch Vernachlässigung und Hunger erst spät erkannt wurde. Im achten und zehnten Nürnberger Nachfolgeprozess galt die Misshandlung schwangerer Zwangsarbeiterinnen und ihrer Kinder als eigenständiger Anklagepunkt. Auch drei britische Kriegsverbrecherprozesse befassten sich mit den Heimen in Rühen, Velpke und Lefitz in Niedersachsen. Dabei lag der Schwerpunkt jedoch auf individueller Schuld, während die Verantwortung von Vorgesetzten, Behörden und der zugrunde liegenden Ideologie weitgehend ausgeblendet blieb. Die Angeklagten erhielten meist milde Haftstrafen oder wurden freigesprochen. Nur in Einzelfällen kam es zu Todesurteilen, etwa gegen den leitenden Betriebsarzt des VW-Kinderheims, Hans Körbel, sowie den NSDAP-Kreisleiter in Helmstedt, Heinrich Gerike – zwei der wenigen höherrangigen Verantwortlichen, die juristisch zur Rechenschaft gezogen wurden.
Wie begrenzt die juristische Aufarbeitung war, zeigt ein Blick auf das Ausmaß des Verbrechens, soweit es die lückenhafte Quellenlage überhaupt erlaubt. Die Sterberaten in den bekannten „Ausländerkinder-Pflegestätten“ reichten von etwa 20 bis zu über 90 Prozent. Reichsweit starben schätzungsweise mindestens 50.000 Kinder in solchen Einrichtungen, vermutlich waren es deutlich mehr. Die Quellenlage zu den Zwangsabtreibungen ist noch unsicherer; die Zahl der Eingriffe dürfte bei 40.000 bis 60.000 liegen. Auch die Gesamtzahl der Einrichtungen lässt sich kaum bestimmen. Nahezu jedes größere Zwangsarbeiterlager verfügte über eigene Kinderbaracken, hinzu kamen unzählige improvisierte Einrichtungen im ländlichen Raum. Die Behandlung schwangerer Zwangsarbeiterinnen und ihrer Kinder war damit – wie die Zwangsarbeit insgesamt – ein gesamtgesellschaftliches Massenphänomen.
Forschung und Erinnerung
Trotz intensiver Forschung zur NS-Zwangsarbeit seit den 1980er und 1990er Jahren blieb das Thema lange eher randständig. Den Anfang machte Bernhild Vögels Studie zum Braunschweiger Entbindungsheim (1989). In den 1990er Jahren folgten Regionalstudien von Raimond Reiter (1993) und Gisela Schwarze (1997) sowie eine Vielzahl weiterer lokaler und regionaler Untersuchungen. Erst 2024 erschien eine umfassende Gesamtdarstellung (Brüntrup 2024).
Dass dieses Verbrechen so lange im Dunkeln blieb, hat mehrere Gründe. Kurz vor Kriegsende vernichteten deutsche Behörden zahlreiche Dokumente, der Rest ist über Archive im gesamten ehemaligen Reich verstreut. Die betroffenen Frauen kehrten in Länder zurück, in denen ihre Geschichte kaum Gehör fand: Schwangerschaft während der Zwangsarbeit war in Polen und der Sowjetunion tabuisiert und ging nicht selten mit dem Verdacht der Kollaboration einher. Viele schwiegen deshalb ihr Leben lang. Auf der Täterseite war die Verantwortung breit gestreut – über Betriebe, Arbeitsverwaltung, kommunale Behörden, NSDAP-Strukturen, Gesundheitswesen, Wohlfahrtsorganisationen und Polizei hinweg –, sodass eine eindeutige Zurechnung schwierig blieb. Die „Ausländerkinder-Pflegestätten“ hinterließen selten klar abgegrenzte Erinnerungsorte: Sie waren allgegenwärtig und zugleich kaum als zusammenhängendes System erkennbar. Wo Erinnerung vorhanden ist, etwa auf den Friedhöfen in Rühen und Velpke oder am ehemaligen Kinderheim in Spital am Pyhrn, bleibt sie lokal begrenzt. Eine übergreifende öffentliche Erinnerung an dieses Geschehen hat sich bis heute kaum herausgebildet.
Quellen
Schreiben des Oberbefehlsleiters Hilgenfeldt an den Reichsführer SS Heinrich Himmler betr. „Versorgung der Kinder von ausländischen Arbeitskräften“, 11. August 1943, BArch, NS 19/3596.
Erlass des Reichsführers SS Heinrich Himmler betr. „Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von ausländischen Arbeiterinnen geborenen Kinder“, i.V. Kaltenbrunner, 27. Juli 1943, BArch, NS 47/61.
Literatur
Brüntrup, Marcel: Verbrechen und Erinnerung. Das „Ausländerkinderpflegeheim“ des Volkswagenwerks, Göttingen 2019.
Brüntrup, Marcel: Zwischen Arbeitseinsatz und Rassenpolitik. Die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und die Praxis der Zwangsabtreibungen im Nationalsozialismus, Göttingen 2024.
Hauch, Gabriella: Ostarbeiterinnen. Vergessene Frauen und ihre Kinder, in: Mayrhofer, Fritz/Schuster, Walter (Hrsg.): Nationalsozialismus in Linz, Linz 2001, S. 1271–1310.
Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1999.
Reiter, Raimond: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen, Hannover 1993.
Sämann, Christine: Das Durchgangslager in Bietigheim. Zwangsarbeit im Nationalsozialismus – Bedeutung und Funktionen des Durchgangslagers für „ausländische Arbeitskräfte“ in Bietigheim mit seinen Krankensammellagern in Pleidelsheim und Großsachsenheim, Bietigheim-Bissingen 2018.
Schwarze, Gisela: Kinder, die nicht zählten. Ostarbeiterinnen und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg, Essen 1997.
Siegfried, Klaus-Jörg: Das Leben der Zwangsarbeiter im Volkswagenwerk 1939–1945, Frankfurt/Main 1988.
Vögel, Bernhild: „Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen“. Braunschweig, Broitzemer Straße 200, Hamburg 1989.