Zum geschichtspolitischen und didaktischen Umgang mit dem Thema „Homosexualität im NS“
Nancy Wagenknecht ist Jugendbildungsreferent bei der "Hellen Panke" e.V. — Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin sowie freier Bildungsreferent beim Bildungsteam Berlin-Brandenburg und arbeitet außerdem mit im Projekt TeachOut des Vereins ABqueer.
Von Nancy Wagenknecht
Eine Beschäftigung mit der Verfolgung der Homosexualität im Dritten Reich sollte damit beginnen, sich das dröhnende Schweigen zu vergegenwärtigen, von dem das Thema so lange umgeben war. Nach Ende des Regimes wurden weder die Opfer rehabilitiert, noch ihre Verfolger vor Gericht gestellt. Es gab keine Entschädigungen, kein öffentliches Erinnern, keine Forschung dazu. Erst in den 1970er Jahren erschienen in der Bundesrepublik der Bericht eines ehemaligen KZ-Häftlings und zwei wissenschaftliche Studien. Die weltweit erste Gedenktafel wurde 1984 im früheren KZ Mauthausen enthüllt.
Das lange Schweigen verweist auf unangenehme Verbindungslinien zwischen dem deutschen Faschismus und seinen Vorgänger- und Nachfolge-Gesellschaften. Eine dieser Linien ist die Geschichte des §175: Seit 1872 stellte er im Deutschen Reich sexuelle Akte zwischen Männern unter Strafe (in einigen Ländern galt zuvor der Code Pénal, der dieses Vergehen nicht kannte). In der Weimarer Republik rangen linke und linksliberale Kräfte erfolglos um seine Abschaffung. Von den Nazis wurde er 1935 verschärft, die Verurteilungszahlen stiegen rapide. Die DDR kehrte zur Weimarer Formulierung zurück, 1957 wurde der Paragrafen faktisch suspendiert, 1968 gestrichen. In der BRD blieb er bis 1969 in der Nazi-Fassung in Kraft.
Die NS-Politik hat also die moralischen Werturteile, die den §175 durchziehen, nicht erzeugt, sondern aufgenommen und radikalisiert. Schon vor 1933, als die NSDAP eine rechte Sammlungs- und Modernisierungsbewegung war, lehnte sie homosexuelles Verhalten offiziell ab. Sie erschien in dieser Hinsicht aber ambivalent, weil sie von männerbündisch-homosozialen Elementen geprägt war und auch gegen Moralismus und bürgerlichen Mief polemisierte. Ab 1933 gehörten dann antihomosexuelle Politik und Propaganda zum Abbau individueller Freiheitsrechte und trugen dazu bei, die Massenbasis des Regimes zu festigen. Daran sind mehrere Momente interessant:
(1) Die Kombination von Homophobie mit anderen politischen Rhetoriken. 1934 wurde der nationalrevolutionäre Flügel der NSDAP kaltgestellt ("Röhm-Affäre"), indem über 200 Personen verhaftet und extralegal hingerichtet wurden, zumeist SA-Führer sowie einige konservative Oppositionelle. Die NS-Medien behaupteten, sie hätten einen Putsch gegen Hitler geplant, und denunzierten die SA-Führer als Homosexuelle. Es gab kaum Proteste, nur hielten Teile des Offizierskorps die Beteiligung zweier Generäle für ausgeschlossen. Die Entmachtung der SA ermöglichte ein Bündnis mit den konservativen Eliten. Dem Großbürgertum wurde die Angst vor Enteignungen genommen, der Reichswehr-Führung die Sorge um das Waffenmonopol. Zugleich war der öffentlich vollzogene Rechtsbruch der letzte Schritt auf dem Weg zum Führerstaat, der mit dem Ermächtigungsgesetz begonnen hatte: Der Führer stand außerhalb des Gesetzes, er konnte "Recht schaffen". Durch Kopplung des Staatsnotstandes an antihomosexuelle Ressentiments gelangen also erhebliche Veränderungen des politischen Kurses und des Rechtssystems ohne jeden Widerstand.
