Verweise:
[1] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Finde/Gender/536
[2] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Finde/Geschichtspolitik/1515
[3] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Finde/Verfolgung-von-Homosexuellen/479
[4] http://lernen-aus-der-geschichte.de/glossary/term/1652
[5] http://lernen-aus-der-geschichte.de/glossary/term/601
[6] http://www.addtoany.com/share_save?linkurl=http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/content/7813/2010-03-08-Zum-geschichtspolitischen-und-didaktischen-Umgang-mit&linkname=Zum geschichtspolitischen und didaktischen Umgang mit dem Thema "Homosexualität im NS"
[7] http://lernen-aus-der-geschichte.de/printmail/7813
[8] http://lernen-aus-der-geschichte.de/print/print/Lernen-und-Lehren/content/7813/2010-03-08-Zum-geschichtspolitischen-und-didaktischen-Umgang-mit
[9] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/content/7813/2010-03-08-Zum-geschichtspolitischen-und-didaktischen-Umgang-mit#comment-58
[10] http://lernen-aus-der-geschichte.de/glossary/term/791
[11] http://lernen-aus-der-geschichte.de/
[12] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren
[13] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/Magazin
[14] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/Projekt
[15] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/Beitrag
[16] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/Magazin/Abonnieren
[17] http://lernen-aus-der-geschichte.de/glossary/10/letter1
[18] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Teilnehmen-und-Vernetzen/Wettbewerbe-und-Foerderprogramme
[19] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen_und_Lehren/feed
[20] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/FaQ/9053
[21] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/FaQ/8528
[22] http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/FaQ/8174
Lieber Nancy Wagenknecht, Ja, [9]
Lieber Nancy Wagenknecht,
Ja, Schuld lässt sich nicht tilgen. Die verweigerte individuelle Wiedergutmachung bleibt eine Schmach. Und auch die derzeit diskutierte "kollektive Entschädigung
[10]" wird daran nichts ändern.
Aber das spricht nicht gegen eine Forderung zur kollektiven Entschädigung.
Dein Argument, weil es kein Verfolgtenkollektiv gegeben habe, könne es keine kollektive Entschädigung geben, ist in mehrer HInsicht fragwürdig, falsch und geht von Prämissen aus, die zu überdenken wären.
Erstens und allgemein: Natürlich ist es richtig, dass die verfolgten Homosexuellen keine homogene Gruppe darstellten und in ihrer Identität differierten. Aber das ist doch kein Argument, um den Begriff von Kollektiv zu kritisieren. Kollektive sind keine homogene Gruppen. Ihr gemeinsames "Merkmal", das was sie zu einer Gruppe machte, war ihr homosexuelles Verhalten. Ausschlaggebend wurde, was die Mehrheit der Verfolgten keineswegs zur "Identifikation" herangezogen hat, die Fremdzuschreibung und Klassifikation der Verfolger. Die Verfolgung hat Individuen mit den unterschiedlichsten Lebensgeschichten, die sich homosexuell verhielten und ins Visier der Verfolgungsbehörden gerieten, zu einer Verfolgtengruppe erst gemacht.
Zweitens und mit historischem Rückblick auf die Zeit nach 1945: Die Überlebenden haben sich in den 1950er Jahren durchaus als Kollektiv begriffen, ein "Wir" bemüht, um in den Homophilen-Zeitschriften die weitere Bedrohung anzuprangern und die verweigerte Rehabilitierung und Wiedergutmachung anzuklagen. Die Tatsache erlittener Verfolgung während der NS-Zeit war Motiv für viele, sich in der Homophilen-Bewegung der 1950er Jahre zu engagieren. Eine homogene Gruppe war das keineswegs, aber ein Erinnerungskollektiv, dem eine Generationserfahrung zugrunde lag.
