Empfehlung Unterrichtsmaterial

Völkermorde und staatliche Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert

Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (Hg.): Völkermorde und staatliche Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert als Thema schulischen Unterrichts. Ludwigsfelde 2005, mit CD-ROM, reichhaltigem Bild- und Quellenmaterial sowie dem vollständigen Text der Print-Version

Am 18. März 2006 demonstrierten Hunderte aus der ganzen Bundesrepublik angereiste nationalistische Türken in Berlin im ehrenden Gedenken an Talaat Pascha, den für den Völkermord an den Armeniern verantwortlichen ehemaligen türkischen Innenminister, gegen die Anerkennung dieses Genozids und die Behandlung in deutschen Schulen.

24 Staaten weltweit, darunter Frankreich, Italien, die Niederlande , Kanada, und die EU haben inzwischen die Tatsachen des Genozids anerkannt trotz heftiger Anfeindungen durch die Türkei. Es ist beschämend, dass gerade die Bundesrepublik wie übrigens auch die USA und Israel, sich bisher nicht zu einer Anerkennung des Völkermords hat bekennen können, und sich auch weiterhin scheut, diese Geschichte in den Curricula und Schulbüchern zu erwähnen. Der Streit um die Behandlung des Genozids im Geschichtsunterricht Brandenburgs, dem bisher einzigen Bundesland, das die Thematik zunächst ins Curriculum schrieb, aber auf türkischen Druck nur noch als Option im Rahmen der Behandlung von Genoziden und Gewaltverbrechen des 20. Jahrhunderts vorschlug, hat die politische Brisanz deutlich werden lassen.

„Der Völkermord an den Armeniern muss in die Schulbücher jedes Bundeslandes genommen werden, ohne sich von den Türken irgendwie beeinflussen zu lassen", fordert der Journalist Ralph Giordano, der sich schon seit Jahren für die Anerkennung des Leids der Armenier einsetzt und bereits 1986 für den Westdeutschen Rundfunk auf der Basis der Aktenbestände des Archivs des Auswärtigen Amtes einen Dokumentarfilm erstellte.

Die Behandlung des Themas im Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I in Brandenburg, die Ausarbeitung von Handreichungen und Bereitstellung von Materialien für den Unterricht über den Völkermord 1915/16 im Osmanischen Reich hatte Steffen Reiche, bis Ende 2004 als SPD-Bildungsminister Brandenburgs, noch initiiert. Kaum war Reiche, ein Freund der Armenier und engagierter Unterstützer ihres Anspruchs auf Anerkennung und Gerechtigkeit, nach den Landtagswahlen 2004 als Bildungsminister abgelöst, wurde die türkische Botschaft bei der neuen Landesregierung vorstellig und forderte die Rücknahme dieser in der Bundesrepublik einmaligen curricularen Verordnung. Die Landesregierung gab dem Druck der Diplomaten nach. Doch nach einer bundesweiten heftigen Medienschelte wegen dieses Eingriffs der türkischen Diplomaten in die Kulturhoheit eines Landes, wurde die Thematik in veränderter Form wieder in das Curriculum eingebracht.

Verschiedene Völkermorde und staatliche Gewaltverbrechen im 20. Jahrhundert können exemplarisch und vergleichend behandelt werden. Die zwischenzeitlich eingestellte Arbeit an den Handreichungen wurde entsprechend erweitert und zum Beginn des Schuljahres 2005/6 vollendet. Der neue Bildungsminister Brandenburgs, Holger Rupprecht, stellte diese Arbeitsmaterialien den Kollegen in der Kultusministerkonferenz vor, doch bisher ist kein anderes Bundesland dem Brandenburger Beispiel gefolgt und hat das Thema in die Rahmenpläne der entsprechenden Jahrgangsstufen implementiert. Bis heute ist der Völkermord an den Armeniern und die deutsche Verstrickung kein vorgegebenes Thema im Geschichtsunterricht - deutsch-türkische Freundschaft auf Kosten der Armenier! Dies soll auch in Zukunft so bleiben, ergab eine Umfrage vergangenes Jahr in den zuständigen Ministerien. Danach werden den Lehrern keine Vorgaben gemacht, und es bleibt ihnen überlassen, ob sie den armenischen Genozid thematisieren.