(2) Die Reform der Geschlechterverhältnisse unter der Ideologie der Volksgemeinschaft. Spätestens nach der Röhm-Affäre wurde in der NS-Ideologie homosexuelles Verhalten zum absoluten Gegenbild wahrer, soldatischer Männlichkeit. Die Verschärfung des §175 und die Verhängung von KZ-Haft dienten nicht mehr nur der Regulation des sexuellen Verhaltens, sondern auch der Etablierung dieser Männlichkeitsnorm. Deshalb war Zugriff in die Eliten des Regimes härter als in die übrige Bevölkerung: ertappte Parteifunktionäre wurden obligatorisch mit KZ-Haft bestraft, für SS und Polizei legte ein Geheimbefehl 1941 fest, sie seien mit dem Tode zu bestrafen. Pendant des soldatischen Mannes, der keine Schwäche kennt und bis zum Letzten kämpft, war die treue und sorgende Frau-als-Mutter. Diese beiden Bilder, oder Normen, gehören zum Kern der Volksgemeinschaftsideologie.
(3) Die Bedeutung individueller Entscheidungen und persönlicher Verantwortung. Der §175 galt reichsweit und mit der Schaffung einer "Reichszentrale zur Bekämpfung von Homosexualität und Abtreibung" 1936 wurde eine Vereinheitlichung der Verfolgung angestrebt. Dennoch finden sich bemerkenswerte Unterschiede im tatsächlichen Vorgehen einzelner Polizei-Dienststellen – sowohl regional als auch im Zeitverlauf. Wie in allen Feldern nationalsozialistischer Verfolgungen wird sichtbar, dass die einzelnen Verantwortlichen Entscheidungsspielräume hatten, die sie in die eine oder andere Richtung nutzten.
Lange wohnte die Erinnerung an die Verfolgung allein bei den Opfern und in ihrem sozialen Umfeld. Es ist ein Verdienst der homosexuellen Emanzipationsbewegungen, die Anfang der 1970er in Nordamerika und Westeuropa damit begannen, dass sie gegen diese Verdrängung aus dem öffentlichen Bewusstsein eintraten. Letztlich mit Erfolg: Die Verfolgung der Homosexualität ist heute vergleichsweise gut dokumentiert, eine Reihe von Gedenktafeln, Stolpersteinen und Denkmälern erinnern an ihre Opfer. Preis für die Kopplung von identitätspolitischer Bewegung und Brechen des Schweigens (zu der es keine Alternative gab!) war allerdings eine eigenartige Form des Erinnerten: Lange erschienen die Homosexuellen als relativ homogene Gruppe von Menschen, die in der NS-Zeit allesamt tatsächlich oder potenziell Opfer waren. Erst mit der Zeit öffnete sich der Blick für die Vielzahl von Lebensgeschichten ganz unterschiedlicher Menschen, die sich nicht unter ein gemeinsames Merkmal, eine Identität fassen lassen.
Die Bundesrepublik hat die Verfolgung der Homosexualität im Dritten Reich erst spät als Unrecht anerkannt und deren Opfer nie entschädigt. Mit dieser Schmach wird das Land leben müssen. Die derzeit diskutierte "kollektive Entschädigung", die Einrichtung einer Stiftung zur Förderung von Forschung und Aufklärung, wird sie jedenfalls nicht tilgen, denn es gab (und gibt) kein verfolgtes Kollektiv. Ziel der NS-Politik war die gewaltsame Durchsetzung besonders rigider heterosexuellen Normen. Da diese Normen – in veränderter Form – bis heute existieren, ist die Auseinandersetzung mit ihrem Gehalt und ihrer Etablierung eine zentrale pädagogische Zielsetzung an das historische und politische Lernen.