Anmerkungen zur Verfolgung von lesbischen Frauen im Nationalsozialismus
Dr.in Gudrun Hauer ist Lehrbeauftragte für Politikwissenschaft an der Universität Wien und Chefredakteurin der von der Homosexuellen Initiative Wien herausgegebenen Zeitschrift „LambdaNachrichten“. Forschungsschwerpunkte sind Nationalsozialismus und Homosexualität, Politik und Geschichte der Homosexualititäten, Feministische Theorien.
Von Gudrun Hauer
Anders als homosexuelle Männer wurden lesbische Frauen vom NS-Staat aufgrund ihrer Homosexualität nicht systematisch verfolgt. Auch nach der Verschärfung des § 175 (Kriminalisierung sexueller Handlungen zwischen Männern) blieben auf dem Staatsgebiet des heutigen Deutschland sexuelle Kontakte zwischen Frauen straffrei.
Nur ganz selten wurden Frauen ausschließlich wegen ihrer Homosexualität in ein Konzentrationslager deportiert und dort ermordet. Lesbische Frauen trugen in diesen Lagern nicht den „Rosa Winkel“; dieses Kennzeichen auf der Häftlingskleidung war ausschließlich Männern vorbehalten. Lesbische Frauen wurden auch nicht systematisch unter dem Vorwand der „Asozialität“ verfolgt und daher auch nur in Ausnahmefällen mit dem „Schwarzen Winkel“ der „Asozialen“ gekennzeichnet. Auf der Basis ihrer Archivforschungen hat die Berliner Historikerin Claudia Schoppmann bislang einige wenige Fälle wegen ihrer Homosexualität verfolgter lesbischer Frauen nachgewiesen.
Teilweise anders war die Situation in Österreich nach der Okkupation durch Nazi-Deutschland 1938: Der auch in den Jahren 1938 bis 1945 gültige § 129 kriminalisierte sexuelle Handlungen zwischen Männern sowie zwischen Frauen. Der Anteil wegen Verstoßes gegen diesen Paragrafen verurteilter Frauen betrug, wie in der Zeit der Ersten Republik, etwa fünf Prozent. Ob Österreicherinnen statt der Haftentlassung anschließend in ein Konzentrationslager eingewiesen wurden, ist bislang kaum erforscht und daher unbekannt.
Der nationalsozialistische Staat behandelte homosexuelle Frauen und Männer ungleich – wie generell beide Geschlechter. Der Ausschluss von Frauen aus der Öffentlichkeit, der Politik und qualifizierten Arbeitsplätzen hatte unter anderem zur Folge, dass lesbische Frauen weniger wichtig genommen wurden als Männer und, dass daher lesbische Sexualität als unbedeutend gesehen wurde. Lesbische Frauen waren aufgrund ihrer, auch wirtschaftlichen, Unabhängigkeit von Männern besonders betroffen von allen Maßnahmen, die Frauen generell ein selbstbestimmtes Leben verunmöglichten und sie zurück in die Familie verwiesen.
Das Fehlen einer systematischen strafrechtlichen Verfolgung bedeutete jedoch nicht, dass lesbische Frauen nicht aufgrund ihrer Homosexualität diskriminiert wurden. Es kann jedoch keinesfalls die Behauptung aufrechterhalten wurden, dass sie gleichermaßen eine Opfergruppe des Nationalsozialismus waren wie etwa homosexuelle Männer. In allen Verfolgten- und Opfergruppen waren lesbische Frauen vertreten, aber: Lesbische Jüdinnen wurden verfolgt, weil sie Jüdinnen waren und nicht weil sie lesbisch waren. Lesbische Widerstandskämpferinnen wurden aufgrund ihrer politischen Aktivitäten verfolgt und deportiert.
Dieser „lesbische Opfermythos“, wie er etwa in den Diskussionen um das Berliner Homomahnmal sichtbar wurde, hat jedoch sehr wenig mit den bislang erforschten historischen Fakten zu tun, sondern vor allem mit der Forderung nach Sichtbarkeit und bislang nur sehr unzureichender Sichtbarmachung von Lesben generell in Geschichte und Gegenwart. Bislang gestaltete sich auch die Spurensuche nach Zeugnissen lesbischen Lebens während der NS-Zeit als sehr mühsam und ist stark von zufälligen Funden abhängig.
Ein besonderes Augenmerk für künftige Forschungsarbeiten wäre auf etwa lesbische NS-Täterinnen und -Mitläuferinnen sowie Widerstandsaktivitäten lesbischer Frauen zu legen (politischer wie humanitärer Widerstand). Beträchtliche Forschungslücken existieren auch, mit Ausnahme Österreichs, zu den besetzten Staaten.
Zum Weiterlesen
Gudrun Hauer: Weibliche Homosexualität in der NS-Zeit. In: Andreas Baumgartner/Ingrid Bauz/Jean-Marie Winkler (Hg.): Zwischen Mutterkreuz und Gaskammer. Täterinnen und Mitläuferinnen oder Widerstand und Verfolgte? Beiträge zum Internationalen Symposium „Frauen im KZ Mauthausen“ am 4. Mai 2006. Wien: edition Mauthausen 2008, S. 27-33, 167-171
Gudrun Hauer: Erica Fischers „Aimée und Jaguar“: eine Analyse ausgewählter Beispiele der Rezeptionsgeschichte. In: Elke Frietsch/Christina Herkommer (Hg.): Nationalsozialismus und Geschlecht. Zur Politisierung und Ästhetisierung von Körper, „Rasse“ und Sexualität im „Dritten Reich“ und nach 1945. Bielefeld: [transcript] 2008, S. 366-383
Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. 2. überarb. Aufl. Pfaffenweiler: Centaurus 1997
Claudia Schoppmann: Verbotene Verhältnisse. Frauenliebe in Österreich 1938-1945. Berlin: Querverlag 1999