Arbeitsmigration in der Bundesrepublik und der DDR. Ein Vergleich

Dieser Beitrag ist Teil der Magazin Ausgabe:  Interkulturelles Lernen. Das Beispiel ostdeutsche Migrationsgeschichte 

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Maren Möhring ist Professorin für Vergleichende Kultur- und Gesellschaftsgeschichte des modernen Europas im Institut für Kulturwissenschaften der Universität Leipzig. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Migrations-, Geschlechter- und Konsumgeschichte.

Maren Möhring

Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg war Europa durch verschiedene Formen der Arbeitsmigration eng verflochten. So überquerten Italiener:innen die Alpen, um im Norden Arbeit zu finden. Ins Ruhrgebiet wanderten zahlreiche Menschen aus Polen und Masuren ein; um 1900 stellten diese sog. Ruhrpolen einen bedeutenden Teil der dortigen Bevölkerung. 1919 schloss Frankreich bilaterale Wanderungsabkommen mit Italien und Polen. In den 1920er Jahren entwickelte sich daraus ein System zwischenstaatlicher Abkommen zwischen verschiedenen europäischen Ländern. Es lebte nach dem Zweiten Weltkrieg wieder auf und ging als sog. „Gastarbeiter“-System in die Geschichte ein (Rass 2010).

In Osteuropa entstand nach 1945 ein eigenes Migrationssystem. In einigen Staaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) herrschte seit den späten 1950er Jahren ein Mangel an Arbeitskräften. Auch dort entschied man sich für die Anwerbung ausländischer Arbeiter:innen. Diese kamen ausschließlich aus anderen osteuropäischen Ländern oder aus sozialistischen beziehungsweise verbündeten Staaten außerhalb Europas.

Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der Bundesrepublik

Schon in den frühen 1950er Jahren prognostizierten Fachleute in der Bundesrepublik einen Arbeitskräftemangel in einigen Wirtschaftssektoren. 1955 schloss die Regierung ein erstes Anwerbeabkommen mit Italien – zwei Jahre, bevor beide Länder die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mitgründeten. Das Abkommen diente als Vorbild für weitere Verträge: 1960 mit Spanien und Griechenland, 1964 mit Portugal und 1968 mit Jugoslawien. Diese Intensivierung der Anwerbung hing auch mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 zusammen, durch den die Zuwanderung aus der DDR wegfiel.

Im selben Jahr folgte ein Abkommen mit der Türkei. Dieser Vertrag war insofern besonders, als die Beschäftigung der Arbeiter:innen zunächst auf zwei Jahre begrenzt war und keinen Familiennachzug erlaubte. Ein solcher war auch in den 1963 mit Marokko und 1965 mit Tunesien geschlossenen Anwerbeabkommen nicht vorgesehen. Die Forschung unterscheidet daher zwischen Anwerbeabkommen „erster“ und „zweiter Klasse“ (Jamin 1998: 75).

Obwohl etwa ein Drittel der Angeworbenen Frauen waren, war und ist in der Öffentlichkeit das Bild des männlichen „Gastarbeiters“ prägend. Der Begriff ersetzte das durch die NS-Zwangsarbeit belastete Wort „Fremdarbeiter“, wurde aber – etwa von Gewerkschaften – ebenfalls kritisiert, da er einen nur vorübergehenden Aufenthalt suggerierte (Zeppenfeld 2023).

Anfang der 1970er Jahre endete das sog. „Gastarbeiter“-System in Westeuropa (Berlinghoff 2013). Die Ölkrise 1973 und andere ökonomische Gründe spielten dabei eine Rolle. Vor allem aber löste die Einsicht, dass die Anwerbung zu dauerhafter Einwanderung geführt hatte, intensive Debatten über Integration aus. Der Anwerbestopp 1973 sollte die Zuwanderung von Nicht-EWG-Bürger:innen verhindern, dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Vielmehr kam es, neben der Asylmigration, zu einem verstärkten Familiennachzug und damit einer veränderten Demographie der ausländischen Bevölkerung. Es etablierten sich nun zahlreiche migrantisch geführte Lebensmittelgeschäfte, religiöse und kulturelle Vereine, die sich um die Belange der Zugewanderten kümmerten. Auf diese Weise entstanden in vielen westdeutschen Städten deutlich migrantisch geprägte Stadtviertel.

