Freundschafts- und Grenzvertrag
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Legte neben dem Nichtangriffspakt zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion
nach deren Angriff auf Polen die Aufteilung Ostmitteleuropas in eine deutsche und eine sowjetische Einflusszone fest, unterzeichnet am 28. September 1939, sanktionierte die Teilung Polens und bot die Grundlage für deutsch-sowjetische Einzelvereinbarungen in gleichzeitig unterzeichneten Erklärungen, Geheimprotokollen und einem Briefwechsel zwischen Ribbentrop und Molotow, korrigierte den Verlauf der deutsch-sowjetischen Grenze und bestimmte die Grundsätze für eine gemeinsame Bekämpfung der polnischen Unabhängigkeitsbewegung im Untergrund. Ganz Litauen fiel an die UdSSR, die dafür auf die Wojewodschaft Lublin
und den Ostteil der Wojewodschaft Warschau verzichtete.