Die Handreichungen des LISUM Brandenburg sollen Lehrern der Sekundarstufe I erstmals die Möglichkeit geben, das komplexe Phänomen systematisch im Unterricht zu behandeln. Der einleitende theoretische Teil I enthält Hintergrundinformationen über die Begriffsgeschichte, Texte zur völkerrechtlichen Definition der UN Konvention von 1948, entsprechende Bestimmungen des deutschen Rechts, die Anwendung der Kriterien auf verschiedene Opfergruppen, verschiedene Aspekte und Thesen zur Rolle von Ideologien, Tätern, Ursachen und Folgen. Anschließend werden Vorschläge zur Einbindung der Thematik Völkermord in verschiedene Fächer Politik, LER , Geographie, Biologie und Deutsch gemäß den Rahmenplänen des Landes Brandenburg für die Jahrgangsstufe 9 gemacht sowie Möglichkeiten der Entwicklung von Urteils- und Orientierungskompetenz erörtert. Der Text dieses Teils ist allerdings stilistisch und inhaltlich so hochgradig abstrakt und praxisfern, dass zweifelhaft ist, ob er Lehrer/innen für die Entwicklung einer Unterrichtseinheit in der Sekundarstufe I hilfreich ist.

Problematisch ist jedoch vor allem, dass das Beispiel der nationalsozialistischen Genozidpolitik, das Lehrer/innen und Schüler/innen als Orientierung an erster Stelle einbeziehen könnten, mit folgender schwammiger und fragwürdiger Begründung explizit ausgeschlossen wird: „Für Deutschland hat der Holocaust eine herausgehobene, besondere Bedeutung. Sie hat mit der deutschen Täterrolle und der Maßlosigkeit der Shoah in vieler Hinsicht zu tun. Gerade die besondere Bedeutung des Holocaust verbietet aber eine einfache, formale Einreihung des Holocaust in andere Völkermorde.“ Die Singularität bzw. Präzedenzlosigkeit (Yehuda Bauer) des Holocaust ist eine Hypothese, die, wenn auch weit verbreitet, in der seriösen neueren Genozidforschung mit Verweis auf eine nachweisbare Vorbildfunktion der Völkermorde in Afrika und im Osmanischen Reich nicht mehr aufrecht erhalten wird. Hannah Arendt hat als erste auf die Bedeutung der rassistischen kolonialen Praxis für die totalitäre Politik in Europa hingewiesen. Nicht zuletzt wird die Chance des Erwerbs von Urteils- Differenzierungs- und Orientierungskompetenz, die eingangs als wünschenswertes Ziel des Unterrichts über das Thema Genozid hervorgehoben wird, damit vertan. Dass Schüler dennoch auf das Beispiel der NS-Völkermorde Bezug nehmen werden, kann durch Auslassung des Themas nicht vermieden werden. Gerade hierfür hätten die Handreichungen den Lehrern aber geeignete Materialien und Argumentationshilfen an die Hand geben müssen.

Im Teil II werden exemplarisch einzelne Völkermorde des 20.Jahrhunderts behandelt, die der UN-Konvention entsprechen, und Gewaltverbrechen, deren Einordnung als strittig gilt. Die behandelten Beispiele, zu denen die Bild-, Karten- und Textquellenmaterialien der CD entnommen werden können, sind: der Völkermord 1904-1907 in der damaligen deutschen Kolonie Deutsch-Südwest (heute Namibia), der Völkermord an den Armeniern 1915/16, der Völkermord in Ruanda von 1994. Als staatliche Gewaltverbrechen werden die Massenmorde der Roten Khmer in Kambodscha zwischen 1975 und 1979, die Massenmordverbrechen unter Stalin in der SU bis 1953 sowie die postjugoslawischen Kriege 1991-1995 und 1999 aufgeführt. Weder der darstellende Text noch die Materialien enthalten Beispiele von Problematisierungen für die Bearbeitung oder Aufgaben für Kleingruppenarbeit.

Teil III der Handreichungen offeriert unter dem wenig geglückten Titel „Der Kampf der Erinnerungskulturen – Völkermorde als historiographische Herausforderung“ wiederum einen schulpraxisfernen, akademischen Essay, ähnlich wie Teil I. Die Bibliographie der Quellen und Literatur von A bis Z auf mehr als 7 Seiten ohne kurze Kommentierung der einzelnen Werke unterstreicht lediglich den wissenschaftlichen Anspruch der Autoren. Ein Lehrer kann sich für seine Unterrichtsvorbereitung beim besten Willen mit wissenschaftlicher Literatur in diesem Umfang und dieser Spezialisierung nicht auseinandersetzen. Auch ein Glossar der vielen nicht unbedingt geläufigen Begriffe fehlt, wäre aber hilfreich. Die Herausgeber räumen ein, dass dieser erste Versuch nicht allen wissenschaftlichen und pädagogisch-didaktischen Ansprüche an das Thema gerecht werden kann. Als Pädagoge stellt man vor allem unter didaktisch-methodischen Gesichtpunkten an Handreichungen andere Ansprüche. Die Frage, ob oder wann die Autoren Geschichtsunterricht in einer 9. Klasse erlebt haben, erübrigt sich.

 

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