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Frankfurt am Main / Veranstaltung / 14. November 2013

NS-Prozesse: Warum erst jetzt, warum jetzt noch?

Umgang mit NS nach 1945

Erst jetzt, 68 Jahre nach der Ermordung von 1,1 Millionen Menschen im deutschen Vernichtungslager Auschwitz, sollen die wenigen noch lebenden Wachmänner strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden – eine Folge des im Jahr 2011 ergangenen Urteils gegen den Wachmann John Demjanjuk aus dem Todeslager Sobibór. Das Gericht wertete seine Taten als Beihilfe zum Mord, obwohl ihm keine Einzeltat nachgewiesen wurde. Die dem Münchner Urteil zugrundliegende Rechtsauffassung vertrat Fritz Bauer im Auschwitz-Prozess (1963-1965), scheiterte jedoch am Schwurgericht und am Bundesgerichtshof.

Die Diskussionsteilnehmer gehen aus unterschiedlicher Perspektive an das Thema heran:

Dr. Annette Weinke ist Historikerin und spezialisiert auf die Institutionengeschichte der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg seit ihrer Gründung im Jahr 1958. Sie stellt sich die Frage, wie die Aufgaben und das Selbstverständnis der Behörde seit ihrer Gründung aussahen und wie sie sich nach 1989 änderten. Sie ist zudem Expertin für die Geschichte der NS-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland. 
Thomas Walther war zwischen 2006 und 2008 als Amtsrichter an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg abgeordnet. Heute hat er sich als Rechtsanwalt in Kempten niedergelassen. Er kann aus eigener Anschauung die Praxis der Ermittlungsarbeit der Zentralen Stelle in diesen Jahren schildern.

Prof. Cornelius Nestler ist Ordinarius für Strafrecht an der Universität zu Köln und war in dem Strafprozess gegen John Demjanjuk Vertreter von Nebenklägern. Seit der Anklageerhebung gegen Hans Lipschis durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart berät er Personen, die als Nebenkläger in einem möglichen Verfahren auftreten möchten. Ihn beschäftigt die Weichenstellung, die aus rechtlicher Sicht durch das Urteil im Auschwitz-Prozess vollzogen wurde und die die Ermittlungen gegen Angehörige von Wachmannschaften als Tatbeteiligte in den Vernichtungslagern bis heute erschwert.
Im Anschluss an das Expertengespräch wird die Diskussion für die Besuche geöffnet.

Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Cornelius Nestler (Universität zu Köln), Amtsrichter i.R. Thomas Walther, Dr. Annette Weinke (Friedrich Schiller Universität Jena), Moderation: Sabine Mieder (hr)

Datum

Donnerstag, 14. November 2013, 18.15 Uhr

Ort

Goethe-Universität, Campus Westend
Casino, Raum 823 (Festsaal)

Eine Veranstaltung des Fördervereins des Fritz Bauer Instituts e.V.

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  • 12 Nov 2013 - 14:46

 

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