Deutlich weniger ausländische Arbeiter:innen in der DDR

Die DDR kritisierte das westliche „Gastarbeiter“-Modell als kapitalistische Ausbeutung, begann aber in den 1960er Jahren aufgrund von Arbeitskräftemangel ebenfalls mit der Anwerbung im Ausland. 1963 schloss sie mit Polen einen Qualifizierungsvertrag und 1966 ein Pendlerabkommen, 1967 wurde mit Ungarn ein ähnliches Abkommen geschlossen. Offiziell sprach die DDR von „internationaler Solidarität“ im Sinne wechselseitiger Unterstützung bei Aus- und Fortbildung. Doch spätestens in den 1980er Jahren ging es vorrangig darum, die Produktion am Laufen zu halten (Gruner-Domić 1999). Generell blieb Arbeitskräftemangel ein Tabuthema und die Verträge wurden geheim gehalten.

Bis Mitte der 1970er Jahre kamen die meisten ausländischen Arbeitskräfte in der DDR aus europäischen RGW-Staaten. Später schloss die DDR auch Verträge mit außereuropäischen Ländern wie Algerien (1974), Kuba (1978), Mosambik (1979), Vietnam (1976/1980), der Mongolei (1982), Angola (1984), China und Nordkorea (1986).

Im Vergleich zur BRD begann die Arbeitsmigration in die DDR also später und blieb zahlenmäßig geringer. 1973 arbeiteten in der Bundesrepublik etwa 2,6 Millionen ausländische Arbeitskräfte, in der DDR 1970 nur gut 12.000. In den 1980er Jahren stieg ihre Zahl deutlich: 1989 lebten rund 94.000 ausländische Arbeiter:innen in der DDR. Die größte Gruppe stellten die etwa 59.000 Menschen aus Vietnam. Der Ausländeranteil lag Ende 1989 in der DDR bei rund 1,1 %, in der Bundesrepublik bei 7,7 % (Elsner/Elsner 1994: 13).

Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Ost und West

Trotz aller Unterschiede in den ökonomischen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gab es Parallelen. In beiden Staaten regelten bilaterale Verträge die Anwerbung; diese Verträge versuchten die Interessen der Entsende- und Aufnahmeländer auszutarieren, spiegelten aber auch die ökonomischen Asymmetrien wider. Die angeworbenen Arbeitskräfte arbeiteten meist in körperlich anstrengenden, schlecht bezahlten Branchen, für die sich kaum deutsche Arbeitskräfte fanden. Dazu gehörten Schwer- und Textilindustrie sowie Gastronomie. Während im westdeutschen Fall der Arbeitgeber die Anreise zahlte, war es in der DDR der Staat. Die Unterbringung erfolgte in beiden Ländern zunächst in Wohnheimen, die über Mehrbettzimmer verfügten und in denen teils strikte (Besuchs)Regeln galten. In der DDR blieb das die Lebensrealität bis 1990. In der Bundesrepublik hingegen bezogen die meisten Migrant:innen nach längerem Aufenthalt eigene Wohnungen, erfuhren allerdings auf dem Wohnungs- wie auf dem Arbeitsmarkt oft Diskriminierung.