Drittens und mit Blick auf die Zeit ab 1980: Auch jene nachgeborenen Aktivisten der Schwulenbewegung ab Mitte der 1970er Jahre haben sich als Kollektiv begriffen, und zwar ausdrücklich als ein erinnerungspolitisches Kollektiv. Sie haben Politik mit der NS-Verfolgung gemacht, im Verweis auf die NS-Verfolgung gegenwartsbezogene Forderungen zur Abschaffung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle erhoben, Diskriminierung und Unterdrückung kritisiert, haben mit historischer Forschung begonnen und damit ein Kollektiv mit eigener Geschichte erschaffen. Sie haben Politik mit dem "Rosa Winkel" gemacht, ihn instrumentalisiert, Vereine, ja sogar einen Verlag danach benannt. Letzteres war nicht nur eine kollektive Imagination, sondern eine Form von Institutionalisierung. (Wir mögen das heute befremdlich finden, aber eine Kritik an kollektiven Einbildungen ändert nichts an den von ihnen geschaffenen Tatsachen.)
[4] angebrachten Gedenktafeln, die ab Mitte der 1990er Jahre errichteten Mahnmale zur NS-Verfolgung Homosexueller bis hin zu den ab der Jahrtausendwende verlegten Stolpersteine zur Erinnerung an die Individuen der Verfolgtengruppe dr Homosexuellen sind Materialisationen von Erinnerungskollektiven, die sich auf ein Verfolgtenkollektiv beziehen.
Ähnlich verhält es sich mit den vielfältigen Gedenkaktivitäten. Die ab Mitte der 1980er Jahre an den Orten ehemaliger Konzentrationslager
Viertens. Wiedergutmachung beschränkte sich auch im Hinblick auf andere Verfolgtengruppen des NS-Regimes und ihre Erinnerungskollektive nicht auf Individualentschädigung. Wiedergutmachung nahm immer auch die gesellschaftliche Minderheit in den Blick, aus deren Reihen Verfolgtenkollektive gemacht wurden.
Wiedergutmachung ging immer auch über den bloßen Ausgleich des Unrechts hinaus. Sie zielte auf einen Prozess wiederherstellender Gerechtigkeit durch eine Aufarbeitung des Unrechts und eine gesellschaftliche Transformation, die das geschehene staatliche Unrecht unwiederbringlich machen sollte. Im anglo-amerikanischen Sprachraum gibt es dafür das treffliche Wort von "restorative justice". Wiedergutmachung in diesem Sinne zielt auf "Wiederherstellung" dessen, was beim Opfer und in der Gesellschaft zerstört wurde, auf die Wiederherstellung eines friedlichen und vertrauensvollen Miteinanders. Und mit dieser Perspektive lassen sich m.E. auch Antworten auf die gegenwärtige Frage danach nach finden, wie Wiedergutmachung - insbesondere nach dem Tod jener, die das Unrecht erlitten und vergeblich auf Wiedergutmachung gehofft haben - umgesetzt werden kann.
Es geht dabei nicht (nur) darum, einer gesellschaftlichen Minderheit erinnerungspolitisch Genugtuung zu verschaffen, sondern um die Übernahme staatlicher und politischer Verantwortung. Es geht darum, ihr in der gegenwärtigen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitik wiederherstellende Gerechtigkeit (restorative justice) widerfahren zu lassen. Im Sinne eines kollektiven Ausgleichs erfolgt ein "empowerment" für eine gesellschaftliche Minderheit, ihre Anerkennung und Unterstützung.
Und in diesem Kontext sehe ich auch die angestrebte "Magnus-Hirschfeld-Stiftung" als exemplarische Form kollektiver Wiedergutmachung. Sie will Forschung zur NS-Verfolgung fördern und damit die weitere Aufarbeitung der Vergangenheit voranbringen, Erinnerung wach halten und Gedenken unterstützen. Und darüber hinaus will sie ein zukunftsweisendes wissenschaftliches Forum für die Forschung zur Geschichte und Gesellschaftlichkeit von Homosexualitäten etablieren.
In freundlicher Verbundenheit, Andreas Pretzel