Reichsfluchtsteuer
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Am 8.12.1931 wurde bereits unter den Bedingungen wirtschaftlicher Depression zur Verhinderung von Kapitalflucht auf Vermögen über 200.000 Reichsmark eine Steuer von 25 Prozent der Vermögenssumme eingeführt, die nach 1933 auswandernden Juden und Regimegegnern gesetzwidrig auferlegt wurde. Durch Verordnung vom 8.5.1934 wurden bereits Vermögen bereits ab 50.000 RM und Jahreseinkommen ab 20.000 RM entsprechend besteuert, wodurch die zur Auswanderung gezwungenen faktisch ausgeplündert wurden.