Im Westen nutzten die ausländischen Arbeitskräfte das Streikrecht, um für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Darüber hinaus kam es in den 1970er Jahren zu hunderten sog. wilder Streiks (Bojadžijev 2007) – so 1973 bei Ford in Köln und beim Automobilzulieferer Pierburg in Neuss, wo es migrantischen Frauen gelang, deutsche Kolleg:innen für einen gemeinsamen Lohnkampf zu mobilisieren. Auch in der DDR protestierten algerische Arbeitskräfte trotz Streikverbot mehrfach, indem sie ihre Arbeit niederlegten. In Ost wie West wurden die als vermeintliche „Rädelsführer“ identifizierten Personen oft ausgewiesen.

Neben den Ähnlichkeiten müssen auch die Unterschiede klar benannt werden. In der DDR wurden Arbeitsmigrant:innen stärker kontrolliert. Weder durften sie den Arbeitsplatz wechseln noch ihre Familien nachholen; das Rotationsprinzip wurde wesentlich konsequenter angewandt, so dass viele der Angeworbenen die DDR nach wenigen Jahren wieder verließen. Schwangere Frauen wurden oft in ihre Heimatländer zurückgeschickt, wenn sie nicht abtreiben wollten (Berger 2005: 520). Allerdings unterschied die DDR-Führung hier zwischen Frauen aus Mosambik oder Vietnam und Ungarinnen oder Polinnen, für die diese diskriminierenden Regelungen nicht galten. Binationale Ehen waren in der DDR genehmigungspflichtig und unerwünscht. Auch in der Bundesrepublik wurden Familiennachzug und binationale Ehen durchaus kritisch beäugt; aufgrund sozialrechtlicher und humanitärer Verpflichtungen aber konnten bestimmte Rechte nicht ausgesetzt werden. Das galt auch für die Verfestigung des Aufenthaltsstatus nach längerem Aufenthalt im Land. Zudem war es ausländischen Arbeitskräften in der Bundesrepublik möglich, zu kündigen und selbständig nach einem anderen Arbeitsplatz zu suchen oder auch Organisationen, Vereine und Zeitschriften zu gründen. Damit eröffneten sich deutlich weitere Spielräume als in der DDR, um die eigenen Arbeits- und Lebensbedingungen zu gestalten und in der Öffentlichkeit zu wirken. Während sich die Bundesrepublik in den 1970er Jahren faktisch zu einem Einwanderungsland entwickelte, wurde die Zuwanderung in der DDR bis zu ihrem Ende als temporäres Phänomen begriffen. Eine Transformation hin zu einer Migrationsgesellschaft hat es daher kaum gegeben.

1990 aus migrantischer Perspektive

Der Fall der Mauer im November 1989 wurde von den meisten Migrant:innen in Ost und West zunächst als freudiges Ereignis begrüßt. Doch die Vereinigung beider deutscher Staaten und vor allem die zahllosen rassistischen Angriffe der frühen 1990er Jahre markierten für viele einen biografischen Einschnitt (Möhring 2015).

Die ehemaligen Vertragsarbeiter:innen der DDR traf die ökonomische Restrukturierung nach 1990 besonders hart. Sie waren die Ersten, die ihre Arbeit und damit meist auch ihren Wohnheimplatz verloren. Die Bundesregierung kündigte 1990 die bilateralen Verträge der DDR, so dass Rückführung und Abschiebung drohten. Nordkorea, China und Kuba riefen ihre Landsleute zurück. Andere entschieden sich für eine Abfindung und gingen in ihre Herkunftsländer zurück. Ende 1990 waren nur noch etwa 28.000 ehemalige Vertragsarbeitskräfte in Deutschland ansässig (Bröskamp 1993: 15). Viele, vor allem Vietnames:innen, machten sich selbständig, um durch eigenes Einkommen im Land bleiben zu dürfen. Sie eröffneten Lebensmittel- und Blumengeschäfte, Imbisse oder Restaurants. Eine rechtliche Gleichstellung der ehemaligen Vertragsarbeiter:innen aus der DDR mit westdeutschen Arbeitsmigrant:innen erfolgte erst 1997. Nach langjährigem Aufenthalt konnte nun eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erwirkt werden, die erstmals eine langfristige Lebensplanung in Deutschland ermöglichte.

Doch auch im Westen erlebten Migrant:innen, dass ihre Bemühungen um eine rechtliche Besserstellung und soziale Anerkennung mit der Vereinigung beider deutscher Staaten von der politischen Agenda verschwanden. Vor allem die rassistische Gewalt der sog. Baseballschlägerjahre ließ auf migrantischer Seite massive Zweifel an der Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft aufkommen. In den ethno-nationalistisch gerahmten Debatten um eine gesamtdeutsche Identität nach 1990 kamen Migrant:innen kaum vor. Die lange Geschichte ihrer Präsenz in beiden deutschen Staaten wurde angesichts des zu bewerkstelligenden ‚Zusammenwachsens‘ von Ost und West weitgehend ausgeblendet. Doch ohne diese Geschichte lässt sich die heutige deutsche (Migrations)Gesellschaft nicht verstehen und ihre Zukunft nicht gestalten.

Literatur

Berger, Almuth: Vertragsarbeiter. Arbeiter der Freundschaft? Die Verhandlungen in ­Maputo 1990, in: Voß, Matthias (Hrsg.): Wir haben Spuren hinterlassen! Die DDR in Mosambik. Erlebnisse, Erfahrungen und Erkenntnisse aus drei Jahrzehnten, Münster 2005, S. 512–528.

Berlinghoff, Marcel: Das Ende der „Gastarbeit“. Europäische Anwerbestopps 1970–1974, Paderborn 2013.

Bojadžijev, Manuela: Die windige Internationale. Rassismus und die Kämpfe der Migration, Münster 2007.

Bröskamp, Bernd: Vom Auswanderungs- zum Einwanderungsland. Die DDR, ihre Ausländer, die deutsche Wiedervereinigung und die Folgen, in: ders./Farah, Ahmed/Engelhardt, Eva (Hrsg.): Schwarz-Weiße Zeiten. AusländerInnen in Ostdeutschland vor und nach der Wende. Erfahrungen der Vertragsarbeiter aus Mosambik. Interviews – Berichte – Analysen, Bremen 1993, S. 13–34.

Elsner, Eva-Maria/Elsner, Lothar: Ausländerpolitik und Ausländerfeindschaft in der DDR (1949–1990), Leipzig 1994.

Gruner-Domić, Sandra: Beschäftigung statt Ausbildung. Ausländische Arbeiter und Arbeiterinnen in der DDR (1961 bis 1989), in: Motte, Jan/Ohliger, Rainer/von Oswald, Anne (Hrsg.): 50 Jahre Bundesrepublik – 50 Jahre Einwanderung. Nachkriegsgeschichte als Migrationsgeschichte, Frankfurt/New York 1999, S. 215–240.

Jamin, Mathilde: Die deutsch-türkische Anwerbevereinbarung von 1961 und 1964, in: dies./Eryılmaz, Aytac (Hrsg.): Fremde Heimat/Yaban, Silan olur. Eine Geschichte der Einwanderung aus der Türkei. Katalog zur Ausstellung, Essen 1998, S. 69–83.

Möhring, Maren: Mobilität und Migration in und zwischen Ost und West, in: Bösch, Frank (Hrsg.): Geteilte Geschichte. Ost- und Westdeutschland 1970–2000, Göttingen 2015, S. 369–410.

Rass, Christoph: Institutionalisierungsprozesse auf einem internationalen Arbeitsmarkt. Bilaterale Wanderungsverträge in Europa zwischen 1919 und 1974, Paderborn 2010.

Zeppenfeld, Stefan: Gastarbeiter, in: Bartels, Inken et al. (Hrsg.): Inventar der Migrationsbegriffe, 20.09.2023, URL: www.migrationsbegriffe.de/gastarbeiter [eingesehen am 02.03.2026].

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